Bereits im Juni haben wir den Antrag, den die Koalition heute leider ablehnt, eingebracht, in dem wir einen Verkaufsstopp für die bundeseigenen Wohnungen fordern. Sie haben sich jetzt entschieden, nicht unseren Antrag zu unterstützen, sondern einen eigenen zum gleichen Thema einzubringen. Okay! Aber einen gemeinsamen Antrag haben Sie auch abgelehnt. Das ist ein bisschen albern, und ich finde, das dient der Sache nicht unbedingt und der politischen Kultur in diesem Haus sowieso nicht.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)]
Der Bund besitzt über 5 000 Wohnungen in Berlin. 1 700 dieser Wohnungen stehen bis 2018 zum Verkauf. Wie wir in der Presse in den letzten Tagen lesen konnten, plant Senator Müller jetzt ein Kaufangebot für diese 1 700 BImA-Wohnungen. Das haben Sie ja gerade ausgeführt, Frau Spranger. Das ist zu begrüßen, aber ich frage mich schon, warum eigentlich nur ein Drittel und nicht alle 5 000 Wohnungen, bitte schön.
Wunderbar! Sehr schön, dass wir das jetzt geklärt haben. Denn wenn Sie jetzt die Artikel in der Presse lesen, steht das nicht ganz genau da drin, und im Bauausschuss haben Sie das leider auch nicht klargestellt.
Trotzdem müssen Sie sich die Frage gefallen lassen: Warum startet diese Initiative jetzt erst, wo das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist?
Sie haben das Thema viel zu lange ausgesessen und haben sich erst nach den Mieterprotesten bewegt. Trotzdem wünschen wir Ihnen viel Erfolg in der Sache und erwar
Trotz aller Einigkeit bleiben noch einige Fragen offen, und zwar: Was passiert mit den Mieterinnen und Mietern aus Schöneberg, die den Ball erst ins Rollen gebracht haben? Die Mieter sind übrigens heute hier im Haus und erwarten endlich Gewissheit, Herr Müller. Ich finde, auch diese Wohnungen sollten mit in die Paketlösung, weil das kommunale Vorkaufsrecht in diesem Fall nicht ausreicht, weil der Verkaufspreis zu hoch ist. Da erwarten wir von Ihnen Ergebnisse.
Warum sprechen Sie in ihrem Antrag eigentlich nur von einem Verkaufsmoratorium für Wohnungen? Was ist eigentlich mit den BImA-Grundstücken wie dem Dragonerareal in Kreuzberg, worauf man 500 Wohnungen bauen könnte?
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Katrin Lompscher (LINKE)]
Verzeihung, dass ich Sie unterbreche! – Ich muss die Gäste auf der Tribüne kurz darauf hinweisen, dass wir, auch wenn es für sie ein wichtiges Thema ist, bitten, von Beifalls- und Unmutsbekundungen und Ähnlichem abzusehen. – Danke!
Noch einmal die Frage: Was ist mit den BImAGrundstücken, die noch nicht bebaut sind? Wir reden hier immer davon, dass wir dringend Flächen für den Wohnungsneubau brauchen und in Berlin angeblich keine mehr haben. Da wären welche, die wir nutzen sollten. Kümmern Sie sich bitte darum, Herr Müller!
Ihr Antrag lässt übrigens auch die Frage des Mieterschutzes vollkommen außen vor, denn falls doch Häuser zum Höchstpreis verkauft werden, was leider zu befürchten ist, fordern wir, dass besondere Mieterschutzrechte in die Kaufverträge verhandelt werden. Das ist übrigens auch ein Grund dafür, dass wir unseren Antrag aufrechterhalten haben, denn das ist ein ganz wichtiger Mechanismus, wenn es uns nicht gelingt, alle Häuser zu retten.
Wir brauchen endlich einen echten Paradigmenwechsel in der Liegenschaftspolitik des Bundes, und ich freue mich, dass wir uns da alle einig sind. Wir müssen weg vom Verkauf zum Höchstpreis und hin zu Direktvergaben für Städte und Gemeinden. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie
Ihre Parteifreunde von Schwarz-Rot im Bund überzeugen und für eine Änderung des BImA-Gesetzes kämpfen.
Sie sprechen in dem Antrag von der sozialen Verantwortung, die der Bund in der Berliner Wohnungspolitik hat. Das gilt aber genauso auch für den Berliner Senat. Nehmen Sie den Schwung des Antrags also mit, und nutzen Sie endlich auch die eigenen politischen Spielräume! Setzten Sie sich zum Beispiel für die Rekommunalisierung der bestehenden Sozialwohnungen in der Stadt ein, und erlassen Sie endlich eine Umwandlungsverordnung, um windige Investoren und Spekulanten zu stoppen.
Für all diese Maßnahmen sind Sie nicht auf die Bundesebene angewiesen. Hier könnten Sie sofort handeln, und es ist wirklich dringend nötig, es ist wohnungspolitisch kurz nach zwölf.
Vielen Dank, Frau Schmidberger! – Für die CDUFraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Evers. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir hier heute gemeinsam mit dem hier zu verabschiedenden Antrag eine Position untermauern, die sich schon in der letzten Plenardebatte, die wir auch zu Ihrem Antrag geführt haben, als Konsens abgezeichnet hat, nämlich dass die Liegenschaftspolitik des Bundes einer sehr grundsätzlichen Erneuerung bedarf. Wir ermuntern unsere Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag – das gilt für uns als SPD und CDU in der Tat in besonderer Weise – weiterzudenken. Zwar weist der Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD liegenschaftspolitisch durchaus in eine richtige Richtung, denn es heißt ja mit Blick auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dass mit dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums die verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert werden soll. Das zielt allerdingsauf Konversionsflächen, und ich verstehe nicht, warum man dabei auf halbem Wege stehenbleibt. Ich verstehe nicht, warum man den Ansatz in dieser Weise beschränken sollte. Warum wird nicht neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch der Erhalt bezahlbaren Wohnraums als Zielsetzung in Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verankert? Ich glaube, darum muss es uns gemeinsam gehen.
Die BImA ist einer der größten Wohnungseigentümer in Berlin. Sie hat über 5 000 Wohnungen im Bestand. Das ist keine kleine Hausnummer, sondern es sind erhebliche
Dimensionen, über die wir auch am Tempelhofer Feld diskutiert haben. Und natürlich geht damit politische Verantwortung des Bundes als Eigentümer einher – Eigentum verpflichtet –, und wenn ich öffentliches Eigentum habe, gilt das in besonderer Weise.
Wichtig ist, dass die Wohnungs- und Mietenpolitik nicht die vorrangige Aufgabe der BImA ist und auch nicht sein kann. Das ist nicht ihr Job, und dafür hat sie auch gar nicht die Kapazitäten. Sie haben darauf hingewiesen: Wir können sowohl an den Leerstandzahlen ablesen, wie wir es auch an dem Zustand vieler Bundesimmobilien ablesen können, dass es um das Management durchaus besser bestellt sein könnte, aber gerade darum sagen wir: Holt diejenigen ins Boot, die es können, nämlich die Städte und Gemeinden!
Gerade darum wollen wir zu einer vergleichbaren Regelung wie für die Konversionsflächen kommen, die im Koalitionsvertrag schon verabredet ist. Wir wollen das Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Wohnungsbestände des Bundes zum Verkehrswert zu erwerben und sie an die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu übertragen, denn das halten wir für den richtigen Weg. Wir unterstützen Senator Müller ausdrücklich. Er hat unsere volle Rückendeckung, wenn es darum geht, das mit einem konkreten Angebot des Landes Berlin an die BImA zu unterlegen. Gemeinsam mit den Berliner Bundestagsabgeordneten – für die weiß ich es parteiübergreifend sicher – und dem Senat werden wir dafür Überzeugungsarbeit leisten. Dazu ist dieser Antrag ein Beitrag, aber wir sollten ihn auch nicht überschätzen. Wir sollten uns nicht zu sehr feiern, bevor wir der Umsetzung in politische Realitäten nähergekommen sind. Denn machen wir uns nichts vor: Der Weg zu einer Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes ist kein leichter und auch kein schneller.
Das war er noch nicht einmal in Berlin – trotz bester politischer Voraussetzungen. Hier gab es den klaren politischen Willen und Auftrag des Parlaments, von Anfang an die Vergabe von Grundstücken künftig an stadtentwicklungspolitischen Zielen auszurichten. Ich persönlich bedauere immer wieder, dass der Kampf der Verwaltungen untereinander, über den wir oft genug gestritten haben, die Umsetzung dieses politischen Auftrags über Jahre hinweg eher gelähmt als befördert hat. Machen wir uns nichts vor: Auf Bundeseben wird das auch kein Zuckerschlecken, kein Spaziergang. Das wird alles andere als leicht.
Und wir sollten uns auch ehrlich machen: Wenn wir unsere Kollegen im Bundestag und in anderen Bundesländern von den Grundzügen einer neuen Liegenschaftspolitik des Bundes überzeugen wollen, dann muss Berlin seine Hausaufgaben gemacht haben, dann müssen wir Vorbild sein, dann müssen wir auf erfolgreiche Beispiele verweisen können, und wir müssen vor allen Dingen auch
nachgewiesen haben, dass die Neuausrichtung von Liegenschaftspolitik auf der einen Seite nicht das Ziel konsolidierter Haushalte auf der anderen Seite gefährdet. Da sehe ich uns aber auf sehr gutem Weg. Ich glaube, dass die Prinzipien der neuen Berliner Liegenschaftspolitik auf Vernunft gegründet sind, dass sie keine Utopie sind, sondern dass sie allemal machbar sind, dass sie gelingen können und werden. Trotz aller unnötigen Kollateralschäden, die wir heute einmal nicht zu laut beklagen wollen, sind wir auf einem guten Weg. Das zeigt auch die Debatte, die wir heute schon über die Übertragung landeseigener Grundstücke an die Wohnungsbaugesellschaften hatten. Das zeigt die Bereitschaft des Landes Berlin, die Grundstücke von der BImA zu erwerben und vieles andere mehr.
Wir haben – ungeachtet aller Geburtswehen – im Vergleich aller Bundesländer mit der Neuausrichtung unserer Berliner Liegenschaftspolitik – das zeigt der Blick in die Landeshaushaltsordnung und die Geschäftsordnung des neuen Portfolioausschusses – die weitgehendsten und konsequentesten Regelungen geschaffen. Da darf man als Koalition und als Gesamtstadt auch mal selbstbewusst sein. Man kann sich immer mehr und anderes wünschen. Darüber werden wir im Diskurs bleiben, aber man darf stolz auf das Erreichte sein. Wir dürfen aber nicht der Versuchung erliegen, arrogant zu werden und zu sagen: Die Maßstäbe, die in Berlin erreicht werden, sind selbstverständlich die, an die sich alle anderen anzupassen haben. Dafür müssen wir überzeugen und argumentieren. Ich bin sehr dafür, dass wir dafür ein Bündnis mit anderen Bundesländern schmieden. Insbesondere die Stadtstaaten sind hier gefragt. Es wird uns nur gemeinsam gelingen, unsere Kollegen im Bundestag, auf die es ankommen wird, davon zu überzeugen, dass diese Neuausrichtung in die richtige Richtung geht, die haushaltspolitischen Ziele des Bundes nicht nachhaltig gefährdet und der Verantwortung, die der Bund und wir gemeinsam für eine gesunde Entwicklung unserer Großstädte und Planungsräume haben, gerecht zu werden.
In dem Sinne freue ich mich, dass wir zur Abwechslung gemeinsam dem Senat den Rücken stärken, dass wir an einem Strang ziehen und hoffe, dass wir dafür in der Tat noch weitere Gelegenheiten finden werden. Olympia wäre eine gute Chance gewesen, aber vielleicht schaffen wir das ja auch noch. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Evers! – Für die Linksfraktion hat nun das Wort die Frau Abgeordnete Lompscher. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schön ist, dass wir heute gemeinsam einen Appell an den Bund für
einen anderen Umgang mit seinen Immobilien richten werden. Nicht so schön ist, dass darin von den aktuellen Fällen wie der Großgörschenstraße/Katzlerstraße gar keine Rede mehr ist. Die Mieterinnen sind heute hier. Sie haben für Öffentlichkeit gesorgt. Sie haben ein eigenes Kaufangebot vorgelegt und weisen zu Recht darauf hin, dass der Fall noch nicht erledigt ist. Es gibt politischen Handlungsspielraum. Sie brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Die kann ich seitens der Linksfraktion zusichern.
Unsere Fraktion hat gemeinsam mit den Grünen bereits im Juni den Antrag zum Verkaufsstopp bei der BImA vorgelegt. Noch vor der Sommerpause hätten wir beraten und abstimmen können, doch die Koalition war noch nicht so weit. Sie hatte nichts in der Hand, beantragte die Vertagung. Erst vorherige Woche legte sie ihren Text vor. Der Druck der Mieterinnen und Mieter und der Vorstoß der Opposition wird dabei geholfen haben. Das ist gut so; besser spät als nie.
Auch wenn unser Antrag konkreter ist und ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen am Widerstand der Koalition scheiterte, wird die Fraktion Die Linke heute auch dem Koalitionsantrag zustimmen. Wir wollen, dass der Bund seine Immobilien zuerst den Städten zum Kauf anbietet. Wir teilen auch die Forderung, dass die Grundlage für das Kaufangebot der von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelte Verkehrswert sein muss und nicht der in einem Bieterpreis ermittelte spekulative Höchstpreis. Im Übrigen darf ein Verkehrswert auch unterschritten werden, wenn es ein gutes Konzept gibt.
Der Bund hat nach diversen bereits erfolgten Verkäufen noch rund 5 000 Immobilien in Berlin. Davon möchte er in den nächsten Jahren über 1 000 Mietwohnungen verkaufen, in denen Mieterinnen und Mieter häufig schon seit Jahrzehnten leben. Der Bund hält eigene Wohnungen für die Erfüllung seiner Aufgaben für entbehrlich. Gut, das ist seine Entscheidung. Es sind aber Wohnungen im öffentlichen Eigentum. Genau das sollten sie bleiben. Sie sollten in der Hand der Kommunen bleiben. Werden sie stattdessen zum Höchstpreis verkauft, gelangen sie in die Hände von Spekulanten. Wer für ein Miethaus das Dreißigfache der Jahresmiete und mehr zahlt, will und muss die Mieten nach oben schrauben oder die Umwandlung in Eigentum vorantreiben, um das Investment überhaupt zu refinanzieren. Wenn moderaten Mieten möglich sein sollen, muss der Kaufpreis deutlich darunter liegen.
Mit seiner Verkaufspraxis betreibt der Bund Selbstverdrängung und soziale Entmischung in den Städten. Dabei könnte er schon jetzt anders handeln. Die Bundeshaushaltsordnung regelt, dass Vermögenswerte nur zu ihrem
vollen Wert veräußert werden dürfen. Voller Wert heißt aber Verkehrswert und nicht spekulatives Höchstgebot.
Der Bund kann auch Ausnahmen zulassen, und zwar in dringendem Bundesinteresse. Ist bezahlbarer Bestand öffentlicher Wohnungen in der Bundeshauptstadt etwa kein dringendes Bundesinteresse? Er zahlt doch schließlich den Ländern auch Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung. Er könnte ein dringendes Gesamtinteresse von Bund und Ländern am Erhalt preiswerten Wohnraums aus sozialen Gründen erklären für Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er müsste sogar ein Eigeninteresse daran haben, denn was er mit seiner Verkaufspraxis kaputt macht, kann kein Bundesprogramm soziale Stadt mehr retten.