lange dauern. Es sind schwierige Abwägungsprozesse, auch Umwelt- und Artenschutz spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Mit Sicherheit spielt auch die angespannte Personalsituation eine Rolle, sowohl auf bezirklicher wie auf Landesebene.
Ist der Senat lernfähig und ändert nach seiner dritten gerichtlichen Niederlage endlich die Wohnaufwendungenverordnung – WAV – bedarfsgerecht und rechtssicher?
1. Welche Regelungen haben zur Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung – WAV – geführt, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus seiner dritten gerichtlichen Niederlage bezüglich der WAV für die Betroffenen des SGB XII?
2. Wann kann damit gerechnet werden, dass die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten endlich bedarfsgerecht und im Einzelfall geprüft und rechtssicher übernommen werden, und welche Möglichkeiten haben diejenigen, denen bisher Sonderregelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zu Unrecht verwehrt wurden, um mögliche Nachteile rückwirkend erstattet zu bekommen?
Vielen Dank! – Zuständig für die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist Herr Senator Czaja. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Am 17. Oktober hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts in mündlicher Verhandlung die Normenkontrollklage gegen die Berliner Wohnaufwendungenverordnung erörtert. Anschließend hat er seine Entscheidung mitgeteilt, die bisher jedoch noch nicht in schriftlicher Ausfertigung vorliegt. Das Bundessozialgericht hat dabei erläutert, dass der Antrag, die WAV für unwirksam zu erklären, abgelehnt wurde; sprich: wir haben keine Niederlage gehabt, sondern die Revision wurde abgelehnt. Die WAV ist also weiterhin in Kraft und wird von den Jobcentern für den Rechtsbereich
des SGB II weiterhin angewendet. Lediglich die Übertragung dieser Regelung auf den Geltungsbereich des SGB XII hat das Bundessozialgericht allerdings für unwirksam erklärt. Das Bundessozialgericht sieht die gesetzliche Anforderung des § 35a SGB XII als nicht erfüllt an, sofern darin Sonderregelungen für Personen mit einem besonderen Bedarf für die Kosten der Unterkunft und Heizung getroffen werden und dabei zusätzlich auch die Bedarfe älterer Menschen berücksichtigt werden müssen. Die WAV enthält zwar für diese Zielgruppe des SGB XII eine Erhöhung der Richtwerte um 10 Prozent. Das Bundessozialgericht bemängelt aber, dass nicht zu erkennen sei, auf welcher Grundlage diese Regelung abgeleitet wurde. Für die Erarbeitung der WAV muss daher geprüft werden, wie der besondere Wohnbedarf älterer Menschen dargelegt werden kann.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Bundessozialgericht hat weder das schlüssige Konzept noch die Höhe der Richtwerte oder die Höhe der Zuschläge für besondere Bedarfe in der Wohnaufwendungenverordnung als nicht bedarfsdeckend bewertet. Daher wurden und werden im Land Berlin Leistungen der Kosten der Unterkunft weiter in rechtmäßiger Höhe erbracht.
Meine Frage bezog sich auf SGB XII, Herr Czaja. Das Bundessozialgericht hat jetzt aber ganz klar gesagt, dass die WAV auf das SGB XII nicht mehr angewendet werden darf. Von daher würde ich gern noch mal wissen, auf welcher Grundlage Sie die WAV weiter für den Personenkreis im SGB XII anwenden wollen.
Auf der Grundlage des § 35a des SGB XII, in dem geregelt ist, dass man für die Geltungserstreckung auch eine adäquate andere Regelung anwenden kann, sodass die Grundlagen der Wohnaufwendungenverordnung auch aus dem SGB XII, aus § 35a heraus ableitbar sind. Das ist der Grund, warum wir es so anwenden. – Im Übrigen ist kritisiert worden, dass die 10-Prozent-Regelung pauschal für ältere Menschen nicht klar erklärbar ist. Diese Frage gilt in den Bundesländern überall seit den Sechziger- und Siebzigerjahren. Da war die Frage vom Gericht, ob es so ist, dass ältere Menschen genauso teures Wohnen in Berlin haben wie in Koblenz. Dann hat man gesagt, das seien die übliche Rechtsprechung und die übliche Anwendung
in allen anderen Bundesländern. Kein anderes Land hat eine andere Regelung. Da wir aber die Wohnaufwendungenverordnung als Erste neu umgesetzt haben als rechtssicheres Bruttowarmmietenkonzept, wie Sie wissen, waren wir auch die Ersten, die bei dem Bundessozialgericht in einem solchen Normenkontrollverfahren waren. Und das ausgesprochen Positive daran ist, dass alle Bestandteile – der einheitliche Mietspiegel in Berlin, das Bruttowarmmietenkonzept, all die anderen Fragestellungen, die Sie aus Wohnaufwendungenverordnung kennen, – vom Bundessozialgericht als richtig und sachgerecht anerkannt wurden. Deswegen wurde die Revision abgelehnt, außer die Anwendung auf SGB XII, und zwar dort vor allem für die älteren Menschen, und hier wiederrum die Ableitung, warum diese 10 Prozent mehr bekommen. Das Gericht hat nicht gesagt, dass sie 10 Prozent mehr bekommen müssen oder 12 oder 15 oder 8, sondern hat gesagt, dass noch klarer und deutlicher hergeleitet werden muss, wie man zu dieser zehnprozentigen Steigerung kommt. Und solange das nicht der Fall ist, steht im SGB XII in § 35a, welche Regelung anzuwenden ist. Und die wenden wir an. Das ist die gleiche Tabelle, wie wir sie bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II auch hatten.
Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Spieß, obwohl Sie auf dem Platz von Herrn Höfinghoff sitzen. Ich habe Sie erkannt. – Bitte schön!
Herr Czaja! In jedem Fall, das stand ja in der Pressemitteilung des Gerichts, hat das Bundessozialgericht gesagt, die Wohnaufwendungenverordnung kann für den Rechtskreis SGB XII nicht mehr angewendet werden – oder wenigstens für eine Personengruppe nicht mehr, wie Sie das gerade erklärt haben. Was machen Sie denn jetzt? Bekommt diese Personengruppe jetzt ihre tatsächlichen Kosten erstattet? Oder bleiben Sie bei der nicht mehr anwendbaren 10-Prozent-Regelung?
Die geltende Wohnaufwendungenverordnung führt dazu, dass ein Großteil die tatsächlichen Aufwendungen ohnehin erstattet bekommt. Für das, was wir aus dem Rechtskreis SGB II kennen, die sogenannte Kostenfestsetzung bei tatsächlich höheren Mieten, gibt es im Rechtskreis SGB XII keine Statistiken; das wird nicht separat erfasst. Die Frage, wer von den Älteren eigentlich höhere Kosten der Unterkunft hat als derzeit mit den KdU plus der 10Prozent-Regelung erstattet wird, kann gar nicht beant
wortet werden, im Übrigen nirgendwo in der Republik. Deswegen gilt § 35a SGB XII und damit die Tabelle, die die Grundlage der Wohnaufwendungenverordnung bildet und außerhalb der WAV auch als das Instrument angewandt werden kann. Das haben wir den Sozialämtern der Bezirke mitgeteilt, das haben Sie auch in unserer Pressemitteilung dazu gesehen. Das ist die derzeitige Grundlage, auf der die Kosten der Unterkunft erstattet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich die Frage schon überhaupt nicht verstehe. Sie entbehrt, jedenfalls so, wie sie formuliert ist, jeglicher Grundlage.
Der Alexanderplatz stand und steht auch weiterhin im Fokus nicht nur meines, sondern auch des polizeilichen Interesses. Das polizeiliche Maßnahmenpaket im Rahmen der Aktion „Sichere Mitte“ wurde bereits mehrfach, auch öffentlich, dargestellt. Da mir die Situation rund um den Alexanderplatz ein wichtiges Anliegen ist, nutze ich gerne die Gelegenheit, die vielfältigen polizeilichen Tätigkeiten vor Ort zu skizzieren und gleichzeitig auch an unser aller Verantwortung zu appellieren, wenn es darum geht, welchen Beitrag wir zur Verhinderung von weiteren tragischen Gewalttaten in diesem Bereich leisten können.
Herr Kollege Lauer! Aus den Diskussionen, die wir vielfach geführt haben, wissen Sie, dass der polizeilichen Präsenz für mich insbesondere, aber auch insgesamt eine besondere Bedeutung zukommt. Das Kontaktmobil stellt eine gezielte, wahrnehmbare Präsenzmaßnahme dar und dient dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Dass
dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kontaktmobils, die für die Menschen vor Ort als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen, nicht allein zur Erlangung von – wie es oftmals behauptet wird – überwiegend touristischen Auskünften angesprochen werden, zeigt sich an Beispielen, die ich Ihnen gerne noch mal darlegen möchte. So haben die Mitarbeiter des Kontaktmobils etwa nach einer Gewalttat zwei Flüchtige festgenommen, gegen die daraufhin ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes erging. In einem anderen Fall wurde das Kontaktmobil nach einer Körperverletzung bewusst vom Opfer als Zufluchtsstätte aufgesucht. Durch das Kontaktmobil wird nicht nur die polizeiliche Sichtbarkeit erhöht, sondern eben auch schnelles Eingreifen ermöglicht.
Da Straftaten mit einer hohen Intensität regelmäßig in den Zeiträumen Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, jeweils in der Zeit zwischen 23 Uhr bis 5 Uhr, im Umfeld von einschlägig bekannten Diskotheken, Klubs und Restaurationen zu verzeichnen waren, wurde eine Einsatzanordnung für polizeiliche Maßnahmen zur Nachtzeit an den Wochenenden erstellt. Zivilkräfte betreiben Aufklärungsarbeit an ortsansässigen Vergnügungseinrichtungen und nehmen ggf. Kontakt mit den Verantwortlichen oder mit Anrainern auf. So können Erkenntnisse über die Zusammensetzung und Stimmung relevanter Personen bzw. Personengruppen erlangt werden. Uniformierte Polizeikräfte, die im Umfeld Präsenzmaßnahmen durchführen, können auf der Grundlage dieser Erkenntnisse bei aufkommenden oder sich anbahnenden Konflikten auf dem Alexanderplatz polizeiliche Maßnahmen treffen oder deeskalierend darauf einwirken.
Diese Maßnahmen werden mit der jeweils größtmöglichen Stärke durchgeführt. Präventionseinsätzen – z. B. in Form eines Infostandes bzw. Infotisches an wechselnden Standorten – kommt im Rahmen des Konzepts „Sichere Mitte“ ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Auch die gezielten verkehrspolizeilichen Tätigkeiten im Umfeld des Alexanderplatzes, insbesondere zur Bekämpfung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr, sind dazu geeignet, durch die offensive Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Darüber hinaus sind zur phänomenbezogenen Bekämpfung von Straftaten regelmäßig überörtlich agierende Polizeikräfte am Alexanderplatz tätig. Hier sind beispielsweise die Drogenbekämpfung, die Beobachtung der Türsteherszene und die Bekämpfung von Taschendiebstahl zu nennen.
Im Bereich des Bahnhofs werden ebenfalls regelmäßig Präsenzmaßnahmen betrieben. Durch deutlich sichtbare uniformierte Präsenz soll das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöht und gleichzeitig die Kriminalität in ihren vielfältigen Erscheinungsformen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs bekämpft werden.
An dieser Darstellung der polizeilichen Maßnahmen können Sie, meine Damen und Herren, Herr Kollege Lauer, das beachtliche Gesamtbild polizeilicher Tätigkeiten am Alexanderplatz erkennen. Die öffentliche und mediale Wahrnehmung des Lebensraums Alexanderplatz, der täglich von mehr als 300 000 Personen frequentiert wird und dessen Weitläufigkeit bzw. auch Unübersichtlichkeit Straftätern natürlich auch die Möglichkeit zum Untertauchen in der Anonymität bietet, unterscheidet sich von der objektiven Kriminalitätslage. Die bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Sichere Mitte“ haben zu einem verbesserten Kriminalitätslagebild geführt. Insbesondere mit Blick auf die Straftaten, die das Sicherheitsgefühl negativ beeinflussen, ist hier ein Rückgang zu verzeichnen.
Es ist und bleibt mein Ziel, diesen positiven Trend zu vertiefen und die Situation durch zusätzliche Maßnahmen und Aktionen permanent zu verbessern. Daher wird die Polizei mit einem Direktionskommando ihre Präsenz rund um den Alexanderplatz noch weiter ausbauen. Ab dem 4. November wird das aus sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Direktion 3 bestehende Direktionskommando von montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 22 Uhr eingesetzt. Am Wochenende wird die erhöhte Präsenz von berlinweit agierenden Kräften gewährleistet und den relevanten Zeiten angepasst. So werden regelmäßig zehn Polizeikräfte in den Zeiten Freitag auf Samstag von 20 Uhr bis 5 Uhr und Samstag auf Sonntag von 10 Uhr bis 5 Uhr sowie Sonntag von 10 Uhr bis 20 Uhr tätig werden. Die Einsatzzeiten orientieren sich dabei von montags bis freitags an den Hauptgeschäfts- und Touristenfluktuationszeiten und am Wochenende darüber hinaus an den Hauptbesuchszeiten der Vergnügungsstätten sowie an der Hauptanwesenheit eventorientierter Besucher, wobei Alkohol dann auch immer eine Rolle spielt.
Durch lang angepasste Präsenz und Präventions- und Kontrollmaßnahmen soll das Sicherheitsempfinden erhöht sowie ein schneller Zugriff und eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglicht werden. Letztlich können Gewalttaten, ob nun am Alex oder in anderen Teilen unserer Stadt, ich habe das vorhin angedeutet, nicht allein durch polizeiliche Maßnahmen verhindert werden. Nur die verstärkte Vermittlung von Normen sowie die Entwicklung von Achtung und Respekt gegenüber anderen Menschen kann, meines Erachtens nach, wirksam zur Verhinderung solcher tragischen und sinnlosen Gewalttaten, wie wir sie am Alexanderplatz leider erleben mussten, führen. Das ist, und das sage ich an dieser Stelle noch mal nachdrücklich und meine es ganz ernst, unser aller Aufgabe, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das, was Polizei und Justiz jeden Tag leisten, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Gäste unserer Stadt zu gewährleisten, zu unterstützen. Ihre Arbeit wäre leichter, wenn wir ihnen alle dabei helfen würden.
Ja, ich kann ja leider nur eine stellen. – Herr Henkel! Weil Sie jetzt wieder gesagt haben, Sie verstehen überhaupt nicht, warum der Eindruck entstehen könnte, dass Sie den Alex aufgeben würden: Sie können sich doch an dieses Schreiben erinnern, das Ihnen die Gewerbetreibenden vom Alexanderplatz geschickt haben. Die nehmen es deutlich anders wahr. In dem Antwortschreiben weisen Sie sie z. B. bei so Sachen wie Beleuchtung darauf hin, dass das Bezirksamt Mitte dafür zuständig sei. Mitte sagt, die Senatsverwaltung für Bauen sei dafür zuständig. Warum erwecken Sie gegenüber den Gewerbetreibenden am Alexanderplatz den Eindruck, dass Sie da nichts täten? Warum werden, wie im September, noch immer Leute am Alexanderplatz brutal zusammengeknüppelt?
Das waren wieder zwei Fragen, aber im Zusammenhang lasse ich sie zu. – Bitte schön, Herr Senator Henkel!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich erwecke überhaupt nicht den Eindruck, dass wir dort nichts machen. Ich erinnere mich an den Brief der Gewerbetreibenden. Diesen Brief haben wir nicht nur schriftlich beantwortet, sondern wir haben sogar reagiert, indem mein Staatssekretär den Dialog mit den Absendern dieses Schreibens gesucht hat. Es gibt jetzt ein weiteres Schreiben, wo noch einmal um ein Gespräch mit mir gebeten wird. Dieses Gespräch werde ich auch führen.
Richtig ist, dass es niemandem nutzt, wenn es ein Schwarzer-Peter-Spiel der Verantwortungen gibt. Aber es ist nun einmal so: Wenn es um die Frage geht, wie ich einen Platz besser ausleuchte oder wie ich ihn gegebenenfalls sichtbarer mache, indem ich etwa grüne Barrieren verändere, dann ist das nicht die Verantwortlichkeit der Polizei und auch nicht meiner Behörde, sondern wir haben dann hier das Bezirksamt mit einer besonderen Verantwortlichkeit.
Sie haben gesagt, Sie könnten nur eine Frage stellen. Ich vermute – da Sie jetzt zwei gestellt haben –, Ihr Herz ist übervoll von all den Dingen. Wir können gern darüber im Innenausschuss reden. Wir können auch gerne darüber reden, inwieweit wir vielleicht mit technischen Instrumenten für mehr Sicherheit sorgen. Wir können darüber reden, ob wir es schaffen, dafür auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu legen. Ich bin dazu gern bereit. Es gibt jedenfalls von mir – und das sei an dieser