Niemand bezweifelt, dass der Senat sehr aktiv etwas gegen häusliche Gewalt unternimmt, dass er Pläne und Konzepte geschrieben und auch umgesetzt hat. Es gibt aber einige Lücken – größere und kleinere Lücken. Es ist unsere Aufgabe als Opposition, auf diese Lücken hinzuweisen.
Wenn Sie sagen, Prävention sei gar nicht nötig bei denen, die noch nicht Täter geworden sind, dann können Sie sich einen Großteil der Jugendprävention erst mal abschminken.
Die brauchen Sie gar nicht, denn Sie warten, bis die Jugendlichen Täter geworden sind. Dann können Sie ja noch ein schönes Präventionsprojekt hinterherschieben – oder was? Dann würde keine Prävention einen Sinn machen. Wir wollen z. B bei der HIV-Prävention Leute erreichen, bevor sie HIV-positiv werden. Dafür ist Prävention da. Jemand ist eventuell in Gefahr, etwas zu tun oder etwas zu bekommen. Natürlich heißt das nicht – so plump, wie Sie das gemacht haben –, dass wir grundsätzlich allen Vätern unterstellen, sie wären Schläger.
Das ist doch völliger Unfug. Es gibt ein Angebot, das ganz niedrigschwellig ist, und das ist ein Gesprächsangebot. Noch niedrigschwelliger ist lediglich ein Flyer, den Sie ja auch aufgelegt haben und verteilen. Aber was uns fehlt, ist dieses Gesprächsangebot – genau so, wie es Herr Erdogan angelegt hat. Das möchten wir gern. Mit diesem Modell möchten wir gern in die Bezirke gehen.
Um Ihnen das noch einmal zu sagen: Das kostet, wenn alle Bezirke es gleichzeitig in einem Jahr umsetzen würden, was ja nicht zu befürchten ist, weniger als 50 000 Euro. Wir streiten uns hier über einen Betrag, der so gering ist, dass sich der Ärger darüber gar nicht lohnen würde. Sie hätten es schlauerweise einfach unter einem anderen Label übernehmen können, um dann zu sagen: Das war eine tolle Idee von Rot-Rot! – Aber dazu sind Sie nicht in der Lage, und das finde ich am bedauerlichsten. Es tut mir wirklich leid.
Das haben wir Ihnen im Ausschuss dezidiert dargelegt. Informieren Sie sich noch einmal bei Herrn Erdogan, und dann können wir darüber reden! Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Das beginnt mit einer ganz einfachen Frage: Wie definieren Sie die Zielgruppe genauer? – Sie schreiben, dass Sie sich an Männer wenden wollen. Das habe ich verstanden. Sie schreiben sogar unten in Ihrer Begründung, dass die „möglichen Täter“ angesprochen werden sollen – so der Wortlaut dort. Heißt das nun, alle Männer sind mögliche Täter? Wie habe ich das zu verstehen?
Die zweite Frage, die ich habe: Wie erreichen Sie diese Zielgruppe? Wie sprechen Sie die an? Schreiben Sie die an? Gehen Sie durch die Straßen? Wie identifizieren Sie die? – Außerdem besteht gerade bei präventiver Arbeit immer wieder das Problem, dass man zuerst vor allem die Personen erreicht, die schon eine gewisse Sensibilität mitbringen, und nicht die, die es gerade nötig hätten. Das ist in allen Bereichen so.
Dann eine Frage, die ich nicht beantworten kann und die Sie auch nicht beantworten: Wie bringe ich Männer unterschiedlicher Herkunft zusammen? Und warum wollen Sie mindestens einen Gesprächskreis pro Bezirk und nicht einen Gesprächskreis pro Ortsteil oder wie auch immer? Wie kommt es zu dieser bezirklichen Abgrenzung? – Ich meine, ich wohne nun im schönsten Bezirk Berlins – in
Ich habe es Ihnen schon einmal in einem anderen Zusammenhang dargestellt: Ich finde es von der Sprache her ein wenig angezogen – um nicht zu sagen: überzogen –, wenn Sie sagen, sie erwarten einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen. Da fühle ich mich ein bisschen an einen militärischen Tonfall erinnert – nicht an einen parlamentarischen.
Obwohl Sie auf diese gesamten Fragen keine Antworten geben, meinen wir aber, dass Prävention immer noch besser als Reaktion ist, und werden Ihren Antrag unterstützen. – Ich danke Ihnen!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag auf Drucksache 16/3644 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU – die Ablehnung. Die CDU hat hierzu getrennte Abstimmung beantragt.
Wir stimmen also zunächst über die Ziffer 1 des Antrags ab. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und Grünen. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und Grüne. Dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Das ist die CDU. Dann ist auch Ziffer 2 des Antrags abgelehnt.
Wer dem Antrag insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP und der Grünen. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU! Dann ist der Antrag abgelehnt.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung. Kollegin Kubala hat das Wort für die Grünen. – Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über ein zentrales abfallpolitisches Projekt, das für die nächsten Jahrzehnte hier in Berlin die Abfallpolitik mit prägen wird, nämlich über die Biogasanlage der BSR in Ruhleben. Wir haben die folgende Entscheidungslage – das ist für Nicht-Fachleute, die diese Umweltthemen nicht regelmäßig diskutieren, nicht ganz so leicht zu durchschauen, deshalb sage ich noch mal ganz klar, welche zwei Entscheidungen wir heute als politische Vorgabe für diese neue Anlage zu treffen haben –: Entscheiden wir uns für eine veraltete Technologie, für eine klimaschädliche Technologie, für eine Anlage, die mit einem handfesten Methanproblem verbunden ist? – Methan bedeutet das Fünfundzwanzigfache an Klimaschädlichkeit von CO2. Oder – und das fordern wir Grünen – entscheiden wir uns für eine zukunftsfähige Investition, für eine zukunftsfähige Anlage, die auch dieses Methanproblem löst und damit ein Markenzeichen für eine zukunftsfähige, vorbildliche Abfallpolitik in Berlin wird?
Diese beiden Entscheidungen haben wir heute zu treffen, und sie sind an den Grenzwerten festzumachen, die wir von der politischen Ebene aus für diese Anlagen als Rahmenbedingungen setzen wollen. Wir sprechen nicht über ein bisschen mehr oder weniger, sondern wir reden darüber – das sage ich ganz klar, es ist nicht immer einfach zu verstehen –, ob wir 50 Milligramm organische, klimaschädliche Kohlenstoffe pro Kubikmeter Luft oder das Vierfache davon zulassen wollen. Das ist die heutige Entscheidungslage, die sich auch aus den Anträgen ergibt, die uns heute zur Abstimmung vorliegen.
Das Problem ist seit langem bekannt. Wir haben darüber diskutiert, als der Antrag eingebracht wurde. In der Ausschreibung für die Biogasanlage wurde noch der sehr ambitionierte Wert gefordert, der ökologische, klimafreundliche, aber im Laufe des Verfahrens hat sich leider die BSR und die Genehmigungsbehörde von diesem ambitionierten Wert abgewendet. Das ist bedauerlich. Ich wollte wissen, warum die Senatsverwaltung im Genehmigungsverfahren nicht weiter nach den Grenzwerten der TA Luft genehmigen möchte, und habe Akteneinsicht bei der BSR und beim Senat beantragt. Die Akteneinsicht wurde leider abgelehnt. Ich glaube, Frau Kolat sprach vorhin so feurig für Transparenz. Aber so sieht es aus mit der Transparenz bei den kommunalen Unternehmen. Die sind faktisch gar nicht zu kontrollieren. Im Zweifel verweigern sie die Akteneinsicht.
Frühzeitig haben wir unseren Antrag eingebracht, um diese Anlage, noch bevor es in das Genehmigungsverfahren geht, klimafreundlich auf den Weg zu bringen. Wir haben den vorliegenden Antrag auch im Umweltausschuss beraten. Dann hat ihn die Koalition durch einen
eigenen Antrag ersetzt. Es ist eine Ungehörigkeit, dreist und ärgerlich, dass ein Antrag, den eine Fraktion einbringt, einfach durch einen ganz anderen Sachverhalt ersetzt wird.
Der Antrag, den die Koalition eingebracht hat, hat einen ganz anderen Gegenstand zum Thema. Er sagt ganz richtig: Die BSR hat eine Vorbildfunktion. –, aber daraus folgt dann nichts. Sie fordern den vollkommen veralteten Wert „Stand der Technik“ – dafür brauchte man keinen Antrag einzubringen. Der Stand der Technik ist ohnehin im Genehmigungsverfahren. Sie fordern also keine Grenzwerte nach der TA Luft, sondern den vollkommen veralteten Stand der Technik, und Sie bringen einen Prüfauftrag auf den Weg. Das ist für die Genehmigung vollkommen irrelevant. Sie wollen prüfen lassen, ob noch ein Solar- und Blockheizkraftwerk am Standort entstehen sollen. Das ist nicht falsch,