Protocol of the Session on October 2, 2014

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Sven Kohlmeier (SPD): Es gibt doch ein Wortprotokoll!]

Und es ist schon eine Besonderheit. Bisher ist es so gewesen, wenn wir uns auf Anhörungen verständigen, dass sowohl die Regierung als auch die Oppositionsfraktionen Sachverständige benennen und dass man diese Sachverständigen dann auch mal fragt. In dieser Anhörung war das schon bemerkenswert: Die Koalitionsfraktionen haben keinen einzigen Sachverständigen benannt und haben auch sonst geschwiegen. Und das, finde ich, kann nicht Sinn und Zweck von parlamentarischer Arbeit in den Ausschüssen sein, wenn die Regierungsfraktionen einfach nur dasitzen und schweigen. Warum Sie geschwiegen haben, da kann man nur Mutmaßungen anstellen.

[Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]

Das möchte ich jetzt hier gar nicht tun, aber das ist nicht die Aufgabe von Ausschussberatungen, dass die Regierung sich selbstherrlich da hinsetzt und sagt, die Opposition kann beantragen, was sie will, wir schweigen und stimmen das sowieso alles weg. Das ist nicht die Art und Weise, wie wir hier miteinander arbeiten sollten, und das war im Rechtsausschuss bisher auch anders. Deswegen hoffe ich, dass diese konkrete Ausschussberatung eine Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Sven Kohlmeier (SPD): Schau doch mal ins Protokoll!]

Für die SPD-Fraktion jetzt der Kollege Özkaraca! – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich hier auf die vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke eingehen. Braucht das Land Berlin einen Beauftragten für den Justizvollzug? – Wir sagen nein. Die Anhörung im Rechtsausschuss vom 30. April hat ergeben, dass die Aufgaben eines solchen Beauftragten, wie er in Nordrhein-Westfalen eingerichtet wurde, in Berlin durch die Anstaltsbeiräte und insbesondere durch den Berliner Vollzugsbeirat wahrgenommen werden und er daher von der grundsätzlichen Aufgabe her bereits existiert.

[Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Nur Nachfrage: Sie waren doch gar nicht da!]

Die Anhörung hat darüber hinaus eindeutig gezeigt, dass der Beirat gegenüber der Institution eines Justizvollzugsbeauftragten auch eindeutige Vorteile aufweist. So setzt sich der Vollzugsbeirat aus einer Reihe von Personen mit unterschiedlichen Spezialkenntnissen zusammen. Ein Vertreter der Humboldt-Universität zum Beispiel bringt im Personalwesen und in der Informationstechnik seine

Kenntnisse ein. Eine Abgesandte der Senatsverwaltung für Gesundheit hat Spezialwissen im Personalwesen, im Tarifwesen sowie im Behindertenbereich. Der eingeladene Herr Behrendt selbst war engagiert in den Bereichen der Psychotherapie, der gleichgeschlechtlich orientierten Gefangenen, der Diversity und der Ausbildung von Führungskräften im Vollzug. Ein anderes Mitglied des Vollzugsbeirats gehört der Ärztekammer an und wird tätig bei medizinischen Problemen und Anfragen und Anregungen von Gefangenen.

Besondere Vorteile ergeben sich meiner Auffassung nach durch die Mitglieder mit Migrationshintergrund im Vollzugsbeirat, weil sie über eine Vielzahl von Sprachfertigkeiten, kulturellen und religiösen Kenntnissen verfügen. Ein Beauftragter allein könnte all diese Kompetenzen gar nicht bündeln, geschweige denn die nötige Zeit aufwenden, wie das im Berliner Vollzugsbeirat zum Glück der Fall ist.

Seine ehrenamtliche Organisationsform stellt außerdem einen Beitrag der Zivilgesellschaft an der Ausgestaltung des Strafvollzugs dar, den meine Fraktion und ich für unverzichtbar halten.

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gelbhaar?

Nein, danke! – Zudem hat der Berliner Vollzugsbeirat, verglichen mit dem Beauftragten für den Justizvollzug in NRW, den Vorteil, dass sich unter seinem Dach die Anstaltsbeiräte regelmäßig austauschen können. Diese Vorteile werden nicht nur von den Parteien der Koalition anerkannt, sondern auch von Bündnis 90/Die Grünen und den Piraten, die ebenfalls diese beiden Anträge bei der Abstimmung im Rechtsausschuss insgesamt ablehnten.

Nun noch kurz zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Die Koalition ist sich natürlich bewusst, dass rechtliche Grundlagen für die Beiräte, insbesondere für den Vollzugsbeirat, im neuen Berliner Strafvollzug vorzunehmen sind. Das ist für uns selbstverständlich. Das, was Sie hier gesagt haben – dass wir uns dazu nicht äußerten –, ist doch eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass wir diesen Beirat honorieren und er eine Grundlage im Strafvollzugsgesetz sein sollte.

[Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Woher wissen Sie das? Sie waren doch gar nicht in der Sitzung!]

Aber das Protokoll kann ich doch wohl lesen!

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kofbinger?

(Dirk Behrendt)

Nein! – Liebe Kollegen! Sie wollen also alle Selbstverständlichkeiten per Antrag beschließen lassen? Die Beratung, was im Einzelnen in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung im Hinblick auf Aufgaben, Befugnisse und gegebenenfalls auch die Ausstattung eines Vollzugsbeirats zu verankern ist, gehört in den Rechtsausschuss. Die notwendige eingehende Aussprache werden wir dann im Rechtsausschuss machen. Insofern empfehle ich die Überweisung. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön! – Für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Lederer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass über dem Distinktionsbedürfnis der Beteiligten nicht die Sachfragen aus dem Blick geraten, sage aber auch: Es wäre schon ganz schön, wenn von den Koalitionsfraktionen Leute reden würden, die wenigsten bei der Anhörung dabei waren. Ich habe nichts dagegen, Wortprotokolle zu lesen, aber wenn es nur darum ginge zu lesen, bräuchten wir keine Sitzungen mehr.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Haft und Sicherungsverwahrung sind Ultima Ratio im Rechtsstaat – das wissen wir – und gehen mit erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen einher. Das ist nur zu rechtfertigen, wenn es am Ende tatsächlich dem Vollzugsziel dient, den Inhaftierten nach Verbüßung der Strafe ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Nicht nur die Berliner Haftanstalten, sondern Haftanstalten überhaupt sind ein abgeschlossenes System. Die Abgeschlossenheit gegenüber der Außenwelt führt zu mannigfaltigen Problemen – das ist untersucht und studienmäßig belegt. Es gibt Gefangenensubkulturen, Viktimisierungsprozesse, Gewalt und Herrschaftsstrukturen subtilerer Art im Knast. Das wissen wir alles; die empirische und kriminologische Forschung hat uns in den letzten Jahren das eine oder andere an Zuarbeit geliefert.

Besondere Ereignisse lenken dann immer wieder einmal den Blick darauf. Der Kollege Behrendt hat es schon gesagt: Siegburg 2006 war sicherlich eines der brutalsten, einschneidendsten und furchtbarsten Ereignisse, die sich im Vollzug ereignen können. Aber was in Siegburg passiert ist, ist ja nur der sichtbare Gipfel des Eisbergs. Auch in Berliner Vollzugseinrichtungen gibt es – wir wissen das beispielsweise aus der Kleinen Anfrage 17/12833 – Gewalt, Übergriffe und die Drangsalierung von Mitgefangenen. All das existiert, und man muss sich damit auseinandersetzen. Wir haben gerichtliche Kritik an der Unterbringung von Strafgefangenen in Berlin gehabt; das

ging bis zum Verfassungsgerichtshof. Das war unter RotRot. In diesem Kontext mussten Häuser von Strafanstalten geschlossen werden; es musste kurzfristig versucht werden, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, und eins der Ergebnisse war ja auch der Bau der Strafanstalt Heidering. Damit haben wir inzwischen, zumindest im Bereich des Unterbringungsrahmens in Berlin, einen großen Schritt nach vorne gemacht.

Trotzdem haben wir auch Untersuchungen von Folterkommissionen und vieles andere. Obwohl sie so martialisch heißen, will ich mich nicht hinstellen und sagen: In unseren Berliner Gefängnissen wird gefoltert. Aber die Folterkommissionen schauen, inwieweit die Unterbringungs- und Haftbedingungen den geltenden Menschenrechtsstandards genügen. Das ist das, was wir in Berlin haben: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen hohe Belastungen aushalten und haben ziemliche Herausforderungen zu stemmen. Auch sie sind in einem abgeschlossenen Raum tätig. Letztlich ist es natürlich auch für die Insassen in Justizvollzugseinrichtungen immer wieder eine Herausforderung, den Lebensalltag zu gestalten. Wir wissen, auch aus den Debatten um Vollzugsgesetze in Berlin, um Veränderungen im Vollzug. Angleichungsgrundsatz und Resozialisierungsziel sind hehre Worte; sie in der Praxis umzusetzen, ist nicht ganz einfach, beispielsweise wenn es nur darum geht, im Bereich von Internet oder anderen modernen Technologien den Haftalltag irgendwie mit der Gegenwart außerhalb der Haftanstalt anzugleichen. Da stoßen wir immer wieder an Grenzen.

Nun haben Strafgefangene wenig Lobby. Dadurch entstehen oftmals Defizite in der Haft, und Haftanstalten sind Closed Shops. Wir bekommen als Abgeordnete regelmäßig Briefe, Beschwerden und dergleichen mehr. Ich sehe mich mit meinen Ressourcen nicht dazu in der Lage, das bis ins Einzelne nachzuvollziehen. Ich kann auch keine Untersuchungen anstellen, Beschäftigte befragen und vieles andere mehr. Deswegen haben wir seinerzeit gesagt, wir machen diesen Vorschlag, einen Justizvollzugsbeauftragten einzuführen – nicht als Ersatz für die Vollzugsbeiräte und den Berliner Vollzugsbeirat, sondern als Ergänzung. Es geht nicht darum, die Vorgänge innerhalb von Haftanstalten zu skandalisieren, sondern darum, durch Vorbeugung, Reflexion und Evaluation die Situation in Haftanstalten zu verbessern.

Nun habe ich bei Anhörungen und dem, was der Vollzugsbeirat gesagt hat, mitbekommen, dass der Vollzugsbeirat selbst nicht so glücklich ist. Ich habe von Beschäftigten andere Feedbacks. Leider konnte der Vollzugsbeauftragte von NRW in der Anhörung nicht dabei sein. Nun ist das Ergebnis letztlich – und das finde ich auch ganz gut; alle Fraktionen waren sich mehr oder weniger einig –: Wir wollen den Berliner Vollzugsbeirat und die Anstaltsbeiräte stärken und auch mit Ressourcen versehen.

Die Vollzugsbeiräte leisten seit den Siebzigerjahren in Berlin eine gute Arbeit. Das ist eine Praxis, die durchaus vorbildlich ist, was aber nicht bedeutet, dass man sie nicht noch verbessern könnte. Ehrenamt ist Ehrenamt, und die Begrenztheit des Einsatzes ergibt sich aus dem Ehrenamt. Insofern gehe ich davon aus, dass der GrünenAntrag ein bisschen das aufnimmt, was die Ergebnisse der Debatten erbracht haben. Jetzt müssen wir uns im Rechtsausschuss darüber unterhalten, wie man die Anstaltsbeiräte und den Justizvollzugsbeirat noch besser in die Situation versetzt, ihren Aufgaben nachkommen zu können. Wenn das unter dem Strich dabei herauskommt, bin ich persönlich mit den Debatten der letzten Monate sehr zufrieden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Danke schön! – Für die CDU-Fraktion Frau Seibeld, bitte!

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lederer! Wir sind uns ja einig: Die Vollzugsbeiräte zu stärken und besser zu verankern, ist grundsätzlich eine gute Idee. Ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass Sie mir erklären, welche Vorteile der Vollzugsbeauftragte hat, die die Anstaltsbeiräte und der Vollzugsbeirat nicht haben. Was soll der eigentlich mehr machen? Soll der nebenherarbeiten? Soll der alleine arbeiten? Soll er sie ersetzen? Wer soll eigentlich welche Kompetenzen haben? – Das habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden, und das ergibt sich auch aus dem Antrag nicht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lederer?

Danke! – Im Übrigen habe ich mir das einmal angeguckt – weil ja das Modell aus NRW immer als großes Vorzeigemodell herhält –: Der ab 1. Oktober, also seit gestern amtierende neue Vollzugsbeauftragte im Land NordrheinWestfallen ist seit 2003 Referatsleiter des Justizministeriums. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie als einen unabhängigen, selbstständig agierenden Justizvollzugsbeauftragten jemanden haben wollen, der Referatsleiter im Justizministerium ist. Mich hat auch, ehrlich gesagt, das Modell in NRW ein bisschen überrascht. Aber jedenfalls kann es ja nicht das Vorbild sein, die unabhängigen Vollzugsbeiräte durch einen Vollzugsbeauftragten zu ersetzen, der im Ministerium angesiedelt ist. Das scheint mir schon ein Widerspruch in sich zu sein.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Der Vollzugsbeauftragte neben den Anstaltsbeiräten und dem Vollzugsbeirat scheint mir nicht sinnvoll zu sein. Da ist ja auch die Opposition sich nicht einig. Auch die Grünen sind zu dem Ergebnis gekommen, der Vollzugsbeauftragte ist es eher nicht, sondern das bestehende Modell der Vollzugsbeiräte, wie wir es in Berlin haben, funktioniert super. Wie auch Herr Dr. Heischel im Kern gesagt hat, ist die Zusammenarbeit sehr gut, und sie erfüllen ihre Aufgabe. Das ist einzigartig in der Bundesrepublik, und man kann auch einfach einmal sagen, es gibt etwas, was im Berliner Vollzug besser läuft als woanders, etwas, was besonders gut läuft.

Wenn wir uns auf diesen Punkt einigen können, dann bin ich gerne bereit, im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes – das werden wir ohnehin erörtern – auch die Frage zu besprechen: Wie soll der Vollzugsbeirat besser verankert werden? – Da fehlt mir im Grünen-Antrag, das muss ich ehrlich zugeben, die Frage: Was soll denn da besser werden? – Mehr Geld, mehr Sachmittel und mehr Personal sind immer schön, aber das kann man für alles fordern. Das ist ein bisschen dünn als Begründung. Insofern habe ich das Gefühl, dass der Antrag der Grünen mal wieder unter die Überschrift fällt, es ist mehr Populismus. Um die Sache geht es offenbar nicht, denn dann hätten wir es im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes diskutiert. Mal wieder schade für den Vollzug! Aber ich lade Sie herzlich ein, im Rechtsausschuss, wenn wir das Strafvollzugsgesetz diskutieren, auch hierzu vernünftige Vorschläge zu erarbeiten und die Vollzugsbeiräte zu stärken. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der SPD – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Wenn Sie dann unsere Anträge mal lesen – gerne!]

Danke schön! – Für die Piratenfraktion jetzt Herr Dr. Weiß! – Bitte schön!

Danke! – Als der Antrag der Linken eingebracht wurde, habe ich ihn auch erst mal positiv aufgenommen und gedacht: Das klingt ja wie eine ganz gute Idee. – Das ist es im Kern auch. Der Justizvollzug ist, wie schon ausgeführt wurde, eine in sich geschlossene Institution, eine Institution, in der alle Menschen, die dort in irgendeiner Form beteiligt sind, großen Belastungen ausgesetzt sind. Da eine Instanz zu haben, die draufguckt und das begleitet, ist erst mal gut.

Die Instanz haben wir in Berlin mit dem Vollzugsbeirat. Ich bin in der Anhörung davon überzeugt worden, dass es nicht sinnvoll ist, das NRW-Modell eins zu eins für

(Dr. Klaus Lederer)

Berlin zu übernehmen und dann eine Parallelstruktur zu haben, die im Wesentlichen dem gleichen Zweck dient. Gleichwohl bin ich froh, dass wir die Anhörung hatten, um uns überhaupt erst mal erzählen zu lassen, wie die Arbeit des Vollzugsbeirats läuft und wie man sie möglicherweise verbessern kann.

Es wurde schon mehrmals gesagt, der Berliner Justizvollzugsbeirat hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, mit den einzelnen Anstalten funktioniert gut. Die Zusammenarbeit mit dem Vollzugsbeirat funktioniert dem Prinzip nach gut. Er hat auch den Vorteil, dass er viele Menschen aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Kompetenzen, die ehrenamtlich engagiert sind, zusammenführt. Wenn man ihn mit dem Vollzugsbeauftragten in NRW vergleicht, hat er natürlich nicht die institutionelle Verankerung, die dort gegeben ist. Das ist der Punkt, über den wir reden sollten. In diese Richtung geht auch der Grünen-Antrag, der ursprünglich ein Änderungsantrag war. Er wurde im Ausschuss dann nicht als Änderungsantrag zugelassen. Gut, darüber muss man jetzt nicht streiten, so reden wir dann im Ausschuss noch einmal darüber.

Es ist selbstverständlich, dass der Vollzugsbeirat – der im Gegensatz zu den einzelnen Anstaltsbeiräten eine Berliner Besonderheit ist, eine bewährte Institution im Berliner Justizvollzug, die auch in den Ausführungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz, die Berlin hat, festgeschrieben ist –, wenn wir den Strafvollzug als Landessache regeln – was wir irgendwann müssen –, im Gesetz festgeschrieben ist. Alles andere wäre ein Rückschritt. Dann sollten wir darüber reden, wie man ihn in seiner Position stärken kann. Wie gesagt, wir haben das Thema jetzt im Ausschuss, dort reden wir noch mal im Detail darüber. – So weit von mir! Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1445 empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Grünen, die SPD, die CDU, der fraktionslose Kollege und einige Piraten. Enthaltungen? – Bei einem Piraten Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1444 empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Die Grünen, die SPD, die CDU, der fraktionslose

Kollege und die Piraten. Enthaltungen? – Bei einem Piraten Enthaltung.