Protocol of the Session on October 25, 2012

[Alexander Spies (PIRATEN): Wo ist der Kanister? – Zurufe von den Grünen und der Linksfraktion: Kanister!]

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich merke schon: Heute Morgen war mein Rasiermesser deutlich schärfer, als dass Ihre Zwischenrufe scharfsinnig sind. Das habe ich aber auch nicht anders erwartet.

[Ülker Radziwill (SPD): Meinungsfreiheit für alle! – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Wir erleben einen dramatischen Anstieg von Asylsuchenden in Berlin, aber auch in Deutschland insgesamt. Die Zahl liegt nach den ersten neun Monaten bundesweit schon jetzt auf dem Niveau der beiden Vorjahre, also nach zwölf Monaten. Das waren bundesweit jeweils etwa 50 000 Personen. Insbesondere seit Juli sind die Zahlen exponentiell gestiegen. In Berlin gab es im Juli noch 573 Vorsprachen von Asylsuchenden, im August waren es bereits 680. Im September hatte sich die Zahl fast verdoppelt auf 1 195. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass in diesem Jahr eine Steigerung der Zuzugszahlen von bis zu 50 Prozent zu erwarten ist. Der Handlungsbedarf ist also groß. Deshalb ist die für die Unterbringung der Menschen zuständige Senatsverwaltung seit Monaten

emsig und erfolgreich dabei, Unterkünfte für diese Personen zu finden. Diese Aufgabe ist auch bei Senator Mario Czaja und seinem Staatssekretär Michael Büge in guten und verantwortungsbewussten Händen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]

Bereits heute gibt es in Berlin Unterkünfte für 12 000 Menschen. Davon leben rund 7 000 Personen in selbst genutztem Wohnraum, die anderen sind in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen, vertragsgebundenen und vertragsfreien Einrichtungen wie kleineren Hotels oder Jugendherbergen untergebracht. Kurzfristig wurden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vier Notunterkünfte mit ca. 450 Plätzen eingerichtet. Ein weiterer Bedarf von 700 Plätzen wird bis zum Jahresende prognostiziert.

Um geeignete Objekte ausfindig zu machen – ich glaube, das ist deutlich geworden –, sind alle gefragt: von den Bezirken über die BIM, von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege über die Kirchen bis zu den derzeitigen Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte.

Eine menschenwürdige Unterbringung ist eine Verpflichtung für unsere Stadt. Zu dieser steht die Koalition ohne Wenn und Aber.

[Beifall bei der CDU – Hakan Taş (LINKE): Haben Sie sich die Unterkünfte angesehen?]

Selbstverständlich sind bei einer zwangsläufig heterogenen Unterkunftslandschaft geringe Ausstattungsunterschiede nicht völlig zu vermeiden. Auch gibt es beim derzeitigen Andrang gewisse Spitzen, doch von menschenunwürdigen Zuständen zu sprechen, ist jedoch völlig absurd.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Die steigenden Zahlen bei den Asylbewerbern zeigen hingegen, dass offenbar Deutschland als Zielland immer attraktiver zu werden scheint. Man muss sich somit viel eher die Frage stellen, worin denn diese steigenden Zugangszahlen begründet liegen. Ich glaube, dabei kann es nicht schaden, eingangs noch einmal die Grundlagen des Asylrechts in Erinnerung zu bringen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt politisch verfolgten Ausländern das Recht auf Asyl auf deutschem Boden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damit die Lehre aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur gezogen, in welcher viele Deutsche von Deutschen ermordet werden konnten, auch weil sie in keinem anderen Land Zuflucht aus ihrer Verfolgungssituation fanden. Ich bin und bleibe deshalb stolz darauf, dass mein Land ein solches Recht gewährt.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Ülker Radziwill (SPD) und Wolfram Prieß (PIRATEN)]

Der Genuss dieses Rechts ist aber auch an Voraussetzungen gebunden. So muss bei erfolgreich anerkannten Asylbewerbern eine tatsächliche Bedrohungssituation für das Leben oder die Freiheit aus rassischen, religiösen oder Staatsangehörigkeitsgründen oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen der politischen Überzeugung vorliegen. Die für sehr viele Menschen im Ausland vergleichsweise attraktiveren Lebensbedingungen in Deutschland in Bezug auf Wohlstand und die Entfaltung der Persönlichkeit haben jedoch zu einem massiven Missbrauch des Asylrechts geführt. So lag die Gesamtschutzquote, also die Quote derjenigen, die tatsächlich der Gefahr einer Verfolgung unterliegen, in den vergangenen beiden Jahren jeweils nur bei gut 20 Prozent, die der Anerkannten nach Artikel 16a GG sogar nur bei einem Bruchteil davon. Das heißt, dass nach wie vor der überwiegende Teil derjenigen, die sich auf das Asylrecht berufen – nun vermutlich sogar mit stark steigender Tendenz –, keinen Anspruch darauf haben. Denn insbesondere bei den aktuell ganz besonders stark zureisenden Gruppen aus Serbien und Mazedonien liegt die Anerkennungsquote bei nahezu null. Mit anderen Worten: Praktisch niemand, der sich von diesen auf das Asylrecht beruft, hat eine Berechtigung. Wenn man sich Fernsehbeiträge ansieht, die dieses Thema behandeln, wird klar, dass das Motiv für eine Zuwanderung nach Deutschland auch gar nicht in den Voraussetzungen des Grundgesetzes zu suchen ist, sondern allein und auch völlig unverhohlen in wirtschaftlichen Aspekten. In der Folge steht somit später zwangsläufig die Abschiebung in die Herkunftsstaaten. Dazwischen steht jedoch ein mitunter langes Verfahren, dass falsche Hoffnung für den Antragsteller, viel Arbeit für die Behörden und hohe Kosten für die Gesellschaft insgesamt mit sich bringt. Diejenigen, im Übrigen, die tatsächlich berechtigt um Asyl in diesem Land nachsuchen, haben jedenfalls das Nachsehen, weil ihre Anerkennungsverfahren entsprechend länger dauern.

Natürlich ist mir klar, dass einige dieses Thema nicht vor dem Hintergrund der Intention des Grundgesetzes diskutieren, sondern dass es deren Endziel ist, Einreisebeschränkungen vollständig aufzuheben und somit auch eine Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zuzulassen. Dass aber Wohlstandsunterschiede in Europa und weltweit bereits heute das Hauptmotiv für die Stellung von unberechtigten Asylanträgen sind, zeigt auch die deutliche Steigerung der Zahlen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits erwähnt worden ist, vom Juli 2012. Im Urteil wird übrigens nicht gesagt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz identisch mit denen nach dem Arbeitslosengeld II sein müssen. Deshalb bin ich gegenüber dem Oppositionsantrag eher skeptisch und empfehle eine sorgfältige Beratung in den Fachausschüssen.

Die CDU fühlt sich nicht nur denjenigen verpflichtet, die tatsächlich im Ausland auf Leib und Leben verfolgt werden, sondern die CDU fühlt sich auch denen verpflichtet, die im Inland unseren Wohlstand erarbeiten.

[Beifall bei der CDU – Ülker Radziwill (SPD): Das sind wir alle!]

Deshalb muss klar gesagt werden: Das Asylrecht ist kein Instrument der Einwanderungspolitik. Das Asylrecht ist auch kein Instrument der Entwicklungspolitik. Es muss deshalb das Ziel einer den bestehenden Gesetzen und dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland, aber auch unserer Stadt verpflichteten Politik sein, den Zuzug nach Deutschland auf das gesetzlich berechtigte Maß zu beschränken.

[Canan Bayram (GRÜNE): Den Verfassungsbruch will doch Ihr Innensenator!]

Ich pflichte deshalb Bundesinnenminister Friedrich bei, dass es notwendig ist, die Visumsfreiheit für Serbien und Mazedonien auszusetzen.

[Beifall bei der CDU]

Auch ist natürlich Serbien selbst gefordert, eigene Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus muss es unser Ziel sein, das Schlepperunwesen zu unterbinden. Die Menschen müssen darüber aufgeklärt werden, dass die Versprechungen dieser Schlepper in Deutschland nicht aufgehen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Wie wollen Sie das machen?]

Das ist ein schwieriges Thema. Darüber sollten wir beraten, und ich erwarte auch von Ihnen konstruktive Vorschläge.

Was man in Berlin tun kann, um einer weiteren Zuspitzung der Situation vorzubeugen, ist Folgendes: Erstens, nicht nachlassen im Bemühen um ausreichende und adäquate Unterbringungsmöglichkeiten, zweitens die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Asylverfahren möglichst schnell und rechtssicher zum Abschluss geführt werden können und drittens nach Abschluss der Verfahren eine schnelle Erfüllung der Ausreiseverpflichtung durchsetzen.

Es bleibt die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, sich im Rahmen ihrer internationalen Verbünde und Abkommen für eine weltweit gerechtere Verteilung des Wohlstandes einzusetzen. Ich glaube, mit unseren bisherigen Ansätzen und unserer erbrachten Solidarität brauchen wir uns als Deutsche auch nicht zu verstecken. Eine einzelne Kommune – und sei sie auch die Hauptstadt Deutschlands – ist mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert. Was Berlin tun kann und muss, habe ich gesagt, und ich habe großes Vertrauen, dass dieser Senat das auch umsetzen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Juhnke! – Der Kollege Reinhard hat jetzt für die Piratenfraktion das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Willkommen, liebe Besucherinnen und Besucher! Ich freue mich, dass wir heute in dieser Aktuellen Stunde ein sehr wichtiges Thema zusammen besprechen, nämlich die Existenz von menschenwürdigem Leben für Flüchtlinge in Berlin. Ich freue mich auch, dass zu diesem Thema, das Die Linke heute vorgeschlagen hat, sogar die Arme der CDU hoch gingen. Ich freue mich, dass die CDU gemeinsam mit den anderen Fraktionen zugestimmt hat, dass wir uns heute über dieses Thema unterhalten werden.

Wir reden heute zum einen über das Asylbewerberleistungsgesetz, welches Flüchtlinge und Asylsuchende aus den normalen Sozialleistungen der Grundsicherung ausschließt und stattdessen deutlich schlechter stellt. Zum anderen reden wir über die Unterbringung von Flüchtlingen in unwürdigen Sammelunterkünften und weitere Punkte der im Thema genannten menschenwürdigen Existenz von Flüchtlingen in Berlin.

Reden wir ein bisschen über die Sammelunterkünfte und die Möglichkeiten der Einzelunterkunftsunterbringung in Berlin. Seit 2003 dürfen Asylsuchende und Flüchtlinge nach drei Monaten von einer Erstaufnahmeeinrichtung in die eigene Wohnung ziehen. Das ist eine vernünftige Regelung. Die Unterbringung in Sammelunterkünften ist menschenunwürdig. Zwei Drittel aller Asylsuchenden in Berlin leben heute schon in einer eigenen Wohnung, lediglich ein Drittel in einer Sammelunterkunft. Die eigene Wohnung sollte dabei der Standard sein. Die Piraten auf Bezirks- und Landesebene besuchen seit einiger Zeit die Sammelunterkünfte in den verschiedenen Bezirken und schauen sich die dortigen Standards an.

Dabei sind uns einige Fragen gekommen: Warum werden Asylsuchende im Stadtgebiet in riesigen Sammelunterkünften von bis zu 750 Menschen isoliert untergebracht und dazu auch noch mit schlechten Verkehrsanbindungen? Warum müssen sich mehrere alleinstehende Menschen ein Zimmer teilen? Warum existieren in Berlin immer noch Bruchbunden wie die Sammelunterkunft in der Spandauer Motardstraße? Und zuletzt: Warum wird Flüchtlingen in den meisten Sammelunterkünften immer noch ein Internetanschluss vorenthalten, der doch so wichtig ist, um mit den Angehörigen oder zum Beispiel mit dem Anwalt in Kontakt zu treten? Darauf haben die Piraten schon an vielen Stellen hingewiesen.

Nun haben wir gestiegene Flüchtlingszahlen und eine gestiegene Auslastung, auf die schon hingewiesen wurde.

Die Auslastung liegt zum Teil knapp unter, aber zum Teil auch schon über 100 Prozent. Daraus resultiert eine aktuelle Notsituation, aber dieser Notstand bei den Sammelunterkünften ist hausgemacht. Er hätte problemlos vermieden werden können. Ich erkläre kurz, warum: Der Senat hat es jahrelang verpennt, Alternativen zu menschenunwürdigen Sammelunterbringungen zu schaffen. Die Wohnungsnot in dieser Stadt ist hausgemacht und war seit Jahren absehbar. Die Mieterpartei SPD hat das Thema jahrelang verpennt und unter den Tisch gekehrt. Darunter haben nun alle heutigen Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu leiden und eben auch die –

[Ülker Radziwill (SPD): Das stimmt nicht!]

Sie können mir gerne eine Frage stellen! – und eben auch die Flüchtlinge. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Geflüchteten, die in Sammelunterkünften leben, von 1 700 auf aktuell über 4 000.

Nun gilt es natürlich zu handeln. Wie reagiert der Senat? – In Hauruckaktionen werden Notunterkünfte über das Berliner Stadtgebiet verteilt und eröffnet, in ehemaligen Kasernen, in Schulgebäuden oder in hastig errichteten Containerdörfern. Für diese Notunterkünfte gelten aber noch nicht einmal die sonstigen Mindestanforderungen des Senats, die für die bisherigen Sammelunterkünfte gelten.

[Beifall von Elke Breitenbach (LINKE)]

Hier steht Feldbett an Feldbett. Es gibt keine Asylberatung und keine Unterstützung. 500 Flüchtlinge sind in solchen Unterkünften untergebracht. Zudem werden die Bezirke erst in letzter Sekunde informiert. Dabei sind die Bezirke eigentlich verpflichtet, die schulpflichtigen Flüchtlingskinder in den umliegenden Schulen zu unterrichten. Dieser Aufgabe können sie durch die schlechte Informationspolitik aber nicht nachkommen.

Bleiben wir dabei: Wie können wir Menschen in eigenen Wohnungen unterbringen? – Wir halten dafür folgende aktuelle Maßnahmen für notwendig: Nur ein Bruchteil der 275 im Kooperationsvertrag „Wohnen für Flüchtlinge“ vorgesehenen Wohnungen, den der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen hat, sind tatsächlich vermietet. Hier fehlt eindeutig ein sinnvoller Sanktionsmechanismus gegenüber den eigentlich in der Pflicht stehenden Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem wäre es sinnvoll, mit weiteren Wohnungsbaugesellschaften zu verhandeln, um deutlich mehr Wohnungen zu akquirieren. Wir fragen uns: Warum passiert das eigentlich nicht?

Die vom Senat für die Anmietung von Wohnraum vorgegebenen Mietobergrenzen sind zu niedrig, um sich damit in Berlin mit Wohnraum versorgen zu können. Das gilt natürlich vor allem für die Innenstadtbereiche. Die Erfahrung machen momentan Hartz-IV-Bezieher genauso wie viele Asylbewerber. Asylsuchende müssen außerdem viel zu lange auf die Mietübernahmebescheinigung vom Lan

desamt für Gesundheit und Soziales warten. Ist die Bescheinigung der Sozialbehörde endlich da, dann ist die Wohnung oft schon an andere Mieter vergeben. Dieses Verfahren müsste deutlich verkürzt werden. Zudem scheitern Wohnungsangebote oft daran, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales sich weigert, die Mietkaution oder eventuell ausstehende Genossenschaftsanteile zu übernehmen. Dies würde vielen Betroffenen helfen und ihre Not auch ein wenig lindern.

Wir fragen uns: Warum werden keine eigenen Stellen für Sozialarbeiter finanziert, die nur bei der Vermittlung in eigenen Wohnraum helfen? Dies würde auch die städtischen Unterkünfte entlasten. Da Einzelwohnungen für die Stadt günstiger sind, würde man hier sogar noch Geld sparen. Das ist eine Tatsache, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen sollten. Der Flüchtlingsrat von Berlin hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Einzelwohnungen für die Unterbringung für die Stadt günstiger sind als Sammelunterkünfte.

Doch nehmen wir den Fokus noch einmal weg von Berlin: Nicht für alles, was gerade vielleicht nicht ganz so gut läuft, trägt der Senat die Schuld. Viele der Probleme, die Asylbewerber hier in dieser Stadt oder in anderen Bundesländern haben, sind durch Bundesgesetze verursacht. Viele Asylbewerber, viele Geduldete warten jahrelang in einem sehr unsicheren Status auf die Bewilligung ihres Asylantrags. Das ist vielleicht einer der wenigen Punkte, Herr Dr. Juhnke, wo ich Ihnen sogar zustimme. Die Verfahren sollten rechtssicher beschleunigt werden. Aber während die Asylbewerber und Geduldeten in ihrem Staus verharren, gibt es weitere Probleme.

[Benedikt Lux (GRÜNE) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Sie dürfen nicht arbeiten. Vielen werden – auch ihren Kindern – z. B. Bildungsabschlüsse vorenthalten. Auch das verhindert die Integration. Auch das verhindert, dass sie sich an dieser Gesellschaft beteiligen können.

Ein weiterer Punkt ist die Residenzpflicht, die schon angesprochen wurde. – Ich glaube, es gibt eine Zwischenfrage.

Es gibt eine Frage des Kollegen Lux. – Bitte schön!