Protocol of the Session on June 13, 2013

Hier gibt es diverse gute Ideen, die wir in einer möglichst zügigen Gesetzesberatung aufgreifen sollten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank auch Ihnen, Frau Kollegin Lompscher! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Brauner das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen! Schon wieder das Thema Wohnungspolitik, und an dieser Stelle, meine sehr verehrten Kollegen von der Opposition, höre ich ein wenig Neid heraus, dass nun ein vernünftiger Gesetzentwurf zur Beratung vorliegt.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Na also! Funktioniert doch!]

Ja, funktioniert alles gut! – Was haben wir getan, und was machen wir in der Wohnungspolitik? – Wir haben es in den letzten Sitzungen schon häufiger thematisiert, und ich glaube, das ist ein weiterer Baustein unserer ausgewogenen Wohnungspolitik. Auf der einen Seite setzen wir auf Neubauförderung und auf nachhaltige Neubauziele für die städtischen Gesellschaften und deren Bestandserweiterung. Gleichzeitig sagen wir, dass die Bestände nicht so schnell wie im Moment die Nachfrage wachsen können, und es deshalb sagen wir auch: Es muss einen Eingriff in den Markt geben. – Insofern haben wir zum einen die Kappungsverordnung beschlossen, und zum anderen liegt Ihnen der Entwurf zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Das sind unseres Erachtens wichtige Meilensteine, die das Bündnis für Wohnen sinnvoll ergänzen und den Wohnungsmarkt in die richtige Balance bringen.

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie dieses Gesetz an vielen Stellen als unzureichend betrachten. Der Eingriff in die Zweckentfremdung ist ein schwerwiegender Eingriff. Wir haben Erfahrungen im Land Berlin, wenn ein unzureichendes Zweckentfremdungsgesetz oder eine unzureichende Zweckentfremdungsverordnung einfach aufgehoben wird, weil sie nicht rechtssicher ist. Deshalb stand bei uns an erster Stelle zum einen die Rechtssicherheit und zum anderen die Handhabbarkeit.

Gleichzeitig war uns auch wichtig, dass wir Kiezstrukturen nicht zerstören. Deswegen finden Sie bei uns im Gesetzentwurf auch Ausnahmeregelungen für soziale Infrastruktur: für Arztpraxen, für Kitas, Tagesmütter und Ähnliches. All das brauchen wir in unseren Kiezen, und all das können wir natürlich nicht mit einem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und einer Verordnung aus dem Kiez kippen, sondern wir wollen das in den Kiezen behalten. Deswegen sind das sinnvolle Ausnahmetatbestände, die wir hier hineinformuliert haben.

[Beifall bei der CDU – [Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass wir sehr wohl den Bestandsschutz abgewogen haben. Wir haben Erfahrungen mit solchen Gesetzen. Ich denke dabei zum Beispiel an das Spielhallengesetz, das wir hier im Landtag verabschiedet haben, wo der Bestandsschutz sehr bewusst genutzt und jetzt auch höchstrichterlich bestätigt wurde. Das ist ein Eingriff in die Grundeigentumsrechte, und wenn man das nicht sauber regelt, riskiert man das gesamte Gesetz.

Werte Kollegen von den Grünen! Den Entwurf, den Sie vorgelegt haben, da würden Sie noch nicht einmal bis zum Mittagessen kommen. Der wäre so schnell rechtlich auseinandergenommen, dass wir eben keine Sicherheit schaffen würden, sondern, ganz im Gegenteil, Unsicherheit produzieren. Das ist nicht unser Interesse. Wir wol

(Katrin Lompscher)

len ein vernünftiges Gesetz und eine vernünftige Steuerung des Wohnungsmarkts, und deswegen haben wir das hier sauber und ordentlich definiert.

Noch einmal zum Thema Wunschdenken: In Hamburg ist das vielleicht leichter, weil in Hamburg der Wohnraummangel so augenfällig ist, dass ihn jeder sieht.

[Oliver Höfinghoff (PIRATEN): Hier auch!]

In Berlin wird uns der Nachweis, auch mit den aktuellen Zensuszahlen, für die gesamte Stadt nicht sehr leichtfallen. – Gucken Sie, Herr Höfinghoff, deswegen einmal auf die Zensuszahlen und die Bevölkerungszahlen, dann werden Sie den Unterschied zwischen Hamburg und Berlin feststellen! Deswegen wird es für uns sehr wichtig sein – und wir haben den Weg deswegen auch so gewählt, wie er ist; Gesetz und Verordnung sind zweierlei Schuhe –, sehr sauber nachzuweisen, wie der Mangel hier in der Stadt besteht. Denn das war genau der Grund, warum unsere Verordnung das letzte Mal gekippt ist.

Insofern glaube ich, dass dieser Weg richtig ist. Ich kann Ihnen versichern: Der Senat arbeitet derzeit parallel an der Verordnung. Er arbeitet aber auch an einer vernünftigen und nachhaltigen Ermittlung der Werte, um festzustellen, um welche Bereiche der Stadt es geht. Hier geht es nicht um politisches Wunschdenken, sondern um klare Fakten. Alles andere bringt uns nicht weiter, sondern schafft nur Rechtsunsicherheit.

Was sind die nächsten Schritte, die wir machen werden? – Wir werden das gemeinsam mit Ihnen natürlich in der Rechtsberatung im Ausschuss tun. Wir werden sicherlich eine Anhörung zu diesem Bereich durchführen. Wir werden auch noch einmal mit der Tourismuswirtschaft sprechen, um das in diesem Bereich abzuklopfen, und natürlich werden wir auch das Thema Personalkonzept mit den Bezirken erörtern – so, wie es im Gesetzentwurf steht.

Frau Lompscher! Ich weiß nicht, wie Sie auf den Gedanken kommen, dass diese Formulierung heißt, es gebe kein Personal. Hier steht drin: Hier gibt es ein Konzept, und das Konzept schließt nicht aus, dass es auch mehr Personal gibt. – Genau das gehört zur Beratung des Gesetzes, und wir werden es hier sauber darlegen. Wenn die Verordnung zeigt, welche Bereiche betroffen sind, kann man auch vernünftig quantifizieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir dann den Bezirken auch das notwendige Personal zur Verfügung stellen.

Sie sehen: Mit uns gibt es kein politisches Wunschdenken, sondern klare Gesetze und eine klare Wohnungsbaupolitik für Berlin und die Mieter in dieser Stadt.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Der Kollege Lux hatte noch eine Frage. Lassen Sie die zu? – Nein. – Dann hat jetzt für die Piratenfraktion der Kollege Prieß das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Lange gefordert, lange angekündigt, und nunmehr – 351 Tage nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses über den Referentenentwurf zum Zwecksentfremdungsverbotsgesetz – schlägt die Senatsvorlage hier im Parlament auf. Man ist geneigt zu sagen: Endlich!

Auch die Berliner Piraten sind der Meinung, dass Ferienwohnungen, spekulativer Leerstand oder der Abriss von Wohnraum eine Gefahr für das im Artikel 28, Abs. 1 der Berliner Verfassung in Aussicht gestellte Recht auf angemessenen Wohnraum darstellen, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Die Intention der Gesetzesvorlage teilen wir also. Aber an einigen Stellen sehen wir Probleme und Verbesserungsbedarf, und damit kann von Neid auf den Gesetzentwurf keine Rede sein.

Das erste Problem ist die Übergangsfrist und der Bestandsschutz von zwei Jahren für bestehende Ferienwohnungen. Wenn wir die gegenwärtige Verknappung von Wohnraum als Problem erkannt haben und angesichts der aktuell rapide wachsenden Bevölkerung schnelle Lösungen eingefordert werden, dann ist Neubau keine Lösung und dauert viel zu lange. In den Erläuterungen wird argumentiert, dass die Frist von zwei Jahren für die Weiternutzung von Ferienwohnungen angemessen sei und dass sich damit die Betreiber der Ferienwohnungen auf die neue Situation einstellen können. Aber zwei Jahre? – Ich bitte Sie!

Es ist nicht so, dass dieses Gesetz so überraschend kommt, dass die Betreiber von Ferienwohnungen nicht schon lange damit rechnen würden. Wer auch nur einen halben Blick in die Berliner Presse wirft oder ein Geschäftsfeld, den Wohnungsmarkt, ein wenig beobachtet und den Debatten folgt, der müsste wissen, was kommt, und sollte lange vorgesorgt haben. Zwei Jahre, nachdem der Senat für die Gebiete, in denen er ein Problem sieht, eine entsprechende Verordnung erlassen hat, zeigt das Gesetz endlich Wirkung. Geschätzt könnte das dann etwa 2016 sein. 2016? – Da war doch was. Ach ja, Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus! Ein Schelm, wer Arges dabei denkt! Da kann die CDU in Mitte ihre alten Plakate wieder recyceln, auf denen sie gegen illegale Ferienwohnungen in Mitte Stellung bezogen hat, und auf ihre Erfolge im Senat verweisen. Wie praktisch!

Zweites Problem: die Arbeitsbelastung für die Bezirke. Der Rat der Bürgermeister hat das ja in seiner Stellungnahme bereits angemerkt, konkrete Lösungsvorschläge

(Matthias Brauner)

bleibt der Senat aber schuldig. Ich hoffe nur, dass in den kommenden Haushaltsberatungen schon entsprechende Finanzmittel vorgesehen sind, auch wenn wir noch nicht konkret wissen, für welche Gebiete eine solche Verordnung erlassen werden soll.

Die Verordnung bringt mich zum dritten Problem: Sie macht das Verfahren unnötig kompliziert. Es ist sicher richtig, dass das Problem Ferienwohnungen vor allem in den Innenstadtbereichen virulent ist, aber Zweckentfremdung geht ja sehr viel weiter, und die Verknappung von Wohnraum hat auch schon die äußeren Stadtbezirke erfasst. Ich kann nur hoffen, dass die Senatsverwaltung die entsprechende Verordnung für die gesamte Stadt schon vorbereitet in der Schublade liegen hat. – Ich bedanke mich!

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Prieß! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe jetzt auf

lfd. Nr. 10:

Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik: viel Gerede – wenig Klarheit bei Zielen und Verfahren

Große Anfrage der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0929

Zur Begründung der Großen Anfrage erteile ich einem Mitglied der Fraktion Die Linke das Wort mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten. Wer wird das sein? – Kollege Zillich! Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Scheinbar besteht in diesem Haus eine große Einigkeit, dass es eine neue Liegenschaftspolitik geben muss, und in der Tat: Es geht um eine Abkehr vom Vorrang des Umgangs mit öffentlichen Liegenschaften unter dem Gesichtspunkt der Verwertung. Das ist das Prinzip. Davon waren schon immer Ausnahmen möglich, aber das ist der Grundsatz, und das hatte ja sicher auch eine gewisse Berechtigung zu einer Zeit, in der die Stadt eher schrumpfte, öffentliche Liegenschaften oft genug brachlagen und in der extremen Haushaltslage jeder Cent aktiviert werden musste, um kurzfristig Einnahmen zu erzielen und Haushaltslöcher zu stopfen. Diese Situation hat sich aber seit einiger Zeit geändert.

Wenn man nun fragt, wie eine solche neue Liegenschaftspolitik aussehen soll, dann ergibt sich ein skurriles Bild. Einerseits gibt es auch hier eine gefühlte Richtung, in die es gehen soll: Abkehr vom Vorrang des Verkaufs, Beteiligung der Zivilgesellschaft, Orientierung an den Bedarfen der Stadt – lauter gute Dinge! – Andererseits haben wir ein Senatskonzept, das in eine völlig andere Richtung geht. Da gibt es zwar in der Präambel ein unverbindliches Bekenntnis zu stadtentwicklungspolitischen Zielen, im Kern sieht das Konzept aber eine Verschärfung der Verwertungsorientierung vor. Unter-WertVerkäufe sind in diesem Konzept ausgeschlossen, die fachlichen Interessen der Senatsverwaltungen werden weitestgehend mit Absichtserklärungen abgespeist, und gestärkt wird SenFin.

Und die Koalition? – Der eine Teil der Koalition verspricht am Runden Tisch Liegenschaftspolitik alles Mögliche, geht auf Distanz zum Senatskonzept und kündigt umfangreiche Änderungen an. Der andere Teil der Koalition stimmt im Hauptausschuss dem Konzept im Handstreich zu – verbunden mit wenigen, rechtlich unverbindlichen Maßgaben. Ganz sicher wenden wir uns nicht dagegen, dass es hier unterschiedliche Positionen gibt und dass die diskutiert werden. Das ist gut. Aber dass die einen in Koalition und Senat das eine versprechen, während gleichzeitig die anderen anders handeln, ist eine Situation, die beendet werden muss.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]

Denn das ist nicht nur im höchsten Maße intransparent, sondern damit wird der notwendigen Debatte in der Stadt die Grundlage entzogen, und diejenigen, die sich in der Gesellschaft engagiert daran beteiligen wollen, werden veralbert.

Dieses Bild setzt sich in verschiedenen Aspekten fort – z. B. beim Thema Erbaurechte. Einige aus der Koalition fordern einen Vorrang für Erbbaurechtsvergaben gegenüber dem Verkauf, während der Senat andererseits gegenüber dem Parlament auf den Status quo verweist und einen Veränderungsbedarf nicht erkennen lässt.

Exemplarisch für dieses Durcheinander ist die Kakophonie zum Thema Liegenschaftsfonds. Da sagen die vornehmsten Vertreter des größten Koalitionspartners, dass dieser Liegenschaftsfonds in jedem Falle aufgelöst wird, ohne dass erklärt worden wäre, unter welchen inhaltlichen Prämissen das dann erfolgen soll, und vor allem, ohne dass eine Idee präsentiert worden wäre, mit welchen Instrumenten dann Grundstückspolitik betrieben werden soll. Keine Ahnung, kein Konzept und jede Menge Meinung! Und der Senat schweigt dazu.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]

Wir wollen hier Klarheit. Wir wollen Klarheit bei der Frage der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Be

(Wolfram Prieß)

zirke. Wir wollen Klarheit über die Senatspläne in Bezug auf Unter-Wert-Vergaben. Sparen Sie sich bitte an der Stelle die Belehrung über die LHO! Die kennen wir. Es geht um die Frage, welche Rolle eine solche Vergabe unter Wert im Senatskonzept spielen soll. Es geht darum, wie dadurch soziale und andere stadtentwicklungspolitische Ziele zu erreichen sind. Wir wollen wissen, wie der Senat gedenkt, mit einer Kategorie „Grundstücke mit Entwicklungsperspektive“ umzugehen usw.