Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Senatorin für Gesundheit: Wie bewertet der Senat, dass in den Klassenräumen bzw. oberhalb der asbestbelasteten Deckenplatten an der Poelchau-Schule zahlreiche Marder festgestellt wurden und damit die Gefahr der Freisetzung von Asbest ansteigt, und welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Es ist nicht Aufgabe der Senatorin für Gesundheit, das zu bewerten, weil hier der Fachvermögensträger gefragt ist, die Dinge zu bewerten.
Ich weiß aus den Unterlagen und Diskussionen der Presse, des Hauses usw., dass dort regelmäßig Messungen stattfinden und bisher alle Messungen unter den Grenzwerten waren und dass im Übrigen sehr intensiv an der Lösung der schon seit Längerem bekannten Probleme gearbeitet wird.
Dann frage ich doch noch mal nach, ob sich die Gesundheitssenatorin in Absprache mit der Bildungsverwaltung auch darüber im Klaren ist, dass durch die öffentliche Diskussion und durch die erneuten Belastungen und jetzt auch das Auftreten von Mardern auf den Deckenplatten möglicherweise die Poelchau-Oberschule weiter in Misskredit gebracht wird und dadurch die Anmeldezahlen für diese Schule rückläufig sein könnten, weil Sie dieses Problem in dieser Stadt seit Monaten nicht in den Griff bekommen.
Da bitte ich um Verständnis! Es entzieht sich wirklich meiner Kenntnis, ob dadurch oder durch andere Maßnahmen, zum Beispiel durch solche Fragestellungen, eine
solche Schule in Misskredit gerät. Ich finde, das sollten wir alle miteinander vermeiden und die Lösung der bekannten Probleme in den Vordergrund stellen.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator Nußbaum. – Herr Nußbaum! Ihnen ist bekannt, dass die Grünen im Falle eines Wahlsieges eine Reihe von Steuern erhöhen wollen, unter anderem die Gewerbesteuer, und auch eine Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die freien Berufe planen.
Ich bin überrascht, dass der Kollege Esser von den Grünen am Montag im Zuge einer Diskussionsveranstaltung formuliert hat, dass die Grünen nach der Wahl auch gern die Grunderwerbsteuer erhöhen wollen. Wie sehen Sie das als Finanzsenator? Wäre das vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes Berlin notwendig oder nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege! Wir haben als Land und als Kommune nicht so viele Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern. Die eine wichtige Steuerart – das habe ich eben schon erklärt – haben wir auch gegen Ihr Bestreben geschützt, sodass sie uns erhalten bleibt. Das ist in der Tat schon mal ein großer Fortschritt.
Dann haben wir andere Steuerarten, die durch Kommune oder Land beeinflussbar sind. Ich denke jetzt weniger an die Hundesteuer, die vom Aufkommen her ohnehin nicht so bedeutsam ist. Aber Sie sprachen konkret die Grunderwerbsteuer an. Anders als die Grundsteuer, die sich, wenn sie verändert oder erhöht wird, unmittelbar in der Erhöhung von Mieten niederschlägt, ist die Grunderwerbsteuer neutraler. Sie ist eher mit einer Maklercourtage vergleichbar, das heißt, sie fällt auf die konkrete Transaktion an. Mit 4,5 Prozent war Berlin mal Spitzenreiter. Mittlerweile haben andere Städte die Grunderwerbsteuer auf einen Satz von 5 Prozent respektive
5,5 Prozent – Hamburg hat auch eine Vorreiterrolle übernommen – angehoben. Wir werden uns ansehen müssen, ob das einen Beitrag dazu leisten kann, die Finanzen des Landes Berlin zu stabilisieren. In jedem Fall ist es auch davon abhängig, wie sich die Situation insgesamt entwickelt. Ich will Ihnen aber an dieser Stelle direkt sagen: Anders als bei der Gewerbesteuer würde ich das nicht ausschließen.
Ich bin etwas überrascht, Herr Nußbaum! Dass die Grünen die Steuer erhöhen wollen, ist das eine. Haben Sie denn diese Position, die Sie gerade formuliert haben, auch wenn Sie nicht Mitglied der SPD sind, mit der Regierungsfraktion, die Sie in den Senat geschickt hat, abgestimmt, oder ist das eine Einzelmeinung von Ihnen?
Lieber Kollege Meyer! Wir sind hier im spontanen Teil des Parlaments, und insofern gehe ich davon aus, dass ich eine spontane Antwort nicht abgestimmt haben kann, sonst wäre sie per se nicht mehr spontan.
[Beifall bei der SPD und den Grünen – Andreas Gram (CDU): Aber Sie können doch spontan antworten, dass Sie mit den Genossen gesprochen haben!]
Ich habe zum Ausdruck gebracht und versucht, Ihnen zu erklären, wo der Unterschied zwischen einer Grundsteuer und einer Grunderwerbsteuer ist – ich kann Ihnen auch andere Steuerarten erklären – und welche Effekte sie etwa auf die Mietensituation haben. Deswegen sage ich Ihnen nochmals: Es ist schließlich meine Aufgabe als Finanzsenator, über Einnahmen nachzudenken. Ihre Aufgabe ist es, im Hauptausschuss vor allem über die Ausgaben nachzudenken, aber irgendwoher muss das Geld kommen. Verzeihen Sie mir bitte! Es ist doch klar, dass wir auch über eine solche Option nachdenken. Aber wenn sie denn eingeführt würde, würde sie zunächst im Senat erörtert werden, sie würde natürlich auch im Kreise des Parlaments respektive der Regierungskoalition erörtert werden, und dann werden wir zu einem Schluss kommen. Aber sie hat in der Tat nicht die Auswirkung, die eine Erhöhung der Grundsteuer hätte, und deswegen ist sie zumindest mitzuerwägen. – Vielen Dank!
Meine Frage geht an die Senatsgesundheitsverwaltung. – Frau Senatorin Lompscher! Der Abrechnungsskandal um die Helios-Kliniken ist innerhalb eines Jahres schon der zweite Fall von Kliniken, die in Berlin falsch abrechnen. Welche gesundheitspolitischen Konsequenzen könnte man daraus ziehen, oder wie bewerten Sie das?
Das ist in der spontanen Fragestunde wirklich eine Herausforderung. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Isenberg! Die Ermittlungen stehen am Anfang, und hier hat offensichtlich ein klinisch geführtes MVZ ärztliche Leistungen falsch abgerechnet. Es sind fachärztliche Leistungen abgerechnet worden, obwohl keine fachärztlichen Leistungen erbracht worden sind. Hier scheint es einen sehr spezifischen Streit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Medizinischen Versorgungszentren, die klinisch geführt sind, zu geben, dem ich mich ausdrücklich nicht anschließen werde, weil ich finde, dass wir auch klinisch geführte medizinische Versorgungszentren brauchen.
Wenn man also über gesundheitspolitische Konsequenzen reden will, muss man zunächst einmal feststellen, dass das Land für den ambulanten Bereich – und dazu gehören die medizinischen Versorgungszentren – keine Karte im Spiel hat. Wir haben hier null Chance, irgendetwas zu steuern, zu erfahren, Unterlagen zu erhalten. Eine gesundheitspolitische Konsequenz wäre daher, dass es sicherlich sehr sinnvoll sein könnte, dass auch sektorübergreifend die Gesundheitsbehörden der Länder Anteil an Bedarfsplanung, Steuerung und Versorgungsmanagement haben. Darüber reden wir aktuell im Zusammenhang mit dem Versorgungsgesetz.
Es gibt noch ein zweites Thema, das etwas grundsätzlicherer Natur ist: Offensichtlich besteht ein großes Interesse bei allen ärztlichen und medizinischen Leistungserbringern, Erträge auch zu erhöhen. Dafür werden mitunter alle denkbaren und juristisch nicht zulässige Wege genutzt. Das hat mit dem steigenden Kostendruck zu tun, denn auf der einen Seite können medizinische Leistungen in immer größerem Umfang und größerer Qualität erbracht werden, das kostet natürlich mehr. Auf der anderen Seite steigen aber aufgrund verschiedener bundespolitischer Interventionen die Einnahmen der gesetzlichen
Krankenversicherungen nicht in dem Maße. Da sind wir an dem Punkt, dass wir gesundheitspolitisch sehr ernsthaft über dieses Thema reden müssen. Das tun wir aber nicht hier, sondern in der Gesundheitsministerkonferenz und vorrangig auf Bundesebene, weil es dort hingehört. – Vielen Dank!
Frau Senatorin! Das Land Berlin wird bei der Gesundheitsministerkonferenz von Ihnen vertreten, insofern ist das hier schon der richtige Ort, sich über Ihre Gedanken zu unterhalten. Die beiden Einrichtungen sind Teil des Landeskrankenhausbedarfsplans, und wir haben kommunale Kliniken – haben Sie, um hier präventiv zu wirken, Gespräche geführt und sich darlegen lassen, wie unsere eigenen Häuser besser mit den von Ihnen skizzierten Problemen umgehen, damit nicht zu erwarten ist, dass dort ähnliches auftritt?
Sehr geehrter Herr Isenberg! Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das alles bundesgesetzlich geregelt ist und wir im ambulanten Sektor bislang keinerlei Möglichkeiten haben. Krankenhausplan ist die eine Sache – da hätten wir Möglichkeiten. Medizinische Versorgungszentren an Krankenhäusern gehören aber nicht zum Krankenhausplan. Trotzdem erwarte ich von den Trägern, dass sie für Transparenz sorgen, dass sie auf die Krankenhausbehörde, auf die Gesundheitsbehörde des Landes, zugehen. Das hat Helios bisher nicht getan, obwohl sie dazu aufgefordert sind. Das war übrigens im Fall DRK anders. Damals haben wir sehr schnell geschaut, ob es bei Vivantes diesbezügliche Probleme gab, haben aber festgestellt, dass es keine Auffälligkeiten gab. Wo es möglich ist, versuchen wir, präventiv zu wirken, ansonsten sind die Träger der NVZ am Zuge. Also noch einmal: Helios ist herzlich willkommen, mir ihren Stand der Erkenntnisse darzulegen.