Protocol of the Session on September 1, 2011

gendämtern und den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten darf sich nicht wiederholen.

Neben dem Ausbau und der finanziellen Absicherung von Präventionsangeboten und früher Förderung, insbesondere der Organisation früher Hilfen für Risikofamilien auch bereits vor der Geburt, ist uns wichtig, dass die Erstbesuche der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste als wichtigster Baustein der Primärprävention bei allen Neugeborenen durchgeführt werden können. Sie sollen von einer wertschätzenden und respektvollen Haltung gegenüber den Familien geprägt sein und mit verständlichen und motivierenden Informationen zu Beratungs- und Hilfeangeboten verbunden werden.

Sichergestellt werden muss allerdings auch die kontinuierliche Begleitung von hilfebedürftigen Eltern in enger Zusammenarbeit von Gesundheit und Jugendhilfe, u.a. durch Angebote der aufsuchenden Elternhilfe und den Einsatz von Familienhebammen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Verstärkte Angebote im Bereich Elternbildung zur Kompetenzstärkung – auch in Verbindung mit Krabbelgruppen und der Entwicklung der Kitas zu Eltern-Kind- bzw. Familienzentren – sind ein weiterer Baustein, die bessere Förderung der Kinder in den Familien zu unterstützen und Kindesvernachlässigung vorzubeugen.

Auch aus unserer Sicht müssen die Angebote für Kinder mit Migrationshintergrund und Behinderungen sowie aus sucht- oder psychisch belasteten Familien verbessert werden. Bei der Hotline Kinderschutz sollte ein muttersprachliches Fenster in türkischer, arabischer und russischer Sprache eingerichtet werden. Interkulturelle Familienarbeit wie Stadtteilmütter oder Elternlotsen/Elternberater/-innen müssen verstärkt in die Netzwerke Kinderschutz der Bezirke einbezogen werden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, all jenen zu danken, die sich in dieser Legislaturperiode in Lenkungs-, Projekt- und Arbeitsgruppen und in der Praxis für die Verbesserung des Kinderschutzes engagiert haben. Die Erfahrung und die Ressourcen der Kinderschutzprojekte sollten bei der Weiterentwicklung des Konzepts Kinderschutz noch besser als bisher genutzt werden. So findet sich z. B. im Abschlussbericht der vom Landesjugendhilfeausschuss eingesetzten „Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kinderschutz“, den ich allen empfehlen möchte, die in der nächsten Legislaturperiode hier Verantwortung für Kinder- und Familienpolitik übernehmen werden, eine Reihe von Vorschlägen zur Stabilisierung des Netzwerks Kinderschutz auf Landes- und Bezirksebene.

Das Wort hat nun Frau Dr. Barth. – Bitte schön!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch meine letzte Rede zu Protokoll geben. Da ich ebenfalls nicht

erneut kandidiere, möchte ich mich für das Vertrauen, das mir geschenkt wurde, und für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen 16 Jahren herzlich bedanken. Wenn es darum geht, was ich mir wünsche, könnte ich jetzt eigentlich alles wiederholen, was Frau Jantzen gesagt hat. Gerade auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpolitik werde ich genau mitverfolgen, wie sich das Abgeordnetenhaus weiterhin engagiert. – Alles Gute auch für Sie!

[Allgemeiner Beifall]

[zu Protokoll gegebener Redeteil]

Ihr Antrag zum Kinderschutz ist wohl dem Wahlkampf geschuldet. Wie sollte man ein solches Thema sonst einordnen, das kurz vor Ende der Wahlperiode mit fundamentalen Forderungen in Verbindung gebracht wird, wie z. B. umgehend ein Personalkonzept für die im Kinderschutz tätigen Dienste der Verwaltungen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen oder eine Bestands- und Wirkungsanalyse über die in den Bezirken entstandenen Netzwerke des Kinderschutzes vorzulegen oder ein Konzept vorzulegen um Familienbildungsmaßnahmen besser in den Kinderschutz zu integrieren?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass Sie mit dem Thema Kinderschutz so umgehen, wie Sie es gerade wieder gezeigt haben.

Meine Damen und Herren von der CDU! Sie haben offensichtlich vergessen, dass während dieser Legislaturperiode bereits im Jahr 2007 das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz auf den Weg gebracht wurde. Sie scheinen auch vergessen zu haben, dass 2009 mit dem Berliner Kinderschutzgesetz wesentliche Aufgaben des Konzeptes in einen gesetzlichen Rahmen gegossen wurden. Ich darf daran erinnern, dass damit insbesondere die stärkere Beachtung frühzeitiger präventiver Angebote und die Unterstützung der aufsuchenden Elternhilfe oder von Familienbildungsmaßnahmen ermöglicht wurde. Die aufsuchende Elternhilfe ist in den Jahren 2007 bis 2009 mit jeweils 300 000 Euro gefördert worden. Wir haben dieses Projekt aufgrund der guten Ergebnisse in den Jahren 2010 und 2011 berlinweit eingeführt und mit 720 000 Euro gefördert.

Das Berliner Kinderschutzkonzept hat bundesweit und auch im politischen Raum bei Institutionen, Verbänden und Trägern große Zustimmung und hohe fachliche Akzeptanz gefunden. Dass gute und richtige Entwicklungen immer wieder auf den Prüfstand gehören, ist eine Binsenweisheit. Aber dabei muss man die tatsächliche Lage zugrunde legen und nicht wahlkampforientiert parteipolitisch missbrauchen wollen. Das kann bestenfalls dem Anliegen eines guten Kinderschutzes schaden.

Was sind aus meiner Sicht die notwendigen nächsten Schritte? – Es ist dringend notwendig, dass Ihre Parteien meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, auf Bundesebene aus ihrem Schlaf erwachen und das dringend erwartete Bundeskinderschutzgesetz vorlegen –

einschließlich der notwendigen Finanzierungen. Und auf Landesebene muss es darum gehen, die durch die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderschutz erarbeiten Materialien gewissenhaft auswerten und in fachpolitisches Handeln umzusetzen.

Der vorliegende Antrag der CDU hilft uns hierbei nicht weiter. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Frau Senftleben, Frau Demirbüken-Wegner und Frau Scheeres geben ihre Reden ebenfalls zu Protokoll.

[Zurufe]

Das ist schon geschehen. Umso besser!

Ich freue mich, dass uns die CDU heute eine Vorlage liefert, um über den Kinderschutz in Berlin reden zu können, weil wir einen Schwerpunkt auf dieses Thema gelegt und viel Positives erreicht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Was mich allerdings wundert, ist Ihre Kritik an der Umsetzung unseres Gesetzes. Immerhin haben wir eins und noch dazu ein bundesweit anerkanntes. Ich wäre sicher offener für Ihre Kritik, wenn die Bundesregierung, die von Ihrer Partei geführt wird, oder wenigstens einzelne Ihrer Landesregierungen auch nur ähnlich fortschrittliche Ansätze verwirklicht hätten. Dann hätte Ihre Kritik vielleicht etwas Glaubwürdigkeit. So aber fällt es mir schwer, Ihre Äußerungen ernst zu nehmen.

Da hilft auch Ihr Hinweis auf ein Bundesmodellprogramm der Familienhebammen, so wie es auf Bundesebene Ihre Ministerin Schröder möchte, nichts, da dies laut der Medien von kaum einem Bundesland umgesetzt werden wird. Wir arbeiten in Berlin auch mit Hebammen, setzten aber auf unseren Ansatz der aufsuchenden Elternhilfe, die in jedem Bezirk finanziert wird. Wir haben schon lange Strukturen geschaffen und nicht nur Modellprogramme angestoßen, die nach Ablauf der Modellphase auch wieder verschwinden. Ich bin gespannt, wann es die Union endlich schafft, auf Bundesebene ein Kinderschutzgesetz zu verabschieden. Schauen wir mal!

Mit unserem Kinderschutzgesetz aus dem Jahr 2009 haben wir die wesentlichen Punkte des Netzwerks Kinderschutz gesetzlich verankert. Das war ein wichtiger Schritt, um Kinder besser zu schützen und Familien zu unterstützen. Der rot-roten Koalition war es wichtig, einen zusätzlichen Baustein auf den Weg zu bringen und in das Netzwerk Kinderschutz einzubinden. Wir wollen ein verbindliches Einladungswesen und ein Rückmeldeverfahren zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen gesetzlich regeln. Ziel war es, die Zahl der Kinder, die an der Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, zu erhöhen. Dieses Zahl haben wir erreicht. Wir erreichen 96 Prozent der Familien in Berlin mit unserem System. Das schafft

kein anderes Bundesland in diesem Bereich. Bei der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen haben wir bundesweite Standards gesetzt. Dies ist die Wirklichkeit des Kinderschutzgesetzes in Berlin.

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass die neuen Aufgaben des Kinderschutzgesetzes durch zusätzliches Personal gewährleistet werden sollten. Auch in unserer angespannten Haushaltslage haben wir daher Schwerpunkte gesetzt, um Personal für diesen wichtigen Bereich aufzustocken. Neben zwei zusätzlichen Stellen pro Bezirk für die Kinderschutzkoordinatoren wurde ein Einstellungskorridor mit der Möglichkeit der Außeneinstellung für insgesamt 148 Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geschaffen. Auch wenn ich mir sicher im Gesundheitswesen noch etwas mehr wünschen würde, kann ich meine Augen vor den Realitäten unseres engen Haushalts nicht verschließen, und Sie wissen, dass diese Stellen in Zusammenhang mit dem ÖGD diskutiert werden. Ein Personalkonzept alleine schafft noch keine Stellen.

Abschließend erlauben Sie mir noch einige Anmerkungen zu Ihrem Lieblingsthema, der Bestands- und Wirkungsanalyse. Wie in anderen Bereichen auch fordern Sie hier mal wieder munter drauflos, ohne die Praxis in Berlin zur Kenntnis zu nehmen. Unser Gesetz sieht bereits eine Bestands- und Wirkungsanalyse vor. Wir haben eine begleitende Projekt- und Steuerungsgruppe mit kompetenten Fachleuten, die auch nachsteuern, wenn sie einen Bedarf sehen. Auch steht im Gesetz, dass wir eine externe Evaluation durchführen werden. Dies ignorieren Sie wieder mal. Ihre Forderung geht daher auch hier ins Leere.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich nach meinen Ausführungen die Ablehnung Ihres Antrags durch meine Fraktion ankündige.

Was haben der 12., 15., 17., 20. und 27. August 2011 gemeinsam? – An allen diesen Tagen wurden vernachlässigte Kinder aus völlig verdreckten und vermüllten Wohnungen durch die Polizei geborgen, und zwar aus den Bezirken Hellersdorf, Reinickendorf, Tempelhof- Schöneberg , Zehlendorf und Lichtenberg. Gegen die Eltern wurden Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eingeleitet.

Innerhalb von nur zwei Wochen waren das insgesamt 13 Kinder. Manche von ihnen waren schon tagelang allein, litten Durst und Hunger, hatten Angst. Andere hatten schon mehrere Wochen die Kita nicht mehr besucht. Keine der dort Verantwortlichen scheint sich dafür interessierte zu haben. Ein Glück, dass die Polizei Tipps von besorgten Nachbarn bekam, um die Kinder zu retten.

Und jetzt frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie kann so etwas in Berlin immer wieder in dieser Breite

passieren, wenn wir doch so ein tolles Kinderschutzsystem haben? Was läuft denn hier so entsetzlich schief?

Ich finde, dass an diesen und anderen Fällen deutlich wird, dass eine ganze Menge in dem von rot-rot hochgelobten Netzwerk überhaupt nicht funktionieren kann. Bei meiner Kurzanalyse will ich mich insbesondere auf folgende fünf Punkte konzentrieren:

Erstens: Es fehlt an einer ordentlichen personellen Ausstattung der zuständigen Ämter. Sie sind gar nicht in der Lage, die vielfältigen Aufgaben umfassend wahrzunehmen. Deshalb will ich an dieser Stelle ein ganz großes Lob der Berliner Polizei zollen. Ohne sie würden viele misshandelte und vernachlässigte Kinder nicht entdeckt und nicht gerettet werden.

Zweitens: Es gibt keine ausreichende Abstimmung an den Schnittstellen Jugend, Schule und Gesundheit. Viele Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung würden erst gar nicht diese Ausmaße annehmen, wenn die Zusammenarbeit konkret und verbindlich gestaltet würde. Es gibt keine Rückmeldesysteme, keine vergleichbaren Aufgabenbeschreibungen, keine Evaluationen.

Drittens: Es fehlt nach wie vor an frühen Hilfen für Familien, um sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Ein Ja-Bitte-Bogen reicht eben nicht aus, wie die Realität zeigt. Dafür beweisen die HzE-Zahlen, dass 37 Prozent der Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen, weil sich ihre Eltern überfordert fühlen.

Viertens: Es gibt keine Verbindlichkeit, keinen Handlungsleitfaden für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure im Sozialraum, die das Netzwerk sicherer machen könnten. Kooperationsverträge sind weitestgehend unbekannt. Es fehlt die Koordinierung und die Kenntnis über die örtlichen Potenziale.

Fünftens: Nach wie vor werden Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderungen und Kinder aus Suchtfamilien im Netzwerk Kinderschutz nicht genügend berücksichtigt. Das muss endlich anders werden.

Unser Antrag unterbreitet zum wiederholten Male Vorschläge, wie der Kinderschutz in Berlin gestärkt werden könnte. Zeigen Sie mit Ihrer Zustimmung, dass Sie dieses Anliegen unterstützen! Sie tun das nicht für die CDU, sondern für die vielen Kinder in dieser Stadt, die dringend auf Hilfe warten.

Die CDU fordert in ihrem Antrag den Senat auf, das Netzwerk für Kinderschutz zu stabilisieren und auszubauen, eine Forderung, der sich die FDP anschließt, auch wenn die CDU – wie häufig gut gemeint, aber nicht gut gemacht – in ihrem Antrag die Aufgaben des Senats und die Aufgaben der Bezirke nicht richtig trennen kann.

Wir sind der Meinung, dass man dem Senat seine üblichen Ausflüchte, dass er nicht für Bezirksaufgaben zuständig sei, nicht durchgehen lassen kann. Der Senat hat kürzlich geantwortet, dass er keinen Überblick über die Entwicklung des Netzwerks in den Bezirken hat. Ein Armutszeugnis! Der Senat kapiert offenbar wiederholt nicht, dass er im Zusammenspiel mit den Bezirken die Verantwortung für die ganze Stadt trägt, und genau deswegen den Überblick haben müsste und muss, um bei zu langsamen oder falschen Entwicklungen in Bezirken gegenzusteuern. Doch das schafft der Senat offenbar nicht beim Netzwerk Kinderschutz, und er schafft es nicht bei einem gesamtstädtischen Informationsangebot für Eltern, was verfügbare Kitaplätze anbelangt.

Lieber Herr Senator! Sie stehen in der gesamtstädtischen Verantwortung, den Überblick über die Aktivitäten in den Bezirken zu haben. Wenn Sie ihn – wie selbst zugegeben – nicht haben, muss man Sie eben per Antrag dazu verpflichten. Aber auch zu mehr präventiven Konzepten muss man den Senat immer wieder drängen, egal ob bei Familienhebammen, Familienzentren oder im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder auch im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt. Obwohl der Senat diese selbst in seinen Informationen zum Netzwerk Kinderschutz als wichtig herausstellt, gibt es auch hier nach wie vor Handlungsbedarf.

Der Senat muss insbesondere in den Belangen des Kinderschutzes seine koordinierende Funktion sehr viel besser wahrnehmen und kann nicht ohne Überblick die Bezirke einfach machen lassen. Da er dieser Aufgabe von allein nicht gerecht wird, müssen wir beantragen, dass er sich erst den Überblick verschafft, damit er anschließend informiert tätig werden kann.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 16/4213. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die FDP, die CDU und Bündnis 90. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag so abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 26 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde beraten. Tagesordnungspunkt 27 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 4.1. Tagesordnungspunkt 28 wurde wiederum bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde beraten.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 29:

Antrag

Senatsbeauftragten für Migration und Integration entlassen!

Antrag der FDP Drs 16/4364

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag auf Drucksache 16/4364 ist die sofortige Abstimmung beantragt worden. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind SPD, Bündnis 90 und die Linke. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen? – Die CDU enthält sich. Danke!