Protocol of the Session on May 24, 2012

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Das klingt ja nicht gerade be- geistert!]

Die Senatsverwaltung hat viele Wochen an dem Entwurf gearbeitet; Verbände konnten einen ersten Entwurf kommentieren; das Thema wurde im Bildungsausschuss und in einer Aktuellen Stunde im Plenum ausgelotet; der Rat der Bürgermeister hat Anmerkungen dazu gemacht. Der Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren, ist ein inhaltlich solides Ergebnis, unterfüttert mit konkreten Zahlen zur Finanzierung und zu dem damit verbundenen notwendigen Stellenaufwuchs.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Die Koalition setzt mit diesem Gesetzentwurf eine zentrale Forderung des Hortbegehrens und eine Koalitionsvereinbarung um. Wir haben uns politisch darauf festgelegt, dass wir die besonderen Bedarfsprüfungen für die Klassen 5 und 6 für Betreuungsangebote vor und nach der offiziellen Schulzeit abschaffen werden und damit allen Berliner Fünft- und Sechstklässlern unbürokratischen Zugang zu diesen zusätzlichen Betreuungs- und Bildungsangeboten geben wollen.

Über diese Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten werden sich viele tausend berufstätige Eltern in Berlin freuen. Da alle Grundschulen in Berlin als Ganztagsschulen mit maximalen Betreuungsangeboten von 6 bis 18 Uhr funktionieren und da die neuen integrierten Sekundarschulen von Anfang an als Ganztagsschulen konzipiert sind, konnten berufstätige Eltern in Berlin schon jetzt auf ein weitgespanntes und im Bundesvergleich sehr gut ausgebautes Netz an außerfamiliärer Betreuung zurückgreifen.

Gefehlt hat dieses Betreuungsangebot für die Klassen 5 und 6. Da gab es einen Bruch, da gab es eine Lücke, und diese Lücke werden wir mit diesem Gesetz mit einer Investition von 5,4 Millionen Euro und 108 zusätzlichen Erzieherinnenstellen ab diesem Schuljahr für die Klasse 5 und ab dem nächsten Schuljahr auch für die Klasse 6 ein für allemal schließen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Kurz auch noch etwas zur Ferienbetreuung, die für viel Wirbel gesorgt hat, aber eigentlich nie im Sinne der Schließung der Betreuungslücke zur Debatte stand, da es hier ja eigentlich gar keine Lücke gab, weil die weiterführenden Schulen gar keine Ferienbetreuung anbieten: Der Gesetzentwurf hat hier zum einen für die Situation in den

Klassen 1 bis 4 rechtliche Klarheit dahingehend geschaffen, dass Ferienbetreuung für die Klassen 1 bis 4 jetzt für alle Kinder auch nach dem Schulgesetz vorgesehen ist.

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Was ist mit 5 und 6?]

Zum anderen gibt es nun Klarheit dahin gehend, dass diese Ferienbetreuung bis maximal 16 Uhr auch in Zukunft für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf, für die sie auch bisher schon zur Verfügung stand, weiter erhalten bleiben wird. – Also auch in dieser Hinsicht haben wir nun ein gutes Ergebnis aus Sicht der vielen – zu denen auch ich mich zähle –, die sich für diesen Aspekt noch einmal besonders stark gemacht haben.

Die Senatsverwaltung für Bildung hat sich in ihrem Gesetzentwurf aber nicht auf die Neuregelung des Zugangs zur ergänzenden Betreuung für die Klassen 5 und 6 beschränkt. Sie hat lobenswerterweise auch angefangen, das Thema der ergänzenden Betreuung von den behinderten Schülern anzupacken, die im Rahmen der integrativen Beschulung die Mittelstufe einer allgemeinen Ganztagsschule besuchen. Weitergehende beziehungsweise abschließende Regelungen werden sicherlich in einem späteren Gesetz zur Umsetzung der Inklusion getroffen werden müssen.

Aber eine wichtige Sache werden wir mit diesem Gesetz schon jetzt erreichen: Es wird sichergestellt, dass diese Schülergruppe an allgemeinen Schulen ein auf ihren Bedarf zugeschnittenes Betreuungsangebot bekommt, das bis zu 37,5 Stunden umfassen kann und die Essensversorgung mit einschließt.

Das ist ein erster, richtiger Schritt hin zur Inklusion und zu mehr tatsächlicher Wahlfreiheit für die Eltern dieser Kinder, da damit die Regelschulen den Förderschulen gegenüber nicht mehr schlechter gestellt sein werden.

Eine Ferienbetreuung an Regelschulen für behinderte Mittelstufenschüler ist, analog zu den behinderten Schülern, nicht vorgesehen. Diese gibt es jedoch an Förderschulen, und vielleicht können hier bis zur abschließenden Regelung der Inklusion noch pragmatische Kooperationslösungen gefunden werden.

Dieses Gesetzentwurf ist eine gute Nachricht für alle berufstätigen Eltern in Berlin, die während der Schulzeit ihrer Kinder auf Kontinuität in der Betreuung angewiesen sind. Darüber hinaus werden auch die Eltern unterstützt, denen es besonders schwerfällt, sich in den zwölf Ferienwochen pro Jahr selbst um ihr Kind zu kümmern. Und schließlich schaffen wir mit der Sicherstellung der ergänzenden Betreuung von behinderten Mittelstufenschülern an Regelschulen den Einstieg in die Inklusion.

Ich sehe daher den weiteren Beratungen im Ausschuss und einer Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause sehr zuversichtlich entgegen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank, Frau Bentele! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Abgeordnete Herr Mutlu das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Bentele! Ich nehme den letzten Satz gern auf. Ich bin gespannt, was Sie in den Beratungen in dem zuständigen Fachausschuss von sich geben werden. Denn das, was hier als Drucksache vorliegt, ist weder halbgar noch gekocht, es ist einfach eine Mogelpackung. Deshalb bin ich gespannt, ob Sie im Fachausschuss auch tatsächlich die Kritik der Verbände, der Eltern und der Schulen aufnehmen und die vollständige Lückenschließung tatsächlich auch erbringen werden. Diese Gesetzentwurf entspricht dem nämlich nicht.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich gehöre seit 1999 diesem Hohen Hause an, und ich kann mich an etliche Diskussionen erinnern, wo wir das Thema der Lückenschließung immer wieder behandelt haben. Wir Grüne haben in jeder Legislaturperiode mindestens einen Antrag gestellt, dass diese Lücke zwischen den Klassen 5 und 6 endlich geschlossen wird. Auch unter Rot-Rot hatten wir leider keinen Erfolg.

Jetzt hat die große Koalition das im Koalitionsvertrag festgehalten, und wir haben uns darüber gefreut. Der Gesetzentwurf wird aber meiner Ansicht nach nicht Ihrem Koalitionsvertrag gerecht. Das betrifft tatsächlich die Ferienbetreuung in der Klasse 5 und 6. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verschlechtern Sie die Situation, und ich kann nur hoffen, dass Sie das in der Beratung im Gesetz ändern. Wir werden auch mit Änderungsanträgen das Ganze begleiten. Zwei Fraktionen sind ja sogar eifrig gewesen und haben bereits zur ersten Lesung, was ungewöhnlich ist, Änderungsanträge eingebracht. Aber im Sinne der Eltern, der Verbände und der Schulen ist es allemal. Deshalb unterstützen wir die Änderungsanträge der Piraten und der Linken. Wir werden unsere Anträge ebenfalls stellen. Ob Sie es aber ernst meinen, liebe Kollegen von der großen Koalition, das werden wir gleich in der Abstimmung im Anschluss sehen. Wir haben hier nämlich eine Drucksache als Beschlussempfehlung zur Abstimmung, die genau dieses Problem benennt, die ganz konkret die vollständige Schließung der Hortlücke in 5/6 fordert. Und wenn Sie das ernst meinen, lassen Sie das Spiel von Opposition und Regierung, stimmen Sie unserem Antrag zu,

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

damit dieses Haus in Gänze ein Signal aussendet in die Stadt und sagt: Ja, wir wollen alle gemeinsam dieses Problem lösen. Ihr Gesetzesantrag tut es nämlich nicht.

Ich bin auch gespannt darauf, ob Sie in der Schlussabstimmung des Berliner Haushalts für die Jahre 2012 und 2013 tatsächlich die Mittel dafür bereitstellen. In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich ganz genau zugehört – die Frau Senatorin ist nicht da – und mit Freude festgestellt, dass das auf ihrer Agenda ist. Aber bevor der Haushalt nicht besiegelt ist und bevor diese Drucksache und ihre Macken nicht korrigiert sind, stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu und werden weiterhin für die vollständige Schließung der Hortlücke kämpfen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Ich bin auch bei Ihren Aussagen hellhörig geworden, Frau Kollegin Bentele, Sie haben ja nahezu das wiederholt, was die Senatorin gestern im Hauptausschuss gesagt hat. Und deshalb hoffe ich, dass Sie dabei bleiben. Und ich hoffe auch, dass Sie mit uns gemeinsam und mit den Eltern und den Kindern gemeinsam an einem Strang ziehen und diese Drucksache 17/0333 entsprechend verändern, damit tatsächlich eine vollständige Lückenschließung erfolgt und wir nicht eine Lücke in der Lückenschließung aufreißen, wie ein geschätzter Kollege von der CDU einmal hier vom Pult gesagt hat. In dem Sinne lassen Sie uns das Spielchen von Opposition und Regierung sein! Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Stimmen Sie unserem Antrag, der heute zur Abstimmung steht, zu! Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen! Dieses Signal brauchen die Eltern und die Schüler, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Überschrift, die auch die SPD immer wieder gern verwendet, tatsächlich gewährleistet wird. In dem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Mutlu! – Das Wort für eine Kurzintervention hat der Abgeordnete Oberg. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mutlu! Es ist richtig, dass es in der Frage des Lückenschlusses eine große Einhelligkeit in diesem Haus gibt. Alle sind dafür, dass der Lückenschluss in den Klassen 5 und 6 kommt, und alle sind auch dafür, eine angemessene Ferienbetreuung sicherzustellen. Das war in den letzten Wochen und Monaten so, und das ist auch heute so.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie jetzt sagen: Dann lassen Sie uns die Einmütigkeit beweisen. – Dann definieren Sie aber ein Kriterium, von dem Sie genau wissen, dass es das gar nicht trifft. Denn wenn Sie zum Kriterium erklären, ob wir Ihrem vorliegenden Antrag zustimmen oder nicht, ob wir es ernst meinen mit dem Lückenschluss, dann ist das ein kleiner Taschenspielertrick; denn

der vorliegende Antrag, den Sie zum Kriterium erklären, beinhaltet etwas ganz anderes. Da geht es nämlich nicht um den Lückenschluss, da geht es nicht darum, die besondere Bedarfsprüfung abzuschaffen, sondern darum, die Bedarfprüfung insgesamt abzuschaffen.

Lieber Herr Kollege Mutlu! Sie wissen das aus den vorherigen Debatten, Sie hören in der Regel ja gut zu, dass wir dem natürlich nicht zustimmen werden, weil das auch noch deutlich teurer würde, als es ohnehin wird. Deshalb haben Sie gerade das schöne parlamentarische Spielchen betrieben, sich hier hinzustellen und zu sagen: Lassen Sie uns Einmütigkeit zeigen; zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen – und halten dann ein Stöckchen hin, von dem Sie wissen, dass wir nicht darüber springen können, weil es etwas anderes beinhaltet, um dann hinterher mit dem Finger auf uns zu zeigen: Sehen Sie, Sie meinen es gar nicht ernst!

Deshalb sage ich Ihnen schon mal jetzt: Wir stimmen dem Antrag nicht zu, meinen es aber trotzdem ernst, weil das, was Ihr Antrag beinhaltet, etwas ganz anderes ist, als hier zur Debatte steht. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen und alles übrige in der Ausschussberatung am konkreten Gesetz mit den notwendigen Änderungen beraten. Aber über dieses heute eben hingehaltene Stöckchen werden wir nicht springen. Ernst meinen wir es trotzdem. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Ich gehe davon aus, dass Sie antworten möchten. – Bitte sehr!

Lieber Kollege Allwissend oder Sprecher für alle Fachpolitikbereiche!

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Oder Allzweckwaffe – keine Ahnung. Ich verstehe nicht, warum Ihr bildungspolitischer Sprecher da hinten steht und Sie stattdessen hier sprechen. Aber egal, ich reagiere gern darauf.

Die Überschrift unseres Antrags lautet: Bessere Bildung, Ganztagsbetreuung für alle, keine Lücke in Klassenstufe 5 und 6. Da ist klar benannt, worum es geht. Ja, wir meinen es ernst, wir wollen keine besondere Bedarfsprüfung mehr, weil sie einfach unsinnig ist. Und wir wollen auch nicht das, was Sie in Ihrer Drucksache haben, dass Eltern den besonderen Bedarf nachweisen müssen, z. B. Eltern, die Hartz-IV-Bezieher sind, deren Kinder eine Nachmittagsbetreuung sehr wohl aus bildungspolitischen, pädagogischen Gründen in Anspruch nehmen müssten. Die können keinen Nachweis bringen, weil sie zu Hause sind und diesen Bedarf in dem Sinne, wie Sie es defi

nieren, gar nicht haben. Also daher keine Taschenspielertricks: Wenn Sie es ernst meinen mit der Lückenschließung, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Und dann können wir auch gemeinsam schauen, dass wir voranschreiten.

Aber eines möchte ich dennoch feststellen: Ich bin froh darüber, dass nach jahrelanger akribischer Arbeit vieler Eltern, Verbände, Schulen in diesem Bereich und der Grünen-Fraktion, die dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat, jetzt die große Koalition einsichtig ist. Wir werden gucken, wie einsichtig Sie sind und wie weit Sie gehen. Ich hoffe, dass Sie es ernst meinen. In dem Sinne: Wir werden uns im Fachausschuss austauschen. Mal schauen, wie Sie da reagieren, Herr Kollege!

[Martin Delius (PIRATEN): Genauso wie hier! – Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Mutlu! – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Özışık das Wort. – Bitte sehr!

[Martin Delius (PIRATEN): Der Bildungspolitiker!]

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sollten ein bisschen Ruhe einkehren lassen. Ich weiß ja nicht, ich bin ganz zufrieden mit der Gesetzesvorlage. Das läuft doch alles gut. Es ist eben so, dass man ein bisschen mehr Geduld aufbringen muss. Aber ich meine, meine Art und Weise wird sich wahrscheinlich in diesen vier, fünf Jahren hier durchsetzen. Davon können Sie ausgehen, dass ich diese Spielchen nicht mitmachen werde,

[Beifall bei der SPD]

dass ich meine eigene Art und Weise habe, Herr Delius. Und das wird so bleiben. Sie werden mich nicht verändern können.

In Berlin sind seit dem August 2005 alle Grund- und Sonderschulen Ganztagsschulen. Fangen wir mal bei null an. Berlin ist, was die Ganztagsbetreuung angeht, bundesweit vorne. Das ist Fakt. In anderen Bundesländern gibt es nach dem 4. Schuljahr und in den Ferien keine Betreuung. Das wissen wir auch alle. Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde mit der Schaffung der integrierten Sekundarschulen und auch an weiterführenden Schulen ein Ganztagsangebot für die Jahrgänge 7 bis 10 eingerichtet. Die Ganztagsschulen bieten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und bei besonderem Bedarf auch für die Jahrgänge 5 und 6 ganztägige Betreuung an. Es ist für die Familien sehr schwierig, einen von den vorhandenen ca. 2 700 Hortplätzen zu bekommen. Das ist uns klar.

Mit diesem Gesetz wird diese Situation geändert. Die Lücke wird vollständig geschlossen – deutliche Verbesserung im Vergleich zu den uns bisher bekannten Referentenentwürfen, auch zum Gesetz. Mit Beginn des Schuljahrs 2012/13 wird nunmehr die Ganztagsbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufe 5 und ein Jahr später für Kinder der Jahrgangsstufe 6 auch ohne besondere Bedarfsprüfung ermöglicht, nämlich mit der einfachen. Demnach können Kinder der Jahrgänge 5 und 6 im Rahmen einer der der Jahrgänge 1 bis 4 analogen Bedarfsprüfung ein Ganztagsangebot wahrnehmen. Es erfolgt eine Angleichung an das System für die 1. und 4. Klassen. Dies hat zur Folge, dass jetzt ca. 40 000 Familien in Berlin einen Antrag stellen können. Wir gehen davon aus, dass 7 000 Kinder dieses Angebot annehmen werden. Differenziertere Früh- und Spätmodule werden eingeführt. Eine Betreuung ist also von 6 bis 18 Uhr möglich. Damit werden die Voraussetzungen für die ergänzende Förderung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 an die für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 geltenden Voraussetzungen angeglichen. Somit wird die bisher bestehende Betreuungslücke in der Ganztagsbetreuung für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 vollständig geschlossen und allen Kindern ein durchgängiges Angebot in der ergänzenden Förderung und Betreuung in den Jahrgängen 1 bis 10 gemacht. Das ist Chancengerechtigkeit. Das ist Gerechtigkeit und Chancengleichheit und individuelle Förderung an unseren Schulen.