Danke schön! – Sie haben es auch schon angedeutet, Herr Senator, aber daraus ergibt sich ja zwangsläufig die Frage, was Sie unserer Berliner CDU raten, die immer große Kritik an unserer Schulstrukturreform geübt hat und immer noch offensichtlich nachklappend am dreigliedrigen Schulsystem festhalten möchte.
[Mieke Senftleben (FDP): Wir wissen ja noch nicht, ob es funktioniert! Lassen Sie doch den armen Mann in Ruhe!]
weil ich weiß, dass die politischen Wege manchmal kompliziert sind. Es könnte ja sein, dass sie möglicherweise diesen Antrag initiiert hat, um nicht selber erklären zu müssen, dass sie es vernünftig findet.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Braun von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Braun!
Frau Senatorin Lompscher! Ich frage Sie bewusst nicht zu anderen Wahlprogrammen, weil ich nicht glaube, dass es die Aufgabe eines Senats ist, Wahlprogramme zu kommentieren. – Meine Frage an Sie lautet wie folgt: Trifft ein Bericht in der „Welt“ von heute zu, wonach Ihre Verwaltung die Lichtinstallation von James Turrell im Grunewalder Wasserspeicher mit der Begründung nicht genehmigt, es könne durch die intensive Nutzung des Gebäudes das Grundwasser gefährdet werden, obwohl die Berliner Wasserbetriebe gegen diese Lichtinstallation keine Bedenken haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Braun! Nun ist das eine sehr spezifische Frage, wo man zwischen konkreter und abstrakter Gefährdung unterscheiden muss und im Übrigen die Rechtslage zu beurteilen hat. Ich weiß, dass es zu diesen Antrag noch intensive Abstimmungen zwischen den verschiedenen beteiligten Trägern gibt, sodass hier die abschließende Entscheidung noch nicht gefallen ist.
Frau Senatorin Lompscher! Aber Sie verstehen schon, dass es in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar ist, wenn man ein Restaurant oberhalb des Grundstücks genehmigt und behauptet, durch eine Lichtinstallation würde Grundwasser gefährdet werden? Diesen Widerspruch sehen Sie schon?
Herr Braun! Ich würde mich jetzt hier ungern in die Rolle der Genehmigungsbehörde begeben wollen und rechtliche Dinge austauschen, zumal ich juristisch nicht qualifiziert bin.
Nein, es ist schon Landessache, weil Trinkwasserschutz für 3,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner eine Aufgabe der Umweltverwaltung ist, die wir sehr ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht eine ganz einfache Geschichte, dass man sagt: Guckt doch mal, links und rechts geht es doch, warum geht es denn da nicht? – Das muss sehr genau abgewogen werden. Hier darf auch kein Präjudiz durch eine juristisch nicht haltbare Genehmigung geschaffen werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Herr Dr. Nußbaum! Wenn man sich so die Zeitungsberichte über die Verkaufsverhandlungen, Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben, ansieht, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Verkaufsverhandlungen eigentlich schon gescheitert sind. Ist denn was dran an diesem Eindruck?
Verehrter Präsident! Verehrter Kollege Ratzmann! Erst mal grundsätzlich: Sie wissen, wir führen Ankaufsverhandlungen über die Anteile von RWE, knapp 25 Prozent. Das ist da auch schon öffentlich geworden, obwohl ich
sonst darauf bestehen muss, dass Inhalte und Details dieser Gespräche in Verhandlungen vertraulich bleiben, wenigstens bis sie abgeschlossen sind. RWE verlangt einen Kaufpreis, der deutlich über der Summe liegt, die das Land zu zahlen in der Lage ist. Ich habe – der Senat ebenso – den Auftrag des Referendums so verstanden, dass die Bürgerinnen und Bürger hier in Berlin primär eine Senkung der Wasserpreise haben wollen, dass das neben dem Rückkauf der Wasseranteile der Auftrag ist. Das setzt voraus, dass es uns gelingt, diese Anteile zu einem Preis zurückzukaufen, der es uns ermöglicht, dann auch die Wasserpreise zu senken und nicht etwa durch einen erhöhten Preis für die RWE-Anteile letztlich den Saldo aus Preis und möglichem Senkungspotenzial über den Landeshaushalt auszugleichen, der – wie Sie wissen – selbst in einer schwierigen Situation ist.
Das setzt neben den konkreten Preisen den Umgang mit zwei grundsätzlichen Problemen voraus. Das eine ist das Bundeskartellamtsverfahren. Sie wissen, der Kollege Wolf hat ein Kartellverfahren angestrengt, in dem die Frage geprüft wird, inwieweit die Preise in Zukunft zu senken sind. Dieses Senkungspotenzial, wenn es denn käme, hätte enorme Auswirkungen auf die Gewinn- oder respektive Ertragssituation der Wasserbetriebe mit der Folge, dass auch die Gewinne sowohl für das Land, aber im Wesentlichen für die privaten Eigentümer sinken würden. Die privaten Eigentümer sind der Auffassung – auch das ist kein Geheimnis –, dass diese rückläufigen Gewinne, die über eine Senkung des Bundeskartellamts kämen, vom Land über den sogenannten Konsortialvertrag auszugleichen wären, die Konsortialvereinbarung, die über den Verträgen liegt und die letztlich, einfach ausgedrückt, diesen privaten Eigentümern RWE und Veolia zusagt, dass bestimmte Veränderungen in der Ertragssituation vom Land an anderer Stelle auszugleichen sind. Das muss geprüft werden. Wir können nicht in das Risiko hineinlaufen, dass wir eine Bewertung treffen, die nachher falsch ist.
Der zweite Punkt ist – das ist auch öffentlich – das Thema Schiedsverfahren. Sie wissen, wir streiten uns ja zurzeit mit den privaten Eigentümern in einem Schiedsgerichtsverfahren über enorme Summen. Die gehen zurück auf die Fünfte Änderungsvereinbarung, die von dem Kollegen Wolf seinerzeit im Senat vorgelegt worden ist und jetzt dazu führt, dass wir uns in einem Schiedsgerichtsverfahren einer Forderung der Privaten von 340 Millionen Euro ausgesetzt sehen. Wir haben mittlerweile schon große Beträge für dieses Schiedsgerichtsverfahren aufwenden müssen. Dieses Verfahren ist noch offen. Aber es wird da zu klären sein, ob die Privaten – so, wie sie es behaupten, – in der Tat aufgrund dieser Veränderung in der Fünften Änderungsvereinbarung Ansprüche in dieser Größenordnung gegen das Land haben. Also zwei große Faktoren, die mit in die Ankaufsgespräche zu integrieren sind. Das heißt, wir verhandeln nicht nur über die Bewertung eines Anteils – dann wären wir sicherlich schon schneller vorangekommen –, sondern wir müssen abschätzen: Wie könnte ein Schiedsverfahren ausgehen, das immerhin um
über 340 Millionen Euro geht, und wie könnte ein Kartellamtsverfahren ausgehen, das mögliche Preissenkungen mit sich bringt und aus dem dann die Privaten auch unter dieser Konsortialvereinbarung uns mit einem möglichen neuen Schiedsverfahren überziehen könnten, indem sie uns auf Ausgleich dieser entgangenen Gewinne verklagen könnten? – Das macht die Situation etwas schwierig. Aber wir sind nach wie vor in Gesprächen und werden sie vorantreiben.
Aber da drängt sich natürlich die Frage auf: Wie will denn der Senat dann die Wasserpreise senken? – Herr Wolf hat eine Änderung der Wassertarifverordnung bereits öffentlich angekündigt.
Das ist natürlich jetzt, Herr Kollege Ratzmann, ein komplexes Feld, die Wassertarifverordnung. Ich will Sie jetzt nicht im Zusammenhang mit der Spontanen Fragestunde in die Feinheiten einer Wassertarifverordnung und die Preiselemente, die die Wasserpreise ausmachen, hineinführen. Das ist auch das Feld des Kollegen Wolf. Aber eines ist auch klar:
Wenn wir die Wassertarifverordnung anpassen und verändern – und das muss der Fall sein, wenn man die Preise einseitig ändern will –, dann muss man auch sicher sein, dass durch so eine Veränderung die Privaten nicht wieder die Möglichkeit haben, über ein Schiedsgerichtsverfahren sozusagen den Ausgleich einzufordern, den wir über eine Senkung machten. Das würde ja dann bedeuten: linke Tasche, rechte Tasche; wir zahlen zweimal, nämlich einmal, indem wir selbst als Land auf Einnahmen verzichten, aber auch andererseits, indem dann die Privaten über ein Schiedsgerichtsverfahren uns noch mal verklagen könnten, die Preissenkungen, die wir dann umsetzen, die dann wiederum zu geringeren Gewinnen bei den Privaten führen, aus der Landeskasse zu erstatten. Das ist etwas, was zurzeit abzuklären ist. Wir haben ja Zeit bei der Wassertarifverordnung bis September/Oktober, wenn wir sie anpassen wollen, um sie anzupassen und Wirkung ab dem 1. Januar 2012 zu erzielen. Deswegen geht mir jetzt eine solide Prüfung, ob sich aus einer Veränderung der Wassertarifverordnung nicht auch Ausgleichsansprüche der Privaten unter dem Konsortialvertrag ergeben könnten, vor einer schnellen Lösung, die jetzt in Zeiten des Wahlkampfs vielleicht angesagt, die aber am Ende kontrapro
Es geht weiter mit einer Frage der Kollegin Platta von der Linksfraktion. – Bitte schön, Frau Platta!
Meine Frage geht an die Senatorin Lompscher. – Am Dienstag ist der German Green City Index vorgestellt worden, der auch Berlin beurteilt hat. Meine Frage lautet: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse, die dort vorgestellt worden sind, für Berlin? Und weitergehend: Welche guten Eigenschaften aus anderen Städten will Berlin übernehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Platta! Es werden in diesem City Index zwölf deutsche Städte verglichen mit dem Ergebnis des European City Index, der Ende 2009 veröffentlicht worden ist. Natürlich ist es erfreulich, dass Berlin mit anderen deutschen Städten, aber in bestimmten Dingen ganz weit vorne, in der Spitzengruppe ist, was bestimmte Qualitätsparameter in Umweltfragen angeht. Das ist die gute Nachricht. Und dass wir insbesondere bei der CO2-Bilanz deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen und in dieser Gruppe – –
Dass in Berlin wenig Industrie ist, das ist übrigens schon seit 1945 so. Ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben. Daneben ist es natürlich richtig, darauf hinzuweisen, dass sich nach 1990 die Wirtschaftsstruktur Berlins verändert hat. Im Übrigen war auch die Ostberliner Industrie nie besonders energieintensiv. Darüber können Sie sich ja mal informieren. Richtig ist aber, dass sich die Berliner Wirtschaftsstruktur von anderen Regionen und Städten Deutschlands unterscheidet. Richtig ist aber auch, dass es uns gelungen ist, den Primärenergieverbrauch von 1990 bis 2008 um fast 20 Prozent zu senken, dass die Modernisierung und Optimierung von Energie- und Erzeugungsanlagen sowie Verteilungsstrukturen in beiden Stadthälften nach 1990 erheblich vorangetrieben worden ist und dass wir durch die Modernisierung des Wohnungsbestands auf der einen Seite und durch die Modernisierung der Heizungsanlagen – keine Kohleöfen mehr usw. – maßgeblich für die vorbildliche CO2-Bilanz Berlins gesorgt haben. Sie können sagen, das ist total normal.
Ich würde aber sagen, es ist etwas Besonderes, dass die Nutzung von Braunkohle seit 1990 um 73 Prozent zurückgegangen ist, Steinkohle um fast 50 Prozent, und dass sich stattdessen die Nutzung von Gas und erneuerbaren Energien erheblich erweitert hat.
Wenn es jetzt darum geht, worauf wir bei anderen Städten mehr gucken, dann ist auffällig, dass Berlin eine unterdurchschnittliche Nutzung erneuerbarer Energien hat, auch gegenüber anderen Städten. Nach den Zahlen dieses Green City Index sind es 1,6 Prozent in Berlin versus 3 Prozent in anderen Städten. Diese Zahlen sagen uns, dass es in Städten generell mit den erneuerbaren Energien etwas schwierig ist, aber die Siemens-Studie weist auch darauf hin, dass insbesondere die verstärkten Anstrengungen im Bereich Solar, Biomasse, Geothermie und städtische Windkraftanlagen deutlich einen Anlass für die Annahme geben, dass man diesen Rückstand wird aufholen können.
Was Umweltmanagement und Umweltprogramme angeht, sind wir gerade in diesem Jahr dabei, die Ziellinien der Stadt zu aktualisieren, Stichwort Energiekonzept, Stichwort StEP Klima, Stichwort Start für die Aufstellung eines neuen integrierten Klimaschutzprogramms. – Vielen Dank!
Nur eine Nachfrage: Das Umweltmanagement ist schon angesprochen worden. Wie werden wir erreichen, dass sich noch mehr Bürger an diesen Prozessen der Umweltfragen beteiligen werden?
Sehr geehrte Frau Platta! Auch aus meiner Sicht ist es absolut wünschenswert, dass die Verwirklichung von ambitionierten Umweltzielen ein breit getragener gesellschaftlicher Konsens ist. Wir haben in Berlin gute Voraussetzungen dafür. Es gibt eine Vielzahl von Umweltorganisationen, -bewegungen, großen Veranstaltungen – ich will das hier nicht ausführen –, auf denen man diese gemeinsamen Ziele miteinander besprechen kann. Natürlich ist es wichtig, dass man bei der Aufstellung der Programme für die Zukunft Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung maßgeblich einbezieht, um diese notwendige gesellschaftspolitische Akzeptanz zu erreichen.