Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass Ihnen beide Schreiben auch zugänglich gemacht werden. Das ist sicherlich vom Untersuchungsausschuss mit umfasst. Daran habe ich überhaupt gar keinen Zweifel. Da ist auch nichts zu verheimlichen. Die standen ohnehin in der Zeitung. Das war auch der Anlass, weil ja suggeriert worden ist, dass – – Das ist auch der Hintergrund Ihrer Frage – machen wir uns nichts vor: Sie wollen mit diesen Schreiben nachweisen, dass der Eröffnungstermin schon längst infrage stand. Da möchte ich dann aber auch noch mal ein bisschen näher ausführen.
McKinsey ist Auftragnehmer der Flughafengesellschaft zur Vorbereitung der Eröffnung gewesen, das heißt, für Schulungsmaßnahmen von Personal, das an den Countern und anderen Einrichtungen dort geschult werden musste. Insofern: Für wen ist das eine Überraschung, dass sich, wenn sich bauliche Verzögerungen ergeben, dadurch natürlich die Zeiten für den ORAT-Probebetrieb verringert haben? – Dies war nichts Neues. Das ist auch erörtert worden. Dies ist im Bürgenausschuss im März erörtert worden. Dies ist natürlich in der April-Aufsichtsratssitzung erörtert worden. Insofern ist dieses Schreiben von McKinsey auch ganz deutlich eine Vorwarnung dafür, dass Leistungen dann vielleicht nicht in dem Umfang oder zur Zufriedenheit erbracht werden können, wie es vom Auftrag her gewünscht ist. Das ist erst mal aus Sicht des Unternehmens nachvollziehbar, bedeutet aber nicht, dass alles, was darin geschrieben und geltend gemacht wird, vom Auftraggeber akzeptiert wird.
Darüber hat es dann auch Auseinandersetzungen gegeben. Dazu hat es dann konkrete Maßnahmen gegeben, die unter anderem dazu geführt haben, dass im Aufsichtsrat im April konkrete Maßnahmen, um genau diese Zeitverzögerung im Probebetrieb zu beseitigen, beschlossen worden sind – also beispielsweise auch mehr Abfertigungsschalter. Dies ist dann im Einzelnen diskutiert worden. Und deshalb ist dieser zweite Brief von McKinsey auch so wichtig, weil da viele Dinge, die dann auf den Weg gebracht worden sind, auch von McKinsey anders gesehen worden sind.
Man kann sich jetzt damit auseinandersetzen, ob es nach Eröffnung des Flughafens ohne die Brandschutzthematik auch andere Probleme gegeben hätte, nämlich beispielsweise aufgrund von Zeitverlusten im Probebetrieb, ob da Dinge ins Stocken geraten wären, das ist eine theoretische Betrachtung, die man so oder so anstellen kann. Auf jeden Fall ist auch aus heutiger Sicht, nachdem ich den Inhalt beider Schreiben auch kenne, – –
Das habe ich doch gesagt: Wir haben die Pressemitteilung bekommen und haben in dem Unternehmen nachgefragt: Wie ist der Inhalt dieser Schreiben? Das ist auch das Normale.
Nur ich sage Ihnen an dieser Stelle auch: Wenn sie früher bekannt gewesen wären, hätte sich daran auch inhaltlich nichts geändert, denn es ist die Darstellung dieses Unternehmens, das den Auftrag hatte, Leute im Probebetrieb zu schulen – nicht mehr und nicht weniger. Dass Sie daraus etwas anderes machen wollen, ist aus Ihrer Sicht vielleicht nachvollziehbar, führt aber in der Sache nicht weiter.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie sind ja ein kommunikativer Mensch, und der Bundestagsabgeordnete Danckert weiß ja schon immer vieles viel früher und viel besser. Deswegen frage ich Sie: Hat denn auch der Bundestagsabgeordnete Danckert mit Ihnen frühzeitig über mögliche Verschiebungsnotwendigkeiten gesprochen, wie er behauptet, das auch mit anderen Aufsichtsratsmitgliedern getan zu haben, und sind Ihnen solche Gespräche zum Beispiel auf der Bundesseite auch bekannt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Abgeordnete Danckert gehört zu den profilierten Gegnern des Flughafens Schönefeld und dem Neubau. Das ist nichts Neues. Er hat als zuständiger Wahlkreisabgeordneter schon immer prognostiziert: Dieser Flughafen wird nie gebaut werden. Das hat er damals damit begründet, dass das Planfeststellungsverfahren nicht gut gehen würde. Er hat es damit begründet, dass das Geld nicht zur Verfügung gestellt wird und sonstige Dinge diesen Flughafen nicht möglich machen. Insofern ist er da mit seinen neuen Ausführungen, dass er schon immer der Meinung war, dass das Ding nichts wird, in seiner Tradition geblieben. Nur, wie ein Abgeordneter dann für sich in Anspruch nimmt, die Expertise zu haben, die andere nicht haben, ist sein Bereich, und wenn er das dann so erzählt, dann ist das so. Daraus lässt sich aber auch nichts ableiten.
1. Welches Konzept verfolgt der Senat für die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, die sich als kooperative Ganztagsschule aus Grundschule und sonderpädagogischem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sehen versteht und gemeinsamen Unterricht für alle Jahrgangsstufen anbietet, im Rahmen des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule“?
2. Trifft der Bericht aus der „BZ“ vom 18. November 2012 zu, nach dem Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf die Schule nach der 6. Klasse verlassen müssen und es zugleich auch für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sehen in der 7. Jahrgangsstufe 2013/14 kein Angebot an dieser Schule mehr geben soll, weil zu wenig Kinder da sind, um eine Klasse zu bilden? Wenn ja, welche Schulen sollen diese Schülerinnen und Schüler künftig besuchen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Kittler! Sie wissen, dass wir uns in Berlin sehr intensiv mit dem Thema Inklusion beschäftigen, dass ich einen Beirat eingerichtet habe, der sich im Moment mit dem Thema „Inklusive Schule“ befasst und uns im Frühjahr auch Vorschläge unterbreiten wird. Hier ist es mir wichtig, dass das auch auf einer breiten Diskussionsbasis passiert, weil wir damit erreichen wollen, dass der Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen an den Berliner Schulen konsequent umgesetzt wird.
Wie schon angesprochen: Der Beirat beschäftigt sich gerade damit und diskutiert unterschiedliche Themenfelder. Obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, ist es mir aber trotzdem wichtig – und das betone ich auch immer –, dass ich jegliche Aktivitäten von Schulen begrüßte, die sich in diesem Zusammenhang jetzt schon auf den Weg machen. Wenn uns Konzepte eingereicht werden, ist es selbstver
ständlich, dass wir diese auch ernsthaft prüfen und schauen, wo wir die Schulen auch unterstützen können.
Die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule hat im März 2012 ein Konzept als Standort für eine inklusive Schwerpunktschule in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eingereicht. Ich begrüße diese Initiative ausdrücklich. Ich finde es gut, dass sich die Schule solch intensive Gedanken in diesem Zusammenhang macht. Sie hat ja schon jahrelange, sehr positive Erfahrungen, was die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen angeht.
Die Situation ist im Moment so, dass die rechtlichen Gegebenheiten noch nicht ermöglichen, dass dieses Konzept in dieser Form umgesetzt werden kann. Gerade das Thema der Schwerpunktschulen wird auch im Rahmen des Inklusionskonzepts diskutiert, und gegebenenfalls müssen dann eben auch entsprechende Gesetze verändert werden. Wir haben der Schulleiterin auch mitgeteilt, dass wir dem Ganzen sehr positiv gegenüberstehen, in welchem Entwicklungsprozess sich die Schule befindet und auch den Diskussionsstand, dass uns einfach aber im Moment die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung fehlen.
Zu Ihrem zweiten Punkt möchte ich vorausschicken, dass die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule eine Kooperationsschule mit einem Grund- und Wanderschulteil ist und in Personalunion entsprechend geleitet wird. Die Schule besteht somit aus einer Grundschule mit einem festgelegten Einzugsgebiet – also Klasse 1 bis 6 – und einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen, also Klasse 1 bis 10. In einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Sehen werden ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen beschult. Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Schwerpunkt können dann entsprechend dem Elternwunsch auch in die siebte Jahrgangsstufe, in die Förderstufe der Sonderschule. Ob diese Schülerinnen und Schüler eine eigenständige Klasse bilden oder ob die Schule eine jahrgangsübergreifende Organisationsform wählt, hängt von der Schülerzahl ab.
Hierzu möchte ich sie auf § 22, Abs. 3 der sonderpädagogischen Verordnung hinweisen, der besagt, dass zur Erhaltung angemessener Klassenfrequenzen in der Grundschule und in der integrierten Sekundarschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Klassenverbände auch jahrgangsübergreifend gebildet werden können. Wenn also in einer Jahrgangsstufe nur vier oder weniger Schülerinnen und Schüler vorhanden sind, können demnach jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Schulen, und ich gehe davon aus, dass die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule diese Möglichkeiten ernsthaft prüfen wird.
Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 6 der Grundschule, die keinen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt haben, können jedoch nicht an einer Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Sehen in eine siebte Jahrgangsstufe aufgenommen werden. Sie wechseln dann, dem Elternwunsch entsprechend, in eine weiterführende Schule.
Ja! – Frau Scheeres! Erst einmal schönen Dank! Was ich jetzt allerdings überhaupt nicht verstehe: Die Schule hat – Sie haben es bestätigt – im Februar 2012 ein Konzept eingereicht. Der Bezirk Lichtenberg unterstützt dieses Konzept und auch, dass diese Schule einen inklusiven Beschulungsweg gehen will. Sie bereitet ihn jetzt über sechs Jahre vor, und jetzt darf sie diesen inklusiven Schulweg nicht mehr weitergehen, obwohl auch die Eltern von Kindern, die nicht sehbehindert sind, gern eine gemeinsame weitere Beschulung möchten. Warum ist – erstens – noch überhaupt keine schriftliche Antwort auf das eingereichte Konzept bei der Schule eingegangen, und warum geben Sie der Schule nicht die Möglichkeit, diesen Weg weiterzugehen, den wir doch alle – Sie selbst haben es eben gesagt – eigentlich wollen?
Sehr geehrte Frau Kittler! Ich glaube, ich habe eben ziemlich deutlich gemacht, dass ich dem Konzept sehr offen gegenüberstehe. Ich möchte es noch einmal deutlich machen: Wir haben dieses Konzept nicht abgelehnt, weil wir dieses Konzept gut finden. Aber zurzeit fehlen entsprechende rechtliche Grundlagen, und Sie wissen, dass wir in einer ganz intensiven Diskussion über das Inklusionskonzept sind, wo es unter anderem auch um die Einrichtung von Schwerpunktschulen geht. Die Folgen davon werden sicherlich auch sein, dass wir bestimmte gesetzliche Dinge verändern müssen, um eben diese Wege gehen zu können. Wir haben Kontakt zu der Schulleiterin aufgenommen und ihr deutlich gemacht, dass wir dem Konzept offen gegenüberstehen und sie auch unterstützen, wo wir das können. Aber da, wo wir im Moment nicht die rechtlichen Gegebenheiten haben, ist es einfach eine Schwierigkeit, dieses in der Form umzusetzen.
Berliner Stadtbären – verdienter Ruhestand im Bärenpark oder doch weiterhin teure, nicht artgerechte Tierhaltung?
1. Wie bewertet der Senat die kürzlich durch die Presse veröffentlichte Zahl von 91 463 Euro Jahreskosten für den Bärenzwinger am Köllnischen Park, und wie lässt sich die Kostensteigerung in Höhe von etwa 50 Prozent im Vergleich zum Jahre 2008 erklären?
2. Wie bewertet der Senat die Aussage von Bezirksbürgermeister Hanke – besonders vor dem Hintergrund der bevorstehenden Überarbeitung des Säugetiergutachtens durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz –, die Tiere nun doch in einen Bärenpark zu verbringen, und wie hoch wären die daraus resultierenden Ersparnisse für den Bezirk Mitte und das Land Berlin?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Magalski! Zu den Kosten: In der Kürze der Zeit konnte ich recherchieren, dass die Kosten mit 91 463 Euro Jahreskosten korrekt angegeben sind. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es sich um eine Preissteigerung handelt, weil es offensichtlich buchungstechnische Änderungen im Bezirk gegeben hat, die ich in der Kürze nicht nachvollziehen kann. Deswegen kann ich eine Preissteigerung nicht bestätigen und auch nicht bewerten.
Zweitens: Meine Vorgängerin, Frau Lompscher, hat mit dem Bezirk vereinbart, dass die Bären vorläufig dort bleiben sollen. Das ist auch tierschutzrechtlich nach gegenwärtiger Rechtslage in Ordnung. Mich hat der Tierschutzbeauftragte durchaus überzeugt, dass man das auch anders sehen kann. Im Kern geht es darum, dass das Quartier für Bären nicht wirklich geeignet ist. Andererseits sind die Bären schon sehr alt, und eine Umquartierung ist für sie wahrscheinlich auch belastend.
Das ist die Abwägung. Ich kann Ihnen berichten, dass es in der Bezirksverordnetenversammlung von Mitte eine intensive Diskussion gibt, bei der ich mir gut vorstellen kann, dass es wohl eine Verlegung geben wird. Aber das
ist die Entscheidung des Bezirks und nicht des Senats und auch nicht von mir. Insofern müssen wir das mit Spannung abwarten.
Zum letzten Teil Ihrer Frage: Ja, es gibt eine Neubewertung, die in Arbeit ist. Aber sie ist noch nicht abgeschlossen. Deswegen kann ich Ihnen weder sagen, was genau herauskommt, noch kann ich es deswegen heute schon bewerten. Da müssten Sie noch einmal nachfragen. – Vielen Dank!
Die 60 000 Euro stammen übrigens aus einer mündlichen Anfrage der Kollegin Hämmerling aus dem Jahr 2008 – damals waren es 60 000. – Meine Frage: Wie bewerten Sie denn, dass trotz der knappen Haushaltslage im Bezirk Mitte und der bevorstehenden Schließung von Sport- und Spielplätzen eine neue Stelle für eine Tierpflegerin für den Bärenzwinger schon ausgeschrieben ist, obwohl eine kostenlose Unterbringung der Tiere von mehreren Auffangstationen angeboten wird?
Erstens: Von einer Ausschreibung ist mir nichts bekannt. Das müsste der Bezirk auch nicht an mich melden.
Zweitens: Ich habe durchaus Sympathien für eine Verlegung deutlich gemacht. Aber es ist nun einmal eine Entscheidung des Bezirks, und ich kann und will dem nicht vorgreifen oder dem Bezirk Vorschriften machen.