Michael Braun

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17/4 17/5

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Harant! Zu 1: Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffes Hygiene.
Nach der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie ist Hygiene die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit. Insbesondere die Gesunderhaltung und die Gesundheitsförderung von Kindern einschließlich der Verhütung von Krankheiten gehören zu den Ausbildungsinhalten von Tagespflegepersonen in Berlin. Z. B. sind alle Tagespflegepersonen in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz geschult. Die Aufsicht in der Kindertagespflege obliegt den Bezirken von Berlin. Von diesen gibt es keine Mitteilungen über Hygieneprobleme in der Kindertagespflege.
Der Begriff Lebensmittelhygiene bezeichnet die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes für den menschlichen Verzehr tauglich ist.
Besonders bei kleinen Kindern besteht in dieser Hinsicht ein besonderes Schutzbedürfnis. Konkrete Angaben über Probleme im Rahmen der Überwachung von Tagesmüttern – und übrigens auch Tagesvätern – liegen der Senatsverwaltung nicht vor, da keine speziellen Meldepflichten gegenüber der obersten Landesbehörde bestehen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene unterliegen Tagespflegepersonen – zum Beispiel Tagesmütter und Tagesväter – gemäß der Definition für Lebensmittelunternehmer nach Verordnung der EG Nr. 178/2002 über Lebensmittelsicherung den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Da die beiden Verordnungen seit mehreren Jahren in Kraft sind, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 30. März 2009 die für die Tagespflegepersonen zuständigen obersten Landesbehörden auf die Rechtslage hingewiesen.
Es steht dem Senat nicht zu, Vorschriften der EU, die aus gutem Grund vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt werden, zu bewerten. Das mit den Vorschriften verbundene Grundanliegen der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Regelungen ist nachvollziehbar und hat in allen Bereichen, in denen Kinder betreut werden, grundsätzlich eine Berechtigung. Die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat sich mit Schreiben vom 4. November 2011 bereits mit den Bezirken in Verbindung gesetzt, um die EU-Vorschriften für den Bereich der Kindertagespflege anwendungsgerecht zu machen. – Danke!
Frau Kollegin Harant! Dann hätten Sie mich nach dem von der Senatsverwaltung herausgegebenen Leitfaden fragen müssen – danach haben Sie aber nicht gefragt. Ich weiß, dass dieser Leitfaden bei einigen Tagesmüttern und Tagesvätern für Unruhe gesorgt hat. Diese Unruhe ist völlig unberechtigt, es ging nur darum, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen. Mit dem Leitfaden hat die Senatsverwaltung das alleinige Ziel verfolgt, die Tagesmütter und -väter zu informieren – um nicht mehr und nicht weniger ging es. Ich habe vorhin gesagt, es sind keine Fälle benannt worden, es gab bislang keine Risikofälle oder ähnliches, dennoch ist es die Verpflichtung und auch ein Service der Senatsverwaltung gewesen, die Tagesmütter und Tagesväter auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen.
Herr Kollege! Ich finde, was dort passiert ist, was ich in den Zeitungen gelesen habe – ich sage es ein bisschen drastisch –, war eine ziemliche Riesensauerei. Da sind Leuten offensichtlich unter unredlichen Methoden Immobilien angeboten worden, die sie zum Teil nicht gesehen hatten und die offensichtlich nicht den Wert hatten.
(Senator Michael Braun)
Ich sage auch, dass ich nicht finde, dass dieser Sachverhalt geeignet ist, das ironisch darzustellen. Ich finde, mit Verlaub, auch Sie gehen nicht ernsthaft genug damit um. Ich bedauere ausdrücklich, dass ich einen Teil beurkundet habe, wobei ich noch nicht einmal im Einzelfall weiß, ob die Sachen, die ich beurkundet habe, tatsächlich aufgehoben wurden, ob das tatsächlich Schrottimmobilien waren. Das weiß ich nicht. Aber ich sage Ihnen eins:
Ich bedaure insbesondere, dass mir die notarielle Schweigepflicht verbietet, mich zu den einzelnen Fällen zu äußern. Und wenn ich mich äußern würde, dann läge tatsächlich eine Dienst- und Amtspflichtverletzung vor, und dann gäbe es alle Veranlassung, von der Notarkammer, auch von der Dienstaufsicht, dem Präsidenten am Landgericht, mir die Notarzulassung zu entziehen. Ich sage Ihnen, ich bedaure es. Ich würde mich gern äußern, aber ich kann es leider nicht, und das tut mir leid.
Herr Kollege Lauer! Die Regelungen im Beurkundungsgesetz und zum Verbraucherschutz sind Bundesregelungen. Natürlich habe ich mich bereits mit meinen Mitarbeitern im Haus besprochen, welche Möglichkeiten es gibt, um vor solchen Schrottimmobilien zu warnen und gegebenenfalls auch Regelungen zu treffen. Ich weise darauf hin, dass es bereits in den Neunzigerjahren in der Bundesrepublik eine erhebliche Diskussion darüber gab, wie man den Verbraucher bei der Beurkundung und beim Verkauf von Schrottimmobilien – wie es so heißt – schützen kann. Rot-Grün hat im Jahr 2002 genau die Verbraucherschutzregelungen, die heute existent sind, eingeführt, um den Verbraucher zu schützen. Im Kern sagen sie: Der Verbraucher soll ein solches Kaufvertragsangebot oder einen Kaufvertrag 14 Tage vor der Beurkundung haben, damit er das prüfen kann. Aber wenn sich der Verbraucher selbst des Schutzes begibt, indem er sagt – wie es offensichtlich in den Fällen war, die ich beurkundet habe –, ich sage dem Notar nicht die Wahrheit, ich sage ihm einfach, ich hatte den Vertrag 14 Tage, auch wenn ich ihn nicht hatte; ich sage ihm einfach, ich habe ihn geprüft, auch wenn ich es nicht getan habe, dann ist das wahnsinnig schwer.
Ich sage Ihnen allerdings zu, dass ich in meinem Haus weitere Prüfungen unternehmen werde, sicher nicht alleine. Ich habe die Idee, gemeinsam mit der Notarkammer, mit dem Landgericht, auch mit Maklern und Grundstücksgesellschaften darüber zu reden, wie der Schutz verbessert werden kann. Geben Sie mir noch ein wenig Zeit, und ich werde dann diesem Haus Vorschläge unterbreiten.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!