Protocol of the Session on December 12, 2013

Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachdienstes bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch hier kann die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erst tätig werden, wenn das Gesetz in Kraft ist. Und letztes Beispiel: Bei den entgeltfinanzierten sozialen Dienstleistungen, bei den Menschen, die in Küche, Verwaltung, Haustechnik und Reinigung tätig sind, auch dort wird teilweise noch weniger als 8,50 Euro bezahlt. Hier wird und muss es ab dem 1. Januar 2014 Änderungen geben.

Neben seiner Signalwirkung – das Land Berlin meint es ernst mit guter Arbeit und sichert deren Mindestkriterium, die Zahlung eines Mindestlohns – bringt das Gesetz konkrete Verbesserungen für sehr reale Menschen. Um etwas Wichtigeres kann es der Politik gar nicht gehen.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Roman Simon (CDU)]

Sie müssten zum Ende kommen, Frau Kollegin!

Übrigens – letzter Satz – wurde das Landesmindestlohngesetz nicht vom Senat vorgelegt, sondern es kommt aus der Mitte des Parlaments. Der Senat von Berlin unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich den Antrag auf Schaffung eines Landesmindestlohngesetzes. Ich verstehe das als Ermutigung, diesen Weg auch 2014 weiterzugehen, –

Und ich verstehe, zum Ende zu kommen.

und wünsche uns allen in diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2014. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Bangert jetzt das Wort.

(Vizepräsident Andreas Gram)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im März 2012 hat unsere Fraktion einen Antrag für ein Landesmindestlohngesetz vorgelegt. Die Koalition hat diesen Antrag in der Beratung über anderthalb Jahre blockiert und schließlich abgelehnt. Letztendlich hatten wir aber Erfolg mit unserer Initiative, denn wir haben die Koalition dazu getrieben, selbst einen Gesetzentwurf vorzulegen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Burgunde Grosse (SPD): Blick nach vorne!]

Denn Berlin braucht ein Landesmindestlohngesetz.

[Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von den PIRATEN]

Die Arbeitssenatorin der Koalition hat sich zwar das Thema „Gute Arbeit“ auf die Fahnen geschrieben, aber leider treten Sie dafür nicht ein, Frau Kolat! Aktuelles Beispiel: Der Tarifkonflikt bei der Pin AG. Der Senat ist hier sprachlos und tatenlos, obwohl Sie ja beste Beziehungen durch Ex-Staatssekretär Freise in dieses Unternehmen unterhalten.

Die Unterschiede Ihres Landesmindestlohngesetzes zu unserem Entwurf sind marginal, zumal Sie nun auch unserem Vorschlag folgen, die Spitzenorganisationen der Tarifparteien mit einzubeziehen. In § 7, der den Mindestlohn der öffentlich geförderten Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger regelt, nehmen Sie jetzt konsequenterweise auch Dienst- und Werkverträge im Zusammenhang mit der Erfüllung des Zuwendungszwecks mit auf. Das finden wir gut. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger müssen zukünftig den Nachweis erbringen, dass sie sich an die Mindestlohnregelung halten. Das ist aber keine Einbahnstraße, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, auch der Senat muss sich künftig bei der Vergabe von Zuwendungen, insbesondere bei Werkverträgen, ebenfalls an die Mindestlohnregelung halten. Vergaben, wo wissentlich Mindestlohnregelungen unterlaufen werden, darf es künftig nicht mehr geben,

[Beifall von Thomas Birk (GRÜNE) und Jasenka Villbrandt (GRÜNE)]

sonst wird das Landesmindestlohngesetz ein vergiftetes Geschenk. Wir tragen die politische Verantwortung, dass die Höhe der Zuwendungen auch die Zahlung des Mindestlohns zulässt. Das müssen wir sicherstellen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Wenn hier gleich ein Landesmindestlohngesetz für Berlin beschlossen wird, muss dies –

Sie müssen zum Ende kommen, bitte!

auch die Konsequenz haben – das ist der letzte Satz –, dass der Senat seine Zurückhaltung in Sachen Mindestlohn auf Bundesebene aufgibt und in allen Gremien für einen flächendeckenden Mindestlohn ohne Wenn und Aber eintritt. Frau Monteiro, Sie haben es vorhin gesagt, es kann auch bis 2015 oder 2017 dauern, bis auf Bundesebene –

Ziemlich langer letzter Satz, Frau Kollegin!

der Mindestlohn realisiert ist. Und ich bin jetzt auch fertig. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katrin Lompscher (LINKE)]

Ich sage auch vielen Dank und erteile dem Kollegen Dr. Korte das Wort für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Für und Wider des Landesmindestlohngesetzes an dieser Stelle oft und ausführlich erörtert. Deshalb kann ich mich heute kurzfassen.

[Beifall von Oliver Höfinghoff (PIRATEN)]

Nach eingehender Behandlung im Ausschuss können wir heute in der letzten Sitzung des Jahres den Entwurf des Landesmindestlohngesetzes zur zweiten Lesung einbringen. Mit diesem neuen Gesetz will die Koalition ein deutliches Zeichen setzen. Wir zeigen damit, dass wir uns zum Ziel auskömmlicher und fairer Löhne bekennen. Die CDU stand in der Vergangenheit und sie steht auch heute noch für diese auskömmlichen und fairen Löhne, weil es sich lohnen muss, früh aufzustehen und zu arbeiten, weil wir das Subventionieren von Minilöhnen per Aufstockung eindämmen wollen und weil das Land Berlin im eigenen Bereich mit gutem Beispiel vorangehen kann und soll. Darum entspricht dieser Gesetzentwurf auch der Politik der Union.

[Beifall bei der CDU]

Das Landesmindestlohngesetz soll überall dort, wo das Land Berlin selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt oder in mittelbarer Staatsverwaltung über Beteiligungen oder Zuwendungen Verantwortung trägt, einen gesetzlichen Mindestlohn sichern. Dieser Mindestlohn wird in einer Höhe von 8,50 Euro eingeführt und soll regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Dabei – und das ist uns wichtig – wird nicht einfach eine Festlegung durch staatliche Stellen getroffen, sondern es sind

die Tarifparteien einzubeziehen und zwingend anzuhören. Ich habe bei jeder Debatte des Themas Mindestlohn stets betont, wie wichtig gerade der Union die Beteiligung der Tarifparteien ist. Es ist unsere Überzeugung, dass die Tarifautonomie erhalten bleiben muss. Das neue Landesmindestlohngesetz wird dieser Überzeugung gerecht und beeinträchtigt diese Autonomie auch in keiner Weise.

Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig: Dieses Gesetz wird die Anzahl von Förderfällen der Arbeitsmarktpolitik nicht vermindern. Hierzu haben sich die Koalitionsfraktionen und der Senat bei den Haushaltsberatungen klar bekannt.

Und zuletzt: Ich kann auch den Vorwurf nicht teilen, durch die Entwicklung im Bund sei das Berliner Landesmindestlohngesetz inzwischen überholt, denn zum einen ist die Entwicklung im Bund ja noch gar nicht abgeschlossen – das Ihr entscheidet bekanntlich dieser Tage erst noch über den Koalitionsvertrag –, aber auch wenn eine große Koalition im Bund ab der kommenden Woche diesen Koalitionsvertrag und damit auch die Verabredungen zum Mindestlohn umsetzen wird, so können wir in Berlin dennoch vorangehen und unser Signal für auskömmliche und faire Löhne im eigenen Bereich des Landes setzen. Lassen Sie uns das mit diesem Gesetz heute gemeinsam tun! – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Korte! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Kollegin Breitenbach. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landesmindestlohngesetz – Herr Korte hat es gesagt – soll für die Landesunternehmen und für Unternehmen mit Landesbeteiligung gelten. Dort gibt es aber Tarifverträge. Und bislang konnten Sie nicht erklären, warum Sie es nicht für sinnvoll erachten, dass Tarifverträge verändert werden, wenn es dort Stundenlöhne unter 8,50 Euro gibt. Frau Monteiro! Ihr Beispiel war ein Superbeispiel. Warum setzt sich dieser Senat nicht für vernünftige Tarifverträge ein in den Bereichen, wo er Verantwortung hat und es machen könnte?

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Dann wollen Sie eine Kopplung von landesseitigen Zuwendungen an die Bezahlung eines Mindestlohns. Gute Sache! Aber warum setzen Sie sich hier nicht ein, dass es dort Tarifbindungen gibt und dass die Beschäftigten dort nach Tarifen bezahlt werden? Und was Frau Bangert gesagt hat, ist natürlich richtig: Sie machen sich einen schlanken Fuß. Sie müssten nämlich die Zuwendungen

mal erhöhen. Und dafür haben Sie keine Vorsorge im Haushalt getroffen.

Neu ist jetzt tatsächlich, nach langem Hin und Her zwischen der Koalition bleibt es dabei, für den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung wird es jetzt wieder ein Landesmindestlohngesetz geben. Darüber freuen wir uns. Das loben wir. Die Koalition hat endlich eingesehen, es war falsch, den ÖBS und damit den Mindestlohn abzuschaffen. Es fehlt aber etwas, Frau Monteiro, und deshalb ist Ihr Landesmindestlohngesetz keine Ergänzung zum Vergabegesetz, das ist die tarifliche Bindung. Auch die galt mal im ÖBS. In Ihrem Landesmindestlohngesetz taucht an keiner Stelle eine Tarifbindung auf. Das, liebe Sozialdemokraten, ist oberpeinlich. Und deshalb ist es alles weiße Salbe, was Sie hier erzählen.

[Beifall bei der LINKEN]

Der Mindestlohn dient dazu, Menschen vor Lohndumping und Armut zu schützen. Er ist das allerletzte Netz. Viel wichtiger ist es, dass es vorher Tarifverträge gibt. Deshalb muss es auch darum gehen, Tarifbindung zu stärken.

[Beifall von Dr. Manuela Schmidt (LINKE)]

Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der genau das vorsieht. Wir möchten für Berlin ein Tarifbindungs- und Mindestlohngesetz. Wir wollen also die Tarifbindung und tarifliche Standards sichern. Wir wollen dort, wo es tatsächlich keinen Tarifvertrag gibt oder keinen auskömmlichen Tarifvertrag gibt, einen Mindestlohn von 10 Euro. Liebe Damen und Herren der Koalition! Unser Änderungsantrag zeigt Ihnen übrigens etwas mit Verweis auf die völlig absurde Mindestlohnregelung, die es jetzt auf Bundesebene gibt. Unser Antrag zeigt Ihnen, dass es möglich ist, einen Mindestlohn einzuführen, dabei die Tarifbindung zu stärken, und dass es nicht nötig ist, dabei Dumpinglöhne durch Tarifverträge über viele Jahre noch weiter zu sichern. Das machen Sie auf Bundesebene. Das wollen wir in Berlin nicht, und das können wir in Berlin mit unserem Änderungsantrag verhindern. Deshalb fordere ich Sie auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

[Beifall bei der LINKEN]

Weil ich jetzt ganz schnell geredet habe und noch über eine Minute habe,

[Oliver Höfinghoff (PIRATEN): Sing ein Lied!]

noch einmal etwas zur Finanzierung: Sie haben im Haushalt nicht einen Cent für Ihr Landesmindestlohngesetz eingestellt, das Sie heute beschließen wollen.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Alexander Spies (PIRATEN)]

Allein im Einzelplan 09, wo es nur um den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung geht, fehlt Ihnen über 1 Million Euro, die Sie nicht haben. Sie wissen nicht, wo Sie das Geld hernehmen wollen. Lieber Herr Dr. Korte! Ich wette mit Ihnen, dass wir ganz schnell