Den braucht Brandenburg genauso wie Berlin. Wie ich es schon in meiner Einwendung zum Plan 2012 mit unterschrieben habe, so sage ich es auch heute: Der Abbau von Kohle im Teilfeld II dient nur dazu, mehr Kohle aus dem bestehenden Tagebau im Kraftwerk Jänschwalde zu verschwenden. Das ist das ineffizienteste und klimaschädlichste Kraftwerk der Lausitz. Zudem kann von einer Vollauslastung der Kraftwerke nicht mehr ausgegangen werden. Ohnehin muss die Braunkohleverstromung aus Klimaschutzgründen wegen zu geringer Regelfähigkeit sehr bald deutlich reduziert werden. Das muss bei den ältesten Anlagen wie in Jänschwalde beginnen, und das verringert den Bedarf an Kohle aus Welzow. Deshalb unterstützen wir nicht nur aus umweltpolitischen Gründen, sondern gerade auch aus wirtschafts- und energiepolitischen Gründen diesen Antrag. Braunkohlekraftwerke sind schlechter regelbar, haben keine Zukunft. Gleichrangigere und mehr Arbeitsplatzzahlen sind im Wechsel zu erneuerbaren Energien mittelfristig auch erreichbar.
Aber zurück zu Berlin, und das will ich auch erwähnt wissen: Das, was im Abbaugebiet in der Niederlausitz ausgespült wird und als anthropogene Belastung über die Spree nach Berlin gelangt, trägt zu einer Verschmutzung und Verockerung der Spree bei, unter anderem mit Sulfat und Eisen. Die Trinkwasserqualität wird dadurch tatsächlich gefährdet. An die Badequalität möchte ich auch noch mal denken, besonders dann, wenn innovative Abwasser- und Filterungsanlagen verschmäht werden.
Es ist für mich auch völlig unergründlich, wie für einen kurzfristig begrenzten und überhaupt nicht nachhaltigen
Arbeitsmarkteffekt Auswirkungen wie die Vernichtung der gewachsenen Kulturlandschaft, die Verödung landwirtschaftlicher Flächen und besonders die Zwangsumsiedlung ganzer Dörfer und Vernichtung von Existenzen bei diesem Plan in den Hintergrund gedrängt werden können und heutzutage überhaupt noch in Erwägung gezogen werden.
Ja, und am Ende sollen dann die durch den Tagebau entstandenen Nachteile durch Fördermittel ausgeglichen werden? Solche Subventionierung von Bergbaufolgen aus Steuermitteln lehnen wir ab. Alle Probleme und Folgekosten, die durch den Tagebau entstehen, muss das verursachende Bergbauunternehmen selbst verantworten und tragen.
Vattenfall hat ja erkannt, dass der Bergbau keine Zukunft mehr hat, will dieses Ressort auch abstoßen. Aber an wen? Oder nur, um die eigene Klimabilanz aufzupolieren? Ein Betreiberwechsel spart natürlich kein Gramm CO2. An dieser Stelle möchte ich den Kollegen aus der Enquete-Kommission Energie beipflichten, wo kürzlich erst Vattenfall zu Besuch war. Immerhin soll in Berlin das Erdgas- und Dampfturbinenheizkraftwerk Marzahn, das schon 2016 als Ersatz für Klingenberg vorgesehen war, nun bis 2020 kommen. Warten wir es mal ab und hoffen wir!
Andere Möglichkeiten zur Raumnutzung, Energiegewinnung und zum Erhalt der Siedlungen müssen dringend geprüft werden, denn in der Summe wiegen die kurzfristigen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Interessen Brandenburgs die mit der Braunkohleförderung und -verstromung verbundenen Gefahren nicht auf. Und ein Gemeinwohlziel von besonderem Gewicht, wie es im Bergrecht vorausgesetzt wird, ist meines Erachtens hier auch nicht mehr erkennbar. Deshalb dieser Beschluss; dann wird hiermit dem Senat der zur Umsetzung beauftragt ist, das so übergeben. Und das ist auch gut so.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch kurz drei Sätze zum Bergrecht. Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Bergrechts. Dieses Bundesgesetz steht in einer Tradition intransparenter, undemokratischer und obrigkeitsstaatlich-autoritärer Gesetzgebung. Bei diesen Vorhaben, also wie beim Braunkohletageabbau oder auch ggf. beabsichtigten Fracking, steht das Grundrechten entgegen. Diese können dadurch ausgehebelt werden. Die nötigen das Bergrecht ersetzenden Neuregelungen sollten vielmehr in ein neu zu schaffendes Bundesumweltgesetzbuch aufgenommen werden. Immerhin hat das Bundesumweltamt erkannt, dass das Bergrecht reformiert werden muss und im November ein Positionspapier mit Namen „Umweltverträgliche Nutzung des Untergrundes und Ressourcenschonung – Anforderungen an eine Raumordnung unter Tage und ein modernes Bergrecht“ veröffentlicht. Wenn schon in nächster Zeit kein Bundesumweltgesetzbuch in Aussicht ist, könnten wir mit dieser Reform des
Bergrechts zumindest Umweltschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz stärken, um der Ressourcenschonung auch im Interesse zukünftiger Generationen besser Rechnung zu tragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Magalski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/1688 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, und Umwelt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sieht von hier oben ziemlich einstimmig aus. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. – Das ist schon mal einen Applaus wert, kommt auch nicht andauernd vor im Haus.
In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Am Pult steht schon Frau Kollegin Lompscher, der ich jetzt das Wort erteile. – Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mieten in Berlin steigen – und das trotz der wohnungspolitischen Offensive des Senats.
Alle bisherigen Maßnahmen – vom Mietenbündnis über den verlängerten Kündigungsschutz bis zur Wohnraumförderung – konnten diesen Trend nicht brechen. Das Umwandlungsverbot kommt dank der CDU sehr spät und für manche Berliner Stadtteile zu spät. Es wird kaum Wirkung entfalten, wenn nicht im gleichen Zuge die Bezirke konzeptionell und personell gestärkt werden. Das ist Ihre magere wohnungspolitische Bilanz!
Das Mantra vom Neubau als einzige Lösung hilft da nicht weiter. Inzwischen haben der Mietwohnungsbau und die Neubauzahlen insgesamt zwar zugelegt, Einstiegsmieten ab 10 Euro sind aber für die meisten Berlinerinnen und
Berliner zu viel. Bei der Wiedervermietung frei werdender Wohnungen wird kräftig zugelangt oder gleich lukrativ modernisiert. Den sogenannten Sickereffekt gibt es also nicht. Für tatsächlich bezahlbares Wohnen müssen deshalb das Konzept für die Mietpreisbremse nachgebessert werden – so wie gestern vom Berliner Mieterverein gefordert – und der notwendige Wohnungsneubau mit einer mietdämpfenden Bestandsstrategie verbunden werden.
Mehr als die Hälfte der Berliner Haushalte – und das sind über 500 000 bei einer Neubauzahl von 1 000 jährlich in einem halbwegs bezahlbaren Segment, ich weise auf diese Zahl noch einmal hin – ist auf preiswerten Wohnraum dringend angewiesen.
Was also tun? – Berlin verfügt über knapp 300 000 eigene Wohnungen, und es sollen mehr werden. 400 000 ist seit heute das neue Ziel des Senats, wie wir gehört haben. Das ist aus Sicht der Linken gut so und der entscheidende Hebel, um die wohnungspolitischen Probleme in Berlin anzugehen.
Das Mietenbündnis mit den städtischen Unternehmen hat nicht nur inhaltliche Schwachstellen, es hat einen grundlegenden Konstruktionsfehler. Der Gesellschafterwille soll und kann eigentlich nicht Gegenstand von Vereinbarungen von Gesellschafter und Gesellschaft sein, er muss Grundlage des Handelns der Unternehmen sein. War das bisher fast ausschließlich und notwendigerweise die wirtschaftliche Konsolidierung, muss der Fokus künftig neben der Wirtschaftlichkeit auf einer sozialen Wohnraum- und Stadtentwicklung liegen. Das ist der Kernpunkt unseres Vorschlages für eine soziale Wohnungswirtschaft.
Die kommunalen Gesellschaften erhalten eine regelmäßige Eigenkapitalstärkung und stellen dafür dauerhaft und jährlich wachsend zusätzlich eine bestimmte Zahl von Wohnungen zu fixierten Höchstmieten zur Verfügung. Für Transferleistungsbeziehende sind dies die Richtwerte der Kosten der Unterkunft – derzeit rund 4,90 Euro pro Quadratmeter kalt –, für WBS-Berechtigte aktuell 5,50 Euro pro Quadratmeter. Diese Mietobergrenzen entsprechen der realen Leistungsfähigkeit der genannten Zielgruppen – anders als die Regelungen im derzeitigen Mietenbündnis und in der Wohnraumförderung des Senats mit Einstiegsmieten von durchschnittlich 6,50 Euro. Für den berechtigten Personenkreis, den wir beschrieben haben, würde das letztlich zu untragbaren Belastungen oder viel zu kleinen Wohnungen führen oder dazu, dass er völlig außen vor bliebe. Das können auch Sie nicht wollen.
Die Gesellschaften sollen dafür jährlich insgesamt zunächst 100 Millionen Euro erhalten – das klingt viel –,
entweder direkt als Zuweisung an das Eigenkapital oder indirekt durch Erlass von Förderungen. Damit könnten sie, und das haben wir mit einer Studie nachgewiesen, jährlich bis zu 10 000 Wohnungen zu den genannten Konditionen bereitstellen.
Die Koalition plant, das ist heute noch mal dargestellt worden, die Haushaltsüberschüsse eines Jahres – letztes Jahr waren es 820 Millionen Euro – zur Hälfte in ein Sondervermögen wachsende Stadt zu überführen. Wir sagen: Ein beachtlicher Teil dieser Überschüsse muss in bezahlbares Wohnen fließen. Der finanzielle Spielraum dafür ist offenbar da.
Aktuell könnten es sogar mehr als 100 Millionen Euro jährlich sein. Unser Vorschlag ist also als Mindestforderung zu verstehen, den wir aus den bisherigen Haushaltsplanungen abgeleitet haben.
Die städtischen Unternehmen sollen dabei selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ankaufen, bauen und eigene Bestände ertüchtigen. Sie sollen auch selbst entscheiden, in welchen Beständen die zusätzlich dauerhaft sozial gebundenen Wohnungen sein sollen. Gleichzeitig wird aber der Gesellschafter – das Land Berlin – jährlich in den Zielbildern konkrete Vorgaben machen, und zwar zu Stadtentwicklungszielen, zur Wohnraumversorgung und zu unternehmensspezifischen Entwicklungszielen.
Unsere Auffassung ist: Anstatt die Unternehmen wirtschaftlich zu überfordern und in eine weitere Verschuldung zu treiben, wie Sie als Koalition es derzeit tun, würde sich mit unserem Vorschlag der finanzielle und inhaltliche Spielraum für die öffentlichen Unternehmen erheblich erweitern. Sie erhalten Kredite zu besseren Konditionen, sie könnten bei Modernisierungen weniger Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen, sie könnten Bestands- und auch Neumieten an den tatsächlichen Aufwendungen und nicht am Mietspiegel ausrichten.
Der letzte Punkt in der Reihe unserer Vorschläge: Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen transparenter und demokratischer werden. Mitwirkungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter sollen ausgebaut werden. Mieterinnen und Mieter sollen sich künftig kurzfristig, frühzeitig und umfassend informieren können. Sie sollen über Modernisierungsvarianten und Bauprojekte diskutieren und mitentscheiden können, und sie sollen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum – das bestreitet niemand, das sagen ja auch alle. Es sagt nur keiner, wie es gehen soll. Unser Konzept setzt nicht allein auf Wohnungsneubau. Es rückt den öffentlichen Wohnungsbestand in den Mittelpunkt. Die städtischen Unternehmen
sind wirtschaftlich gut aufgestellt. Man darf sie aber nicht überfordern. Das ginge zulasten ihrer Mieterinnen und Mieter bzw. ihrer Substanz und damit letztlich zu unser aller Lasten. Wenn die städtischen Wohnungsbaugesellschaften einem sozialen Leitbild folgen – und das wollen wir mit unserem Konzept –, dann brauchen sie dafür ein inhaltliches Konzept, eine finanzielle Basis und gezieltes Controlling. Diese sozial ausgerichtete Wohnungswirtschaft ist ohne Zweifel notwendig. Mit unserem Vorschlag wollen wir die Debatte über den Weg dahin eröffnen. – Vielen Dank!
Danke schön, Kollegin Lompscher! – Für die SPDFraktion hat jetzt das Wort die Kollegin Spranger. – Bitte schön!
Genau! – Verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Frau Lompscher! Gestatten Sie mir am Anfang einen Satz: Ich finde es erschreckend, wie Sie als ehemalige Senatorin sich hier hinstellen und den Wohnungsbaugesellschaften ernsthaft vorwerfen, dass diese nicht sozial agieren. Dagegen verwahre ich mich, weil das nicht der Wahrheit entspricht.
Als ich Ihren Antrag das erste Mal gelesen habe, habe ich gedacht: Nicht schlecht, aber etwas veraltet, weil es gängige Praxis ist.