Protocol of the Session on September 27, 2012

1. Mit welcher Verzögerung im Teilausschreibungsprozess der Berliner S-Bahn ist zu rechnen, wenn die S-Bahn Berlin GmbH vor ordentlichen Gerichten gegen die Bedingungen der Ausschreibung vorgeht?

2. Ab welchem Verzögerungszeitpunkt wird der Senat sein Verhalten ändern und die notwendigen S-Bahnzüge von einer kommunalen Gesellschaft bestellen bzw. anschaffen lassen?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Zu Ihrer ersten Frage: Zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens könnte es kommen, falls die S-Bahn Berlin GmbH mit ihrem Nachprüfungsantrag Erfolg hätte. Bisher ist den Ländern der Nachprüfungsantrag jedoch von der Vergabekammer noch nicht einmal zugestellt worden. Auch eine Pressemitteilung der S-Bahn Berlin GmbH vermag die Zustellung nicht zu ersetzen. Vielmehr ist es zunächst Aufgabe der Vergabekammer des Landes Berlin zu prüfen, ob der Antrag als offensichtlich unzulässig oder unbegründet zurückzuweisen ist. Wird der Nachprüfungsantrag den Ländern zugestellt, darf das Vergabeverfahren zunächst weitergeführt werden. Das Vergaberecht untersagt lediglich eine Zuschlagserteilung und damit den Abschluss des Vergabeverfahrens.

Wird der Nachprüfungsantrag abgewiesen, kann das ohnehin fortgesetzte Vergabeverfahren zu Ende geführt werden. Soweit dem Nachprüfungsantrag ganz oder teilweise stattgegeben werden sollte, wäre eine Korrektur des Verfahrens unter Berücksichtigung der in der Entscheidung der Vergabenachprüfungsinstanzen angeordneten Maßnahmen erforderlich. Die Länder gehen jedoch

(Präsident Ralf Wieland)

davon aus, dass das gewählte Vergabekonzept der rechtlichen Überprüfung standhalten wird und zeitverzögernde Korrekturen nicht geboten sind. Daher sind auch Spekulationen über die Auswirkungen möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen aus Sicht des Senats derzeit nicht angebracht.

Zu Ihrer zweiten Frage: Da der Senat bisher keine Anhaltspunkte dafür hat, dass das gewählte Vergabekonzept nicht den Vorgaben des Vergaberechts entspricht, besteht kein Anlass, sich mit der hypothetischen Frage einer Änderung des Vergabegegenstandes zu befassen.

Kollege Wolf hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Müller! Ich gehe davon aus, dass die angekündigte Beschwerde – im Unterschied zu so manchem angekündigten S-Bahnzug – bei der Vergabestelle eintreffen wird und auch die angekündigte Klage, falls man bei der Vergabestelle nicht erfolgreich sein wird. Ich frage Sie deshalb noch einmal: Hält der Senat die Befürchtungen, die Herr Buchner unlängst im RBB geäußert hat, wonach 2017 das Problem besteht, dass 150 alte Züge umgerüstet und mit neuen Sicherheits- und Kommunikationssystemen ausgerüstet werden müssen, damit technische Risiken verbunden sind und auch die Zulassung durch das Eisenbahnbundesamt nicht gesichert ist – die Mehrkosten schätzt er auf 100 Millionen Euro –, für gegenstandslos, oder ist der Senat der Auffassung, dass da etwas dran ist?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Wir haben uns mehrfach sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss darüber auseinandergesetzt, wie die Situation bei der S-Bahn ist und welche Schritte daraus folgen sollten. Man kann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich will das hier noch einmal deutlich sagen, dass es natürlich bei den alten S-Bahnzügen auch ein Problem gibt. Das ist der Grund für das ganze Verfahren, das wir jetzt starten, und deshalb gibt es auch einen Zeitdruck. Das ist gar keine Frage. Aber dass die Berechnungen der S-Bahn so stimmen sollten, wie sie von der S-Bahn dargestellt werden, das ist nun auch in keiner Art und Weise irgendwie belegt.

Ich frage zum zweiten auch noch mal: Soll es wirklich das Ergebnis sein, dass wir jetzt auf Grundlage der Annahmen und der Wirtschaftlichkeitsberechnungen der

S-Bahn im vorauseilenden Gehorsam schon während der Prüfung bei der Vergabekammer unsere Verfahren verändern? Würden wir das alle gemeinsam genauso bewerten, wenn irgendein Privater auf Grundlage seiner wirtschaftlichen Berechnungen Bedenken hätte und sagt, ihm wäre das eine oder andere Verfahren lieber? Würden wir es so bewerten, dass dann sofort unsere Senatsverfahren gestoppt würden? – Ich glaube, wir würden alle zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht sein kann, sondern dass jeder Bieter erst einmal aufgefordert ist, ein vernünftiges Angebot abzugeben, bevor er sich gerichtlich darüber auseinandersetzt, was ihm denn das genehmste Verfahren wäre.

Die nächste Nachfrage geht an den Kollegen Gelbhaar. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Trotzdem noch einmal in die gleich Kerbe: Ist denn die Zugbestellung im Jahr 2014 völlig unbeeindruckt von irgendwelchen Gerichtsverfahren zu sehen, oder sehen Sie durchaus die Gefahr, dass durch diese oder weitere Klagen dabei eine Verzögerung erfolgen kann? Wenn ja, wie wirkt sich das auf den Zugverkehr ab 2017 aus?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Nicht nur bei einem Verfahren in diesem Verkehrsbereich, sondern in jedem Vergabeverfahren gibt es Unsicherheiten, Nachfragen und die Möglichkeit für alle Bieter, Überprüfungen zu veranlassen. Das ist etwas, mit dem wir uns natürlich auch auseinandersetzen und das wir auch sehr sensibel begleiten. Aber noch einmal: Ich sehe nach wie vor im Moment keinen Zeitpunkt und keinen Anhaltspunkt gegeben, um zu sagen: Wir müssen jetzt schon aus dieser einseitigen Überprüfung und Beantragung bei der Vergabekammer, ohne dass man da überhaupt schon eine Stellungnahme hat, die Konsequenz ziehen, unser Verfahren zu verändern.

Vielen Dank!

Das Wort hat nun Kollege Martin Delius von den Piraten zu seiner Mündlichen Anfrage über

Syrische Studierende in Berlin

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele syrische Studierende leben, studieren und arbeiten derzeit in Berlin, und mit welchen konkreten Problemen sind sie angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Herkunftsland zurzeit konfrontiert?

2. Welche Hilfsmaßnahmen hält der Senat in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und dem Studentenwerk für die schwierige aufenthaltsrechtliche und finanzielle Situation der betroffenen Studierenden bereit?

Es antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! An den Berliner Hochschulen sind derzeit 229 Studenten mit syrischer Staatsbürgerschaft immatrikuliert. Von den individuellen Problemen erlangen die Hochschulen und das Studentenwerk nur dann Kenntnis, wenn die Studierenden Hilfe einfordern. Wir haben jetzt aufgrund Ihrer Mündlichen Anfrage beispielhaft bei der TU nachgefragt und haben die Auskunft bekommen, dass an der TU zurzeit 98 Studierende mit syrischer Staatsbürgerschaft sind und davon zurzeit 47 promovieren. Bekannt sind Probleme hier bislang nur bei jenen Studierenden, die mit einem Stipendium der syrischen Regierung ausgestattet sind. Diese erhalten im Moment wohl keine finanziellen Leistungen, und dementsprechend haben sie ein Problem, ihren Lebensunterhalt hier zu gestalten. Im Besonderen betrifft das wohl Doktorandinnen und Doktoranden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Studentenwerk bietet Studierenden in Not sowohl soziale und psychologische Beratung als auch finanzielle Unterstützungshilfen an. Es unterstützt sie auch in Bezug auf Arbeitsmöglichkeiten – also darin, Studentenjobs zu bekommen. Bezüglich der syrischen Studierenden liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Es liegt derzeit eine Anfrage eines Studierenden mit syrischer Staatsbürgerschaft für eine Nothilfe vor. In den Wohnheimen des Studentenwerks in Berlin wohnen zurzeit 130 Studierende mit syrischer Staatsbürgerschaft. 26 Studierende mit syrischer Staatsbürgerschaft sind derzeit bei der Arbeitsvermittlung registriert. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass das Studentenwerk die Staatsbürgerschaft nicht in dem Sinne überprüft, sodass die Datenlage nicht unbedingt konkret ist.

Aufenthaltsrechtlich dürfte die Situation in Syrien zunächst nicht zwingend ein Problem für die Studierenden

darstellen, da diese ihre Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für das Studium an einer staatlichen oder anerkannten privaten Hochschule erhalten.

[Unruhe]

Einen kleinen Moment bitte, Frau Senatorin! – Es wäre hier in Richtung Senat doch ein Hinweis angebracht, dass Ihre Kollegin ungestört reden darf. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Zwar müssen sie eine ausreichende Finanzierung für ihren Aufenthalt nachweisen, sie sind jedoch nach § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz berechtigt, maximal 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr zu arbeiten.

Kollege Delius! Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Frau Bayram das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Sie haben auf die Frage des Kollegen lediglich darüber Auskunft erteilt, dass Sie sich über die Situation der syrischen Studentinnen und Studenten informiert haben. Aber die Frage des Kollegen ging ja dahin, ob Sie die Studentinnen und Studenten unterstützen möchten. Dass es da ein grundsätzliches Problem gibt, haben Sie selbst vorgetragen, indem Sie gesagt haben, sie seien mit Stipendien der syrischen Regierung erst nach Deutschland gekommen. Was Sie vorgelesen haben, was als Arbeitsgelegenheiten für Studenten rechtlich zulässig ist, reicht nicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Das ist aber – das gebe ich gerne zu – keine Frage, die Sie allein betrifft. Das ist auch eine Frage, die den Innensenator betrifft. Insoweit müsste auch er sich dazu äußern, ob in diesem Bereich aufgrund der akuten Situation für die Fälle eine Lösung gefunden wird. Dass die Leute sich erst melden und verzweifelt an die Studentenwerke wenden müssen, muss, denke ich, nicht der Weg sein.

Frau Kollegin! Die Frage ist schon formuliert worden.

Ein Aspekt ist mir noch wichtig:

(Präsident Ralf Wieland)

Es geht um eine Fragestellung, und das wissen Sie!

Die Frage ist, ob Sie Ihren Kollegen auf den Weg bringen können, dass er seine Ausländerbehörde anweist, diesen Studenten großzügige Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke schon, dass ich die Frage richtig beantwortet habe. Es ging darum, ob uns die Situation der syrischen Studenten bekannt ist. Daraufhin haben wir die Universitäten befragt, beispielsweise die TU, und haben Studentenzahlen oder Hilfsmöglichkeiten über das Studentenwerk, etwa Beratung und finanzielle Notfallhilfen, genannt.

Das Land Berlin unterstützt die Hochschulen und das Studentenwerk auch finanziell.

[Zuruf von den GRÜNEN]

Die Frage von Frau Bayram war ziemlich lang und ausführlich, und ich werde auf alles antworten!

Es gibt unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang. Sie wissen auch, dass gerade mir das Beratungsangebot an den Hochschulen sehr wichtig ist, und ich bin froh, dass wir solche Beratungsmöglichkeiten für die Studentinnen und Studenten haben. Dass es natürlich eine schwierige Lebenssituation ist, habe ich auch dargestellt, und ich gehe einmal davon aus, dass mein Kollege das Thema auch im Blick hat und entsprechend bearbeitet.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 11 des Kollegen Gottfried Ludewig von der CDU über

Baumaßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark