Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Korte! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Am 22. März 2013 ist in meinem Haus die „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft in Berlin“ von der Vorsitzenden des DGB Berlin-Brandenburg, Frau Doro Zinke, dem Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg, UVB, Herrn Christian Amsinck, und mir unterzeichnet worden. Damit wurde ein wichtiges Vorhaben, das der Senat mit der arbeitsmarktpolitischen Strategie „Berlin-Arbeit“ verfolgt, umgesetzt. Mit dieser gemeinsamen Erklärung haben wir drei Seiten uns verpflichtet, die Sozialpartner
schaft in Berlin künftig noch intensiver zu stärken. Wir alle waren uns einig, dass es für unsere Stadt sehr wichtig ist und dass es auch nötig ist; denn die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben hier eine sehr herausragende Bedeutung. Nicht nur dass sie Tarifverhandlungen führen, sie kommen auch zu guten Abschlüssen. Vor allem auch, was die Gestaltung der Arbeitsbedingungen angeht, ist dieser Bereich sehr wichtig. Die Sozialpartnerschaften funktionieren in Berlin auch gut.
Nur stellen wir gleichermaßen fest – das hat das Betriebspanel 2011 gezeigt –, dass die Tarifbindung der Betriebe zum vierten Mal abnimmt. 19 Prozent der Betriebe in Berlin sind tarifgebunden. Je größer die Unternehmen sind, desto höher ist auch die Tarifbindung. Da die Betriebsstruktur in Berlin eher kleinteilig ist, haben wir die Situation, dass die Anzahl der Beschäftigen, die tarifgebunden arbeiten, in Berlin im Bundesvergleich gering ist und diese Tendenz auch anhält. Deswegen sind alle Partner sich einig, dass wir die Tarifsysteme in Berlin stärken müssen. In diesem Zusammenhang war es sehr wichtig, dass wir die Vereinbarung geschlossen haben.
Inhalt der Vereinbarung sind einerseits unmittelbar auf die Sozialpartnerschaft bezogene Themen, die Bekenntnis der Unterzeichnenden zur Tarifautonomie, die Bedeutung der Tarifsysteme und Werben für vermehrte Mitgliedschaften bei den Sozialpartnern, aber auch Themenfelder für innovative Tarifverträge. Da gibt es gute Beispiele, die sichtbar gemacht werden müssen. Es wurden auch regelmäßige Konsultationen vereinbart.
Das Besondere und Neue an unserer Sozialpartnervereinbarung ist, dass auch andere Themenfelder mit aufgenommen worden sind. Die Themen Gute Arbeit, Nichtdiskriminierung, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten und auch das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wir mit aufgenommen. Hier haben sich alle Seiten verpflichtet, noch enger zusammenzuarbeiten. Berlin kann stolz darauf sein, dass wir im Vergleich zu den Sozialpartnervereinbarungen der anderen Bundesländer noch einen Schritt weiter gegangen sind und auch andere Bereiche umfassen. Somit ist ein wichtiger Baustein im Rahmen von „Berlin-Arbeit“ umgesetzt worden.
Mit dieser Vereinbarung haben wir erst einmal einen Start gemacht, dass sowohl die Unternehmensverbände als auch die Gewerkschaften und mein Haus mit sehr vielen gemeinsamen Initiativen, Projekten und Maßnahmen genau diese Themen voranbringen wollen. Ganz konkret möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass wir am 12. Juni z. B. die erfolgreiche Kampagne und das Konzept „Berlin braucht dich!“ für den öffentlichen Dienst und auch das Netzwerk BQN – das kennen Sie alle – auf die Wirtschaft übertragen. Die Metall- und Elektroindustrie hat sich mit uns an einen Tisch gesetzt
und hat gesagt, wir wollen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund als Fachkräfte rekrutieren. Wir möchten ihnen eine Chance geben. So werden wir am 12. Juni gemeinsam das neue Konzept für die Wirtschaft vorstellen.
Ein zweites Beispiel, das wir uns aufgrund dieser Erklärung konkret vorgenommen haben, ist, ein Tarifsymposion in Berlin zu veranstalten, um die Tarifsituation nicht nur zu analysieren, sondern auch innovative Tarifverträge stärker sichtbar zu machen. Es gibt inzwischen Tarifverträge, die Vereinbarungen haben, was Ausbildung, aber auch lebensphasenorientierte Arbeitszeiten angeht: All das sind innovative Ansätze, die man würdigen und sichtbar machen muss. Über solch ein Symposion wäre das auf jeden Fall eine Möglichkeit. Das sind erst einmal nur einige Beispiele. Ich denke, dass wir diese Vereinbarung auch noch mit anderen Initiativen mit Leben erfüllen werden. – Danke schön!
Dann kommen wir zur Frage Nr. 8 der Kollegin Anja Schillhaneck von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über
1. Trifft es zu, dass der Senat bzw. die Senatsverwaltung für Wissenschaft die vom Erweiterten Akademischen Senat der Technischen Universität beschlossene viertelparitätische Zusammensetzung für rechtswidrig, ggfs. auch verfassungswidrig hält?
2. Worauf stützt die Senatsverwaltung ihre Einschätzung, insbesondere im Hinblick auf den konkreten Zuständigkeitskatalog des Erweiterten Akademischen Senats?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage ganz konkret: Nein, und dies deshalb, weil eine gründliche Prüfung des Vorgangs noch nicht abgeschlossen ist und sicher auch noch einige
Zeit benötigt. Wie Sie wissen, ist der Beschluss gerade gefasst worden. Der Beschluss liegt uns noch nicht vor. Wenn uns der Beschluss übermittelt wird, werden wir diesen rechtlich prüfen. Wie Sie sich vorstellen können, werden wir dieses gründlich tun, nicht schnell, schnell, weil es eine sehr komplexe Problematik ist.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das schließt sich direkt an die erste Frage an, dass ich die Frage auch noch nicht konkret beantworten kann. Der konkrete Zuständigkeitskatalog des Erweiterten Akademischen Senats wird bei der Prüfung sicherlich eine Rolle spielen. Gleiches gilt natürlich auch für die Formulierung des BerlHG bzw. auch für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Vielen Dank! – Wünschen Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin Schillhaneck? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie beurteilen Sie dann das offensichtliche Vorliegen einer Vorabeinschätzung auf der Basis des später zu Abstimmung gekommenen Änderungsantrags zur Grundordnung, wo ein Mitglied Ihrer Verwaltung offenbar bereits darauf hingewiesen hat, dass – sollte dies so beschlossen werden – starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität einer solchen Zusammensetzung bestünden?
Diese Mail existiert. Es ist so, dass es noch keine Rechtsprüfung gegeben hat, sondern es eine erste informelle Bewertung ist. Aber für mich ist es ganz klar, dass wir die rechtliche Bewertung vornehmen müssen. Diesbezüglich benötigen wir erst einmal den Beschluss, bis wir eine richtige Aussage treffen können.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dazu noch eine erweiterte Nachfrage: Gesetzt den Fall, Sie kommen zu dem Schluss, dass die Universität, also der Erweiterte Akademische Senat, mit der Entscheidung rechtswidrig bzw. verfassungswidrig gehandelt hat, welche Konsequenzen würden Sie denn daraus ziehen? Sie müssen doch schon
einmal darüber nachgedacht haben, was daraus resultieren kann, wenn sich eine Universität selbst eine Konstitution, eine Verfassung gibt, die unserer Verfassung nicht entspricht. Das ist die Frage nach den Konsequenzen.
Sehr geehrter Herr Delius! Wie gerade angesprochen, wird es eine rechtliche Prüfung geben. Dann werde ich Konsequenzen ziehen. Ich werde hier keine Spekulationen vornehmen.
Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Frist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt der Kollege Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Wirtschaftssenatorin. – Frau Yzer! Auf der Titelseite der „Berliner Morgenpost“ findet sich heute ein Artikel zum Vollzug des Berliner Spielhallengesetzes. Nun haben wir dieses Gesetz ja hier vor zwei Jahren mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossen. Jetzt, genau zwei Jahre später, endet die Übergangsfrist bezüglich der Anzahl der Automaten, die von zwölf auf acht verringert werden muss. Spielhallenbetreiber klagen dagegen. Einige Berufungen sind anhängig. Jetzt ist die Frage: Wie sehen Sie das als Senatsverwaltung? Können und dürfen die Ordnungsämter ab Montag die Spielhallen kontrollieren und einfordern, von zwölf Automaten mindestens vier zu entfernen?
Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, Herr Kollege Buchholz, dass das Thema Spielhallen heute unter den Dringlichkeiten abgehandelt wird.
[Uwe Doering (LINKE): Genau! – Daniel Buchholz (SPD): Das ist ein anderer Aspekt, es ist nicht das Spielhallengesetz! Es geht um Café-Casinos und andere Dinge, wirklich!]
Also, wir lassen das jetzt noch einmal durchgehen, aber ich bitte zukünftig auch die Fraktionsgeschäftsführer, die vorher von der Frage wissen, das bitte immer ausreichend zu prüfen, damit wir hier nicht des Öfteren in Verlegenheit gebracht werden.
[Heiko Herberg (PIRATEN): Verruchte Sitten! – Uwe Doering (LINKE): Da müsste Kollege Schneider mal aktiv werden!]
Die Behauptung, dass es nichts miteinander zu tun habe, könnte man auch anders sehen. – Frau Senatorin, bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Zu Ihrer Frage das Spielhallengesetz betreffend, das im Juni 2011 in Kraft getreten ist: Es ist in der Tat richtig, dass ab dem kommenden Montag, also ab dem 3. Juni, nur noch acht Geräte aufgestellt werden können. Insofern ist auch die von Ihnen zitierte Aussage in der „Morgenpost“ von heute richtig.
Es geht auch darum, dass jetzt Klagen gegen das Gesetz anhängig sind. Das wird aber die bezirklichen Ordnungsämter nicht davon entlasten können, den Vollzug vorzunehmen und das Gesetz durchzusetzen. In den Fällen, in denen ein Spielhallenbetreiber klagen würde, könnte die Klage zwar aufschiebende Wirkung haben, aber zunächst können die Ordnungsämter tätig werden.