Nach den einschlägigen Bestimmungen des Urhebergesetzes sind Vervielfältigen aus Schulbüchern an Schulen nur mit Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte zulässig. Solche Vervielfältigungen sind für den Schulalltag an unseren Schulen unabdingbar und wichtig, weil ohne diese Möglichkeit unsere Lehrer den täglichen Unterricht nicht vernünftig vorbereiten können.
Die erforderliche Einwilligung haben die Bundesländer durch Abschluss des hier genannten Gesamtvertrages nach § 53 Urhebergesetz vom 21. Dezember 2010 erwirkt. Das war richtig und notwendig.
Nun warten Sie doch mal ab! Sie dürfen ja gleich noch mal! – Inzwischen haben auch die Oppositionsfraktionen von diesem Gesamtvertrag Kenntnis genommen, und sie legen uns heute einen Antrag vor, wonach die Anwendung des Vertrags auszusetzen sei. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Grüne, Linke und Piraten wollen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer für die Vorbereitung ihres täglichen Unterrichts keine Kopien aus Unterrichtswerken mehr verwenden dürfen.
Wenn Sie Ihren Beschlussantrag selbst ernst nehmen, bedeutet das, dass Sie den Schulbetrieb an unseren Schulen lahmlegen.
Ein Zweites fällt nicht nur dem Rechtskundigen auf: Einen Vertrag kann man nicht einfach aussetzen. Was soll das überhaupt heißen, „aussetzen“?
Nein, danke! – Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsverständnis, dass Verträge nicht einzuhalten sind, sondern einseitig willkürlich ausgesetzt werden können? Sie wollen offenbar, dass das Land Berlin vertragsbrüchig und schadensersatzpflichtig wird.
Ein Weiteres kommt hinzu. Wir wissen: Jede Nichtbeachtung des Urheberrechts führt dazu, dass die sich gesetzeskonform verhaltenden Menschen erhebliche Mehrkosten zu tragen haben. Das können Sie doch nicht wollen.
Meine Damen und Herren von Grünen, Linken und Piraten! Ich möchte Sie doch bitten, bevor Sie dieses Haus mit Ihren Anträgen beglücken, einmal über die relevanten Fragen ernsthaft nachzudenken.
Es stimmt, dass § 6 des Gesamtvertrages die Einführung einer Plagiatssoftware vorsieht. Mit dieser sollen unzulässige digitale Kopien auf Schulrechnern identifiziert werden. Der vormalige Bildungssenator Zöllner hat in der Debatte am 10. November dazu Folgendes ausgeführt – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin wörtlich –:
Klar ist, dass es beim Einsatz dieser Software nicht um eine Überwachung von Lehrkräften, sondern um den Schutz von Schulen vor Raubkopien geht.
Natürlich dürfen Schulen nicht mit einer solchen Software ausspioniert werden. Gleichwohl muss geistiges Eigentum geschützt werden. Und darum geht es im Urheberrecht. Im Land Berlin wird eine „Plagiatssoftware“ erst dann zur Anwendung kommen, wenn vorab sichergestellt ist, dass durch diese Software die Persönlichkeitsrechte der Lehr
Ich darf hinzufügen: Auch der Gesamtvertrag, den Sie ja aushebeln oder aussetzen wollen, bestimmt in § 6 Abs. 4 exakt das, was Sie wollen, nämlich dass die von den Verlagen zu entwickelnde Software nur eingeführt wird, wenn die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software gewährleistet ist.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie darf nicht zum Einsatz kommen, wenn die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nicht gewährleistet ist. Ich möchte im Namen meiner Fraktion und sicherlich auch der gesamten Koalition ganz deutlich sagen: Mit uns wird es keine Einführung einer Plagiatssoftware geben,
die nicht technisch oder datenschutzrechtlich unbedenklich ist, denn genau so ist es vertraglich und gesetzlich geregelt.
Da es die Plagiatssoftware aber noch gar nicht gibt, ist es recht müßig, hierüber erhitzte Debatten zu führen. Wenn die Software vorliegt, dann traue ich uns allen zu, dass wir unserer parlamentarischen Verantwortung gerecht werden. Wir werden eingreifen, wenn ein rechtsstaatlicher Einsatz dieser Plagiatssoftware nicht gewährleistet ist.
Anstatt also Hysterie über nichtexistierende Schultrojaner zu verbreiten und Lehrer, Eltern und Schüler zu verunsichern, sollten wir unserer Verantwortung gerecht werden. Diese Debatte muss versachlicht werden.
Wir müssten uns über ein Gesamtkonzept zur Umsetzung dieser Vereinbarung unterhalten, und wir müssen uns auch über grundsätzliche Fragen unterhalten: Wie können im Einzelnen die neuen Medien in den Bildungsprozess an unseren Schulen besser einbezogen werden?
Ja, sehr kurz! – Wie ist ein Interessenausgleich herbeizuführen zwischen dem Urheberrecht der Kreativen in unserer Stadt auf der einen Seite und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der anderen Seite?
Jawohl! – Lassen Sie uns mit diesen sachlichen Fragen beginnen, und verzichten wir auf Angstmacherei! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dregger! Gleich an Sie das Wort: Hinterfragen Sie mal bitte Ihr Rechtsverständnis! Wenn Unrecht geschieht, sollte man sich ja wohl auflehnen.
Dass dieser Antrag der Großen Anfrage bzw. der Mündlichen Anfrage der Sitzung vom 10. November folgt, ist nur logisch. Die entscheidenden Fragen wurden durch Herrn Senator Zöllner nicht beantwortet. Er konnte das auch gar nicht, denn das Vertragswerk gibt diese Antworten nicht her. Wir konnten hier im Haus nur Beschwichtigungen und vage Absichtserklärungen des Senators und der Regierungsparteien, im Speziellen von dem schon mehrfach genannten Herrn, hören. Das hat sich heute nicht sonderlich verändert. Die Frage ist natürlich, warum das so ist. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Weil Fehler prinzipiell nicht eingestanden werden? Weil niemand im Senat wirklich geprüft hat, welche Ungeheuerlichkeit auf uns zurollt?
Die Linke stellt sich jedenfalls an die Seite der Bundesjustizministerin – Herr Kohlmeier, Sie offensichtlich nicht – und fordert eine rechtliche Überprüfung des Gesamtvertrags.
Diese rechtliche Überprüfung, unter Einbeziehung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, muss zum Einsatz von Überwachungssoftware in Schulnetzwerken generell erfolgen.