2. Warum hat der Senat nur für das Strom- und Gasnetz ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, nicht aber für das Fernwärmenetz, obwohl die bisherige Konzession von Vattenfall für das Strom- und Fernwärmenetz galt?
1. Welche Unternehmen oder Institutionen haben fristgerecht bis zum 16. April 2012 im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen ihr Interesse zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Berliner
2. Haben die bisherigen Konzessionsinhaber bereits sämtliche Daten, die zur Bewertung der Netze notwendig sind, an den Senat übermittelt, und werden diese allen Interessenten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
1. Welche Unternehmen haben fristgerecht zum 16. April ihr Interesse am Neuabschluss eines Gasnetz-Konzessionsvertrags und/oder Kooperationslösungen zum gemeinsamen Betrieb des Gasnetzes mit dem Land Berlin bekundet? (mit der Bitte um Angabe der einzelnen Interessensbekundungen für den Konzessionsvertrag und für Kooperationslösungen)
2. Welche Unternehmen haben fristgerecht zum 16. April ihr Interesse am Neuabschluss eines StromnetzKonzessionsvertrags und/oder Kooperationslösungen zum gemeinsamen Betrieb des Stromnetzes mit dem Land Berlin bekundet – mit der Bitte um Angabe der einzelnen Interessensbekundungen für den Konzessionsvertrag und für Kooperationslösungen –?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sie wissen, die Bekanntmachungen über das Ende der Laufzeit der Konzessionsverträge Gas und Strom sind am 20. Dezember 2011 im elektronischen Bundesanzeiger und am 24. Dezember 2011 im Amtsblatt der EU erfolgt. Die Interessenbekundungsfrist für die Teilnahme am Konzessionsverfahren wurde auf dreieinhalb Monate festgesetzt. Der Ablauf der Bewerbungsfrist war der 16. April entsprechend.
Zur Information: Der neue Konzessionsvertrag Gas wird ab dem 1. Januar 2014 fällig und der neue Konzessionsvertrag Strom ab dem 1. Januar 2015. Es ist also noch etwas Zeit bis dahin. Es ist deshalb auch ein Stück zu früh, um jetzt Ihre gestellten Fragen zu beantworten, wer sich genau beworben hat. Wir werden erst einmal im Senat eine Meinungsbildung herbeiführen und auch bewerten, wie wir mit den Informationen umgehen. Ich bitte Sie, zum einen zu berücksichtigen: Es ist ganz klar, dass wir Transparenz in das Verfahren hineinbringen und natürlich auch alle Bewerber und alle Verfahrensschritte offenlegen. Andererseits bitte ich auch um Verständnis dafür, dass der Senat zunächst einmal bewerten muss, wie er damit umgeht. Es geht auch um Vertraulichkeit, um Einschätzungen von Bewerbern, über Bewerber, machen zu können, die wiederum das Verfahren beeinflussen können. Das wollen wir erst einmal in aller Ruhe und im Detail abarbeiten. Ich kann Ihnen jedenfalls sagen, dass insgesamt acht bis zehn Unternehmen für die beiden Konzessionen beworben haben. Das ist recht erfreulich. Wir werden jetzt mit diesen Unternehmen, wie gesagt, in diesem Verfahren die anstehenden Fragen abarbeiten.
Bei dem Thema Fernwärme gibt es keine entsprechende Rechtsgrundlage, wie das für den Bereich Energie im Energiewirtschaftsgesetz für Strom und Gas geregelt ist. Dort ist eine Bekanntmachungspflicht ausdrücklich geregelt. Bei der Fernwärme gibt es keine Endschaften, insofern wird der Senat zur gegebener Zeit auch über das Verfahren im Zusammenhang mit der Fernwärme entscheiden.
Es ist auch gefragt worden, ob vollständige und ausreichende und tiefgehende Unterlagen mit eingereicht worden sind. Dazu kann ich sagen, die Unternehmen haben zunächst nur das Nötigste eingereicht, um am Verfahren teilzunehmen. Es wird jetzt auch unsere Aufgabe sein, die Unterlagen nachzufordern, die wir brauchen, um uns hier in diesem Zusammenhang eine transparente und offene Meinung zu bilden. – Vielen Dank!
Ja, es wurde ja nicht nach einer Bewertung der Bewerbungen durch den Senat gefragt, sondern nur danach, wer sich beworben hat. Ich sehe keinen Grund für die Vertraulichkeit und würde darum bitten zu erklären, welche rechtlichen Gründe gegen die Offenlegung der Bewerber sprechen.
Zweite Nachfrage zum Thema Fernwärme: Hält es der Senat für sinnvoll, die Entscheidung über die Wegerechte für die Fernwärmeversorgung in Zusammenhang mit der
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen, Herr Wolf, nicht gesagt, dass wir die Namen nicht veröffentlichen werden, sondern Abgabeschluss war der 16. April. Ich halte es für ein ordentlichen Verfahren, dass wir zunächst im Senat die Namen bekannt machen und uns über das weitere Vorgehen Klarheit verschaffen. Dann werden auch Ihnen und dem Parlament und auch der Öffentlichkeit die Namen transparent gemacht werden. Ich sagte ja schon von den Terminen her, die eine Konzession ist 2014, die nächste 2016. Jetzt ist der 16. April gerade ein paar Tage her.
Ich verstehe eine gewisse Ungeduld. Aber ich kann noch mal sagen: Wir werden das im Senat zunächst besprechen, und dann werden Sie auch die Namen erfahren. Denn rechtliche Gründe, diese nicht zu veröffentlichen, gibt es meines Wissens nicht. Deswegen werden wir es zu gegebener Zeit auch tun.
Die Frage nach den Wegerechten bei der Fernwärme, ob wir die verkoppeln mit Gas und Strom, ist auch noch nicht entschieden. Auch das werden wir im Senat zunächst erörtern und uns dann eine Meinung bilden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich kann Sie auch nur sehr darin unterstützen, dass Sie die Namen noch veröffentlichen, sehr gern nach der Senatsberatung, die paar Tage können wir noch abwarten. – Ich darf noch mal meine zweite Frage aufrufen. Meine Frage war, ob die bisherigen Konzessionsinhaber – Vattenfall und die GASAG – denn die benötigten Informationen, die die Wettbewerber brauchen, um das Netz bewerten zu können – wir wissen, es gibt darüber Rechtsstreitigkeiten in anderen Städten und Kommunen, auch Klagen gegen die bisherigen Konzessionsinhaber –, ob diese Daten zumindest Ihnen als Finanzverwaltung schon einmal vollständig vorliegen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich dachte, ich hätte das mit meiner Antwort mitbeantwortet, dass die, die jetzt ihre Bewerbung abgegeben haben, insgesamt noch nicht die nötige Klarheit und den Detaillierungsgrad in ihren Angaben haben, die uns diese Fragen beantworten lassen. Wir werden das entsprechend nachfordern und dann zusammenstellen.
Herr Senator! Erstaunlich: Wenn es keine rechtlichen Gründe gibt, uns jetzt nicht zu informieren, dann sollten Sie uns jetzt informieren.
Der Senat ist anwesend. Der wäre dann in einem Schritt auch gleich früher informiert als erst am nächsten Dienstag.
Die Fragen sind Ihnen übrigens seit zwei Tagen bekannt. Sie hätten den Senat in der Zwischenzeit informieren können. Ich finde, das ist kein akzeptabler Umgang mit dem Parlament. Ich frage Sie deshalb: Wann, an welchem Tag, werde Sie diese Namen veröffentlichen?
Herr Präsident! Ich kann ja Ihre Ungeduld verstehen. Aber ich sage Ihnen noch einmal ganz klar: Es gibt eine Rollenabgrenzung zwischen Exekutive und Parlament. Das Thema ist Kernbereich der Exekutive und damit des Senats.
Das können Sie ja auch. Ich sagte Ihnen ja, wir entscheiden jetzt noch gar nicht, sondern Sie sind einfach neugierig. Und Ihre Neugierde wird befriedigt werden, wenn wir das im Senat erörtert haben. Dann werden Sie die Namen in diesem transparenten Verfahren bekommen, und dann können Sie darüber entscheiden.
1. Wie bewertet der Senat die ab 2013 neu geltende Preisstruktur bei der GEMA im Hinblick auf die Berliner Clubszene?
2. Beabsichtigt der Senat, im Sinne der Berliner Clubszene aktiv zu werden, um ein GEMA-induziertes Clubsterben zu verhindern?