Zweitens: Die maximale Speicherungsdauer ist im Gesetz vorgegeben. Wir ändern das heute auf 48 Stunden. Es ist eine unverzügliche Löschung bei Auswertung verlangt. Ich glaube, das ist ausreichend. Ob das im Einzelfall vor Ort nach sechs, zwölf oder 24 Stunden, was auch immer, gemacht wird, ist nicht so entscheidend. Ob es tatsächlich immer gemacht wird, kann im Übrigen auch kein Schild oder Aufkleber garantieren.
Drittens: Die verantwortliche Stelle ist bereits laut Gesetz anzugeben. Darauf habe ich bereits abgestellt. Deshalb ist Ihre Aufforderung, zu erklären, von wem die Videoaufzeichnung und in wessen Auftrag gespeichert wird, überflüssig, zumal es sich – das hatte auch Herr Zimmermann gesagt – aus den örtlichen Gegebenheiten bereits jeweils hinreichend ergeben dürfte.
In Ihrer Begründung, nicht im Antragstext, haben Sie außerdem den Hinweis, dass es sich um eine mehrsprachige Abfassung handeln sollte. Dieser Hinweis fehlt im Antrag selbst. Meiner Auffassung nach sollte es dem Aufzeichner selbst überlassen sein. Er wird schon ein eigenes Interesse daran haben, das entsprechend kenntlich zu machen, wenn es sich um ein internationales Publikum handelt. Deshalb würde ich, auch um die Handhabbarkeit des Gesetzes nicht zu überlasten, an der Stelle auch keine übermäßigen bürokratischen Regelungen vorschreiben wollen. Alles Weitere können wir gern im Ausschuss diskutieren, wo im Übrigen ein so kleinteiliger Antrag auch hingehört – nicht in das Plenum. Das möchte ich an der Stelle ganz deutlich unterstreichen.
Dort können Sie uns dann auch verraten, wie der Senat das Ihrer Meinung nach anstellen soll – per Gesetz, oder wie haben Sie sich das vorgestellt? Dazu steht auch nichts in Ihrem Antrag.
Sie haben diesen Punkt heute zur Priorität gemacht. Wir wissen, dass wir da generelle Auffassungsunterschiede haben. Sie als Piratenfraktion sind gegen die Videoüberwachung. Die CDU-Fraktion und auch die Koalition ist insgesamt dafür. Ich finde, dass sollte in einem Antrag Ihrerseits auch deutlich herausgestrichen werden. Ansonsten hat man den Eindruck, Sie schlagen den Sack und meinen den Esel. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Morgen steht wahrscheinlich in den Zeitungen: Herr Juhnke hat die Piraten aufgehalten. Zitat: Wir mussten uns erst abschminken. – Herr Juhnke, Sie können sich auch die 48 Stunden abschminken.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Information der Bürgerinnen und Bürger darüber verbessert werden, wie und auf welche Weise öffentliche Räume mit Kameras überwacht werden. Zur Videoüberwachung selbst äußert sich der Antrag nicht. Das ist, was die Bürgerrechte angeht, ziemlich bescheiden. Aber warum auch nicht? Die Piraten dürfen auch einmal bescheiden sein.
Der Intention des Antrags stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Es gibt aber von unserer Seite noch einige offene Fragen und kritische Anmerkungen. Zunächst: Wer wird von dem Antrag überhaupt erfasst? Das Land Berlin kann die Hinweispflicht bei der Videoüberwachung, wenn sie über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgeht, nur für die eigenen öffentlichen Gebäude, Untenehmen oder Verkehrsmittel regeln. Private Akteure wie Einkaufcenter, Geschäfte, Hotels oder Museen haben auch quasi öffentliche Räume, die nicht selten kameraüberwacht werden. Für sie gilt das Bundesdatenschutzgesetz, und nur daran müssen sie sich halten, aber auf sie hat das Land Berlin keinen Einfluss. Ebenso wenig Einfluss hat das Land Berlin auf Bundeseinrichtungen im weitesten Sinne; für S- oder Fernbahnhöfe etwa können wir hier keine Regelungen beschließen. Damit ist die Wirkung des Antrags bereits deutlich eingeschränkt.
Für die öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin wäre allerdings durch eine erweitere Hinweispflicht einiges gewonnen, insbesondere denke ich da an die BVG.
Okay! Ich rede erst einmal weiter. Er kann mich dann vielleicht anschließend persönlich fragen. – Wir haben mittlerweile überall riesige Hinweisschilder angebracht, um auch dem Letzten klarzumachen, dass die Bahnhöhe und Verkehrsmittel überwacht werden. Da passen auch noch ein paar weitere Hinweise drauf. Damit hätten wir auch einen weiteren Grund, den Gesetzesentwurf der Koalition, der die Verdoppelung der Speicherdauer auf 48 Stunden vorsieht, in den Papierkorb zu werfen.
Die Menschen wüssten dann genau, wie lange die Bilder gespeichert werden, und sie könnten rechtzeitig Anzeige erstatten. Das tun aber auch heute schon über 99 Prozent der Betroffenen.
Liebe Piraten! Durch Ihren Antrag wird die Transparenz zwar erhöht, der massive Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung wird aber nicht gemindert, nur weil es informative Hinweisschilder gibt. Deshalb stellt sich für mich schon die Frage: Finden Sie Videoüberwachung in Ordnung, wenn die Menschen umfassend darüber informiert werden? Vielleicht können Sie diese Frage beantworten. Ich hoffe, wir bekommen spätestens in den Ausschussberatungen eine Antwort.
Die Linken haben immer noch viele grundsätzliche Bedenken. Wir hatten schon bei der Einführung der 24-Stunden-Speicherdauer große Bauchschmerzen, und bislang ist die Wirksamkeit der Überwachung für die Kriminalitätsbekämpfung nicht bewiesen. Jeder Grundrechtseingriff erfordert eine Rechtfertigung. Nicht derjenige muss sich rechtfertigen, der keinen Grundrechtseingriff will. Darum war die Bedingung eigentlich, dass die BVG eine wissenschaftliche Evaluation der Videoüberwachung durchführt. Diese Evaluation liegt bis heute nicht vor. Die BVG hat sie abgebrochen, weil sie nicht die gewünschten Ergebnisse brachte. Deshalb fordere ich den Senat auf: Sorgen Sie dafür, dass endlich eine seriöse
Wenn diese vorliegt, muss man das Thema Videoüberwachung noch einmal grundlegend diskutieren und bewerten. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Die Piratenfraktion hat jetzt noch fünf Minuten Redezeit. Dafür ist Herr Lauer angemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen, dass ich beim Aufruf meines Namens für den Redebeitrag nicht da war. Sie können sich vorstellen, dass mir das viel peinlicher ist als Ihnen.
Worum geht es? – Es geht darum, dass wir in Berlin einen Status quo haben, nämlich dass videoüberwacht wird. Herr Taş! Sie haben vollkommen recht, es gibt zwei Gesetze, die das regeln. Für Berlin ist es das Berliner Datenschutzgesetz, und wir haben das Bundesdatenschutzgesetz. Beides können wir hier ändern. Sie haben vollkommen recht, dass das durch den Antrag nicht getan wird. Wir fordern in unserem Antrag aber auch nicht, Raketentechnik in diese beiden Gesetze hineinzuschreiben. Beim Bundesdatenschutzgesetz wird es von Berlin aus ein bisschen schwieriger, weil wir eine Bundesratsinitiative bräuchten.
Worum geht es uns? – Dadurch, dass wir diese Hinweisschilder fordern, wollen wir jetzt nicht die Videoüberwachung im öffentlichen Raum legitimieren oder sagen, das sei gut. Aber wir können den Status quo und den Fakt anerkennen, dass es – das hat auch Herr Juhnke eben noch einmal betont – in Berlin momentan keine Mehrheit gegen Videoüberwachung im öffentlichen Raum gibt. Das ist Fakt. Wenn wir das tun, dann sollen die Leute darüber informiert werden.
Es ist nämlich durchaus ein Unterschied – das hatte Herr Lux angesprochen –, ob es eine Videoaufzeichnung ist oder eine Liveüberwachung. Wir haben im Bezug auf die BVG lange und hitzig darüber diskutiert. Ich habe das im Ausschuss schon einmal gesagt: Ich glaube, der Grund für die emotionale Diskussion ist, dass wir insgeheim wissen, dass es keinen Sinn macht, U-Bahnhöfe mit Kameras zu überwachen, um ein Sicherheitsgefühl zu simulieren. Wahrscheinlich wäre es viel sinnvoller, dort Leute hinzustellen. Wir machen das nicht, weil wir kein Geld dafür haben.
Es ist durchaus im Interesse der Menschen – das zeigen Studien –, dass Videoüberwachung das Verhalten von Menschen ändert und sie sich daran anpassen. Deshalb ist es sinnvoll, Leute darauf hinzuweisen, dass in einem bestimmten Bereich videoüberwacht wird. Das ist vollkommen legitim. Wir fordern also, dass darauf hingewiesen wird, ob eine Echtzeitaufnahme gemacht wird oder nur gespeichert wird, wie lange gespeichert wird, wer speichert und wofür es benutzt wird.
Herr Taş hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns die 48 Stunden Verlängerung für die BVG sparen können, die damit begründet wurde, dass es Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern gäbe. Man könnte diese Verwirrung möglicherweise aufheben, wenn man die Berlinerinnen und Berliner darauf hinweisen würde, dass die Videokameras, wenn man bei der BVG auf den roten Notrufknopf drückt, 30 Tage lang speichern. Die speichern das, was zum Tatzeitpunkt aufgenommen wird, dann 30 Tage lang. Das sind 720 Stunden. Es passiert eine Straftat, sie drücken auf den Knopf, und das, was dann aufgezeichnet wird, ist für 30 Tage vorhanden und wird nicht überspielt. Einfach zu sagen, die Energie, die wir in die Änderung des Datenschutzgesetzes stecken, könnte man in die Information der Leute darüber stecken, den Knopf zu drücken, findet nicht statt. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Kameraschilder anzubringen.
Man kann sagen, das sei im Datenschutzgesetz schon alles geregelt. Darin steht, dass über den Umstand der Aufzeichnung informiert werden soll. Das ist eine sehr freie Regelung. Sie können Leute hinstellen, die das vortanzen, oder Sie hängen ein kleines gelbes Auge hin. Ich halte mehrsprachige Informationsschilder für deutlich sinnvoller. Wer uns unterstellt, wir fänden deswegen Kameraüberwachung gut... Darüber kann man mal nachdenken. – Vielen lieben Dank!
Vielen Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Die SPDFraktion beginnt. Frau Spranger hat das Wort. – Bitte sehr!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Berlin ist und bleibt eine Mieterstadt. Wir wissen natürlich gemeinsam – deshalb haben wir heute mehrere Themen in dieser gleichen Richtung als Prioritäten auf der Tagesordnung –, dass die größte Sorge der Berlinerinnen und Berliner darin besteht, dass sie für sich selbst sagen können, dass sie sich die Miete von ihrem Einkommen noch leisten können und in ihrem Kiez bleiben können. Die Wohnungsbaugesellschaft nehmen traditionell eine besondere Rolle bei der Versorgung breiter Schichten mit Wohnraum ein und sollen mietendämpfend wirken. Insofern kann man an dieser Stelle auch noch einmal klar sagen, dass die Entscheidungen, die der Haushaltsgesetzgeber bereits unter Rot-Rot – der damaligen Koalition – und jetzt auch unter Rot-Schwarz getroffen hat, nämlich keinerlei Verkauf von städtischen Wohnungen vorzunehmen, richtig waren und sind.
Der Senator für Stadtentwicklung verhandelt ja auch in unserem Auftrag zurzeit ein sogenanntes Bündnis für Wohnen, was er so auch angekündigt hat, bei dem die Wohnungsbaugesellschaften selbstverständlich eine erhebliche Rolle spielen werden. Wenn man sich die letzte Wahlperiode anschaut, haben wir, was die Wohnungsbaugesellschaften angeht, auch schon sehr klare Anträge formuliert. Wir haben schon damals gesagt, dass sich Wohnungsbaugesellschaften am Mietspiegel orientieren müssen. Bei Neuvermietungen haben sie sich ebenfalls an diesen Mietspiegel zu halten. Modernisierungen müssen sozialverträglich durchgeführt werden. Das heißt, man muss jetzt in einem Bündnis für Wohnen selbstverständlich auch neue Aspekte mit einbringen. Dabei sollte man beispielsweise darüber nachdenken – und da komme ich auf den Anfang meiner Ausführungen zurück –, dass nur ein gewisser Anteil des Einkommens – das können 30 oder auch 35 Prozent des verfügbaren Einkommens sein – zukünftig für Miete ausgegeben werden soll.
Genauso nachdenkenswert ist es, sogenannte Quersubventionierungen zuzulassen. Auch dabei muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass die Mieten in einer
entsprechenden Größenordnung bleiben. Wir erwarten sehr viel von Wohnungsbaugesellschaften, weil sie eine Form der Daseinsvorsorge sind. Wir erwarten, dass sie sich für soziale Belange engagieren. Das erfolgt im Rahmen der Sozialen Stadt und des Quartiermanagements, und es geschieht mit unterschiedlichen Formen wie Sozialtreffs etc.
Alle kennen den Begriff der sogenannten Stadtrendite, der geprägt worden ist. Das ist eine Zielrichtung, für die wir – das haben wir sehr klar formuliert haben – städtische Wohnungsbaugesellschaften brauchen. Sie bieten Sicherheit und ein gewisses Wohlfühlen im Kiez. Insofern ist es sehr wichtig – weil wir gesagt haben, wir brauchen neuen eigenen Wohnraum –, dass der Finanzsenator heute Mittag in der Spontanen Fragestunde klar gesagt hat, dass er für die Wohnungsbaugesellschaften oder für Private – das sind Genossenschaften – und auch private Anbieter kostenfrei entsprechende Grundstücke zur Verfügung stellt. Wir erwarten vom Senat die entsprechende Vorlage, und deshalb haben wir als Koalition heute diesen Antrag gemeinsam eingebracht. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Spranger! Sie haben davon gesprochen, dass wir in der Vergangenheit hier sehr klare Anträge und Beschlüsse gehabt hätten. Wenn man sich den Antrag ansieht, den Sie heute auf den Tisch gelegt haben, stellt man fest, dass er an Unklarheit und Allgemeinheit kaum zu übertreffen ist.