Folgende wesentliche Maßnahmen wurden dabei verabschiedet: Senkung der Bewerbungskosten und Beteiligung durch das IOC, mehr Nachhaltigkeit bei den Olympischen und Paralympischen Spielen, zum Beispiel durch eine maximale Nutzung vorhandener Sportstätten und die Einbeziehung anderer Städte und Länder außerhalb des eigentlichen Austragungsortes. Mehr als 28 Sportarten können vertreten sein. Die austragende Stadt darf selbst Vorschläge für Sportarten unterbreiten. Der Host-CityContract soll entschlackt und öffentlich gemacht werden, und der Unterschied von Organisations- und Investitionsbudget soll künftig deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden.
Mit seiner Olympic Agenda 2020 startet das IOC einen Reformprozess, der nach Auffassung des Berliner Senats in die absolut richtige Richtung geht. Das IOC hat damit einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Olympischen und Paralympischen Spiele unternommen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass das IOC seine Reformen auch konkret umsetzt.
Auch für eine mögliche Berliner Bewerbung um die Spiele ist die Olympic Agenda 2020 von großer Bedeutung und wird von uns ausdrücklich begrüßt. Sie bestärkt uns in unseren Plänen für Spiele in Berlin. Ein transparentes und faires Bewerbungsverfahren entspricht unserer Grundüberzeugung, ebenso wie das Prinzip der Nachhaltigkeit. So setzen wir mit unserem Standortkonzept auf eine bereits vorhandene exzellente Infrastruktur und wollen, dass Olympia den Menschen einen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert über die Zeit der Wettkämpfe hinaus bietet. Wir sehen uns durch die IOCReformen in unserem Ansatz bestärkt.
Ich frage, wie der Senat die nächsten Wochen und Monate nutzen wird, um weiter für Olympische und Paralympische Spiele in Berlin zu werben.
Unter Federführung der Senatskanzlei und unter Mitwirkung der betreffenden Senatsverwaltungen gibt es das Nachhaltigkeits- und Partizipationskonzept, das der Berliner Senat erst vor 14 Tagen beschlossen hat und das ab Januar umgesetzt wird. Der Bevölkerung soll ermöglicht werden, sich konkret in Werkstattgesprächen und sogenannten Echoräumen in die Planungen einzubringen, die der Berliner Senat bezüglich einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Spiele vorantreibt.
Ich frage den Senat ergänzend dazu, welche Vorstellungen er hat, um eine verbindliche Bürgerbefragung durchzuführen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschehen soll und ob es dazu einer Verfassungsänderung bedarf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden uns mit Sicherheit auch vonseiten des Senats weiter ausführlich mit dieser Frage beschäftigen.
Ich denke, dass wir darüber hinaus auch im guten Kontakt mit dem Berliner Abgeordnetenhaus sind, um gemeinsam zu überlegen, was der bestmögliche rechtliche Weg ist, um eine saubere Grundlage zu schaffen, um die Berlinerinnen und Berliner in dem beschriebenen Umfang einzubeziehen. Das ist jedenfalls der ausdrückliche Wunsch des Senats von Berlin. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie viele der 600 vom Senat zugesagten Kältehilfeplätze stehen derzeit wirklich zur Verfügung, und welche Ergebnisse hat die Prüfung geeigneter leerstehender Gebäude für die Kältehilfe durch den Senat ergeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Wir haben uns mit den Bezirken und den Institutionen der Kältehilfe frühzeitig zusammengesetzt, um die Minimalkapazität auf 600 Plätze in Berlin auszudehnen. Diese Zahl haben wir noch nicht ganz erreicht. Wir sind derzeit bei einem Maximalwert von 562 Notschlafplätzen. Sie wissen, dass es Einrichtungen gibt, die nicht jeden Tag in der Woche offen haben, sondern nur an einigen Tagen. Bislang liegt die Auslastung noch unter 100 Prozent.
Wir haben weitere Objekte, die wir prüfen. Dazu sind wir im Kontakt mit den Bezirken, insbesondere mit Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte, weil die Kältehilfe ein Angebot der Bezirke ist, um dort unterstützend tätig zu sein. Wir haben eine Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Finanzen für bis zu 600 Plätze, aber wenn darüber hinaus etwas erforderlich ist, haben wir mit den Bezirken einen schnellen Kontakt verabredet, um sofort handeln zu können und zusätzliche Plätze zur Verfügung zu stellen.
Wir haben ja das Problem, dass wir in Berlin mittlerweile sehr viele wohnungslose Familien mit Kindern haben. Deswegen würde ich gerne dazu eine Nachfrage stellen: Herr Senator Czaja! Könnten Sie sich vorstellen, für diese wohnungslosen Familien mit Kindern in Zukunft auch dauerhafte, ganztägige und adäquate Notunterbringungen
nach ASOG zur Verfügung zu stellen, statt nur solche im Rahmen der Kältehilfe, wie es auch einige soziale Träger fordern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Wenn Kinder in der Kältehilfe sind, ist es die unmittelbare Ausgabe der Jugendhilfe – da sind die bezirklichen Sozialämter im Kontakt –, unmittelbar in Einrichtungen der Jugendhilfe zu vermitteln. Familien mit Kindern gehören auf gar keinen Fall in Einrichtungen der Kältehilfe. Sie müssen unmittelbar von den bezirklichen Sozial- und Jugendämtern in Einrichtungen gebracht werden. Alle Instrumente, die erforderlich sind, um da unterstützend tätig zu sein, kann ich mir vorstellen. Wir sind mit den Trägern der Kältehilfe im intensiven Austausch. Bislang wird uns gesagt, dass die Unterbringung von Kindern in Kältehilfeeinrichtungen zwar ab und zu mal an ein oder zwei Tagen vorkommt, aber dann die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe gut funktioniert und die Kinder in Jugendhilfeeinrichtungen kommen. Andere Hinweise habe ich bislang nicht. Sollten Sie die haben, teilen Sie sie mir mit. Ich habe erst gestern wieder beim Fest der Obdachlosen mit den Einrichtungen der Kältehilfe sprechen können. Da wurde mir dieser Sachverhalt auch nicht so geschildert.
Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt das Wort die Kollegin Breitenbach von der Linksfraktion.
Herr Czaja! Die Wohlfahrtsverbände verweisen darauf, dass zunehmend mehr Familien mit Kindern ihre Wohnung verlieren und dann in der Kältehilfe landen. – Das war also der Hinweis, wo Sie noch mal nachfragen können. – Deshalb frage ich Sie, was Sie über die Kältehilfe hinaus zu tun gedenken, um dafür zu sorgen, dass diese Familien ihre Wohnung nicht verlieren und ansonsten eine neue Wohnung bekommen.
Nein, ich sage nicht, dass Herr Geisel dafür zuständig ist. – Sie wissen, dass es unterschiedliche Angebote der Wohnungslosenhilfe in den Bezirken gibt und dass die Federführung für die Wohnungslosenarbeit auch in den Bezirken liegt – und zu Recht dezentral liegt –, dass aber die Bezirke nicht ausreichend Plätze im Bereich der Wohnungslosenhilfe haben, was auch dazu führt, dass in unseren Flüchtlingsunterkünften 1 800 Personen sind, die ein abgeschlossenes Asylverfahren haben und eigentlich in die Wohnungshilfeprojekte der Bezirke gehören würden. Deswegen sind wir mit den Bezirken in einem intensiven Austausch, wie die Wohnungslosenhilfe in Berlin noch weiter verstetigt und verbessert werden kann.
Angebote zur Beratung, wie Wohnungslosigkeit vermieden werden kann, gibt es in allen Bezirken – von unterschiedlichen sozialen Trägern –, denn die Hauptaufgabe ist eben, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Wir haben in Berlin derzeit 11 000 Plätze für Menschen, die wohnungslos sind und die auch von den Bezirken angeboten werden, und darüber hinaus 1 800 Wohnungslose in Flüchtlingseinrichtungen.
Für die nächste Frage erteile ich der Kollegin Matuschek das Wort für die Linksfraktion. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Flughafengesellschaft den gescheiterten Versuch der Kündigung von Rainer Schwarz? Was weiß der Senat über den Versuch der Einflussnahme auf Formulierungen der Urteilsbegründung, und wird er sich für das Einlegen entsprechender Rechtsmittel gegen das Urteil einsetzen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Matuschek! Meine Damen und Herren! Ich antworte im Namen des Senats in folgender Form: Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg hat in diesem Verfahren fristwahrend Berufung eingelegt. Der morgige Aufsichtsrat wird sich mit den weiteren Konsequenzen beschäftigen. Darüber hinaus sind Bewertungen an dieser Stelle noch nicht vorgenommen worden.
Frau Staatssekretärin! Sie haben jetzt nicht auf meine Frage geantwortet, was der Senat über den Versuch der Einflussnahme auf Formulierungen der Urteilsbegründung weiß. Ich hätte auch gern gewusst, ob sich der Senat für weitere Schritte gegen die ehemaligen beiden Geschäftsführer Schwarz und Körtgen einsetzen wird, und zwar nicht wegen der Missachtung der Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat, sondern vor allem wegen falscher, mindestens jedoch fahrlässiger Risikoabwägung bezüglich des Risikos einer Nichtinbetriebnahme des BER zum 3. Juni 2012.
Vielen Dank! – Frau Matuschek! Das liegt natürlich jetzt in erster Linie bei der Gesellschaft und beim Aufsichtsrat, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen.
Und dann auch bei der Gesellschafterversammlung. – Wir haben aber im Augenblick noch keine Kenntnisse darüber, wie die morgige Sitzung verlaufen wird. Wir werden dann sicherlich darüber berichten.