Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen in der Tat dieses Programm umsetzen, und wir sind in der Absprache mit den Betroffenen, dem Studentenwerk, über die finanziellen Fragen in der Schlussrunde und werden demnächst dort auch zu verbindlichen Vereinbarungen kommen.
An dieser Stelle muss man das Wort „Programm“ ja schon hinterfragen, denn mir liegt keins vor, und ich habe außer den Ankündigungen noch nicht viel gehört. Das Problem ist ja, dass das Studentenwerk auch ganz klar sagt –
Ja, ich komme zu der Frage! – und das sagen Sie ja auch im Hauptausschuss –, dass es keine eigenen Kredite aufnehmen kann, dass es auch gesetzliche Lücken gibt. Wie sieht denn jetzt die Lösung aus, die Sie mit dem Studentenwerk anstreben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass in der Tat diese Beschränkung besteht. Es ist aber, glaube ich, die Absicht des gesamten Hauses, es auch dabei zu belassen. Insofern ist die ursprünglich mal vom Studentenwerk selbst ins Spiel gebrachte Variante, dass es selber Bauherr ist, nicht umsetzbar, und es müssen andere Wege gesucht werden. Wir haben erst mal schon Grundstücke zur Verfügung gestellt, identifiziert, damit die Bestände ausgedehnt werden können, und wir müssen jetzt sehen, dass wir mit Trägern, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, dort die Bauten errichten können – das können öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sein, das können andere Unternehmen des Landes sein, die das erstellen – und das dann dem Studentenwerk zur Bewirtschaftung übertragen. Ich glaube, das ist dann ein Weg, der auch effektiv sein kann.
Nachdem der Senat nicht in der Lage war, in den Haushaltsberatungen, wo es hingehört hätte, dazu ein Konzept vorzulegen, frage ich: Wann wird der Senat denn ein Finanzierungskonzept und ein Umsetzungskonzept genau für diese Studentenwohnheimplätze vorlegen?
Wir kommen zur nächsten Frage, und ich erteile das Wort dem Kollegen Magalski. – Bitte nach vorne kommen! Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche Voraussetzung muss das an die Opfer des Nazi-Regimes erinnernde und jährlich von Neona
zi-Demonstrationen heimgesuchte Deutsch-Russische Museum in Lichtenberg noch erfüllen, um endlich in das Gedenkstättenschutzgesetz aufgenommen zu werden?
Das ist natürlich schade. Wer legt denn die Kriterien, die im Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten festgelegt sind, aus? An wen muss sich das Museum wenden, und wer entscheidet tatsächlich über diese Kriterien? Wir haben hier ja eine Auflistung von mehreren Gedenkstätten.
Die Frage ist verstanden. Es waren zwar mehrere, aber ich lasse sie mal zu. – Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir greifen das jetzt einmal auf und überprüfen noch einmal, ob Sie da von der richtigen Gesetzesgrundlage ausgehen. Das erschließt sich momentan nicht ganz. Es gibt ein Konzept, es gibt bestimmte Gesetze, aber wie das jetzt zusammenhängt in Ihrem Sinne, kann ich momentan nicht beantworten. Deshalb werden wir versuchen, das aufzuklären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Was genau beinhaltet der Vergleich zwischen BVG und J.P. Morgan bezüglich der Finanzspekulation der Herren Sturmowski und Sarrazin? Gab es vor Abschluss dieses Vergleichs eine Rücksprache mit dem Finanzsenator des Landes Berlin?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Matuschek! Das Verfahren ist einvernehmlich beendet worden, das ist die Sprachregelung.
[Beifall und Lachen bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN Zuruf von der Linken: Nicht so lange rauszögern, unverzüglich!]
Soll doch spannend sein, oder nicht? – Das ist ein Vorgang, der im Aufsichtsrat vorgelegen hat. Es hat am Dienstag eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung gegeben, in der auch der Finanzsenator als Aufsichtsratsvorsitzender informiert worden ist. Ich denke, im Zusammenhang mit der Bilanz 2013 werden Sie die Feinheiten dieser Beendigung auch sehen und sich freuen.
Herr Nußbaum! Wie bewerten Sie eigentlich den Fakt, dass in diesem Gerichtsprozess sowohl die unfassbare Dummheit und Anmaßung der damaligen BVG-Akteure als auch das skrupellose Geschäftsgebaren der Bank derart deutlich offenbar wurden und dass deshalb – und
nicht vornehmlich aus finanziellen Gründen – beide Seiten ein Interesse hatten, diesen Prozess außergerichtlich zu beenden?
Herr Finanzsenator! Was kostet der ganze Spaß, diese Erfolgsgeschichte, denn jetzt so insgesamt das Land Berlin inklusive Prozesskosten?
Das ist eine berechtigte Frage, die ich wie gesagt im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 offenlege und die wir auch gerne im Vermögensausschuss erörtern können, auch in den zuständigen Gremien, aber jetzt nicht an dieser Stelle.