Protocol of the Session on May 16, 2013

Es hat das Wort Frau Kollegin Katrin Lompscher von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Sind die aktuell in den Beständen der GESOBAU angekündigten Miethöhen nach Modernisierung mit dem „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ vereinbar, und wie berücksichtigt das städtische Unternehmen die Bündnisziele in der Praxis bei der erforderlichen Modernisierungszustimmung durch Mieterinnen und Mieter?

2. Warum ist die GESOBAU bisher nicht bereit, eine eigentümerunabhängige Mieterberatung anzubieten und ein Sozialplanverfahren für alle GESOBAU-Modernisierungsmaßnahmen einzuleiten, und wird der Senat hier als Gesellschafter eingreifen, da sich abzeichnet, dass die Regelungen des Mietenbündnisses nicht zügig zugunsten der betroffenen Mieterinnen und Mietern umgesetzt werden?

Vielen Dank! – Zur Beantwortung, Herr Senator Müller! – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Zu Ihrer ersten Frage: Mit Abschluss des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten haben sich die landeseigenen Unternehmen bereits zu Umlagen und Mietkappungen bei Modernisierungen verpflichtet. Hieraus resultiert bereits ein weitgehender Schutz der Mieter. Weitere pauschale, undifferenzierte Begrenzungen der Miethöhe würden zu einer Unwirtschaftlichkeit der Modernisierungsmaßnahmen führen. Sofern Mieterinnen und Mieter die Zustimmung zur Modernisierung nicht direkt erteilen, werden individuelle Beratungsgespräche genutzt, um Modernisierungsvereinbarungen abzuschließen. Auch die GESOBAU verfügt über einen Ombudsmann, der in Konfliktfällen angerufen werden kann. Dem Senat ist derzeit nicht bekannt, dass die GESOBAU gegen die Vereinbarungen im Bündnis für soziale Wohnungspolitik verstoßen würde. Verschiedene Fälle wurden von meiner Verwaltung selbstverständlich auch nachgerechnet und nachverfolgt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Einbeziehung der Mieterschaft erfolgt u. a. dergestalt, dass die Mieterbeiräte frühzeitig informiert und in die Planungen, die Einholung der Duldung und die Bereitstellung von Angeboten für Mieterinnen und Mieter während der Sanierung, z. B. auch Tagesbetreuung älterer Mieterinnen und Mieter, Ausweichwohnungen etc., einbezogen werden. Sollten keine Mieterbeiräte im Objekt vorhanden sein, werden oftmals vorab Sanierungsbeiräte gebildet, um die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen.

Die Idee, eine eigentümerunabhängige Mieterberatung einzusetzen, wird von mir ausdrücklich unterstützt. Die GESOBAU steht dem offen gegenüber. Erste Ergebnisse dazu liegen allerdings noch nicht vor. Wir befinden uns noch in den Absprachen mit der GESOBAU.

Die Durchführung von Sozialplanverfahren ist in der Regel Aufgabe von Mieterberatungsgesellschaften, sofern solche beauftragt wurden.

Darüber hinaus wurde dem Bezirksamt nach Auskunft der GESOBAU bereits im November 2012 ein Entwurf einer Rahmenvereinbarung zu dem Modernisierungsvorhaben der GESOBAU im Bezirk Pankow vorgelegt. Am 27. März 2013 wurde in einem Gespräch mit dem Bezirk vereinbart, erneut in Verhandlungen für einen Rahmenvertrag zu treten. Ein aktualisierter Vertragsentwurf liegt dem Bezirksamt seit dem 22. April vor. Die Gespräche dazu werden natürlich fortgesetzt.

Als Fazit kann ich feststellen, dass die mieterschützenden Regelungen des im September letzten Jahres abgeschlossenen Bündnisses, insbesondere mit der Kappung von Mieterhöhungen auf 9 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten, der zusätzlichen Begrenzung auf die ort

(Bürgermeister Michael Müller)

sübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel zuzüglich der eingesparten Betriebskosten und die 30-Prozent-Kappung bei den Nettoeinkommen wie auch die Berücksichtigung weiterer sozialer Härtefälle gerade im sensiblen Bereich umfassender Modernisierung von Wohnungsbeständen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften, eine wichtige Hilfestellung für die betroffenen Mieterinnen und Mieter bilden.

Natürlich muss jede umfassende Modernisierung umfänglich erläutert und erörtert werden, um die besonderen Bedürfnisse aller betroffenen Mieterinnen und Mieter angemessen berücksichtigen zu können. Allerdings gibt es auch Notwendigkeiten im Bauablauf, die auch von den Mietern Rücksichtnahme verlangt. Eine Modernisierung ohne jede Beeinträchtigung ist kaum denkbar. Die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhalt einer guten Bausubstanz fordern auch künftig eine hohe Modernisierung und Instandsetzung neben den sonstigen Aufgaben unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaften, wie natürlich gerade auch zusätzliche Aktivitäten im Wohnungsneubau.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage von der Kollegin Lompscher? – Bitte schön!

Vielen Dank für die Antwort! – Sie haben sich teilweise wortgleich auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage bezogen. Interessant fand ich einen Unterschied: Dort seht, dass das Bündnis ausreichenden Schutz für die Mieterinnen und Mieter bietet. Jetzt haben Sie gesagt, es biete weitgehenden Schutz. – Aber das sei einmal dahingestellt. – Halten Sie denn dann Miethöhen nach Modernisierung in Alt-Pankow von über 7 Euro – 2 Euro mehr als der Mietspiegeloberwert in den entsprechenden Gebäudeklassen – für bündnisgerecht? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die Betriebskosteneinsparung – insbesondere bei den Heizkosten –, wie wir wissen, nicht bei 2 Euro liegen kann, sondern bei maximal 50 Cent. – Vielen Dank!

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Wir werden natürlich noch einmal kritisch auswerten und auch weiter mitbegleiten, wie sich die Kosten für die Mieterinnen und Mieter entwickeln. Gegebenenfalls muss man auch nachjustieren. Ich komme aber noch nicht zu so einem abschließenden Ergebnis wie Sie, denn wir haben Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht

nur in Pankow von der GESOBAU, sondern wir haben sie in der ganzen Stadt. Wir haben im Märkischen Viertel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Ich glaube, das Entscheidende für die Mieterinnen und Mieter ist immer die Bruttowarmmiete, eben das, was die Wohnung kostet. Insofern kann es eben auch zu Situationen wie im Märkischen Viertel kommen, wo die Kaltmiete durch die Modernisierungsmaßnahmen steigt, aber so erhebliche Einsparungen bei den Nebenkosten da sind, dass die Modernisierung nahezu mietneutral umgesetzt werden konnte. Es mag einzelne Sonderfälle geben, wo das nicht der Fall ist. Das werden wir, wie gesagt, weiter begleiten. Wenn sich das so darstellt, dass es kein Einzelfall ist oder es dauerhaft zu einer besonderen Belastung kommt, dann muss gegebenenfalls nachjustiert werden.

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt der Kollege Otto das Wort.

Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Das spielt ja alles in Pankow. Da kenne ich mich ein bisschen aus. Die Häuser, um die es da bei der GESOBAU geht, sind relativ verwahrlost. Da ist ein sehr großer Instandsetzungsstau, und die Leute wundern sich, wofür die Miete, die sie seit 10 oder 20 Jahren zahlen, eigentlich verwendet wurde. Das ist der Hintergrund.

Die konkrete Frage: In diesem Bezirk sind verschiedene städtische Gesellschaften tätig, unter anderem die GEWOBAG. Bei der GEWOBAG funktioniert das alles. Sie beauftragt eine unabhängige Mieterberatung, die da eingeschaltet wird, die vermittelt in schwierigen Fällen, die GEWOBAG hat eine ordentliche Miete nach Modernisierung. Die GESOBAU aber schafft das bei ähnlich gearteten Gebäuden nicht. Wie kommt das?

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ich habe das eben in der Beantwortung schon dargestellt, und das hat auch in früheren Fragestunden hier eine Rolle gespielt. Wir orientieren uns bzw. die GESOBAU orientiert sich mit ihren Aktivitäten an anderen Gesellschaften, auch an dem, was die GEWOBAG macht. Auch hier gibt es – ich habe das dargestellt – wiederum den Vorschlag einer Rahmenvereinbarung mit dem Bezirk Pankow. Das wurde gemeinsam erarbeitet und liegt vor. Warten wir es doch einmal ab, ob nicht auch zwischen GESOBAU und dem Bezirk, ähnlich wie zwischen GEWOBAG und dem Bezirk entsprechend etwas verabredet werden kann! Aber

(Bürgermeister Michael Müller)

ich selbst habe auch mit dem Vorstand der GESOBAU, mit Herrn Franzen, Gespräche geführt. Wir sind dabei, das sehr genau zu beobachten. Ich glaube nur, dass diese Pauschalurteile und Pauschaleinschätzungen, dass die GESOBAU nicht so handelt, wie man es erwarten kann, so nicht stimmen.

Es ist eine große Gesellschaft mit sehr unterschiedlichen Beständen. Noch einmal: Allein zwischen den Altbaubeständen in Pankow und den Beständen aus den Sechziger- und Siebzigerjahren im Märkischen Viertel gibt es im Bestand und auch in der Mieterstruktur erhebliche Unterschiede. Die GESOBAU bemüht sich, sehr kleinteilig und sehr individuell auch auf die Erfordernisse vor Ort zu reagieren. Es mag im Einzelfall auch einmal Probleme geben; wir gehen dem nach, die GESOBAU geht dem nach, ich bin für jeden Hinweis dankbar. Aber das Pauschalurteil, die GESOBAU arbeite gegen das Mietenbündnis, stimmt so nicht.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Frage Nr. 10 des Kollegen Alexander Spies von der Piratenfraktion über

Kosten durch Hartz-IV-Klagen

Bitte schön, Herr Kollege!

Danke schön! – Ich frage den Senat:

1. Wie hoch wäre der jährliche Betrag der Berliner Jobcenter 2011, 2012 und 2013 für die Pauschgebühr nach § 184 Sozialgerichtsgesetz gewesen, wenn diese auf sie Anwendung gefunden hätte?

2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die das Land Berlin 2011, 2012 und 2013 für den Bereich der Hartz-IV-Klagen beim Sozialgericht Berlin und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausgegeben hat?

Vielen Dank! – Für die Justizverwaltung Herr Staatssekretär Straßmeir, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Spies! Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1: Die Kostenfreiheit der Jobcenter hat nach Auskunft des Sozialgerichts Berlin zur Folge, dass ihm durch die Nichterhebung der Pauschgebühr Einnahmen – hypothetische Einnahmen – in folgender Höhe entgangen sind:

2011 ca. 2 329 000 Euro, 2012 ca. 2 248 000 Euro und 2013, wenn man den Zeitraum Januar bis April zugrundelegt, ca. 795 000 Euro. Das Landessozialgericht BerlinBrandenburg hat errechnet, dass hinsichtlich der Verfahren mit Ursprung aus Berlin – ich glaube, so war Ihre Frage auch zu verstehen – durch die Nichterhebung der Pauschgebühr Einnahmen in folgender Höhe verlorengegangen sind: 2011 ca. 48 600 Euro, 2012 ca. 42 750 Euro. Für das Jahr 2013, das ja noch nicht abgeschlossen ist, konnte die Geschäftsstelle des Landessozialgerichts noch keine Zahl benennen.

Zu 2: Die Gesamtkosten, also Personalkosten, konsumtive Sachausgaben und Investitionen, betragen für das Sozialgericht Berlin 2011 22 730 550 Euro, 2012 23 433 775 Euro und 2013 bis zum Stichtag 15. Mai 13 028 604 Euro. Das sind die Gesamtkosten. Eine Aufgliederung dieser Gesamtkosten auf die verschiedenen Verfahrens- oder Klagearten ist nicht möglich, weil diese nicht gesondert erfasst werden.

Allerdings versuche ich, Ihrer Frage mit der Antwort insoweit näherzukommen, als ich für einen Teil dieser Gesamtkosten, nämlich die darin enthaltenen Ausgaben für Gerichts- und ähnliche Kosten, Titel 526 01, wo eine Aufschlüsselung vorgenommen wird, Folgendes benenne: Dazu gehören insbesondere Prozess- und Beratungskostenhilfe und Sachverständige. Da kann für den Anteil der Hartz-IV-Klagen, die gesondert erfasst werden, Folgendes genannt werden: 2011 rund 1 450 000 Euro, 2012 1 380 000 Euro und 2013 mit Stand wieder 15. Mai 575 000 Euro.

Das Landessozialgericht, das bekanntlich nicht ein Gericht ist, das von der Berliner, sondern von der brandenburgischen Justizverwaltung begleitet wird, konnte in der Kürze der Zeit hier keine überschlägigen Berechnungen zu diesem Haushaltstitel anstellen. Sie können aber immer ungefähr den Anteil der Verfahren von Berlin und Hartz IV, das ist beim Landessozialgericht, glaube ich, so etwa ein Viertel, und beim Sozialgericht so etwas zwischen 65 und 70 Prozent bei den Kosten ansetzen.

Vielen Dank! – Herr Kollege Spies! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Ja, gut. Aufgrund der Zahlen, für die ich danke, frage ich: Denken Sie nicht auch, dass die Wiedereinführung der Pauschgebühr einen wesentlichen Beitrag zur Deckung der Kosten leisten würde?

Herr Staatssekretär, bitte schön!

Die Frage, ob die Pauschgebühr sinnvoll ist, ist umstritten. Das sehen die Justizministerinnen und -minister der Länder in ihrer Mehrheit anders als die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder. Deswegen konnte es in der Vergangenheit, auch in der vergangenen Wahlperiode, keine Einigung zu dieser Frage geben. Die Argumente, die dafür sprechen, und die, die dagegen sprechen, muss ich, glaube ich, an dieser Stelle nicht wiederholen. Allerdings denke ich, dass uns eine andere Lösung zur Erreichung des auch von Ihnen verfolgten Ziels gelungen ist. Senator Heilmann hat mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit erreichen können, dass in die Zielvereinbarung der Leiterinnen und Leiter von Jobcentern als ein Ziel die Verringerung der Klagen gegen die Bescheide des Jobcenters aufgenommen wird. Das ist Gegenstand der Zielvereinbarung und wird dann bei der Berechnung der Jahrestantieme berücksichtigt werden. Ich glaube, dass das für die Leitung des Jobcenters ein sehr interessantes Incentive ist.

[Beifall von Roman Simon (CDU)]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Dann rufe ich auf die Frage Nr. 11 des Kollegen Michael Braun von der CDU-Fraktion über

Berliner „Lange Nacht der Industrie“ 2013

Bitte schön, Herr Kollege Braun!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: