2. Welche Verzögerungen bei der Fertigstellung des BER ergeben sich aktuell zusätzlich angesichts offener, aber zu bezahlender Rechnungen von Baufirmen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu 1: Die Prüfung und Bezahlung von Lieferantenrechnungen folgt den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben der Flughafengesellschaft. Geprüfte und fällige Rechnungen werden stets zeitnah beglichen. Es werden keine berechtigten Zahlungen zurückgehalten. Die FBB ist jedoch wie jedes Wirtschaftsunternehmen gehalten, nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Dafür sind die erforderlichen Nachweise, wie z. B. Stundenzettel, von den Firmen zu erbringen. Pauschale Nachtragsforderungen können und dürfen nicht beglichen werden. Die kumulierte Höhe der Forderungen schwankt tagesabhängig, und die Angabe unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der FBB. Geprüfte und bereits genehmigte Rechnungen liegen in einer Höhe von ca. 13,4 Millionen, Stand 28. Januar 2014, vor und werden zeitnah beglichen.
Zu 2: Eine Verzögerung bei der Fertigstellung des BER durch offene Rechnungen ist nicht zu befürchten. Vorliegende Rechnungen werden generell in der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist geprüft und bezahlt. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Rechnungen vollständig und prüffähig sind. Die FBB hat diesen Bereich personell verstärkt, um sowohl unberechtigte oder Doppelzahlungen von Leistungen zu vermeiden als auch die Abarbeitung zeitnah zu gewährleisten.
Das klingt alles allgemein und irgendwie nach dem Versuch der Beruhigung. Herr Wowereit, vielleicht könnten Sie noch mal sagen: Können Sie ausschließen, dass Firmen sich dort geweigert haben, die Arbeit weiterzuführen – wegen offener Rechnungen?
Herr Präsident! Herr Otto! So wunderbare Ausschließfragen sollte man nie mit ja beantworten – denn das kann ich nicht ausschließen. Es geht hier um Tausende von Einzelrechnungen, auch von Subunternehmern beispielsweise. Nur, angesichts Ihrer ganzen Diktion der Fragestellung frage ich mich allerdings, welche Interessen Sie hier vertreten.
Das sind ja hier Steuergelder, worüber wir reden. Es kann doch nicht ein Vorwurf sein, dass die Flughafengesellschaft unberechtigte Forderungen nicht begleicht. Eine Summe in die Welt zu setzen, wie das neulich in der öffentlichen Berichterstattung war, und der Skandal ist, dass nicht sofort bezahlt worden ist –, das ist nun bar jeder Vernunft und bar jeder Wirklichkeit im Baubereich. Natürlich versuchen Unternehmen und Firmen, immer mit Nachträgen zu kommen und Leistungen abzurechnen, die – –
Natürlich immer; das ist nun mal die Lebenserfahrung, die Sie da haben, in allen Baubereichen. Das Nachtragsmanagement ist heute bei einigen Unternehmen schon wichtiger als alles andere. Und die versuchen natürlich, dort ihre Grenzen zu erweitern. Es ist selbstverständlich die Pflicht der FBB, hier sorgsam zu prüfen, ob die Leistungen erbracht worden sind, ob sie korrekt erbracht worden sind und ob die Nachträge oder Forderungen, die da erhoben werden, zu Recht da sind. Das ist doch wohl selbstverständlich, das kann man doch nicht kritisieren.
Vielen Dank! – Herr Wowereit! Die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung und auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen durch die Flughafengesellschaft stelle ich überhaupt nicht infrage. Ich möchte Sie aber fragen: Ist es nicht in den Fällen schwierig – die hat es ja gegeben –, wo auf Treu und Glauben und mündliche Absprache hin in der Endphase der Bautätigkeit vor dem 3. Juni 2012 Firmen Arbeiten leisteten in dem Bestreben, den Termin einhalten zu wollen, die nicht vorher genauestens bestimmt und verifiziert waren durch den Auftraggeber Flughafengesellschaft so, dass es dann in Folge der Abrechnung zu erheblichen Schwierigkeiten kommt, da eine genaue Kalkulation hinzubekommen, um nur das Berechtigte tatsächlich zu bezahlen?
1. Trifft es zu, dass aus der Senatskanzlei einzelne sozialdemokratische Bezirksamtsmitglieder telefonisch aufgefordert worden sind, die Praxis der Überprüfung von Volksbegehrensunterschriften infrage zu stellen und öffentlich zu thematisieren, obgleich die Ausführungsbestimmungen der Landeswahlleiterin zum Abstimmungsgesetz sich mit denen bei vorherigen Volksbegehren deckten, von der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestätigt worden sind und es keinerlei Verdachtsfälle zu organisierten Unterschriftenfälschungen gegeben hat?
2. Wie will der Senat dem Eindruck entgegentreten, dass angesichts der zugespitzten politischen Differenzen in Bezug auf die zukünftige Gestaltung des Tempelhofer Feldes das Anliegen des Volksbegehrens dieses Handeln der insoweit überhaupt nicht zuständigen Senatskanzlei als kampagnenhafte Diskreditierung der Sammlerinnen und Sammler wahrgenommen werden muss?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lederer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu 1: Nein! Derartige Aufforderungen gab es nicht. Die Senatskanzlei hat auch gerade im Hinblick auf die Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters gemäß Artikel 58 Abs. 3 der Verfassung von Berlin das Recht und die Pflicht, sich zu Sachverhalten informieren zu lassen, die eine erhebliche politische Bedeutung für die Stadt haben oder haben könnten. Dies ist die ständige Tätigkeit der Senatskanzlei. Nach entsprechenden Zeitungsberichten hat die Senatskanzlei verschiedene Bezirke nach der dortigen Handhabung der Gültigkeitsprüfung befragt. Außerdem hat sie die zuständige Innenverwaltung nach dieser Handhabung befragt.
Zu 2: Der Senat ist nicht der Auffassung, dass ein solcher Eindruck entstanden ist. Der Senatskanzlei wurden die
Auslegungshinweise der Landeswahlleiterin vom 7. Februar 2013 erst durch Nachfragen bei Bezirken bekannt. Es sollte im Interesse aller Beteiligten von Volksbegehren liegen, rechtssichere Verfahren und Abstimmungen durchzuführen. Etwaige Veränderungen können sich aber nur auf zukünftige Initiativen oder Begehren beziehen.
Herr Regierender Bürgermeister! Wie erklären Sie sich, dass die Debatte um solche Unregelmäßigkeiten weder bei vergangenen Volksbegehren stattgefunden hat noch zu dem Zeitpunkt, wo diese Ausführungsbestimmungen offenbar erlassen worden sind? Wie kommen Sie zu dem Ergebnis, es hätte keine Diskreditierung stattgefunden, wenn öffentlich eine massive Einordnung des Vorgangs als „Fälschungen und ungültige Unterschriften“ sowie dergleichen mehr stattgefunden hat? Hätte der Regierende Bürgermeister nicht zumindest dann einmal dem dadurch erweckten Eindruck deutlich entgegentreten müssen, wenn er es schon zur Chefsache macht, sich um die Unterschriftenauszählung in einem direkt-demokratischen Verfahren zu kümmern, welches sich im Übrigen gegen den Senat richtet?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Diese Verfahren richten sich immer gegen den Senat oder gegen das Abgeordnetenhaus von Berlin, sonst würden sie nicht durchgeführt. Das ist der Wesenskern dieser Begehren.
Es muss auch im Interesse derjenigen liegen, die solche Begehren auf den Weg bringen, dass nach einheitlichen Kriterien verfahren wird.
Es wird Ihnen auch nicht anders gegangen sein, aber es war mir persönlich nicht bekannt, dass eines der wesentlichen Kriterien in den Unterschriftenlisten, die, anders als bei Wahlen anderen Regularien unterliegen, die Angabe des Geburtsdatums ist, um zu prüfen, ob es tatsächlich die Person ist, die dort unterschreibt. So, wie ich den Gesetzestext auch persönlich verstehe und selbst noch einmal nachgelesen habe, wundert es mich schon, dass auf dieses Kriterium offensichtlich verzichtet werden kann. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, muss in der Diskussion überlegt werden, ob diese klargestellt werden können. Ist die Interpretation richtig, dass es nicht so
Ich habe es bislang immer so verstanden. Sie können die Adresse relativ leicht herausbekommen. Die Unterschrift ist meistens ohnehin nicht zu identifizieren, weil Kringel oder sonst irgendetwas gemacht werden können. Das einzige, was nicht so leicht herauszubekommen ist – obwohl auch dieses möglich ist, wenn man das bewusst so tun will –, ist die Angabe des Geburtsdatums. Ich habe es bislang so verstanden, dass es sich um ein zusätzliches Element handelt, um die Authentizität feststellen zu können. Dass man bei der Prüfung darauf relativ einfach verzichten kann, hat mich bis dahin noch nicht erreicht. Ich kann mich auch an keine öffentliche Debatte dazu erinnern. Es ist jetzt bei diesem Begehren hochgekommen. Es ist erörtert worden. Das Ergebnis ist festgestellt worden und wird veröffentlich und hat seine Gültigkeit. Trotzdem sollte man daraus Lehren ziehen.
Dass wir uns als Senatskanzlei über die Praxis informieren, wenn solche Dinge hochkommen, halte ich nicht für merkwürdig oder nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr gut für die politische Diskussion, damit wir wissen, worüber wir sprechen und wie die Praxis vor Ort ist.
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Ich habe eine Nachfrage: Wie werten Sie den potenziellen Schaden für die Beteiligung an den direktdemokratischen Mechanismen, die in der Verfassung stehen, aufgrund der Tatsache, dass wir derzeit offensichtlich keine verlässlichen Verfahren für die Bewertung solcher Unterschriften haben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich sehe keinen Schaden. Es ist immer ein Erfahrungsprozess, der dort abläuft. Das haben wir am Anfang auch gesehen. Änderungen wurden bereits durchgeführt. Warum soll man das nicht auch immer wieder diskutieren? Warum ist es ein Schaden? Wenn man Vorgaben hat, ist es so, egal, ob diese richtig oder falsch sind. Es ist jetzt kein Schaden entstanden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen gab es die Meinung, dass das mit der Realität übereinstimmen muss, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt erst so
wenige Unterschriften hat. Das kennen wir als Trick auch. Zum Schluss werden dann auf einmal die Kisten herausgeholt. Das ist nichts Neues. Andere könnten fragen, wie die Unterschriften so schnell zusammengekommen sind.
Das ist genau der Punkt. Unabhängig von dem jetzigen Fall, der abgeschlossen ist, muss objektiv diskutiert werden, wie solche Vorwürfe, falls sie im Raum stehen, überhaupt gar nicht erst entstehen können. Wie kann der Bürger sicher sein, dass er nicht auf einer Liste auftaucht, auf der er gar nicht unterschrieben hat? Dies ist von allen Seiten eine Situation, die klargestellt werden muss. Wir werden sie miteinander zu diskutieren haben.