1. Welche Maßnahmen hat die Senatsschulverwaltung als Reaktion auf Übergriffe an Grundschulen durch Schulfremde auf Schüler ergriffen?
2. Hat es als Reaktion auf die Übergriffe und/oder grundsätzlich für solche Fälle seitens der Senatsverwaltung generelle Handlungsanweisungen für die Schulen gegeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bentele! Zu Ihrer ersten Frage: Übergriffe durch Schulfremde an Grundschulen lassen sich nicht vollständig ausschließen. Das finde ich sehr tragisch, aber das muss man realistischerweise so sagen. Sie stellen immer
einen massiven Eingriff in den Schulfrieden dar. Das ist eine sehr schwierige Situation. Gerade für junge Schülerinnen und Schüler ist es eine besonders schwierige Situation, weil diese sich schwerer wehren können. Natürlich ist es auch für die Lehrerinnen und Lehrer schwierig, und auch die Eltern sind verunsichert, wenn so etwas in einer Schule stattfindet. Wenn solche Vorfälle vorkommen, wie in der Vergangenheit, ist es ganz wichtig, dass dieses sensibel aufgearbeitet wird und man noch einmal ganz genau betrachtet, wie die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen gewirkt haben, was nicht geklappt hat und was man verbessern muss. Diese Überprüfung macht die Schule nicht allein, sondern es ist sinnvoll, dass das mit Schulpsychologen und der Polizei vor Ort stattfindet, um dann Schlüsse daraus ziehen zu können.
Die Senatsverwaltung hat in den letzten Jahren unterschiedliche Maßnahmen forciert, um das Schulklima zu verbessern. Zum einen sollten die Fachkräfte wissen, wie man reagiert oder wie man damit umgeht, wenn sich schulfremde Personen auf dem Gelände befinden. Das ist nicht so einfach: Was mache ich, wenn ich so etwas feststelle? Wie verhalte ich mich? Gehe ich auf die Person zu, oder wie reagiere ich? – Auch das gute Verhältnis zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften ist wichtig. Wenn die Schülerinnen und Schüler etwas mitbekommen, sollten sie sich auch trauen, Bescheid zu sagen, dass sie eine Vermutung haben.
Jetzt komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Es gibt in Berlin unterschiedliche Handlungsempfehlungen und Unterstützungssysteme in diesem Bereich. Ich habe mir mal angeschaut, wie sich das historisch entwickelt hat. In diesem Zusammenhang ist wahnsinnig viel passiert. 1992 gab es auch extreme Gewaltsituationen an Schulen. Als Resultat der damaligen Diskussionen hat man damals eine Meldepflicht für Gewaltvorfälle an Schulen eingeführt.
2003 wurde ein Rundschreiben formuliert und an die Schulen weitergeleitet. Darin ging es um das Thema Hinsehen und Handeln. Hier ging es um das Melden von Gewaltvorfällen an Berliner Schulen, aber auch darum, wie man in solchen Situationen damit umgeht. Hier wurden ganz klare Regeln formuliert.
Nachdem das zuvor genannte Rundschreiben überarbeitet worden war, gab es 2009 ein weiteres Rundschreiben. Das Spektrum wurde erweitert. Es ging nicht nur um Gewaltvorfälle, sondern auch darum, wie man sich verhält, wenn man einen Verdacht im Bereich der Kindeswohlgefährdung hat oder wenn ein Suizidversuch unternommen wird oder der Tod einer Schülerin bzw. eines Schüler eintritt: Wie verhalten sich in diesem Fall die Lehrer? Was kann dann gemacht werden? Wo kann man Beratung in Anspruch nehmen?
Zur Orientierung gibt es in allen Schulen einheitlich erarbeitete Notfallpläne, damit die Fachkräfte vor Ort ganz
genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Es gibt auch die Verpflichtung, sich zu melden. Wir geben regelmäßig Berichte heraus, in denen dargestellt wird, wie viele Gewaltvorfälle es in den Schulen gibt.
2011 gab es eine weitere Auflage der Notfallpläne. Hier hat man sich auf einen anderen Schwerpunkt konzentriert, auf Kooperationen. Die Fachkräfte vor Ort sind das eine, aber es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass man Kontakt zu Kooperationspartnern hat und genau weiß, wann man Kontakt mit den Schulpsychologen, mit der Schulaufsicht oder mit der Polizei aufnimmt.
Ein ganz wichtiges Thema, wo wahnsinnig viel Entwicklung stattgefunden hat, sind die Kooperationsverträge zwischen Schule und Polizei. Da sind wir in Berlin sehr weit. Im Juli 2011 hatten wir 209 Kooperationsverträge. Das sind sehr viele Verträge. Das zeigt, dass sich die Schulen gemeinsam mit den Institutionen auf den Weg gemacht haben.
Wir haben in meiner Verwaltung auch Personen, die sich mit dem Thema Krisenmanagement befassen. Die einzelnen Schulen haben Krisenteams, die wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Diese Krisenteams bekommen auch Unterstützung durch meine Verwaltung. Im November 2011 konnten wir in den Berliner Schulen 253 Krisenteams feststellen.
Vielen Dank! – Noch einmal den Hinweis für die Pressetribüne: Bitte keine Aufnahmen von den Unterlagen der Kolleginnen und Kollegen anfertigen! Vielen Dank! – Gibt es eine Nachfrage der Kollegin Bentele? – Bitte schön, Frau Kollegin!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Senatorin! – Wie beurteilt der Senat die Initiative des Bezirks Reinickendorf, unmittelbar nach dem dortigen Vorfall Schulleitung, Psychologen und Polizei an einem Tisch zusammenzubringen?
Diesen Ansatz finde ich sehr positiv. Ich hatte auch Kontakt mit der Schulleitung. Ich fand, die Schule hat insgesamt sehr gut reagiert, auch anhand der Notfallpläne reagiert. Sie hat sehr schnell Kontakt aufgenommen. Es gab dann auch Veranstaltungen mit den Eltern, in denen aufgeklärt wurde. Das ist genau der richtige Ansatz. Das zeigt auch, dass die Orientierungshilfen, die wir geben,
und die Beratung der richtige Weg sind und dass eine Schule das nicht allein lösen kann, sondern Kooperationspartner braucht. Es ist auch immer wichtig, solche Situationen zu reflektieren, um zu schauen, was man besser machen kann, um solche Situationen zu verhindern.
1. Warum hat die Flughafengesellschaft des BER einen Antrag zur Senkung des Schallschutzniveaus beim Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gestellt, mit dem das Schutzniveau von keiner Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) am Tag im Rauminnern auf sechs Überschreitungen von 55 dB(A) am Tag im Rauminnern verschlechtert würde?
2. Unterstützen die Berliner Aufsichtsratsmitglieder des Flughafens Berlin-Brandenburg diesen Antrag?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Moritz! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu 1: Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH hat beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg einen sogenannten Klarstellungsantrag gestellt. Nach Darstellung der FBB sind Widersprüche zwischen dem Tenor des Planfeststellungsbeschlusses und dem Text – Begründungsteil – vorhanden. Diese führen dazu, dass bei Anwendung des Schutzzieles – 55 dB(A) dürfen tagsüber innen nicht überschritten werden – der Tag besser geschützt würde als die Nacht. Das wäre jedoch nicht nachvollziehbar. Die Öffnung des Flughafens am 3. Juni 2012 ist von dieser Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss unberührt, da erst im Jahr 2015 mit einem Fluggastaufkommen zu rechnen ist, bei dem der Maximalpegel von 55 dB(A) mehr als einmal pro Tag überschritten würde.
Es obliegt nun dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg, den Antrag zu prüfen und über eine weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Das Schutzniveau von sechs Überschreitungen von 55 dB(A) am Tag im Rauminneren ist ferner an allen deutschen Verkehrsflughäfen ein zugelassenes Schutzziel, sodass der Antrag der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH berechtigt erscheint.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch erwähnen, dass der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 22. April 2012 auf Vorschlag der Flughafengesellschaft der Gesellschafterversammlung empfiehlt, dass weitere Schallschutzmaßnahmen für Wintergärten mit fest installierter Heizquelle, für Wohnküchen unter 10 Quadratmeter ergriffen werden und die Meistbegünstigungsklausel für neu betroffene Anwohner angewandt wird; das heißt also zusätzlichen Lärmschutz ohne eine Rechtspflicht.
Zu 2: Die Geschäftsführung der FBB hat in mehreren Aufsichtsratssitzungen die Aufsichtsratsmitglieder über den beabsichtigten Klarstellungsantrag informiert. Eine formelle Beschlussfassung ist hierzu nicht erfolgt. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Berliner Seite das Anliegen der Geschäftsführung voll unterstützen.
Schönen Dank! – Aber im Planfeststellungsbeschluss ist diese Tagschutzregelung klar festgehalten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung bestätigt. Gegenüber Bürgern hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft genau diese Regelung als klar und eindeutig bezeichnet. Stimmen Sie dann mit mir überein, dass es der Flughafengesellschaft darum geht, dieses Tagschutzniveau zu senken? Übrigens ist am Flughafen München – –
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Aus der Tatsache, dass die Flughafengesellschaft diesen Klarstellungsbeschluss hier erwirken will, sehen Sie, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir sehen eben Widersprüchlichkeiten, sowohl in der Begründung als auch in den sonstigen Texten im Zusammenhang mit all den Regelungen. Deshalb ist es doch richtig und notwendig, dass hier rechtzeitig vor 2015 eine Klarstellung erfolgt. Wenn Sie mit Ihrer Position recht haben, dann wird das entsprechende Ministerium so entscheiden. Falls sich die Position der Flughafengesellschaft durchsetzt, dann ist das so.
Dann kommen wir jetzt zu den Anfragen, die wir zusammenfassen wollen. Zuerst die Nr. 4 von Herrn Harald Wolf von der Fraktion Die Linke über
1. Welche Unternehmen oder (juristischen) Personen haben bisher ihr Interesse gegenüber dem Senat bekundet, die Konzession für das Strom- bzw. Gasnetz zu erhalten?
2. Warum hat der Senat nur für das Strom- und Gasnetz ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, nicht aber für das Fernwärmenetz, obwohl die bisherige Konzession von Vattenfall für das Strom- und Fernwärmenetz galt?