Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wansner! Die Kosten sind mir nicht bekannt, aber ich habe gehört, dass zumindest im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg überlegt wird, ob man weitere juristische Schritte einleiten möchte. Ich hoffe sehr, dass es dazu noch einmal ein Überdenken gibt, ob das wirklich sinnvoll ist in Anbetracht doch erheblicher juristischer Kosten, die dann anfallen. Was das Bundesgericht bisher festgestellt hat, ist aus meiner
Sicht eindeutig, dass keine Klagemöglichkeit besteht. Insofern hoffe ich, dass da nicht eventuell auch noch weitere Schritte probiert werden.
Meine Frage richtet sich an Bildungssenatorin Scheeres. – Wie wir der Presse entnehmen konnten, ist die Zahl der schuldistanzierten Kinder im letzten Schuljahr auf 2 900 angestiegen – eine Anfrage eines Kollegen. Den Vogel hat der Bezirk Neukölln mit 777 abgeschossen – doppelt so hoch wie alle anderen Bezirke.
Ich würde gern von Ihnen, Frau Scheeres, wissen, wie Sie bewerten, dass das HB-Männchen Buschkowsky mit seinen Law-and-order-Maßnahmen – die meisten Bußgelder wurden in Neukölln verhängt – keinen Erfolg hat. Wie wollen Sie dieser Problematik begegnen?
Das geht inhaltlich nicht. Das betrifft denselben Inhalt wie die Große Anfrage, Herr Kollege: Schulpflicht, Schuldistanzierung.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Gesundheitssenator Czaja, und zwar zum Brand des PVC-Lagers in der Ollenhauerstraße am 17. Oktober. – Welche Schadstoffmessungen bezüglich der Dioxin- und Furanbelastung am Brandort und in der Umgebung wurden durchgeführt? Welche Ergebnisse haben diese Messungen ergeben? Wo wurden diese Ergebnisse veröffentlicht?
Diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten, da ich davon ausgehe, dass das Bezirksamt die diesbezügliche Messung durchführt. Mein Hinweis: Sie haben doch auch Bezirksverordnete, die sollten diese Fragen stellen. Ansonsten, wenn wir dafür zuständig sein sollten – ich wür
de das gern noch mal prüfen –, kann ich Ihnen die Antwort gern nachreichen. Aber ich gehe davon aus, dass Sie diese Frage im Bezirk stellen müssten.
Eben gerade weil der Bezirk von nichts weiß und auch nicht klar ist, wer für die Messung zuständig ist und wer die Kosten tragen soll, ist auch noch die Frage, ob die Bevölkerung und die Anwohner in der Umgebung der Brandstelle in solchen Fällen in ganz Berlin, egal wo auch immer sie passieren, informiert werden und die Brandstelle gesichert und/oder abgedeckt wird.
Zunächst handelt es sich ja um eine Umweltbelastung und damit um eine Frage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Diese müsste bei solchen Vorfällen dazu Stellung nehmen. Wir sind zwar für eine Fülle von Katastrophen in Berlin zuständig, da haben Sie zweifelsohne recht, aber für chemische Katastrophen ist Herr Müller zuständig.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen. – Sehr geehrte Senatorin Kolat! In meiner Frage geht es um den Entschließungsantrag für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung schwuler Männer, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten verurteilt worden sind. Das Land Berlin hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der mit breiter Mehrheit im Bundesrat angenommen worden ist. Meine Frage: Was steht damit für die Betroffenen ganz konkret dahinter?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ja, das war für das Land Berlin eine sehr gute Bundesratssitzung, weil unser Entschließungsantrag eine Mehrheit gefunden hat. Das war historisch sehr wichtig, denn sehr lange steht im Raum das Thema, dass für homosexuelle Männer, die auch nach 1945 nach dem § 175 verurteilt worden sind, ein Schritt in Richtung Rehabilitierung und Aufarbeitung dieser Geschichte gemacht wird. Das ist ein dunkles Kapitel in unserer Geschichte, in das wieder Licht gehört.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass es im Bundesrat eine Mehrheit gegeben hat. Da war nicht nur eine Partei aktiv, sondern da waren mehrere Parteien aktiv, dass hier so ein Konsens hergestellt worden ist. Nun ist der Ball bei der Bundesregierung, einen Schritt weiter zu gehen. Der Bundestag hat bereits für die in der Nazi-Zeit verurteilten homosexuellen Männer 2002 die Urteile aufgehoben und eine Rehabilitierungsregelung eingeführt. Dadurch haben wir eine Ungleichbehandlung zwischen den Männern, die aufgrund des gleichen Paragrafens während der Nazi-Zeit und nach 1945 verurteilt worden sind. Deswegen hoffe ich, dass die Bundesregierung jetzt diese Initiative aufgreift. Dass es rechtliche, juristische Bedenken gibt, ist uns bekannt. Aber das Land Berlin hat hierzu auch diverse Expertisen mit auf den Weg gegeben in der Hoffnung, dass auch diese Bedenken dann aufgehoben werden können.
Zugleich hatte der Senat auch beschlossen, nicht nur auf Bundesebene eine Initiative auf den Weg zu bringen, sondern auch als Land Berlin selbst zu handeln. Ich habe im August eine Kommission von sehr namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einberufen. Wir haben alle an einen Tisch geholt, das war eine sehr erfolgreiche Auftaktveranstaltung. Wir wollen eine berlinbezogene Forschung und Dokumentation der Fälle voranbringen, denn die betroffenen Männer sind inzwischen 80, 90 Jahre alt. Wir haben nicht mehr so viel Zeit. Wir müssen die Akten sichern, und wir müssen in diesem Bereich auf jeden Fall die Forschung und Dokumentation voranbringen. Gemeinsam mit der Magnus-HirschfeldStiftung haben wir schon die ersten Schritte eingeleitet. Ich freue mich, dass die Bundesregierung sich dieses Themas auch annimmt. – Danke schön!
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme einbeziehen!
Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0579
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Für die Besprechung bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Frau Kollegin Breitenbach hat das Wort – bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lebenssituation der Flüchtlinge in Berlin hat sich dramatisch verschlechtert. Für neu ankommende Asylbewerberinnen und -bewerber gibt es nicht mehr ausreichend Wohnungen und auch nicht ausreichend Unterkünfte. Asylbewerber müssen – so will es die Rechtslage – die ersten drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Diese Einrichtungen sind jetzt schon hoffnungslos überfüllt. Die Zahl von Asylsuchenden steigt insgesamt, auch in Berlin. Das hat sich schon länger abgezeichnet. Aber Senator Czaja hat keine Vorsorge getroffen.
Beim LAGeSo, an das die Flüchtlinge sich erst mal wenden müssen, spielen sich dramatische Szenen ab. Zelte mussten schon für die wartenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufgestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind völlig überlastet, und sie schaffen es kaum noch, den Flüchtlingen so zu helfen, wie es eigentlich nötig wäre. Sie, Herr Czaja, tragen für diese Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter die Verantwortung, und Sie tun nichts, um deren Arbeitsbedingungen und damit auch die Situation dort zu verbessern.
Rot-Rot hat damals gegen den Widerstand der CDU eingeführt, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach drei Monaten in eine Wohnung ziehen können. Allerdings gibt es in Berlin kaum noch Wohnungen für die festgeschriebenen Sätze der Unterkunft, und daran haben auch die neuen Regelungen des Senats nichts geändert. Auf der Website des LAGeSo kann man lesen:
In den letzten Jahren kommen erheblich mehr Flüchtlinge nach Deutschland und damit nach Berlin. Die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften ist knapp. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen könnte die Situation erheblich entspannen.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich, ebenfalls unter Rot-Rot, verpflichtet, 275 Wohnungen pro Jahr für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommen sie aber nicht nach. Bis August waren gerade einmal 56 Wohnungen an Flüchtlinge vermietet.
Sie, Herr Czaja, kennen dieses Problem mindestens seit Februar. Das lässt sich an Ihrer Beantwortung diverser Kleiner Anfragen nachvollziehen. Doch weder Sie noch Ihr Staatssekretär sind bis zum heutigen Tag in der Lage zu sagen, warum die Wohnungsbaugesellschaften dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Sie haben es einfach laufen lassen.