Ja, vielen Dank! – Auch meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister: Herr Wowereit! Sie haben ja die letzte Aufsichtsratssitzung beim Flughafen geleitet. Ich frage Sie deshalb: Welche zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben hat denn der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer Mehdorn ins Buch geschrieben, was ein vollständiges Konzept zur Inbetriebnahme, möglicherweise auch zur stufenweisen Inbetriebnahme aufzuweisen hätte?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Sowohl die Flughafengeschäftsführung als auch der Aufsichtsrat waren sich einig, dass das natürlich gut vorbereitet sein muss, denn wir haben viele Erfahrungen mit Eröffnungsterminen hinter uns, und es macht überhaupt gar keinen Sinn, einen neuen zu nennen, der dann nach erneuter Überprüfung nicht mehr bestandskräftig sein kann. Insofern ist da auch kein Zeitdruck da.
Herr Mehdorn selber hat eingeschätzt, dass er im Spätsommer/Anfang Herbst so weit sein wird, dieses geschlossene Konzept auch vorzulegen. Ich finde das auch richtig. Wir diskutieren zurzeit ja öffentlich sehr viele Details, ob nun jetzt Teileröffnung oder Beschleunigungsmaßnahmen usw. Viele dieser Fragen lassen sich in der Tat erst in einem Gesamtkonzept beantworten. Wichtig ist, dass man eine gemeinsame Zielrichtung hat. Die gemeinsame Zielrichtung ist unstrittig, so schnell wie möglich den neuen Flughafen zu eröffnen, und zwar als einheitlichen Standort für alle bisherigen Standorte. Mit der Eröffnung müssen natürlich dann die anderen Standorte aufgegeben werden. Das ist das vordringlichste Ziel. Dazu muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.
Es ist auch unstrittig, dass natürlich bis dahin auch Maßnahmen zu Teileröffnungen, wenn sie denn sinnvoll und möglich sind und unter einem bestimmten finanziellen Rahmen auch machbar sind, ergriffen werden können, aber auch das muss sich in dieses Gesamtkonzept einreihen. Das erwarten wir noch nicht in der nächsten Aufsichtsratssitzung, die im Juni stattfinden wird, sondern sicherlich erst in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung.
Ja! – Ich habe Ihrer Antwort entnommen, Herr Wowereit, dass auf keinen Fall an den Aussagen des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Schließung von Tegel und Schönefeld alt gerüttelt werden darf und es keinerlei zeitliche Vorgaben gibt: Bis dann und dann haben Sie, Herr Mehdorn, das Konzept vorzulegen. – Gibt es eine finanzielle Vorgabe? Wie teuer darf die Inbetriebnahme noch werden?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Das wäre auch verwegen, da eine Vorgabe zu machen, weil sich aus den entsprechenden Analysen und Maßnahmen, die zur Fertigstellung noch ergriffen werden müssen, und natürlich durch den Zeitraum der Nichteröffnung Kostensteigerungen ergeben. Wir haben ja zusätzlich dieses Volumen von 1,2 Milliarden Euro bewilligt. Und wir hoffen, dass sich das in diesem Volumen bewegen wird. Das ist jetzt durch die Entscheidung des OVG kaum zu halten – dadurch, dass praktisch allein die Hälfte dieses Volumens für Lärmschutzmaßnahmen aufgewendet werden muss. Inwiefern durch die Termine oder eben noch Umbaumaßnahmen weitere Kosten kommen, die noch nicht im Rahmen dieser 1,2 Milliarden sind, ist momentan noch nicht vorliegend.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage Herrn Senator Müller jetzt auch mal in einem Zusammenhang des Lan
desparteitags der CDU – Herr Henkel wurde ja gerade schon im Zusammenhang des Landesparteitags der SPD gefragt – zu einem Beschluss zur Stadtautobahn A 100, dass die Autobahn also nicht wie aktuell ausgeführt bis zum Treptower Park verlängert werden soll, sondern darüber hinaus möglichst zügig auch bis zur Frankfurter Allee. Also, es kann als gesichert gelten, dass dieser Beschluss am nächsten Samstag – das habe ich aus persönlichen Quellen noch gesichert – getroffen wird.
Ich frage den Herrn Senator, wie er diese Entscheidung bewerten wird, wenn die denn so getroffen wird am Samstag.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Magalski! Das ist eine erstaunliche Entwicklung heute, denn vorhin haben wir über getroffene Parteitagsbeschlüsse gesprochen, und jetzt sprechen wir schon über nicht getroffene Parteitagsbeschlüsse. Mal sehen, wie sich der Tag weiterentwickelt.
Aber ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir das machen in der Stadtentwicklungsverwaltung, was auch die Grundlage der Koalitionsvereinbarung ist. Wir haben weitere Ausbaustufen für die Stadtautobahn, für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet, das heißt, dass es da eine planerische Grundlage gibt, aber es gibt jetzt weiter keine konkreten Arbeiten an diesem nächsten Schritt. Wir sind im Moment befasst mit dem 16. Bauabschnitt. Es ist, glaube ich, genau das Richtige, sich jetzt damit auseinanderzusetzen. Alles Weitere kann in späteren Jahren entschieden werden.
Herr Senator! Vielen Dank! Kann denn dann die Entscheidung des CDU-Landesparteitags ignoriert werden, die am Samstag getroffen werden wird? Und wie verhält sich das mit der Entscheidung Ihres Landesvorsitzenden Jan Stöß, der da strikt dagegen argumentiert?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Noch einmal: Ich glaube, dass sich sowohl die SPD als auch die CDU weiterhin bei getroffenen und zukünftigen Parteitagsbeschlüssen auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung bewegen werden. Es gibt ein klares Commitment für den Ausbau, den wir jetzt vorantreiben; alles Weitere wird zu späterer Zeit entschieden. Wir haben lediglich auf der Bundesebene diesen Merkposten für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Ich glaube, damit können alle Beteiligten sehr gut leben.
Die nächste Möglichkeit eine Frage zu stellen hat der Kollege Herr Abgeordneter Olalowo. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage die für Wirtschaft zuständige Senatorin: Vor rund zwei Wochen wurde eine Kontrollgruppe für das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz benannt. Diese Kontrollgruppe besteht aus drei Personen. Wie sollen denn diese drei Personen in der Lage sein, die ungefähr 2 500 Vergabestellen im Land Berlin und auch das Vergabevolumen von rund 5 Milliarden jährlich zu überwachen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Kontrollgruppe, die als zentrale Kontrollgruppe in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung eingerichtet wird, wird stichprobenartige Kontrollen durchführen und zusätzlich zu den übrigen für die Vergabeent
Frau Senatorin! Sie haben jetzt einfach die Pressemitteilung wiederholt. Die Frage ist doch: Wie sollen drei Personen 2 500 Vergabestellen im Land Berlin kontrollieren und ordentlich dafür sorgen, dass die Vergaberichtlinien eingehalten werden? Durch Stichproben ist das meiner Ansicht nach nicht möglich. Wie setzt sich denn diese Kontrollgruppe zusammen, dass ihr eine so exorbitant gute Arbeit möglich sein soll?
Ich kann noch einmal wiederholen, dass durch die Zentralstelle letztlich Stichprobenkontrollen vorgenommen werden in Ergänzung zu den die Vergabeentscheidungen treffenden Stellen. Eine stichprobenartige Kontrolle erscheint auch ausreichend. Wir werden starten mit einem Team von drei qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und werden dann im Verlauf des weiteren Prozesses evaluieren, ob diese Besetzung dauerhaft als ausreichend anzusehen ist.