Protocol of the Session on March 7, 2013

Angesichts dessen, dass Sie keinen Geschäftsführer haben, nicht mal einen Berater finden und im Aufsichtsrat die alten Mitglieder das alles nicht leisten können, finde ich die Antwort doch sehr knapp gehalten. – Ich würde gerne von Ihnen wissen, Herr Wowereit: Was hat sich

denn verbessert in der Arbeit des Aufsichtsrats, seit der Kollege Platzeck den Vorsitz eingenommen hat?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Otto! Das ist eine interessante Frage.

[Heiterkeit – Beifall bei den GRÜNEN]

Ich kann Ihnen auch eine sehr interessante Antwort geben: Die Zusammenarbeit ist nach wie vor vertrauensvoll, und das gilt für den gesamten Aufsichtsrat.

[Michael Schäfer (GRÜNE): Ihre Nase wird so lang!]

Vielen Dank! – Frau Kollegin Matuschek hat das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Vor schon geraumer Zeit hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Finanzvorstand zu suchen. Wann wurde eine entsprechende Personalagentur oder ähnliches beauftragt, einen Finanzvorstand zu finden, wenn schon seit einem halben Jahr leider zu beklagen ist, dass er noch nicht berufen wurde?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! In der Tat ist die Erweiterung des Vorstandes auf eine dritte Person Beschlusslage. Allerdings soll ja der Sprecher der Geschäftsführung zum CEO werden und dementsprechend eine stärkere Verantwortung wahrnehmen. Bei der Reihenfolge der Besetzung ist es demnach sicherlich sinnvoll, dass zuerst der CEO installiert und dann der Finanzvorstand gesucht wird. Vorher laufen natürlich Aktivitäten zur Sichtung von Kandidatinnen und Kandidaten, aber die müssen auch aufeinander abgestimmt sein.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 4 des Kollegen Uwe Doering von der Fraktion Die Linke

(Präsident Ralf Wieland)

Initiativen zum Schutz vor Fluglärm – was plant der Senat?

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Initiativen dreier Länder im Bundesrat – des schwarz-gelben Hessen, des rot-grünen Rheinland-Pfalz und des rot-roten Brandenburg – zu bundesweiten Regelungen über einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm?

2. Wie verhält sich der Senat insbesondere zu den Forderungen, dem nächtlichen Lärmschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen?

Vielen Dank! – Herr Senator Müller, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Doering! Ich beantworte Ihre beiden Fragen zusammen. Der Senat geht davon aus, dass der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch das bisherige Regelungssystem des Luftverkehrsrechts in ausreichendem Maße sichergestellt wird. Dies ist in dem Planfeststellungsbeschluss sowie durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ausdrücklich bestätigt worden. Hierbei sind auch die wirtschaftlichen Belange des Luftverkehrs eingeflossen. Inwieweit es erforderlich ist, durch zusätzliche bundesgesetzliche Ergänzungen einen darüber hinausgehenden Schutz zu verankern, bedarf noch der weiteren Abstimmung. Insbesondere hinsichtlich der Verfahren und der Transparenz von Genehmigungsprozessen besteht ggf. noch Klärungsbedarf.

Mit den Bundesratsinitiativen sind Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm vorgeschlagen. Ziel der Initiative ist es, durch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes eine stärkere Gewichtung des Schutzes vor Fluglärm festzuschreiben. So sollen die Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisationen verpflichtet werden, generell unabhängig von einer Zumutbarkeitsschwelle auf die Vermeidung von Fluglärm hinzuwirken. Bereits bei der Planung und Festlegung der Flugverfahren als auch in der Praxis bei der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben soll dem Aspekt des Lärmschutzes höheres Gewicht eingeräumt werden.

Der Senat begrüßt ausdrücklich alle Bemühungen, die eine sachgerechte Verbesserung des Fluglärmschutzes zur Folge haben. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen

sind dabei allerdings auf ihre Praktikabilität und Anwendbarkeit zu überprüfen, um eine ausgewogene Balance zwischen Anwohnern und Umweltinteressen und den Erwartungen an einen zeitgemäßen Flugbetrieb zu finden.

Schon derzeit ist in § 29b des Luftverkehrsgesetzes festgelegt, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist. Insgesamt bieten die bestehenden Rechtsgrundlagen – u. a. beispielsweise auch das Fluglärmgesetz – schon erhebliche Möglichkeiten, den Schutz der Nachtruhe für die Bevölkerung zu sichern.

Vielen Dank! – Herr Doering, eine Nachfrage? – Bitte!

Danke schön, Herr Senator Müller! Ich habe jetzt vernommen, dass Sie noch im Prüfstadium sind, wie Sie sich zu den Vorlagen verhalten werden. Dann frage ich Sie: Wie hält es der Senat mit der Initiative des Landes Rheinland-Pfalz, wo es darum geht, dass Flugrouten künftig ein anspruchsvolleres Abwägungsverfahren zwischen öffentlichen und privaten Belangen haben?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Döring! Genau das werden wir auch prüfen. Es gibt diverse Initiativen – ich habe es eben angesprochen –, die im Moment auf Bundesebene und in den Ländern diskutiert werden. Es gibt überall Initiativen, die bestehenden Regelungen zu überprüfen, und das werden wir auch machen. Wir werden sehen, was aus unserer Sicht hier – auch, wie gesagt, in der Abwägung, die ich eben dargestellt habe – ein gangbarer Weg ist. Diese Prüfungen laufen also.

Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Würden Sie denn durch die neue bundesweite Regelung auch Änderungen für den noch in Betrieb befindlichen Flughafen Tegel sehen? Und wie bewerten Sie, dass die Lufthansa jetzt einige Flüge von Tegel weggenommen hat und dadurch eine Entlastung für die nördlichen Bezirke von Berlin entstanden ist?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Meines Wissens sind die Überprüfungsvarianten, die ich eben geschildert habe, in die Zukunft ausgerichtet, und für die bestehenden Flughäfen gelten diese möglichen Neuregelungen nicht.

Sie haben recht: Es hat diese Reduzierungen gegeben, die Sie eben angesprochen haben, die zu einer Entlastung in Tegel führen. Ich vermute, dass viele Anwohnerinnen und Anwohner sich darüber freuen, weil sie im Moment in besonderem Maße belastet sind. An dieser Stelle muss man es auch einmal sagen, dass es wirklich zu würdigen ist, dass die Menschen, die dort im Umfeld wohnen – nicht nur in Reinickendorf, auch in Spandau und Pankow –, von dieser Situation beeinträchtigt sind und was sie für diesen Übergangszeitraum hinnehmen und akzeptieren.

Auf der anderen Seite muss man natürlich auch sagen, dass wir den Flugverkehr, die Direktverbindungen, die Fluggesellschaften mit ihrem Engagement aus wirtschaftlichen Gründen hier haben wollen. Die ganzen Verbindungen schaffen und sichern ja auch Arbeitsplätze. Insofern sieht man das immer mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge. Erst einmal aber ist es sicherlich gut, dass die besonders belasteten Bezirke in Tegel davon profitieren, dass Flugverbindungen gestrichen wurden.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Frage Nr. 5 des Kollegen Dr. Weiß von den Piraten über

Aprilscherz bei der GEMA?

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bei den ab 1. April 2013 gültigen neuen GEMA-Tarifen Gebühren von 13 Cent pro Kopie anfallen sollen, selbst wenn beispielsweise ein DJ Dateien auf eine mobile externe Festplatte überträgt oder von einer Sicherungskopie wiederherstellt?

2. Welche Auswirkungen sieht der Senat dadurch für die Clubkultur in Berlin?

[Beifall bei den PIRATEN]

Frau Senatorin Yzer – bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Weiß! Meine Damen und Herren! Die Frage darf ich wie folgt beantworten: Der GEMA-DJ-Tarif VÖR soll den bisherigen Laptopzuschlag ersetzen. Entscheidend wird es sein, den Aspekt der Vervielfältigung hier zu beachten. Sobald von einer Vervielfältigung gesprochen werden kann, muss das aufgeführte Werk nach dem GEMA-DJ-Tarif für 13 Cent pro Werk und pro Jahr lizenziert werden. Ein bereits für die Vervielfältigung lizenziertes Vervielfältigungsstück oder -werk muss nicht erneut lizenziert werden, wenn es auf einen anderen Datenträger kopiert wird, sofern die bisherigen Vervielfältigungsstücke oder -werke nicht weiter zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden sollen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach den dem Senat vorliegenden Informationen die Regelungen noch überarbeitetet werden sollen. Die GEMA ist mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter noch in Verhandlungen, und die Vergütungssätze VÖR sind bisher noch nicht gesamtvertraglich mit dem Verband vereinbart. Wir gehen davon aus, dass sichergestellt werden soll, dass hier zum Schutz der Urheber keine Regelung geschaffen wird, die den heutigen technischen Standards zuwiderläuft und zu einer Ungleichbehandlung von traditionellen analogen und modernen digitalen Medienträgern führen kann.

Gibt es eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!

Danke für die Ausführungen! Was ich wenig gehört habe, ist eine Bewertung des Ganzen. Wir hatten in diesem Haus schon einen Beschluss, damals bei einer anderen Tarifreform der GEMA, der auch einige allgemeine Punkte enthält. Die Frage ist: Sieht sich der Senat unter anderem durch diesen Beschluss veranlasst, tätig zu werden?

Bitte schön, Frau Senatorin!

In der Tat sind die Ausführungen derzeit noch allgemein gehalten, da – wie von mir bereits dargelegt – Verband und GEMA noch in Verhandlungen stehen, die die Details regeln sollen. Bevor uns solche Vereinbarungen

(Senatorin Cornelia Yzer)