So ungewöhnlich nun wieder nicht, Herr Kollege! – Herr Präsident! Kollege Lauer! Es gab in der Tat, wie das nicht unüblich ist, im Sommer letzten Jahres Überlegungen zu Neustrukturierungen der Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Da kommen Bund und Land zusammen und, wie das in einer Stadt wie Berlin mit einer zum Teil aufgeregten Presselandschaft so ist, es wird sofort gesagt, diese Ermittlungsgruppe werde aufgelöst. In der Tat ist es so, wie Sie jetzt gefragt haben: Diese strukturellen Überlegungen sind noch mitten im Gange. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage ist meines Erachtens noch nicht ergangen.
Was ist denn in diesen Verhandlungen die Position des Landes Berlin? Wollen wir diese Ermittlungsgruppe auflösen oder nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Da die Frage der Grenzsicherung auch als eine Kernaufgabe der Bundespolizei zu sehen ist, haben wir diese Überle
gungen angestrengt. Diese Überlegungen sind meines Erachtens noch nicht zu Ende. Wenn sie das sind, dann können wir in den zuständigen Ausschüssen darüber auch noch einmal sprechen. Im Grundsatz geht es bei Strukturüberlegungen immer darum, wie man mit dem vorhandenen – auch personellen – Potenzial Kriminalitätsbekämpfung effektiv gestalten kann. Weil man sich dieser Frage dauernd unterzieht, wird auch immer wieder mal die eine oder andere Überlegung vorgenommen, so auch in diesem Fall. Wenn Sie mich nach der Haltung fragen, wird es darum gehen, dem Polizeipräsidenten und der Polizei die Freiheit zu lassen, genau darüber nachzudenken, inwieweit man diese gemeinsame Ermittlungsgruppe braucht oder ob man die Kräfte nicht anderwärtig besser einsetzt. Noch einmal: Bei den Kernaufgaben der Grenzsicherung – wir sprechen über Schleuserkriminalität – sprechen wir über einen Bereich der Bundespolizei. Aber nach meinem Wissen ist die Überlegung dazu noch nicht abgeschlossen.
Herr Kollege Henkel! Nachdem Sie jetzt sagen, die Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen – was mich wundert, weil von Ihrem Haus im Hauptausschuss nicht dementiert worden ist, dass die Entscheidung bereits getroffen worden ist – frage ich: Wann wird denn die Entscheidung über die Auflösung der gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Schleuserkriminalität“ getroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Zillich! Die Entscheidung wird getroffen nach Vorlage sämtlicher für mich relevanten Fakten.
Und dabei spielt die fachliche Bewertung – neben den mir relevanten Fakten, die mir vorgelegt werden – eine Rolle.
Dann werden wir gemeinsam eine Entscheidung treffen. Es ist Aufgabe der Polizei, mir entsprechende Vorlagen zu machen. Ich will daran anknüpfen, was ich dem
Kollegen Lauer geantwortet habe: Wir werden uns gemeinsam überlegen müssen, wie wir das vorhandene Personal effektiv zur Kriminalitätsbekämpfung einsetzen. Dabei gibt es viele Dinge zu beachten. Die Polizei muss die Freiheit haben, genau diese Gedankengänge zu produzieren. Das wird sie tun, und dann werden wir in einem gemeinsamen Prozess zu einer Entscheidung kommen.
Das sind die Prioritäten. Die sind auch in der neuen Geschäftsordnung verankert geblieben. Ich rufe also auf
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich fünf Minuten zur Verfügung. Soweit eine Fraktion die Redezeit von fünf Minuten überschreitet – neue Regelung –, erfolgt eine Anrechnung auf das Kontingent der Fraktion gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung. Es beginnt die antragstellende Fraktion, und der Kollege Evers hat jetzt das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kleingärten zur Mittagszeit. Wir können stolz sein auf unsere über 73 000 Berliner Kleingärten. Ich glaube, wir stimmen alle darin überein, dass sie ein Teil der Identität unserer Stadt sind und ein ganz wesentliches Element der bunten Vielfalt des Stadtgrüns in unserer Stadt Berlin.
Wir zeichnen uns dadurch aus, dass Kolonien in allen Stadtlagen existieren. Sie existieren in den Außenbezirken bis hin in die Innenstadt. Wer sich, entweder hier in unserem schönen Land oder international, umschaut, der wird keine vergleichbare Metropole finden, die über eine so große Zahl und so hohe Dichte an nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt verfügt. Diese Ressource bildet eine historisch gewachsene, kultu
relle, ökologische und soziale Ressource. Sie ist ein wichtiger Faktor der Naherholung, der Ökologie und des Stadtklimas. Es war deshalb von vornherein erklärtes Ziel unserer Koalition und des Senats von Berlin, Kleingärten möglichst dauerhaft im Stadtgebiet und im Stadtbild zu sichern.
Deswegen haben wir mit Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 auch die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans beobachtet. Am 7. Januar dieses Jahres hat der Senat für elf Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis zum Jahr 2014 hatten, eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Das ist für sich genommen erst einmal eine gute Nachricht, aber wer den zeitlichen Ablauf sieht – im Januar 2014 wird die Verlängerung von Schutzfristen für Kleingartenanlagen beschlossen, die im Jahr 2014 auslaufen –, der sieht auch, wo ein Teil des Problems liegt, mit dem sich unser Koalitionsantrag beschäftigt. Denn zusätzlich zu den rund 2 500 Hektar, was 83 Prozent der dauerhaft gesicherten Kleingartenanlagen in Berlin sind, haben wir nun einmal für rund 257 Hektar, was 8 Prozent sind, eine Schutzfrist nunmehr bis zum Jahr 2020, und darum sollten wir uns auch jetzt schon mit ihrer Perspektive beschäftigen.
Das Kleingartenwesen genießt in Berlin einen sehr hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Es gibt über alle Generationen hinweg eine immens große Nachfrage nach den Parzellen. Das Thema Urban Gardening – in neudeutsch – bewegt Stadt- und Zukunftsforscher gleichermaßen, und die Kleingärten in Berlin werden zunehmend auch international als eine einzigartige Bereicherung unserer Stadt und als ein Vorbild für andere anerkannt. Wie schon gesagt, stellt sich für einen kleinen Teil dieser Fläche immer wieder die Frage nach ihrer dauerhaften Sicherung oder ihrer beabsichtigten zukünftigen Nutzung. Jeder von uns kennt die Diskussion aus seinem Wahlkreis, jeder kennt sie aus seinem Arbeitsbereich. Wann immer die Interessenkonflikte um die Nutzung öffentlicher Flächen aufkommen, sind wir alle gefordert, gemeinsame Grundsätze für den Umgang damit zu finden.
So unterschiedlich und plausibel die Gründe für die Schutzfristen im Einzelnen sein mögen, es liegt, glaube ich, in unser aller Interesse, den Anteil der dauerhaft geschützten Kleingartenflächen insgesamt zu erhöhen und auf diese Weise die Vielfalt der Kleingartenkolonien in Berlin so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich zu sichern. Wir sind dabei einerseits von den gesamtstädtischen Interessen Berlins motiviert, aber andererseits auch davon getrieben, dass am Ende jeder Kleingärtner ganz berechtigt eine gewisse Planungssicherheit für seine Parzelle erwarten kann. Denn sie investieren nicht nur Geld, sie investieren auch viel Zeit und Arbeit, und sie schaffen sich damit sehr häufig die einzige für sich und ihre Familie erschwingliche Form der Naherholung.
Auch wenn wir in einer wachsenden Metropole – das haben wir an anderer Stelle heute schon diskutiert – einen ständig steigenden Bedarf an Flächen für den Wohnungsneubau und für soziale Infrastruktur haben, dürfen wir dennoch nicht die Belange und die Bedeutung der Kleingartenkolonien aus dem Fokus verlieren. Ich glaube, wir stehen alle in der Verantwortung, auch bei divergierenden Interessenlagen dafür zu sorgen, dass insbesondere Kleingartenflächen nicht die erste Wahl sind, wenn es um die Gewinnung neuer Flächen für den Wohnungsbau geht. Und sollten dennoch perspektivisch Nutzungsänderungen für bestimmte Areale vorgesehen und unvermeidbar sein, dann finden wir es selbstverständlich, dass den Betroffenen dies erstens frühzeitig bekanntgemacht und zweitens begründet wird.
Dass es dabei in der Vergangenheit erhebliche Kommunikationsdefizite gegeben hat, darüber sind wir uns wahrscheinlich einig. Dem wollen wir mit unserer parlamentarischen Initiative entgegenwirken. Denn ich möchte es ehrlich gesagt nicht wieder wie zuletzt erleben, dass Kleingärtner selbst im Jahr des Ablaufs einer Schutzfrist noch nicht so recht wissen, ob diese denn eigentlich verlängert wird, ob ihre Kolonie eine Zukunft hat oder nicht. Solche Hängepartien sind unwürdig, und die Betroffenen haben sie auch nicht verdient. Auch deswegen ist diese politische Initiative notwendig und wird von uns getragen.
Bei Kleingartenkolonien, die kleiner als 3 Hektar sind, liegt die Zuständigkeit für ihre Bestandssicherung bekanntlich bei den jeweiligen Bezirken. Auch hier – das weiß jeder aus seinen Bezirken – gibt es nach wie vor Defizite bei der Umsetzung. Deswegen ist eine der weiteren Aufgaben, die wir an den Senat formuliert haben – übrigens in Umsetzung unserer Koalitionsvereinbarungen –, dass der Senat in der Pflicht ist, die Bezirke bei der Sicherung auch dieser Kleingartenanlagen zu unterstützen und dazu beizutragen, dass sie dauerhaft gesichert werden können.
Zu guter Letzt eine weiterer Bestandteil unserer Initiative: Wir alle wissen, die Anfänge des Kleingartenwesens liegen lange vor unserer Zeit; sie liegen bereits im 19. Jahrhundert. Wir alle kennen die individuelle Geschichte, die Tradition der jeweiligen Kolonien aus unseren Wahlkreisen. Und diese Entwicklung steht in einem engen Zusammenhang mit der Industrialisierung, mit dem schnellen Wachstum der Großstadt Berlin. Die Kleingärten sollten seinerzeit die Selbstversorgung der Bevölkerung und ihren Gesundheitszustand verbessern. Sie sollten übrigens auch eine Beitrag zur Bildung unterer Bevölkerungsschichten sein. Und sie sind damit ein Bestandteil der Erfolgsgeschichte Berlins geworden, an dem wir festhalten wollen. Das soll nämlich auch so bleiben.
Deswegen soll, muss und will das Kleingartenwesen sich selbst auch weiterentwickeln, wofür es vielversprechende Ansätze gibt – wir haben in der Anhörung im zuständigen Ausschuss eine Menge davon gehört –, die wir begrüßen und die wir als positive Impulse verstärken wollen. Wir wollen den Wandel der Kleingartenkolonien in Berlin begleiten und unterstützen. Wir wünschen uns eine immer stärkere Öffnung der Anlagen für die Allgemeinheit und eine Integration in ihre Umgebung. Kleingärten sollen Naturerfahrungsräume für jedermann sein, grüne Rückzugsräume in urbaner Umgebung.
Ich sehe im Übrigen auch einen Bedarf auf bundespolitischer Ebene, denn das Kleingartenbild, das unser Bundeskleingartengesetz vermittelt, entspringt ganz dem Geist der vergangenen Zeit, die ich eben beschrieben habe. Wir wollen mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und mit Ihnen gemeinsam ein Profil für die Kleingärten von morgen finden und entwickeln. Wir wollen, dass die Internationale Gartenschau 2017 dafür eine Plattform bietet, dass wir daraus auch Ansätze ableiten, wie wir das Bundeskleingartengesetz möglicherweise in bestimmten Bereichen zu novellieren haben, um zu zeitgemäßen Bestimmungen und auch einer neuen Rechtfertigung für den Bestand unserer Kleingartenkultur und ihre dauerhafte Sicherung zu kommen. – Vielen Dank und ich hoffe auf Ihre Zustimmung auch im zuständigen Ausschuss!
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dr. Altug! – Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Evers! Ich würde sagen, Ihre Reihen zeigen, wie wichtig dieses Thema Kleingärten Ihrer Fraktion ist, nämlich kaum. Und Sie pflücken Lorbeeren, indem Sie uns erklären, wie wichtig und wie toll die Kleingärten sind. Aber ich frage mich, was für ein Antrag das ist. Das ist nicht mehr als ein Schaufensterantrag!
Dieser Antrag ist ein Armutszeugnis – mehr nicht. Seit Jahren wird in dieser Stadt über die Sicherung der Kleingärten diskutiert. Im November haben Sie sich damit gebrüstet, 12 von 19 Kolonien gerettet zu haben. Doch was für eine Rettung ist das, wenn 2020 schon wieder der Bagger vor der Tür steht?
Inzwischen ist auch klar, dass der Kleingartenentwicklungsplan für Kolonien, die sich nicht auf landeseigenen Grundstücken befinden, keinen ausreichenden Schutz bietet. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus in Ihrem