2. Wie verträgt sich die Mitgliedschaft des Staatssekretärs – und damit Regierungsmitglieds – Michael Büge in der Berliner Burschenschaft Gothia, wo es doch in den Richtlinien der Regierungspolitik heißt: „In unserer Stadt ist kein Platz für Intoleranz, für Menschenverachtung, Rassismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit.“?
Es lässt sich nicht leugnen, dass einige Burschenschaften, insbesondere aus der burschenschaftlichen Gemeinschaft, Verbindungen zur rechtsextremen Szene haben, was nicht zu einer weltoffenen Metropole mit international ausgerichteten Hochschulen passt. Im Gegenteil! Rechtsextreme Tendenzen jeglicher Art müssen zurückgewiesen werden, wo immer sie sich zeigen. Deshalb unterstützt der Senat die kritische Haltung der Hochschulen. Gleichwohl, muss man sagen, wäre es zu kurz gegriffen, allen Verbindungen und Burschenschaften so wie ihren einzelnen Mitgliedern ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild zu unterstellen, das mit Toleranz und Weltoffenheit inkompatibel ist. Es entspricht dem Gebot der Fairness, den Einzelnen und die spezifischen Burschenschaften zu betrachten und dabei das Verhalten des Einzelnen und die Umstände zu berücksichtigen.
Somit bin ich bei Frage 2, die Sie gestellt haben. Der gesamte Senat fühlt sich Weltoffenheit, Toleranz und der Völkerverständigung verpflichtet. So ist es auch in den Richtlinien der Regierungspolitik verankert und wird von allen Mitgliedern des Senats auch so vertreten.
Die Berliner Burschenschaft Gothia ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft – DB –, jedoch nicht Mitglied der Burschenschaftlichen Gemeinschaft. Ich begrüße es, dass der betroffene Staatssekretär Büge sich öffentlich von rechtsextremen Tendenzen distanziert hat. Angesichts der anhaltenden Debatten um den Verband Deutsche Burschenschaften hat er erklärt, dass er auf einen Austritt der Burschenschaft Gothia aus dem DB drängt und dies – wie es auch in der „Welt“ zu lesen war – mit der Ankündigung verknüpft hat, andernfalls die Mitgliedschaft in seiner Verbindung zu beenden.
Sehr geehrte Frau Senatorin! Herzlichen Dank für die Antworten. – Würden Sie die Berliner Burschenschaft Gothia als rechtsradikal-rassistisch einstufen?
Die detaillierten Inhalte dieser Burschenschaft kann ich jetzt nicht ausführen. Aber ich habe deutlich gemacht,
welche kritische Haltung die Hochschulen zu Burschenschaften haben. Ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, dass ich persönlich eine kritische Einstellung zu diesem Thema habe. Herr Staatssekretär Büge hat in seinen Äußerungen deutlich gemacht, dass er der Auffassung ist, dass Gothia aus der Dachorganisation aussteigen soll oder er entsprechende Konsequenzen ziehen wird, wenn dies so nicht passiert.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie es, dass nicht nur wir, sondern auch die Berliner Jusos
es für schwer vereinbar halten, wenn der Senat – das haben Sie richtig wiedergegeben –, Ihr Staatssekretär im Wissenschaftsausschuss sagt, dass Burschenschaften an den Berliner Hochschulen unerwünscht sind, es dann aber merkwürdig ist, wenn eigene Burschen im Senat vertreten sind, und – um Ihnen da auf die Sprünge zu helfen – dass die Gothia beispielsweise Redakteure der „Jungen Freiheit“ als Referenten und Referentinnen einlädt. Jetzt haben Sie gesagt, die Gothia werde sich aus der Deutschen Burschenschaft oder der Staatssekretär aus der Gothia verabschieden. Wann erfolgt das endlich, wann kommt dieses Zeichen?
Die Position habe ich ziemlich deutlich dargestellt und auch zitiert, was der Staatssekretär zu diesem Thema gesagt hat. Ich gehe davon aus, dass das Wort des Staatssekretärs steht. Wir werden sehen, wie sich die Burschenschaft verhält und ob entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
[Uwe Doering (LINKE): Schau’n wir mal! – Zuruf von Christopher Lauer (PIRATEN) – Weitere Zurufe von der LINKEN und den PIRATEN]
1. Hält der Senat es für zulässig, dass sich Polizisten im Rahmen von Ermittlungen als Journalisten ausgeben?
2. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen es im Rahmen von Ermittlungen dazu gekommen ist, dass sich Polizisten als Journalisten ausgegeben haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Zu 1: Ja. Beispielsweise sind Fälle denkbar, in denen die Voraussetzung für einen Einsatz nach § 110a Abs. 1 StPO vorliegen, auch nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 des ASOG können verdeckte Ermittler unter einer Legende eingesetzt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden soll und dies zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftat erforderlich ist. Darüber hinaus kann grundsätzlich das Auftreten unter einer Legende unter anderen Fallkonstellationen auf die polizeiliche Generalklausel gemäß § 17 Abs. 1 ASOG gestützt werden, sofern dabei keine personenbezogenen Daten erhoben werden.
Ihre Frage 2 ist in einem Satz zu beantworten: Nein, es sind keine entsprechenden Fälle bekannt geworden.
Das heißt, ich habe Sie jetzt richtig verstanden, Sie sehen kein Problem darin, dass sich ein Ermittler als Journalist ausgibt, dann im Umfeld einer Straftat ermittelt und dort z. B., wie das im Fall NSU passiert ist, bei Angehörigen der Opfer vorbeikommt und mit denen ein Gespräch führt, die Betroffenen wissen, der Journalist hat auch eine journalistische Schweigepflicht, er muss seine Quellen nicht offenlegen, dass sie dann dem Ermittler in diesem Vertrauensverhältnis Dinge sagen, weil sie denken, er wäre ein Journalist, und das dann in einem Verfahren etwaig verwendet wird, das finden Sie also in Ordnung, dass da Ermittler unter diesem besonderen Vertrauensverhältnis auftreten, ja, habe ich das richtig verstanden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich kann immer schwer beurteilen, ob Sie etwas richtig oder falsch verstehen.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich Ihnen die Rechtsgrundlagen erläutert habe, die für verdeckte Ermittler gelten.
Herr Senator! Da Sie schon die Rechtsgrundlagen für die Möglichkeit referiert haben, könnten Sie dann auch die Rechtsgrundlagen referieren, die die Grenzen der kriminalistischen List, die strafprozessual zulässig ist, aufzeigen, damit so was, was der Kollege Lauer auch gerade gesagt hat, völlig klar ist, dass es bei Ermittlungsmethoden der Berliner Polizei Grenzen gibt? Die hätte ich gern von Ihnen gehört.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Auch wenn ich der festen Überzeugung bin, dass wir uns hier im Abgeordnetenhaus von Berlin befinden und nicht in einem Rechtskolloquium,
will ich Ihnen die zwei wesentlichen Paragrafen, die die Rechtsgrundlage für verdeckte Ermittlungen geben und bieten – –
Das war ja Gegenstand der Frage des Kollegen Lauer. – Aber diese beiden Rechtsgrundlagen beschreiben nicht nur den rechtlichen Rahmen dessen, was für verdeckte Ermittlungen notwendig ist, sondern sie begrenzen ihn zugleich, jedenfalls nach meiner festen Überzeugung. Damit ist Ihre Frage auch beantwortet.
So, dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 6 des Kollegen Ole Kreins von der SPD-Fraktion zum Thema