sondern Gewalt. Und wir erinnern daran, dass wir alles unternehmen müssen um diesem unhaltbaren Zustand Einhalt zu gebieten.
In diesem Jahr haben wir Grüne uns entschlossen den Blick auf eine bestimmte Gruppe zu richten, die leider allzu oft aus dem Blick gerät: Frauen und Mädchen auf der Flucht. Ungefähr die Hälfte aller Flüchtlinge sind Frauen und Mädchen, nicht wenige davon landen auf vielen Umwegen oder auch direkt in Berlin. Frauen fliehen wegen Unterdrückung und Verfolgung, aus politischen und religiösen Gründen. Frauen fliehen aufgrund von Regeln, die nur für Frauen gelten – ob es nun rechtliche, kulturelle oder religiöse Regeln sind. Mal ist es der Staat, der sie verfolgt oder diskriminiert, mal Menschen, von denen sie abhängig sind, mal die eigene religiöse Gruppe oder sogar die eigene Familie. Die Frauen fliehen vor Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, rituellen Tötungen wie z. B. Witwenverbrennungen, sexueller Gewalt, Vergewaltigung in Zusammenhang mit ethnischen Säuberungen, Vorschriften über Kleiderordnungen oder über das Auftreten in der Öffentlichkeit wie z. B. Zwangsverschleierung oder Zwangsentschleierung, drohender Genitalverstümmelung, Bedrohung wegen ihrer politischen Aktivitäten oder sexuellen Orientierung.
In vielen Bürgerkriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen zur erklärten Kriegsstrategie. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, leiden unter psychischen Langzeitfolgen, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken und ihrer sozialen Isolation. Angst ist der ständige Begleiter von Frauen auf der Flucht – Angst vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft. Diese Flüchtlingsfrauen haben eigene, frauenspezifische Probleme und Ängste, die bei der humanitären Hilfe aber auch im Asylverfahren eigentlich berücksichtigt werden müssten – und immer noch nicht werden.
Frauen verlassen ihre Heimat meist allein mit den Kindern und älteren Familienangehörigen, weil ihre Ehemänner, Väter oder Brüder getötet, gefangengenommen oder als Rebellen oder Soldaten eingezogen wurden. Unter schwierigsten Bedingungen sichern diese Frauen das Überleben ihrer Familien. In den Flüchtlingslagern und Notunterkünften werden Frauen jedoch häufig benachteiligt. So passiert es immer wieder, dass kranke oder alleinstehende Frauen mit Kindern übergangen werden, weil sie nicht zu den Verteilerstellen kommen können oder ohne männliches Familienoberhaupt nicht als Haushalt zählen. Selbst in den Flüchtlingslagern der UN werden Frauen Opfer von Gewalt. In Asylverfahren erweist es sich aber nach wie vor als sehr schwierig, die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu erwirken. Auch Deutschland hat den Umgang mit Flüchtlingsfrauen und von Frauen, die von Menschenhändlern
missbraucht werden, noch immer nicht verbessert. Frauen sind nicht nur ihrer Rechte, sondern auch ihrer Chancen beraubt. Mangels Unterstützung durch den Staat können sie ihr Potential nicht einbringen sondern werden abermals in eine Opferrolle gedrängt.
Den dringenden Handlungsbedarf zeigen sowohl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau – CEDAW – sowie das Institut für Menschenrecht auf – beide kritisieren scharf die Regelungslücken im Asylrecht sowie den Vor-Ort Maßnahmen, die der besonderen, doppelte Diskriminierungserfahrung – das heißt Geschlecht in Kombination mit Ethnie, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, nationaler oder sozialer Herkunft – von weiblichen Flüchtlingen keine Rechnung tragen. Das gilt es endlich zu ändern! Berlin muss dabei mit konkreten Maßnahmen vor Ort als auch mit einer eigenen Initiative im Bundesrat mit gutem Beispiel vorangehen und endlich die kritische Situation von Flüchtlingsfrauen in Berlin ernst nehmen und Hilfe leisten.
Deshalb schlagen wir Ihnen heute mit unserem Antrag folgende Schritte vor, um die Situation der Flüchtlingsfrauen und -mädchen in Berlin und über den Bundesrat im gesamten Bundesgebiet zu verbessern.
Wir wollen eine eigene Anlaufstelle in der Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber/-innen (ZAA) für Frauen und Mädchen einrichten. Hier kann die in der Stadt vorhandene Infrastruktur genutzt werden, sie müsste nur räumlich verlegt werden, was keine größere Schwierigkeit darstellen dürfte. Dadurch könnte die Beratung über und Vermittlung an die spezialisierten Berliner Hilfestrukturen gewährleistet werden, sowie die rechtliche und soziale Unterstützung für Flüchtlinge mit frauenspezifischen Fluchtgründen sichergestellt werden.
Frauen, die mit ihren Kindern geflohen sind müssen Integrationskurse mit Kinderbetreuung angeboten bekommen und es ist zu prüfen, ob sie schneller in einer Wohnung untergebracht werden können, weil das lange Verweilen in einer Flüchtlingsunterkunft oft sehr belastend für die Kinder ist. Außerdem muss der Senat prüfen an welcher Stelle die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen von Frauen mit Blick auf die spezielle Situation von Flüchtlingen ausgebaut und weiter vernetzt werden, oder auch zusätzliche Angebote für weibliche Flüchtlinge geschaffen werden müssen.
All diese Maßnahmen sind unverzüglich zu planen und umzusetzen, denn Frauen und Mädchen, die ihr Land gegen ihren Willen verlassen mussten bedürfen eines besonderen Schutzes, den wir ihnen aus humanitären Gründen auch nicht verwehren dürfen. Sie sind die Schwächsten die unsere Solidarität verdienen. Deshalb möchte ich Sie bitten unserem Antrag zuzustimmen.
Asylsuchende Frauen und Mädchen haben mit Sicherheit ganz eigene Probleme und Gründe, warum sie ihr Heimatland verlassen. Das wird niemand ernsthaft in Abrede stellen wollen. Aber bei näherem Hinsehen liegen die Probleme mit diesem Antrag dann doch im Detail.
Eine Grundlage für die Anerkennung nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist u. a. der darin stehende Satz:
Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft.
Das nur vorweg, damit hier niemand meint, wir wollten uns dem Thema verschließen. Aber ein paar Anmerkungen hätten wir dann doch:
Es beginnt schon mit dem Eingangssatz, in dem Sie den Senat auffordern „die Situation der Flüchtlingsfrauen in Berlin und über den Bundesrat im gesamten Bundesgebiet zu verbessern.“ – Der Senat kann allenfalls eine Bundesratsinitiative anschieben, wenn er es denn soll oder will. Aber er kann die Situation nicht von sich aus in München, Hamburg, Dresden und sonstwo verbessern – auch nicht „über den Bundesrat“. Grundsätzlich erweckt Ihr Antrag den Eindruck, dass die von Ihnen in der Begründung angegebenen weiblichen „mehr als 50 Prozent aller Flüchtlinge“ nahezu alle aus geschlechtsspezifischen Gründen nach Deutschland geflohen seien. Ich weiß nicht wie es wirklich ist, verlässliche Zahlen dazu waren leider nicht zu bekommen und werden offensichtlich auch nicht erhoben.
Nun zu den von Ihnen geforderten Punkte im Einzelnen. 1.: „eine eigene Anlaufstelle in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber für Frauen und Mädchen einrichten“. Welchen Umfang soll diese haben? Wie ich vorhin feststellte, wissen wir ja noch nicht einmal, wie groß der Bedarf ist. Eine Ansprechpartnerin, zwei, drei Ansprechpartnerinnen statt einer ganzen Anlaufstelle? – Vielleicht. Aber welche Aufgaben soll diese Stelle erfüllen? Sehen Sie sich einfach einmal die Internetseite der „Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.“ an und klicken Sie auf „Unterstützung für Frauen und Mädchen“! Hier gibt es jede Menge Expertise im Umgang mit weiblichen Flüchtlingen. Die Aufgaben finden sich möglicherweise in Ihrem zweiten Punkt.
2.: „Beratung, Vermittlung, rechtliche und soziale Unterstützung sicherstellen“. Es gibt einen Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales – LAGeSo –, dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den Ablauf des Asylverfahrens informieren, Informationen zum Leistungsanspruch geben, beim Behördenkontakt und bei persönlichen Schwierigkeiten helfen. Das tun sie für alle Flüchtlinge. Ob eine Information über frauenspezifische
3.: „Integrationskurse – mit Kinderbetreuung – anbieten“. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist in § 44 Aufenthaltsgesetz geregelt. Integrationskursen für Asylbewerber und -bewerberinnen sind dort nicht vorgesehen. Für die anderen Frauen gilt: „Der Frauen-Integrationskurs macht Sie in bis zu 960 Unterrichtsstunden sprachlich fit für das Leben in Deutschland.“ – Integrationskurse für Frauen gibt es also – so teilt es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit.
4.: „Unterbringung in Wohnungen gewährleisten“. Die Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge ist ja in diesem Haus bereits ausführlich zum Thema geworden – zuletzt in der Plenarsitzung vom 26. September. Sie wissen doch, wie es mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen aussieht. Ich muss auch nicht wiederholen, dass wir es nicht für realistisch halten, durch Druck auf die Wohnungsbaugesellschaften plötzlich mehr Wohnungen zur Verfügung zu haben, so gut ein Mehr an Wohnungen auch wäre. Wohnungen im geschützten Segment müssen auch anderen Personengruppen wie z. B. wiedereingegliederten wohnungslosen Männern und Frauen zur Verfügung stehen. Hier darf es keine Benachteiligung dieser Personengruppen geben.
Alles in allem halten wir den von Ihnen vorgelegten Antrag für durchaus verbesserungsfähig. Wie Sie sehen, haben wir noch erheblichen Klärungsbedarf und halten darum eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen für erforderlich.
Das Bewusstsein für frauenspezifische Fluchtgründe ist in den letzten Jahren immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gelangt. Frauen werden aus ganz unterschiedlichen Gründen verfolgt: Sie fliehen vor politischer Verfolgung, weil sei in einer Opposition aktiv sind, weil sie aufgrund der politischen Betätigung ihrer männlichen Verwandten unter Vergeltungsmaßnahmen leiden, vor drohender Genitalverstümmelung, vor Zwangsabtreibung, Zwangsverheiratung, Zwangssterilisation oder vor Verfolgungsmaßnahmen aufgrund von Verstößen gegen Verhaltens- oder Bekleidungsregeln. Manchmal, wenn sie aus „klassischen politischen Gründen“ verfolgt werden, leiden sie oft zusätzlich unter sexuellen Übergriffen. Man muss sich vor Augen halten: 80 Prozent aller Flüchtlinge in der Welt sind Frauen. Doch nur den wenigsten gelingt eine Flucht nach Europa, deswegen sind in Deutschland nur 30 Prozent der Frauen.
Die deutsche Rechtsprechung hat sich lange dagegen versperrt, frauenspezifische Fluchtursachen anzuerkennen. Erst mit dem Zuwanderungsgesetz wurde Anfang 2005 endlich rechtliche Klarheit geschaffen. Auch nicht
staatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung führen zu einem Schutzanspruch. Jetzt fallen – zumindest theoretisch – auch Misshandlungen im familiären Bereich oder etwa Vergewaltigung unter das Asylrecht.
Theorie und Praxis fallen leider noch oft auseinander. In der Praxis haben viele betroffene Frauen keine Chance auf Asyl. Die Beamten und Beamtinnen, die das Asylverfahren durchführen, sind oftmals nicht ausreichend geschult, um die Asylsuchenden angemessen zu behandeln. Vielen Frauen wird unterstellt, sie hätten sich die Erlebnisse nur ausgedacht. Andere werden abgelehnt, weil sie sich in ihrem Herkunftsstaat in einen anderen Landesteil hätten begeben können. Es fehlt an Sensibilität und Verständnis aufseiten des Amtes. Hier müssen endlich Standards entwickelt werden, die den betreffenden Stellen als Leitfaden für ihre Entscheidungen vorgegeben werden.
Wir unterstützen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die besonderen frauenspezifischen Belange der Flüchtlingsfrauen und -mädchen zu berücksichtigen und sehen das Land Berlin in der Pflicht. Vom Senat sollte unbedingt eine Initiative ausgehen, die darauf gerichtet ist, die Praxis im Umgang mit Asylverfahren zu ändern.
Der Antrag soll in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Frauen überwiesen werden. Ich hoffe sehr, dass der Ausschuss sich zeitnah damit befassen wird. Zu den einzelnen Punkten, die ressortübergreifend verschiedene Senatsbereiche betreffen, kann im Ausschuss genauer debattiert werden. Der Handlungsbedarf ist groß.
Es gibt verschieden Gründe, warum Menschen die oft schwierige Entscheidung treffen, ihre Heimat zu verlassen und die Reise in die ungewisse Zukunft in einem fremden Land zu unternehmen. Wer, wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention heißt, befürchten muss, in der Heimat wegen ihrer oder seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden, hat Anspruch auf Asyl. Leider werden diese Menschen mit einem anstrengenden Verfahren mit in manchen Fällen unüberwindlichen bürokratischen Hindernissen einerseits und einer in vielen Fällen nicht menschenwürdigen Unterbringung andererseits konfrontiert.
Neben diesen geschlechtsunabhängigen Asylgründen gibt es aber noch viele weitere Gründe, warum gerade Frauen ihr Land verlassen und versuchen, nach Europa, Deutschland oder auch speziell Berlin zu kommen. Stichwortartig sind sie im Antrag aufgeführt: Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Schutzlosigkeit vor systematischen Vergewaltigungen in Bürgerkriegen und so weiter. Auch wenn es schwierig ist, sollten wir uns vergegenwärtigen, dass all diese schrecklichen Dinge auch heute noch Frauen und Mädchen angetan werden, dass hinter diesen Wörtern
Menschen stehen, die für den Rest ihres Lebens mit den physischen und psychischen Folgen zu kämpfen haben.
Diesen Frauen und Mädchen räumen wir noch nicht einmal dieses Asylrecht ein. Wenn sie es tatsächlich schaffen, die Flucht zu überleben, leben sie illegal in Deutschland, sind, wenn sie Glück haben, zumindest geduldet, aber die Abschiebung und die Rückkehr in die Verhältnisse, die hinter sich zu bringen sie ihr Leben riskiert haben, hängt wie ein Damoklesschwert über ihnen und belastet sie zusätzlich.
Der Antrag fordert ein paar erste Maßnahmen, diesen Menschen das Leben zu erleichtern, ihnen passende Hilfsangebote zu machen, ihnen den Einstieg in die hiesige Mehrheitsgesellschaft zu erleichtern und Retraumatisierungen zu vermeiden. Das ist noch längst nicht genug, um alle Probleme, unter denen Frauen und Mädchen weltweit leiden, als erledigt zu betrachten, aber es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Und nicht zufällig steht dieser Punkt auf der heutige Tagesordnung, wie sie wissen findet am nächsten Montag der internationale Gedenktag gegen Gewalt an Frauen auch hier vor dem Hause mit einer Fahnenhissung statt. Terre des Femmes hat dieses Jahr das Motto „Vergewaltigung, das ungesühnte Verbrechen“ ausgewählt, um darauf hinzuweisen, dass dieses schlimme Verbrechen auch hier in Berlin unter der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland noch zu nachlässig definiert ist und in den meisten Fällen die Täter straflos davonkommen. Obwohl unser Antrag, die Gewaltschutzambulanz auch mit genügend Mitteln auszustatten, um auch eine anonyme Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt zu ermöglichen, keine Mehrheit erzielen konnte, müssen und werden wir auch weiterhin dafür einsetzen, dass klar und deutlich ist, dass Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Berlin nicht geduldet werden.
Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Integration, berufliche Bildung und Frauen empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Eine Beratung ist auch hier aus bekannten Gründen nicht mehr vorgesehen. Reden können jedoch auch zu Protokoll gegeben werden.
In Bezug auf das Kantinenangebot wurde in den letzten Monaten viel über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Wir haben den vorliegenden Antrag eingebracht, um in Kantinen Freiheit für fast alle Menschen zu ermöglichen, und das jeden Tag.
Eine Kantine bzw. ein Betriebsrestaurant ist kein ganz normaler Gastronomiebetrieb. Grundsätzlich können Restaurants ihre Karte beliebig gestalten, weil Verbraucher ebenfalls beliebig entscheiden können, ob und wann sie ein bestimmtes Restaurant aufsuchen wollen oder nicht. Bei Kantinen und Betriebsrestaurants ist die Prämisse eine andere: Sie werden betrieben, damit Mitarbeiter einer Einrichtung in ihrer Mittagspause etwas essen können. Sie unterliegen keiner Konkurrenz, die einzige Alternative zur Kantine ist oftmals, nichts zu essen zu haben. Deswegen ist es wichtig, dass in der Kantine möglichst viele Menschen, sinnvollerweise alle, die in der Einrichtung arbeiten, etwas zu essen bekommen, und das an jedem Tag. Ansonsten müssen sie sich nicht nur selbst verpflegen, sondern sind auch vom sozialen Austausch in der Kantine abgeschnitten.
In vielen Kantinen funktioniert es, dass die Betreiberin sich auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter/-innen einstellt. Dieser Antrag soll da nachhelfen, wo das nicht der Fall ist. Da das Thema gerade aktuell ist und mehr und mehr Menschen weniger oder gar kein Fleisch und andere tierische Produkte zu sich nehmen, haben wir den Antrag zunächst auf vegetarische und vegane Ernährung zugeschnitten. Damit sind auch viele Nahrungsmittelunverträglichkeiten und religiöse Speisegebote mit abgedeckt. Andere Aspekte der Barrierefreiheit, also beispielsweise die korrekte Auszeichnung aller Allergene in den Gerichten oder sogar Komponenten, sollen natürlich ebenfalls, wo nötig, verbessert werden. – Ich freue mich auf eine zielführende und konstruktive Beratung im Ausschuss!
Der Wahlkampf ist vorbei. Ich freue mich, dass wir jetzt wieder ruhig und vernünftig über vegetarisches und veganes Essen reden können. In anderen Ländern wird nicht nur darüber geredet, sondern auch gehandelt: So haben die norwegischen Streitkräfte nach einem aktuellen Pressebericht aus Respekt vor der Umwelt einen Veggie-Day einführt. Dadurch sollen 150 Tonnen Fleisch pro Jahr gespart werden.
Den Antrag der Piraten, für mehr Vielfalt in unseren Kantinen zu sorgen, finde ich nicht schlecht, habe aber auch einige Fragen: Wie sollen die geeigneten Maßnahmen aussehen, mit denen Sie auch die Privaten gewinnen
möchten, mehr vegetarisches und veganes Essen anzubieten? Warum wollen Sie nur zwei vegetarische bzw. vegane Hauptgerichte und nicht mehr? Und wo ist Ihr Mut geblieben, liebe Piratinnen und Piraten?
Mit unserem Antrag für die Einführung eines VeggieDays wollten wir u. a. die staatliche Subventionierung von Fleischproduktion aus Massentierhaltung in den öffentlichen Kantinen des Landes Berlin reduzieren.