Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Otto! Wir werden an verschiedenen Stellen in Berlin bauen müssen. Das betrifft einmal Gebiete, die gegenwärtig erst erschlossen werden müssen – Sie nennen das „grüne Wiese“. Aber es befinden sich auch noch zahlreiche Brachen in den einzelnen Bezirken, die teilweise schon vor dem Zweiten Weltkrieg bebaut waren. Auch die müssen erschlossen werden.
Man muss unterschiedlich herangehen: Die Brachen an der Ecke werden nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden können. Das liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bezirksämter. Entwicklungen auf der grünen Wiese sind mit der Schaffung von Planungsrecht verbunden, einmal in den Bezirken, einmal in der Verantwortung des Senats – das werden wir sehen. Insgesamt werden wir eine spannende Diskussion miteinander haben, denn die Berlinerinnen und Berliner wissen zwar allgemein natürlich, dass wir neuen und bezahlbaren Wohnraum brauchen. Das Problem ist nur: Gebaut wird immer nur in der
Nachbarschaft, und was wir nach meiner Überzeugung nicht zulassen dürfen, ist die Durchsetzung von Partikularinteressen. Denn wenn wir an einer Stelle zulassen, dass sich Partikularinteressen durchsetzen und die Debatte beginnt – baut nicht in Spandau, baut lieber in Reinickendorf! –, dann bildet sich in Reinickendorf eine Initiative, die sagt: Es ist total interessant und selbstverständlich, dass wir Wohnungen brauchen, aber nicht in Reinickendorf; baut doch lieber in Hohenschönhausen! –, dann werden wir das Sankt-Florians-Prinzip in Berlin haben. Das gesamtstädtische Interesse ist aber, dass wir bezahlbaren Wohnraum in überschaubaren Zeiträumen bekommen. Das wird eine interessante Debatte. Bürgerbeteiligung muss an dieser Stelle sein – das begrüße ich ganz ausdrücklich. Aber ich sage auch: An der einen oder anderen Stelle muss es zu Entscheidungen kommen, und diese Entscheidungen sind dann zu verantworten. – Vielen Dank!
Für die zweite Frage rufe ich den Kollegen Garmer von der CDU auf, dem ich nun das Wort erteile, um seine Frage zu stellen. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Auswirkungen hat aus Sicht der verfahrensleitenden Stelle das Urteil des Landgerichts Berlin zum Gasnetzkonzessionsverfahren vom vergangenen Dienstag für den weiteren Verlauf des Gasnetzkonzessionsverfahrens und auch des Stromnetzkonzessionsverfahrens?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache ein Vorbemerkung: Ich bin heute den ersten Tag im Amt und reklamiere nicht, das Thema schon bis in alle Details durchdrungen zu haben. Vielleicht lässt sich dazu aber Folgendes sagen: Das Landgericht Berlin hat den Hauptantrag der GASAG/NBB abgewiesen. Mit diesem sollte erreicht werden, dass die GASAG die Gaskonzession erhält. Dem Hilfsantrag – und darauf bezog sich im Wesentlichen, denke ich, Ihre Frage – hat das Gericht stattgegeben. Mit diesem Hilfsantrag hatte GASAG/NBB begehrt, dass das Land Berlin nicht den Betrieb Berlin-Energie konzessioniert.
Im Urteilstenor hat das Gericht einige Erwägungen angeführt. Natürlich kann man aber erst wirklich etwas dazu sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Das wird einige Zeit dauern. Ich kann das daher auch nicht abschließend bewerten.
Das Urteil ist mit Sicherheit mit Rechtsmitteln angreifbar. Bei solchen Verfahren ist auch damit zu rechnen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Für den Senat ist es eine wichtige Option, die rechtliche Überprüfung vorzusehen.
Die Kammer hat, soweit sich das erkennen lässt, zum einen die Bieterfähigkeit des LHO-Betriebs thematisiert und bezweifelt. Wir müssen auch dazu wiederum die Urteilsbegründung abwarten. Die Vergabestelle, also die Senatsverwaltung für Finanzen, hat die Bieterfähigkeit des LHO-Betriebs nicht bezweifelt, sondern hat umgekehrt im positiven Sinn keine Zweifel daran, wie Sie alle wissen. SenFin stützt sich damit auch auf die überwiegende Literaturauffassung und auf praktische Beispiele außerhalb von Berlin.
Die Entscheidung ist jetzt erst einmal primär auf das Gasverfahren gerichtet, kann aber – und das geht ja auch aus der Frage hervor – natürlich Auswirkungen auf das Stromverfahren haben.
Der Senat wird sich in den nächsten Tagen eine Meinung dazu bilden müssen – und ich werde auch versuchen, das voranzubringen –, zum einen die Frage der rechtlichen Überprüfung zu bewerten, also: Wird der Senat eine rechtliche Überprüfung des Urteils anstreben und dieses vorbereiten? – Das hängt auch von der Urteilsbegründung ab. Die zweite mögliche Option ist der Versuch, eine Beschleunigung durch direkte Verhandlungen zu erreichen. Die dritte Option ist, in gewisser Art und Weise zweigleisig zu verfahren und ggf. – selbst, wenn man rechtlich der Auffassung ist, dass an der Bieterfähigkeit keine Zweifel bestehen – trotzdem bestimmte Maßnahmen zu treffen, um diese unter Umständen verfahrensbeschleunigend in anderen Verfahren einzubringen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Senator, für die Antwort – nach wenigen Minuten im Amt! Eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen, bevor Sie weitere Schritte auch im Stromnetzverfahren einleiten wollen?
Das habe ich nicht so gesagt. Es ist auch durchaus im Sinne des Landes Berlin, dass man versucht, insgesamt eine zügige Entscheidungsfindung voranzubringen. Bei einem Teil der möglichen Optionen, die ich Ihnen dargestellt habe, ist es nicht erforderlich, zunächst die Urteilsbegründung zu sehen und dann abschließend zu entscheiden, ob man z. B. Berufung einlegt oder nicht. Für bestimmte andere Schritte – wie z. B. das Einlegen der Berufung – geht das nicht anders. Der Senat wird nicht Berufung einlegen können, solange er nicht die Urteilsbegründung gesehen hat.
Herr Finanzsenator! Für den Fall, dass die gesamte Vergabe gescheitert ist: Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher, auch durch die juristischen Auseinandersetzungen, durch dieses Verfahren entstanden?
Auf diese Frage kann ich Ihnen heute nicht antworten. Letztlich ist es so, dass die Rechtskosten natürlich auch entscheidend davon abhängen, was in den weiteren Instanzen passiert. Auch Urteile in höheren Instanzen haben Auswirkungen darauf. Der Tenor, den das Gericht in dieser Woche bekannt gegeben hat, enthält eine Entscheidung für diese Instanz und sieht eine Kostenteilung vor. Die Absolutbeträge kann ich Ihnen heute aber nicht nennen. Das werde ich bei Gelegenheit nachreichen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Was sind die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Urteils zur Gasnetzvergabe? Ist es denkbar, dass der Senat die
Zeit bis zur Urteilsverkündung nutzt, um die Möglichkeiten eines Vergleichs mit der GASAG zu sondieren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter den Optionen, die ich genannt habe, über die der Senat in den nächsten Tagen eine Verständigung herbeiführen muss, gibt es eine, die ich „Beschleunigung durch direkte Verhandlungen“ genannt habe. Das ist eine Option, die es auch zu prüfen gilt. Aber bitte vergessen Sie nicht, dass das Urteil noch nicht so lange zurückliegt und noch nicht begründet vorliegt. Der Senat hatte schlichtweg noch keine Zeit und Gelegenheit, in einer Sitzung über das Thema zu sprechen.
Wie sehen Sie den Zeitrahmen für diese Option? Mit der Urteilsverkündung wäre ja Schluss mit der Möglichkeit, einen Vergleich zu erzielen – zumindest in diesem Gerichtsverfahren.
Diese Frage ist nicht an irgendein zeitliches Korsett geknüpft. Das hat den Vorteil, dass, wenn man sich darauf verständigt, man damit umgehend beginnen kann. Auf der anderen Seite ist es so – darauf will ich nur der guten Form halber hinweisen –, dass, wenn Rechtsmittel eingelegt werden, natürlich auch immer die Möglichkeit zur direkten Verhandlung während der gesamten Phase weiterer Rechtsmittel besteht. Diese Phase ist also nicht auf den von Ihnen angesprochenen Zeitraum begrenzt, sondern sie gilt für alle Phasen. Richtig ist aber, dass man damit zügig beginnen kann, wenn man diese Option wählt.
Vielen Dank! – Alles Gute erst einmal zum Neustart im Senat! – Ihr Vorgänger hat gesagt, das müsste auch politisch entschieden werden. Welche Beiträge werden Sie zu einer politischen Entscheidung in der Frage leisten?
Ich habe Ihnen vorhin die Position der Vergabestelle dargestellt. Ich glaube, dass das auch eine ganz wichtige Rolle spielt. Der Finanzsenator hat eine verfahrensleitende und verfahrensführende Stellung, und dann gibt es natürlich auch noch die politische Diskussion über Zielvorstellungen, die der Senat verfolgt. Da ist es aber so, dass im Kollegium des Senats auch andere aufgerufen sind.
Wenn Sie mich persönlich fragen: In Verfahren, die immer lange dauern, klingt das vielleicht ein bisschen zu ambitioniert, aber ich glaube, dass es für das Land Berlin wichtig ist, zu versuchen, eine zügige und schnelle Entscheidung zu erreichen. Entscheidungen, die ewig lange dauern – zehn Jahre oder so etwas – sind, das ist meine Auffassung, auch für die Bevölkerung letztlich nicht der beste Weg. Das ist insofern auch etwas, was Sie von diesem Finanzsenator erwarten können, dass er sich darum bemüht, das Verfahren voranzubringen.
Sie haben meinen Vorgänger angesprochen. Mein Vorgänger hat recht, dass das eine hochpolitische Entscheidung ist, und deswegen kommt diese Entscheidung zu gegebener Zeit auch ins Abgeordnetenhaus.
Für die nächste Frage erteile ich der Kollegin Sommer von der Linksfraktion das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wenn jetzt in Falkenberg begonnen wird, die Container für Flüchtlinge aufzustellen, hat dann der Senat ausreichend geprüft, ob der Boden kontaminiert ist – immerhin hat die BSR das Gelände vorher genutzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Sommer! Hinweise, dass der Boden im Hausvaterweg möglicherweise kontaminiert sein könnte, sind vom Bezirksamt – von Herrn Geisel und Herrn Nünthel – zu Beginn des Verfahrens gegeben worden. Die bislang vorliegenden Bodengutachten bestätigen dies nicht, wenngleich noch nicht alle Laborwerte abschließend vorliegen.