Protocol of the Session on September 27, 2012

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat auf Vorschlag der CDU-Fraktion die Senkung der Wasserpreise beschlossen. Damit hat sich die CDUFraktion in einem zentralen Punkt durchgesetzt. Und, lieber Herr Kollege Dr. Lederer, nachdem Sie zehn Jahre lang nichts zustande gebracht haben, haben wir innerhalb von einem Jahr die wesentlichen Weichen gestellt. Wenn die Wasserbetriebe trotzdem an der Klage gegen die Kartellamtsverfügung festhalten, so ist das durchaus nachvollziehbar – die Frage war hier aufgetaucht. Die Grundsatzfrage muss geklärt werden, ob die Kartellbehörden überhaupt für gesetzlich festgelegte Wasserpreise zuständig sind oder nicht. Die Frage, ob wir hier als Par

lament die Hosen in der Frage anhaben, möchten wir schon geklärt wissen.

Die gesetzestechnisch-betriebswirtschaftliche Umsetzung der Gebührensenkung in den Anträgen I und II der Linksfraktion wird im einzelnen geklärt werden. Ich möchte aber noch auf eines hinweisen: Die vielen positiven fachlichen Ergebnisse des Einstiegs der privaten Partner RWE und Veolia in den vergangenen 13 Jahren haben wir vor zwei Wochen an dieser Stelle ausführlich erörtert, ebenso wie die etwas problematische finanzielle Seite des Konsortialvertrages. Die CDU-Fraktion bedauert den Rückzug von RWE. Wir tragen den Rückkauf der Anteile aber mit. Wir halten dieses Geschäft – auch das ist nicht unwichtig – auch finanziell für verantwortbar.

Der zweite Teil des Koalitionsbeschlusses betrifft Veolia. Der Senat wird Verhandlungen mit Veolia mit dem Ziel aufnehmen, die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit zu modernisieren. Veolia ist im Wassergeschäft weltweit tätig und hat eine immense Erfahrung in diesem Geschäft. Von dieser immensen Erfahrung haben die Berliner Wasserbetriebe und damit auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin in den letzten 13 Jahren massiv profitiert. Das ist der Grund, warum wir Veolia auch in Zukunft an Bord halten wollten. Natürlich ist Veolia nicht die Caritas. Das ist völlig klar. Das Unternehmen will Geld verdienen. Das habe ich auch vor zwei Wochen schon gesagt. Das ist auch in Ordnung so: Gute Leistung auf der einen Seite für gutes Geld auf der anderen Seite. Aufgabe des Senats ist es nun, in dieser Situation die Randbedingungen bei den anstehenden Verhandlungen im Interesse des Landes Berlin so geschickt auszuhandeln, dass wir als Land Berlin die beste Leistung zum besten Preis bekommen.

Im Antrag III fordert die Linksfraktion nun ein Konzept für eine langfristige Perspektive der Berliner Wasserbetriebe und führt als Begründung im Wesentlichen eine Reihe von Selbstverständlichkeiten auf. Sie fordern zum Beispiel, Herr Dr. Lederer, eine Strategie für Mitarbeitermotivation. Sprechen Sie doch einmal mit den Arbeitnehmervertretern der Berliner Wasserbetriebe. Sie haben dort seit Jahren eine ganze Menge verschlafen.

[Uwe Doering (LINKE): Machen wir regelmäßig!]

Die Berliner Wasserbetriebe sind seit Jahren ein hervorragend geführtes Unternehmen mit nicht nur finanziell sehr guten Ergebnissen, sondern auch fachlich sehr guten Ergebnissen. Wir als CDU-Fraktion bekennen uns daher auch in Zukunft zu einer öffentlich-privaten Partnerschaft bei den Berliner Wasserbetrieben. Die Koalition hat nun beschlossen, genau dieser Linie zu folgen. Ziel der CDU-Fraktion ist es – ich kann auch das immer nur wiederholen – eine Lösung im Einvernehmen des Landes mit dem privaten Partner, Veolia, zu finden und die Wasserbetriebe endlich aus der juristischen und politischen Schusslinie zu nehmen, damit sich Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Wasserbetriebe endlich wieder auf ihre

(Gerwald Claus-Brunner)

zentrale Aufgabe konzentrieren können, nämlich sauberes Wasser für Berlin zu fairen Preisen. – Danke schön!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Dr. Garmer! – Für die Piratenfraktion erteile ich dem Kollegen Claus-Brunner das Wort. – Bitte schön!

So, können sich die Kollegen von der SPD auch einmal auf ihre vier Buchstaben setzen und hier mal ihr Gesicht herwenden.

Entschuldigung, Herr Claus-Brunner! Das überlassen Sie bitte mir.

Gut! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Senatorinnen beliebigen Geschlechts! Sehr geehrte Kolleginnen beliebigen Geschlechts! Sehr geehrte Gäste, die noch anwesend sind! Ich vermisse Herrn Nußbaum, aber das Thema scheint ihn gerade nicht zu interessieren. Es ist auch nicht so ganz sein Bereich. Frau Yzer ist gerade erst im Amt. Deswegen möchte ich Frau Yzer nahelegen, dass Sie zum Sonderausschuss Wasser, der am 19. Oktober tagt, erscheinen. Schauen Sie also bitte einmal in Ihren Terminkalender, ob Sie sich diesen Termin freihalten können.

Hier wird heute von der großen Koalition ein Possenspiel geleistet, was jeglichen Vergleichen – wenn ich mich an die parlamentarische Wortwahl halten soll – spottet. Hier wird auf der einen Seite mit Kleinstbeträgen versucht zu sparen. Ein Volksentscheid ist unheimlich teuer; das können wir uns nicht leisten. Auf der anderen Seiten werden drei- und vierstellige Millionenbeträge einfach so aus dem Fenster geworfen. Damit kommen wir auch schon zur Sache. Der Rückkauf der RWE-Anteile ist mit 618 Millionen Euro angesetzt. Das sind ungefähr 420 Millionen Euro over the top. Wir blasen der RWE ohne Not 420 Millionen Euro in den Arsch.

Das rüge ich. Befleißigen Sie sich bitte einer normalen Sprache.

Ich werde mich bemühen. Es fällt mir bei diesem Thema nur verdammt schwer. – Wir haben im Sonderausschuss Wasser von 666 235 Berlinern den Auftrag erhalten,

neben dem Rückkauf die anderen Optionen wie beispielsweise die Rückabwicklung oder Rückenteignung zu überprüfen. Beide anderen Optionen sind zu keinem Zeitpunkt vom Senat oder der großen Koalition auch nur ansatzweise in Frage gestellt worden. Sowohl die Rückübereignung als auch die Rückabwicklung der Verträge würde uns wesentlich günstiger kommen, weil der aktuelle Kaufpreis und Wert des Unternehmens berücksichtigt würde, wenn man dieses so täte. Ich würde also gleich beide privaten Anteilseigner zurückbekommen.

Unabhängig davon kaufe ich mich mit den 618 Millionen Euro in die RVB ein, nicht in die Berliner Wasserbetriebe. Die RVB ist eine Beteiligungs-GmbH. Sie ist ein Konstrukt der Veolia und der RWE AG, um gegenüber dem Land Berlin dazustehen und gemeinsam zu handeln, damit sie ihre Sachen durchbekommen. Unter anderem wird auch mit einem sogenannten Shareholders’ Agreement deutlich gemacht, wie genau die entsprechenden privaten Anteilseigner sich gegenüber dem Land Berlin zu verhalten haben. Das Land Berlin geht Rechtsnachfolge in diesem Shareholders’ Agreement ein, und es ist überhaupt nicht klassifiziert, ob man dieses Shareholders’ Agreement in irgendeiner Form ändern möchte.

Es wird auch zu keinem Zeitpunkt darauf eingegangen, dass der Konsortialvertrag – ich habe die Frage heute zu stellen versucht; sie wurde mir in der Vergangenheit und auch heute nicht beantwortet – in § 23.7 seit über 13 Jahren einen überhöhten Gewinn garantiert, und zwar 250 Millionen Euro im Jahr. Es wird weiterhin versucht, diesen überhöhten Gewinn herauszuholen. Es kann aber nicht sein, dass ich auf Kosten eines ehemaligen landeseigenen Betriebes Gewinne herausziehe und diese an die Privaten weitergebe. Hier wird auch nicht darauf geachtet, dass wir eine öffentliche Daseinsvorsorge zu erfüllen haben.

Der landeseigene Betrieb Wasserbetriebe muss wiederhergestellt werden. Wenn wir schon auf die Vergangenheit zurückkommen, dann bin ich der Meinung und bin auch dazu verpflichtet zu sagen, ich gehe wieder nach 1994 zurück, mache die Änderungen im Teilprivatisierungsgesetz rückgängig und ändere das Betriebegesetz entsprechend wieder, sodass ich den Stand von 1994 habe. Dann habe ich wieder einen vernünftigen Ausgangspunkt. Und nicht dass ich hier parallel beim Energiebereich wieder so eine Konstruktion bei den Wasserbetrieben einrühre, dass da wieder Veolia mit drin ist! Ich mache es bei der S-Bahn mit der Teilausschreibung, da wird auch wieder Veolia hereingeholt. Es kann doch nicht wahr sein, dass ein Privatanteilsnehmer sich auf Kosten der Substanz der landeseigenen Betriebe, auf Kosten der Steuerzahler Gewinne herauszieht, begründet durch den Konsortialvertrag, § 23.7: Wenn der Betrieb die Gewinne nicht erwirtschaftet, dann springt der Senat mit seinen Haushaltsmitteln dafür ein, damit die privaten Anteilseigner ihr Geld weiterhin bekommen. Diese Unverschämt

(Vizepräsident Andreas Gram)

heit darf so nicht weiter existieren. Das muss rückgängig gemacht werden, das muss rückabgewickelt werden. Daran herumzudoktern, ist der falsche Ansatz. Man muss wieder ganz auf Anfang, 1994, das wiederherstellen.

Sie müssen bitte zum Ende kommen, Herr Kollege!

Ja, danke schön! Fünf Minuten sind einfach zu kurz, um dieses ausführliche Thema ausreichend zu diskutieren.

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Danke schön! – Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzantrags und der Anträge der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Wiederspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Die lfd. Nr. 7 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der lfd. Nr. 4.5.

Ich komme dann zur

lfd. Nr. 7 A:

Gesetz zur Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0535

Erste Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. – Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzantrags an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7 B:

Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft

Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0540

Erste Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. – Hier haben wir eine Besonderheit. Dieses Gesetz ist bereits am 9. Mai 2012 als Drucksache 17/0320 eingegangen. Es wurde in der 14. Sitzung in erster Lesung behandelt und an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Inzwischen hat die Geschäftsstelle des Senats bestätigt, dass eine Divergenz zwischen der Vorlage in Schriftform und der elektronisch übermittelten Datei vorgelegen hat. Der Senat hat daher zur heutigen Sitzung ein mit dem Senatsbeschluss Nr. S 302/2012 und der elektronisch übermittelten Fassung übereinstimmendes und vom Regierenden Bürgermeister und vom Senator für Finanzen schlussgezeichnetes Papierexemplar vorgelegt. Jetzt haben Sie – auf Deutsch gesagt – das richtige Exemplar.

Hierzu eröffne ich die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage Drucksache 17/0540 an den Rechtsausschuss und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Das am 8. Mai 2012 übersandte Papierexemplar ist laut Geschäftsstelle des Senats obsolet geworden. Ich schlage vor, dass vor diesem Hintergrund die Drucksache 17/0340 für erledigt erklärt wird. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Das ist so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 8 und 9 stehen als vertagt auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 10:

a) Frauen- und Mädchenfußball stärken (I)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. August 2012 Drucksache 17/0497

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0260

b) Frauen- und Mädchenfußball stärken (II) – Mädchenfußball gezielt an den zentral geleiteten Sportschulen Berlins fördern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. August 2012 Drucksache 17/0498

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0261