Diese rechtliche Überprüfung, unter Einbeziehung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, muss zum Einsatz von Überwachungssoftware in Schulnetzwerken generell erfolgen.
Schon die Reihenfolge, die der Vertrag vorsieht, ist falsch. Es ist völlig unklar, warum erst eine Software entwickelt wird und dann laut Absichtserklärung von
Herrn Zöllner – und nicht einmal im Vertrag geregelt – der Datenschutzbeauftragte einbezogen werden soll.
Warum wird er nicht schon bei der Erarbeitung einbezogen? – Das konnte niemand beantworten. Weil sich schon dabei herausstellen würde, dass der Einsatz einer solchen Überwachungssoftware gar nicht funktionieren kann?
Weil klar ist, dass zu den in Schulen genutzten Computern eben auch private gehören? Weil klar ist, dass, wenn der Quellcode erst einmal geknackt ist, pfiffige Schülerinnen und Schüler Einblick in die hochsensiblen Daten von Schülern, Eltern und Lehrerschaft haben und diese auch munter manipulieren könnten? Kollege Morlang, wenn ich mich recht erinnere,
Na gut, warten wir es mal ab. – Auf die dann schadensbegrenzenden Maßnahmen bin ich ja mal sehr gespannt. Herr Zöllner wies eine Beteiligung von Beschäftigtenvertretungen unter Verweis auf § 72 Personalvertretungsgesetz strikt zurück. Im selben Paragrafen steht unter Abs. 1 Nr. 3, dass der Personalrat
Beschwerden von Dienstkräften entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, auf ihre Erledigung hinzuwirken
hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da eine Menge Beschwerden eingehen werden. Im selben Gesetz finden wir unter § 70 Abs. 2 den Grundsatz:
Dienststelle und Personalrat haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Arbeit und den Frieden … zu gefährden.
Über die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern, die hier unter Generalverdacht gestellt werden, haben ich und andere an diesem Ort schon gesprochen. Die Linke erwartet, dass dieser entsprochen wird, und darum bitte ich Sie, Frau Senatorin Scheeres, ganz persönlich.
Wie zum Bespiel wollen Sie, Frau Scheeres, anonymisierte Daten an die Verlage weitergeben, wenn im Vertrag zugleich in § 6.7 mit disziplinarischen Maßnahmen ihnen auch zivil- und strafrechtliche Ansprüche zugesichert werden? Herr Zöllner hat hierzu gesagt, dass die Schule nicht beteiligt werden könne, weil sie nicht Vertragspartner nach § 7 Abs. 1 Schulgesetz sein kann. Das muss sie ja auch gar nicht, aber bei der Erarbeitung des
Vertrags sollten die Betroffenen schon beteiligt werden – im Sinne von direkter Demokratie wohl allemal. Ebenso sollen auch Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern zu schützen und anzuhören sein, wie unter Punkt 5 des Antrags gefordert. Und, Herr Kohlmeyer, ich weiß nicht, ob Sie das Wort „Gremien“ nicht verstehen wollen oder können. Punkt 3 unseres Antrags ist eine Forderung, die sich aus den modernen Zeiten ergibt.
Mir kommt es so vor, als wenn in diesem Land zur Schiefertafel oder zur Schule der Feuerzangenbowle zurückgegangen werden soll. Das können wir uns zwar alles zurückwünschen, aber dann können wir auch gleich zu Hammer, Meißel und Steintafel zurückkehren. Ich halte es da lieber mit denen, die Lehrwerke nach einem finanziellen Ausgleich an die Verfasserinnen und Verfasser und auch an die Verlage zum schöpferischen Allgemeingut erklären wollen. – Danke schön!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie vorgeschlagen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 7. Dezember 2011 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Dezember 2011 Drucksache 17/0056
Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 sowie den Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg Drucksache 17/0024.
Dann müssen wir darüber abstimmen. Es ist beantragt, den zuständigen Senator zu zitieren. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen, der Linken und der Piraten. Wer ist gegen den Antrag? – Das ist die CDU-Fraktion und die Fraktion der SPD.
Es gibt das dringende Bedürfnis, das auszuzählen. – Moment, der Senator ist soeben eingetroffen, die Angelegenheit hat sich damit erledigt.
Eine Beratung in dieser Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 17/0024 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne und Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion Die Linke – –
Möchten Sie sich noch kurz beraten, meine Damen, meine Herren? – Nein, gut. Ich stelle also fest, dass die Fraktion Die Linke, die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU der Vorlage zustimmen. Gegenstimmen? – Das sind die Grünen und die Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Wahl von zwei Abgeordneten und deren Vertretern zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Berliner Philharmoniker
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Zur Wahl werden vorgeschlagen: Frau Brigitte Lange von der Fraktion der SPD als Mitglied, Herr Stefan Schlede von der Fraktion der CDU als Mitglied, Frau Renate Harant von der Fraktion der SPD als stellvertretendes Mitglied sowie Frau Heidi Kosche von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als stellvertretendes Mitglied.
Wer die Genannten zu Mitgliedern und Vertreterinnen des Stiftungsrates der Stiftung Berliner Philharmoniker
wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei sechs Enthaltungen aus der Piratenfraktion und vier Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke sind die vorgeschlagenen Abgeordneten gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!