Herr Schlede! Jetzt haben wir wieder das Problem, dass Sie die Begründung wichtiger nehmen als den Antrag. Ich habe jetzt mal die Begründung außer Acht gelassen und gehofft, dass wir uns über den Antrag – den Antragstext – unterhalten können.
Noch einmal dazu: Wenn Sie davon reden, dass das eine ganz normale Entwicklung hin zu mehr Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer ist und dass andere Länder das auch machen, muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir an allen möglichen Stellen, im Parlament und in der Öffentlichkeit, immer wieder darüber reden, dass wir Unterrichtsausfälle haben, weil Lehrer erkranken, weil sie überarbeitet sind oder weil sie Burnout haben. Und ich kann Ihnen dazu sagen, dass das für mich schwerer wiegt als eine ganz natürliche Entwicklung, die wir in anderen Bundesländern auch haben, denn die Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer, die Erhöhung der Unterrichtsstunden pro Schulform für Lehrerinnen und Lehrer führt nämlich dazu, dass es Unterrichtsausfall, Burnout und Erkrankungen gibt, die es sonst vielleicht nicht in der Form geben würde. Deswegen müssen wir darüber reden, dass es einen Ausgleich gibt.
Ob der jetzt vollständig ist, wie es in der Begründung steht, die Sie zitiert haben, oder ob er eine vernünftige, faire Alternative zu dem ist, was die AZVO gesagt hat, das ist mir im Prinzip gleich. Es muss eine Alternative geben. Aber kommen Sie mir nicht damit, dass eine Erhöhung der Arbeitszeit und der Unterrichtsstunden ganz natürlich und kein Problem für die Lehrer wäre!
Jetzt kann ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Eine Beratung ist nicht mehr erwünscht. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Die Tagesordnungspunkte 18 bis 20 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 21 war Priorität der
Piraten unter Tagesordnungspunkt 4.5. Der Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 23 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 4.3. Der Tagesordnungspunkt 24 steht wiederum auf der Konsensliste.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die vorbereiteten Reden zu Protokoll gegeben werden können. Dazu haben Sie nun Gelegenheit.
Es scheint allmählich zum Ritual dieses Plenums zu werden, in immer kürzeren Abständen über Basis-, P- oder sonstige Konten zu reden – und weil es so schön ist, wiederholen wir das Ganze eben heute noch einmal. An dieser Stelle muss ich als Vertreterin einer der beiden Regierungsfraktionen allerdings auch einräumen, dass wir daran wohl nicht ganz unschuldig sind: Unsere „Pipeline“ hat vor zwei Wochen einen Bogen gemacht. Mea culpa! Mea maxima culpa!
Ich erspare uns allen an dieser Stelle die nochmalige Aufzählung meiner Argumente aus der Debatte der letzten Sitzung. Wir bringen unseren Antrag „Einführung eines Rechts auf ein Basiskonto“ genau so ein, wie wir es vor zwei Wochen auch angekündigt haben: Wir wollen und werden im Bundesrat mit einer Initiative auf die bundesgesetzliche Einführung eines Rechts auf ein Basiskontos hinwirken. Beim letzten Mal wurde uns vorgeworfen, wir würden die Verantwortung bei diesem Thema auf die Bundesebene abschieben. Das klingt mir ein wenig nach der Unterstellung, wir würden eine „Aus den Augen, aus dem Sinn“-Politik betreiben. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Die Mehrheiten im Bundesrat haben sich zugunsten unseres Anliegens geändert. Da waren die zwei Wochen richtig gut. Deshalb ist es sicher nicht unseriös, davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Chancen, eine Bundesratsinitiative in dem von mir eben beschriebenen Sinne erfolgreich einzubringen, so gut stehen wie lange nicht mehr. – Herr Dr. Lederer! Das geht auch an Sie und Die Linke im Bundesrat. – Diese Chance sollten wir nutzen, um das Thema endlich zu einem für uns alle, aber vor allem auch für alle Bürger unseres Landes befriedigenden Ergebnis zu bringen und es eben nicht weiterhin offen zu lassen und sich nur auf Berliner Ebene für eine kleine Teillösung einzusetzen, die – wir haben dies hier bereits benannt – sowieso nur ein symbolischer Akt wäre: Die Berliner Sparkassen sind sich im Alltag ihrer Verantwortung an dieser Stelle be
Ich wollte mich kurzfassen und werde dies auch tun. Ich bin sicher, inhaltlich liegen wir alle beieinander und können deshalb heute hier mit einer parteiübergreifenden Annahme des vorliegenden Antrages ein klares Signal in den Bundesrat senden. In diesem Sinne – lassen Sie es uns angehen!
Nun liegt also der Antrag vor. Den hat Kollegin Köhne vor zwei Wochen angekündigt. Wir haben das Thema „Rechtsanspruch auf ein Girokonto“ 2012 im Rechtsausschuss ausführlich diskutiert. Die Regierungskoalition hätte einen Änderungsantrag formulieren können, wenn es ihr damit ernst wäre, eine Lösung zu finden. Den hätten wir dann schon vor zwei Wochen beschließen können. So wären wir dem Recht auf ein Girokonto heute schon einen Schritt näher. Doch darum geht es Ihnen gar nicht. Stattdessen reichen Sie nun einen neuen Antrag ein, und wir fangen wieder von vorne an – und das bei einem Thema, über das wir uns alle einig sind. So haben Sie es vor zwei Wochen formuliert. Wochen und Monate werden vergehen, ohne dass sich die Situation für die Betroffenen verbessern wird. Es sind nach Schätzungen mehr als eine halbe Million Menschen. Über die zwei Sätze, die die Regierungskoalition hier zu Papier gebracht hat, könnten wir hier und heute sofort abstimmen. Die Union im Bund lehnt das Recht auf ein Girokonto ab. Das haben Sie vor zwei Wochen selbst gesagt. Und mir ist nicht bekannt, dass sich daran seitdem etwas geändert hat.
Was uns die Regierungskoalition heute vorlegt, ist nicht mehr als ein Schaufensterantrag. Den trägt die CDU mit, weil sie weiß, dass er im Bundestag ohnehin keine Chance hat. Sie glauben, dass Sie ihre Hände in Unschuld waschen können unter dem Motto: Wir haben doch getan, was wir tun konnten. – So einfach können Sie es sich aber nicht machen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Denn Sie könnten etwas tun, wenn Sie nur wollten. Statt die Verantwortung auf den Bund abzuschieben, hätten Sie vor zwei Wochen Verantwortung übernehmen können. So hätten alle Berlinerinnen und Berliner das Recht erhalten, das Sie heute vom Bundesgesetzgeber fordern. Sie hätten dafür nur unserem Antrag zustimmen müssen. Mit dem wollten wir im Sparkassengesetz genau dieses Recht festschreiben. Auch wir sind der Meinung, dass es noch besser wäre, wenn alle Banken verpflichtet werden würden. Das habe ich vor zwei Wochen gesagt. Aber das schließt doch nicht aus, schon einmal vor der eigenen Haustür zu kehren und die eigene „Hausbank“, die Sparkasse, in die Pflicht zu nehmen. Das wäre eine Hilfe für zwei Millionen Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse. Wenn Ihr Antrag in der nächsten Legislaturperiode von einer rot-grünen Bundesregierung
Wir werden unseren Antrag zur Änderung des Berliner Sparkassengesetzes daher erneut einbringen. Wenn es Ihnen ernst damit ist, endlich Verantwortung für Berlin und seine Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, dann sollten Sie ihm zustimmen.
Bereits vor knapp 20 Jahren war deklaratorisch in der Kreditwirtschaft anerkannt: Jeder Bürger sollte ein Girokonto haben dürfen. Schon damals bestand diese Übereinstimmung zwischen Bundesregierung und Deutschem Bundestag –deklaratorisch aber deshalb, weil wesentliche und gravierende Schritte für unser Land nicht erfolgten. Inzwischen aber gibt es die sehr vernünftige Empfehlung der EU-Kommission an alle Mitgliedsstaaten, jedem Bürger, der eben auch Verbraucher sei, Zugang zu den Zahlungsdiensten im Bereich der Europäischen Union zu gewähren. Das bedeutet nichts anderes als den Zugang zu einem Basiskonto. Neben dem von uns unterstützten Verbraucherschutz gilt es, auch Verbraucherrechte sinnvoll in Kraft zu setzen. Dazu gehört, wie wir bereits in der Debatte zum P-Konto zum Ausdruck brachten, dem Verbraucher Zugang zu einem Grundkonto zu geben und dies im Bereich der gesamten Bankenwirtschaft mit Privatkundengeschäft. Deshalb wollen wir die Bundesratsinitiative für ganz Deutschland zur Installierung des Basiskontos als Girokonto auf Guthabenbasis. Wir bitten daher um Unterstützung unseres Antrags samt Aufforderung an den Senat , um dieses Ziel zu erreichen.
Eigentlich ist zu diesem Thema bei den vergangenen Reden zum abgelehnten Antrag der Piraten schon alles gesagt worden. Natürlich ist ein Girokonto unabdingbar für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben und gehört deshalb zur elementaren Grundversorgung. Es waren sich hier im Haus fast alle einig, dass ein bundesweit geltendes Recht auf ein Girokonto die beste und sauberste Lösung wäre. Insoweit ist gegen den Antrag der Koalition, hierzu auf Bundesebene tätig zu werden, nichts einzuwenden. Zweifelhaft ist allerdings, ob diese Bundesratsinitiative Erfolgschancen hat angesichts der Mehrheiten im Bundestag. Und solange es weder auf EU- noch auf Bundesebene eine verpflichtende Regelung für alle Banken und Sparkassen gibt, gucken die Betoffenen noch in die Röhre. Umso mehr fragt man sich, warum Berlin nicht mit gutem Beispiel vorangeht und wenigstens das tut, was man auf Landesebene machen kann: nämlich die Berliner Sparkasse in die Pflicht zu nehmen, für jedermann ein Girokonto anzubieten. Das hätte man bereits im Rahmen der Beratungen zum Piraten-Antrag mit einem Änderungsantrag tun können. Wozu haben wir denn die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute? – Damit sie ihren besonderen Auftrag erfüllen. Die Verantwortung, die Sie
von der Koalition hier im Land Berlin haben, sollten sie auch wahrnehmen. Andere Bundesländer, insbesondere SPD-geführte, haben das auch getan.
Mit dem vorliegenden Antrag löst die Regierungskoalition das in der letzten Plenarsitzung gegebene Versprechen ein, sich für die bundesweite Einführung des Rechts auf ein Basiskonto stark machen zu wollen. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, welche alle Kreditinstitute bindet, ist in der Tat seit Jahrzehnten überfällig, denn ein Girokonto ist eine grundlegende Voraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben. Da sind wir uns alle einig.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit auf eine solche Regelung verzichtet, da sich die deutsche Kreditwirtschaft 1995 selbst verpflichtet hat, das Recht auf ein Basiskonto zu gewährleisten. In ihrem letzten Bericht zur Umsetzung dieser Selbstverpflichtung stellt selbst die Bundesregierung fest:
Von der Kreditwirtschaft wurde bislang keine der in den Berichten von 2006 und 2008 vorgeschlagenen Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt.
Knapp 20 Jahre später müssen wir immer noch über dieses Thema reden, denn die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ist gescheitert. Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren diesen Zustand seit Langem. Die gegenwärtige Situation spiegelt sich in den Berichten der Schuldnerberatungen: Viele Kreditinstitute lehnen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ab. Zudem weigern sie sich, eine schriftliche Bestätigung der Kontoablehnung auszustellen, bzw. verlangen dafür ein Entgelt. Andererseits fordern Kreditinstitute Bestätigungen, dass eine Kontoeröffnung mehrfach abgelehnt wurde, bevor sie sich dazu bereit erklären.
Die Situation hat sich zum 1. Januar 2012 weiter verschärft. Seitdem ist der Besitz eines P-Kontos notwendig, um den vor Pfändung geschützten Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Besonders betroffen sind davon die Bezieherinnen und Bezieher staatlicher Transferleistungen, die bargeldlos ausgezahlt werden. Jetzt verweigern Kreditinstitute Guthabenkonten, wenn sie als P-Konten geführt werden sollen oder dies für die Zukunft vermutet wird. Deshalb ist es dringend geboten, das Recht auf ein Basiskonto gesetzlich zu verankern. In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in den ostdeutschen Bundesländern gibt es einen Anspruch auf ein Guthabenkonto bei den Sparkassen. Ein solcher Rechtsanspruch auch für Berlin, den Piraten, Grüne und Linke in der letzten Plenarsitzung gefordert haben, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Richtig ist, das eine Regelung im Bund, die alle Kreditinstitute verpflichtet, wünschenswert ist. Falsch ist es aber, eine wirksame
Lösung für Berlin, die wir hier beschließen könnten, abzulehnen. Die Regierungsfraktionen hätten die Situation von Menschen ohne ein eigenes Konto im Land Berlin sofort verbessern können. Stattdessen wollen sie mit ihrem jetzigen Antrag nur den Senat auffordern, auf eine Bundesratsinitiative hinzuwirken. Das kann dauern.
Es gibt bereits eine Bundesratsinitiative aus Bremen zur Einführung eines Girokontos für jedermann aus dem Jahr 2008, die momentan auf Eis liegt. Diese kann aus unserer Sicht in einigen Punkten noch verbessert werden.
Sowohl bei dem sogenannten „Jedermann-Konto“ wie auch beim P-Konto wurde im bereits erwähnten Bericht der Bundesregierung bemängelt, dass wesentliche Kontofunktionen wie Dauerauftrag, Lastschrift oder Bargeldauszahlung am Automaten von den Kreditinstituten oft verwehrt werden. Es reicht uns da nicht, wenn Sie schreiben, das Basiskonto soll normale Funktionen besitzen. Hier muss klarer werden, dass sich Preis und Leistungsumfang nicht von dem Girokonto unterscheiden dürfen, das den Kunden des jeweiligen Kreditinstituts, der Allgemeinheit, angeboten wird.
Es ist deshalb klarzustellen, dass Daueraufträge, Lastschriften oder Geldauszahlung am Automaten normale Kontofunktionen sind, die insbesondere auch für das P-Konto zur Verfügung stehen müssen. Zudem sind Entgelte für Lastschriftrückgaben auszuschließen. Hier wird von den Kreditinstituten regelmäßig die geltende Rechtsprechung missachtet.
Bevor mir der Text der Bundesratsinitiative vorliegt, die Sie hier vom Senat fordern, kann ich nicht beurteilen, ob damit wirklich die von Ihnen selbst genannten Ansprüche erfüllt werden. Dennoch können wir Ihren Antrag unterstützen in der Hoffnung, dass sich dann auf Bundesebene auch was tut.
Offenbar hat man sich auch auf sofortige Abstimmung verständigt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und auch der fraktionslose Kollege. Ich frage nach Gegenstimmen oder Enthaltungen. – Das ist nicht der Fall. Dann war das einstimmig.
Der Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unter den Nummern 4.1 und 4.2. Tagesordnungspunkt 27 war Priorität der Fraktion die Linke unter Nummer 4.4. Die Tagesordnungspunkte 28 und 29 stehen auf der Konsensliste.