Uns liegen Berichte vor, wonach aufgrund dieser Anpassungsklausel Mieterhöhungen vorgenommen wurden. Dies war auch in Beständen der Großwohnsiedlungen. Deswegen wäre unsere Nachfrage an der Stelle: Gibt es Wechselwirkungen in Bezug auf das Mietenkonzept bzw. wurde das bei der Betrachtung des Mietenkonzepts berücksichtigt?
Herr Abgeordneter! Der Liegenschaftsfonds hat bislang keine Erbbaurechtsverträge für den Geschosswohnungsbau abgeschlossen. Insofern können wir hier ohnehin nur über Altfälle sprechen. Sie wissen, diese Anpassungen werden aus einem Mittelwert gebildet, der einerseits aufsetzt auf dem vom Statistischen Bundesamt festgesetzten Verbraucherindex für Deutschland, und andererseits wird dem gegenübergestellt der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern in Deutschland. Wenn Sie die Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau umfassend, nicht als Erbbauzinsänderung, die wir in der Tat nicht vorhaben, aber maximal aus einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben möchten, so kann ich Ihnen die gerne mit verschiedenen Beispielrechnungen nachliefern.
Dann kommen wir – wie angekündigt – zur Mündlichen Anfrage Nr. 12 der Kollegin Katrin Schmidberger von den Grünen zum Thema
1. Wie bewertet der Senat die drohende Übernahme der GSW durch das Wohnungsunternehmen „Deutsche Wohnen“ aus Mieter/-innensicht?
2. Inwiefern wird der Senat die Mieter/-innen besser als bei der damaligen Privatisierung der GSW unterstützen zum Beispiel durch Verhandlungen mit der „Deutsche Wohnen AG“ oder durch spezielle Beratungsangebote für alle GSW-Mieter/-innen, und werden die bei der damaligen GSW-Privatisierung besonderen Mieter/-innen/schutzrechte nach der Übernahme uneingeschränkt weiter gelten?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schmidberger! Ich möchte Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworten und gleich darauf hinweisen, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Sicherheit noch nicht von einer Bedrohung für die Mieterinnen und Mieter sprechen können. Ich habe natürlich auch gleich mit der Deutschen Wohnen Kontakt aufgenommen, als es die ersten Berichte dazu gab. Es scheint so zu sein, dass es tatsächlich ernsthafte Überlegungen in dem Unternehmen gibt, ein entsprechendes Angebot zu machen. Wir werden sehen, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt. Es ist ein langwieriges und aufwendiges Verfahren in einer AG. Mit Beschlüssen über die Hauptversammlung muss man da gehen. Auf der anderen Seite müssen dann auch die Anteilseigner der GSW ein entsprechendes Angebot erst einmal annehmen. Also wir werden sehen, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt.
Auch ob es ein Schaden für Berlin ist, stelle ich zumindest infrage. Die Deutsche Wohnen hat ja angekündigt, dass sie dann ihren gesamten Firmensitz von Frankfurt auch nach Berlin verlagern würde. Das wäre für Berlin keine schlechte Nachricht. Frau Abgeordnete Schmidberger! Wir haben das gemeinsam im Ausschuss erlebt, dass in den zurückliegenden Jahren die Zusammenarbeit mit der GSW nicht unproblematisch war. Das gehört zur Wahrheit auch dazu, dass es doch einige Reibungspunkte gab in deren Verhalten den Mieterinnen und Mietern in Berlin gegenüber.
Unabhängig davon bleibt es ja auch dabei, dass unabhängig vom Eigentümer die Mieterinnen und Mieter geschützt sind, ohnehin durch das allgemeine Mietrecht, durch all die Dinge, die wir in den letzten Monaten in Berlin beschlossen haben, von Kappungsgrenzen über Kündigungsschutzklauseln, also erweiterten Kündigungsschutz bei Eigenbedarf usw. Alles das greift ja auch entsprechend. Und es ist so, dass auch die Bestandteile aus dem Privatisierungsvertrag von 2004, glaube ich, ist das gewesen, Gültigkeit haben, also die Arbeit des Implementierungsausschusses mit den entsprechenden Berichtspflichten, dem Aufsichtsratsmandat und auch besonderen Schutzklauseln für die GSW-Mieterinnen und Mieter, was z. B. Luxusmodernisierung anbelangt. Diese Dinge haben dann auch weiter Bestand.
Also insofern glaube ich, dass man das beobachten muss. Das tun wir auch, und wir begleiten diesen möglichen Prozess. Direkte Einflussmöglichkeiten hat das Land Berlin an dieser Stelle nur sehr begrenzt. Aber so, wie wir das eben auch wahrgenommen haben, unsere Verantwortung den Mieterinnen und Mietern gegenüber, solange es die alte Eigentümerstruktur war, so werden wir es selbstverständlich auch in der neuen machen.
Sie haben es gerade selber angesprochen: Die Zusammenarbeit mit der GSW war mehr als problematisch. Auch als jemand wie Sie, der die GSW-Privatisierung damals politisch mitgetragen hat, muss ich deswegen noch mal nachfragen: Können Sie denn den Mieterinnen und Mietern garantieren, dass die damals zugesicherten besonderen Mieterschutzrechte – und Sie selber haben ja gerade gesagt, es geht z. B. um Untersagung von Luxusmodernisierung, es geht um Vorkaufsrechte für Mieterinnen und Mieter –, können Sie garantieren, dass die Mieterinnen und Mieter diese besonderen Mieterschutzrechte auch nach der Übernahme weiter behalten werden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schmidberger! Das ist mein derzeitiger Kenntnisstand. Wir haben das natürlich sofort geprüft. Die damaligen Vereinbarungen gehen auch in die neue Eigentümerstruktur über und haben insofern auch weiter Bestand für die GSW-Mieter, die sich daran dann auch weiter orientieren können.
Wir kommen dann zur Mündlichen Anfrage Nr. 9 der Kollegin Katrin Lompscher von der Fraktion Die Linke zum Thema
Auswirkungen der möglichen Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen auf Mieterrechte und mit dem Land Berlin getroffene Vereinbarungen
1. Welche Konsequenzen hätte die Übernahme der GSW AG durch die „Deutsche Wohnen AG“ in Bezug auf etwaige Zustimmungspflichten des Landes zu diesem Geschäft, das Aufsichtsratsmandat des Landes Berlin, die Berichtspflicht bei der Kontrolle des Privatisierungsvertrags über einen Implementierungsausschuss, die Einhaltung vertraglicher Mitwirkungspflichten
beim geschützten Marktsegment und der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen, den tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft in Berlin sowie den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Privatisierung?
2. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der steuerrechtlichen Bewertung des geplanten Vorgangs, und inwieweit geht der Senat davon aus, dass die ggf. fällige Grunderwerbsteuer nicht durch einen sogenannten Share-Deal umgangen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Lompscher! In der Tat überschneiden sich die Fragen und damit naturgemäß auch die Antworten. Der Kollege Müller hat ja schon auch auf die zentralen Fragen ihrer Frage, Frau Lompscher, Antwort gegeben. Dafür bitte ich zunächst mal um Entschuldigung.
Zu Punkt 1: Es ist derzeit ja noch offen, wie Sie wissen, ob das Übernahmeangebot der Deutschen Wohnen AG überhaupt erfolgreich sein wird. Voraussetzung dafür ist, dass 75 Prozent der Anteilseigner der GSW das Angebot annehmen, also die Anteilseigner der GSW müssen diesem Angebot zustimmen. Der Vorstand der GSW hat darüber hinaus noch keine förmliche Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots abgegeben. Das heißt, der Vorstand der GSW hat sich noch nicht positioniert. Insofern kann man nur hypothetisch zwei Modelle unterstellen.
Das Erste ist, wenn man mal unterstellt, dass das Übernahmeangebot aus Sicht der Deutschen Wohnen AG erfolgreich ist, die GSW bleibt als Unternehmen im Konzern Deutsche Wohnen bestehen, bleibt es bei den vertraglichen Verpflichtungen GSW-Land Berlin einschließlich der Mieterschutzrechte, der Belegungsrechte, des Aufsichtsratsmandats, der Kontroll- und Berichtspflichten, des Implementierungsausschusses und des Sitzes der Gesellschaft in Berlin so wie nach Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2010 zur Zustimmung zum Börsengang vorgesehen.
Der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Privatisierung kommt mangels eines zeitlichen Zusammenhangs nicht mehr in Betracht. Denken Sie daran, die Privatisierung war 2004! Und Sie haben da, glaube ich, auch zugestimmt.
Das zweite Modell ist: Sollte es im Verlauf der Eingliederung der GSW AG in die Deutsche Wohnen zu einer
Fusion der beiden Unternehmen unter dem Dach Deutsche Wohnen kommen, dann ist das eine neue Gesellschaft, und diese neue Gesellschaft ist dann Rechtsnachfolgerin. Auch dann wird sie von dem Privatisierungsvertrag 2004 erfasst und natürlich auch entsprechend auf diese Bindungen verpflichtet. In der Praxis ist das Vertragscontrolling dann natürlich schwieriger, weil zwischen den Beständen der GSW und der Deutschen Wohnen – im ersten Modell bleiben sie separat, so sind sie in einer Firma – natürlich unterschieden werden müsste.
Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen ist der Sachverhalt wie folgt: Sollte es zu diesem geplanten Umtausch von GSW-Aktien in Aktien der Deutschen Wohnen AG kommen, so löst das dann Grunderwerbsteuer aus, wenn dadurch erstmalig mindestens 95 Prozent der Anteile an der GSW AG in die Hand der Deutsche Wohnen kommen, also damit vereinigt werden, oder – das ist die zweite Variante – der Austausch zu einer wirtschaftlichen Beteiligung der Deutschen Wohnen AG von mindestens 95 Prozent an der GSW führt. Für uns ist derzeit nicht absehbar, ob eine oder mindestens eine dieser Quoten erreicht wird und damit auch Grunderwerbsteuer ausgelöst werden würde. – Vielen Dank!
Eine Frage haben beide nicht beantwortet, nämlich die, ob und welche Zustimmungspflichten hier gegebenenfalls noch zu dieser möglichen Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen aus dem Privatisierungsvertrag 2004 und der Ergänzungsvereinbarung 2010 existieren.
Verzeihen Sie mir, wenn ich Ihnen widerspreche! Ich denke, das ist beantwortet worden: meines Wissens keine. Das haben wir beide gemeinsam so beantwortet.
Dann kommen wir noch zu der Mündlichen Anfrage Nr. 10 des Kollegen Simon Kowalewski von der Piratenfraktion
2. Wie bewertet der Senat, dass seit Beginn der schwarzroten Regierung systematisch Frauen in Führungsposten in der Verwaltung und den Eigenbetrieben durch Männer ersetzt werden und die Gender-Budgeting-Zahlen immer erschreckender werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalewski! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Zu der dem Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zugerechneten Frage kann ich Ihnen nur mitteilen, dass mir weder ein Verstoß zum LGG noch anderer negative Informationen bekannt sind. Das Bewerbungsverfahren ist noch am Laufen. Es wurde ausgeschrieben, und es liegen mir keine Erkenntnisse vor, die mich davon ausgehen lassen, dass es einen LGG-Verstoß gibt. Die Vorschriften des LGG, insbesondere der § 6 ff. LGG, wurden nach meinem Kenntnisstand eingehalten.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen nur sagen, von erschreckenden Zahlen oder gar einem gewaltigen Rückschritt beim Abbau von Unterrepräsentanzen von Frauen im Zusammenhang mit der Besetzung hochrangiger Positionen im Berliner Landesdienst sowie in den Berliner Betrieben kann absolut keine Rede sein. Das zeigen weder die aktuellen Zahlen im 11. LGG-Bericht, der kurz vor der Veröffentlichung steht, noch die GenderBudgeting-Zahlen, die im Haushaltsplanentwurf enthalten sind.
Auch wenn ich als Frauensenatorin mit den Ergebnissen nicht hundertprozentig zufrieden bin – das können Sie sich vorstellen, dass ich mit natürlich auch andere Zahlen vorstellen könnte –, haben wir aber dennoch Fortschritte. Ich freue mich über diese Fortschritte, die Sie dann auch im LGG-Bericht nachvollziehen können. Um einige hier auch noch zu benennen, so stieg der Anteil von Frauen in Führungspositionen des höheren Dienstes deutlich an, beispielsweise seit 2004 von 8,2 Prozent auf 25 Prozent – wenn das kein Fortschritt ist, dann weiß ich auch nicht!