Frau Kollegin Harant! Dann hätten Sie mich nach dem von der Senatsverwaltung herausgegebenen Leitfaden fragen müssen – danach haben Sie aber nicht gefragt. Ich weiß, dass dieser Leitfaden bei einigen Tagesmüttern und Tagesvätern für Unruhe gesorgt hat. Diese Unruhe ist völlig unberechtigt, es ging nur darum, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen. Mit dem Leitfaden hat die Senatsverwaltung das alleinige Ziel verfolgt, die Tagesmütter und -väter zu informieren – um nicht mehr und nicht weniger ging es. Ich habe vorhin gesagt, es sind keine Fälle benannt worden, es gab bislang keine Risikofälle oder ähnliches, dennoch ist es die Verpflichtung und auch ein Service der Senatsverwaltung gewesen, die Tagesmütter und Tagesväter auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen.
1. Sind Presseberichte zutreffend, dass mit der Übernahme der insolventen Treberhilfe Berlin durch den Diakonieverein Berlin-Zehlendorf die Betreuung der Klienten sowie die Arbeitsplätze der Mitarbeiter dauerhaft gesichert sind?
2. Ist gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gebotenen Kostenübernahmen durch die Berliner Bezirksämter sowie sonstigen organisatorisch und verwaltungstechnisch notwendigen Voraussetzungen geregelt und geeignet sind, diese Übergangssituation im Interesse der oben Genannten möglichst einfach zu gestalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ludewig! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt. Zur ersten Frage: Lassen Sie mich zunächst ein paar Fakten im Zusammen
hang mit dem Insolvenzverfahren zusammentragen. Der Geschäftsbetrieb der Treberhilfe Berlin gGmbH wurde zum 30. November 2011 eingestellt. Das weitere Insolvenzverfahren der Treberhilfe Berlin gGmbH wurde unabhängig vom Übergang des Geschäftsbetriebs vom Insolvenzverwalter weitergeführt. In der Folge endeten die durch das Land Berlin mit der Treberhilfe Berlin gGmbH geschlossenen Einzelverträge sowohl nach dem SGB XII als auch nach dem SGB VIII. Nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters stellte sich zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages die Situation der Treberhilfe Berlin gGmbH äußerst dramatisch dar. Es bestehen 4,5 Millionen Euro Verbindlichkeiten, darunter 1,2 Millionen Euro für nicht gezahlte Löhne und Gehälter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 1,6 Millionen Euro Mietschulden, 0,7 Millionen Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhebliche Steuerschulden. 481 der 500 Wohnungen und Mietobjekte sind gekündigt, für ca. 100 bestehen Räumungstitel bzw. wurde die Räumung bereits vollzogen. Ganze Bürostandorte waren bereits geschlossen, den ca. 220 zu betreuenden Klienten standen 103 noch verbliebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, von denen die meisten schon seit mehr als drei Monaten kein Gehalt bekommen haben.
Die Intention des Insolvenzverwalters angesichts dieser Situation bestand in einer Gesamtübergabe des Geschäftsbetriebs. Es gab einige Kaufinteressenten, die einzelne Teile davon übernehmen wollten, allein die durch den evangelischen Diakonieverein BerlinZehlendorf getragene und mit einem Stammkapital von 500 000 Euro ausgestattete Neue Treberhilfe GmbH erklärte sich zu einer Gesamtübernahme bereit. Sie garantierte die Liquidität zur Wiederaufnahme der Zahlung der Löhne und Gehälter der übernommenen Mitarbeiterschaft und verhandelte mit den Vermietern über die Fortsetzung der Mietverhältnisse.
Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Es ist zutreffend, dass die Gesellschaft Neue Treberhilfe GmbH, ein Unternehmen des evangelischen Diakonievereins BerlinZehlendorf, durch die Übernahme des operativen Geschäfts die Grundvoraussetzung dafür geschaffen hat, dass die ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der alten Treberhilfe ab dem 1. Dezember 2011 nahtlos weiterbeschäftigt werden konnten. Ausgenommen von dieser Übernahme sind allerdings deren rechtsgeschäftlich handelnden Personen aus der Geschäftsleitung und die Prokuristen – Sie werden verstehen, dass wir kein Interesse daran hatten, dass diese übernommen werden.
Die für Jugend und Familie und die für Soziales zuständigen Senatsverwaltungen haben zeitgleich mit der Übernahme des operativen Geschäfts gegenüber den Bezirken dargelegt, auf welcher Grundlage übergangsweise die Inanspruchnahme durch die Bezirke im Einzelnen erfolgen soll. Voraussetzung für eine weitere Tätigkeit durch
die Bezirksämter von Berlin ist jedoch, dass der Träger die gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllt.
Zur zweiten Frage: Auf Grundlage des SGB VIII ist es zwingend erforderlich, dass der Träger die Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis im Bereich der teilstationären und stationären Leistungen dauerhaft erfüllt. Die dafür notwendige Antragstellung ist erfolgt, die Voraussetzungen werden derzeit geprüft. Ferner ist der Abschluss von Trägerverträgen auf Grundlage der §§ 77 und 78a SGB VIII über die angebotenen Leistungstypen Voraussetzung für eine weitere Inanspruchnahme und Finanzierung durch die Jugendämter. Gegenwärtig wird mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Soziales die Antragstellung für ambulante und stationäre Angebote durch den Träger vorbereitet. Nach Vorlage der vertragsrelevanten Unterlagen wird die Möglichkeit für den Abschluss eines Vertrages vorgenommen werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Gibt es eine Zusatzfrage des Fragestellers? – Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist auch nicht der Fall.
1. War die rot-schwarze Koalition nicht in der Lage, sich auf eine gemeinsame Position zur „Wertstofftonne“ zu einigen, und hat darum zwei Positionen im Koalitionsvertrag festgeschrieben?
2. Welche Position zur „Wertstofftonne“ wird RotSchwarz im Vermittlungsausschuss des Bundestages vertreten, der auch mit Zustimmung des Landes Berlin angerufen wurde?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kubala! Natürlich vertritt die Koalition eine Position beim Thema Wertstofftonne. Die Koalition hält aus umweltpolitischen
Erwägungen die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne für dringend geboten, denn dadurch kann die stoffliche Verwertung von Wertstoffen deutlich erhöht werden. Die flächendeckende Einführung ist darüber hinaus für die Bürgerinnen und Bürger besonders nutzerfreundlich. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Erfassung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen werden selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, die sich derzeit aus der Verpackungsverordnung einerseits und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz andererseits ergeben. Hinsichtlich der auf Bundesebene durch ein zukünftiges Wertstofftonnengesetz vorgesehenen Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Bundesregierung will hierzu in Kürze etwas Entsprechendes vorlegen.
Zu Ihrer zweiten Frage antworte ich wie folgt: Der Themenkomplex bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist nicht Gegenstand der Beratung im Vermittlungsausschuss, vielmehr geht es bei dem Dissens zwischen dem Bundesrat einerseits und dem Bundestag und der Bundesregierung andererseits darum, unter welchen Bedingungen private Abfallentsorgungsunternehmen Zugriff auf die in den Haushaltsabfällen enthaltenen Wertstoffe haben sollen. In Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Berlin vom 12. Mai 2011 und mit der Koalitionsvereinbarung unterstützt der Senat die Einführung einer Wertstofftonne als einem sinnvollen Instrument der umwelt- und klimagerechten Abfallpolitik. Aber – und das ist mir wichtig zu betonen – außerdem spricht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsgesetz für die kommunale Systemführerschaft in diesem Bereich aus,
ohne private Entsorger grundsätzlich ausschließen zu wollen. In der Koalitionsvereinbarung findet diese Auffassung ihren Niederschlag darin, dass sich die Koalition gegen die Einschränkung der Gestaltungshoheit und des Handlungsspielraums der kommunalen Daseinsvorsorge ausspricht.
Vielen Dank! – Frau Kubala! Wünschen Sie eine Nachfrage? – Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit. – Bitte schön!
Herr Senator Müller! Ich hoffe, Sie haben die Gelegenheit genutzt und noch einmal in Ihren Koalitionsvertrag gesehen. Da stehen in der Tat zwei Positionen zu dem gleichen Thema. Das ist sehr interessant. Diese Frage haben Sie auch nicht beantwortet. Das lassen Sie jetzt einfach so stehen. Kurz vor den Wahlen hat Ihr Koali
tionspartner, die CDU, laut getönt, dass sie der SPD vorwirft, dass sie das bewährte Wertstofferfassungssystem Gelbe Tonne Plus vernichten will
und die BSR umständlich und teuer findet. Teilt Ihr Koalitionspartner diese Haltung immer noch? Wird das Gegenstand der gemeinsamen Positionierung, oder haben Sie sich in der Zwischenzeit angenähert und positionieren sich neu?
Frau Abgeordnete Kubala! Ich habe gerade etwas zum Nebeneinander, zum Miteinander von privaten und öffentlichen Entsorgern gesagt. Ich bin der Auffassung, dass es richtig ist, dass wir die Bedeutung der kommunalen Systemführerschaft betonen, ohne Private auszugrenzen.
Ich habe mir aber auch noch einmal den Koalitionsvertrag angesehen und kann keinen Widerspruch erkennen. Wir formulieren darin deutlich, dass wir als Koalition die flächendeckende und einheitliche Wertstoffstonne wollen. Dieser Satz ist uns so wichtig, dass wir ihn sogar doppelt hineingeschrieben haben.
Dann sagen wir auch noch, dass wir natürlich das beobachten und aktiv begleiten, was auf Bundesebene an rechtlichen Vorgaben auf uns zukommt. Das werden wir entsprechend umsetzen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Da die Kollegin Kubala offensichtlich unseren Koalitionsvertrag nicht verstehen will, möchte ich noch einmal zur Klärung folgende Frage stellen: Sie haben sicherlich die Einleitung zum Umweltartikel gelesen,
in der steht, dass das beschlossene Abfallwirtschaftskonzept auch in der neuen Koalition gültig bleibt. Deshalb meine Frage an den Umweltsenator: Herr Müller! Ist Ihnen bekannt, dass es zwischen ALBA und der BSR
Gespräche gibt, die einheitliche Wertstofftonne in Berlin einzuführen? Ist Ihnen der aktuelle Stand bekannt?
Kollege Buchholz! Ich weiß, dass es dazu seit Längerem zwischen ALBA und der BSR Gespräche gibt. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass es durchaus Verständigungsmöglichkeiten gibt. In einigen Bereichen existieren Kooperationen zwischen BSR und ALBA. Ich setze darauf, dass es auch in diesem Fall eine einvernehmliche, vernünftige Lösung geben wird. Ich kann Ihnen aber aus den letzten Tagen nicht sagen, ob es einen neuen Stand gibt.