Die Auswertungen aus den anderen Bundesländern zeigen aber auch, dass es für Eigentümer, Vermieter und auch Mieter große juristische Fragestellungen gibt. Es ist die Frage: Wie ist es geregelt und sichergestellt, dass Brandmelder ordnungsgemäß angebracht, regelmäßig kontrolliert und auch gewartet werden? Das betrifft die Frage des Hereinlassens, der Haftung, gegebenenfalls der Übertragbarkeit und schließlich auch die Frage der Umlage auf die Mieter, denn trotz der Verpflichtung in diesen Bundesländern ist die Ausrüstung nur zu 80 Prozent vorhanden.
Die Verpflichtung zu Rauchmeldern wurde auch bewusst nicht in die Musterbauordnung eingebracht, da die entsprechenden Bundesländer in den Fachkommissionen der Bundesbauministerkonferenz erkannten, dass man dieser Kontrolle nicht nachkommen kann. Nichts ist schlimmer als ein Mieter, der sich auf einen Brandmelder verlässt und sich damit in falscher Sicherheit wiegt. Auch hier gibt es weitere Gerichtsurteile zu berücksichtigen wie z. B. das Verfassungsgerichtsurteil des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2005.
Sie sehen, es gibt hier noch viele Fragen zu klären. Auch wenn ich das Interesse an schneller Abhilfe und Aufklärung teile, ist Ihr Antrag der denkbar schlechteste Weg dafür. Wie immer, die Bauordnung betreffend, werden wir Abstand von populistischen Schnellschüssen nehmen und entsprechende Expertenanhörungen, wie ich Ihnen schon angeboten habe, gern im Bauausschuss initiieren. Es muss völlig klar sein: Feuerteufeln muss das Handwerk gelegt und Brände müssen verhindert werden! Ob eine verpflichtende Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen dazu geeignet ist, wird sich in der Beratung zeigen. Die Änderung der Bauordnung für die Anbringung in Treppenhäusern ist hingegen schlichtweg unseriös und geradezu gefährlich und beschreibt leider den Populismus, dem sich die Grünen sehr oft hingeben.
Abschließend möchte ich an alle Berlinerinnen und Berliner appellieren: Bauen Sie, wenn möglich, Rauchmelder in Ihre Schlafräume und Fluchtwege ein, und studieren Sie vor allem die Hinweise, wie man sich im Brandfall verhält! Achten Sie darauf, dass sich kein Brandgut, d. h. Papierberge, die Kinderwagen, aber auch die Schuhschränke in den Fluren befindet, und achten Sie auf Ihre
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es brennt in Berlin – das haben wir schon festgestellt – gelegentlich auch im flüssigen Zustand, um einen Zwischenruf aufzunehmen. Aber leider ist es ein ernstes Thema und mit Heiterkeit nur begrenzt zu handhaben. Die Brände und die Entwicklung haben auch uns als CDUFraktion beunruhigt. Wir haben diese aktuelle Angelegenheit nicht umsonst als Besprechungspunkt im Ausschuss beantragt, weil wir glauben, dass man hier seriös beraten muss und ein direkter Schnellschuss, wie er hier mit der Änderung der Bauordnung vorliegt, nicht ausreichend ist.
Nichtsdestotrotz ist der Einsatz von Rauch- oder Brandmeldern in Deutschland in einer heftigen Diskussion. Wenn man schaut, was andere Bundesländer hier getan haben, muss man feststellen, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Bundesländern entsprechende Regelungen in ihre Bauordnung übernommen haben. Insofern ist es an dieser Stelle sicherlich überprüfenswert, auch in Berlin angesichts der aktuellen Tatsachen tätig zu werden. Das ist ein heikles Unterfangen. Für Neubauten gibt es Regelungen, aber meist ist das Thema, auch für uns in Berlin: Was passiert mit den Bestandsbauten? – Wenn wir Änderungen machen, dann muss unser Augenmerk ganz besonders dort liegen, weil sich die überwiegende Zahl der Wohnungen und Häuser eben im Bestand befindet und wir ein Sicherungsbedürfnis für die ganze Stadt und für alle Bürgerinnen und Bürger haben.
Ja, wir sehen hier Handlungsbedarf! Wir sehen aber auch, dass dieser Handlungsbedarf fundiert ermittelt werden muss. Wir werden uns nachhaltig dafür einsetzen, dass wir zu diesem Thema die Anhörung von Fachkundigen im Ausschuss durchführen, um nachher die angemessenste und beste Antwort zu finden. Wir maßen uns im Moment nicht an zu entscheiden, ob nur Treppenhäuser oder nur die Wohnungen betroffen sind. Wir müssen das eher technisch betrachten und uns auch sachkundig beraten lassen. Ich glaube, das ist an der Stelle weniger eine politische Diskussion als eine technische und fachlich fundierte.
Bei der Recherche für die heutige Antragsdiskussion ist mir aufgefallen: Das Land Bremen hat vor kurzem seine Bauordnung umgestellt und auch diesen Punkt intensiv bearbeitet. Sie sind sehr pragmatisch darangegangen, haben pragmatische Lösungen für Brandmelder gefunden,
zum einen für die Installation, zum anderen für pragmatische Übergangsfristen, gleichzeitig aber auch für eine pragmatische Kontrolle. Ich denke, das sollte man sich näher anschauen und fachkundig im Ausschuss beraten.
Für uns steht im Vordergrund – und ich glaube, das sollte uns alle leiten –: Die Sicherheit der Bewohner ist zu verbessern, gerade angesichts der aktuellen Situation. Das steht für uns ganz oben, und das sollte auch die Maxime unserer Beratung sein.
Wir wollen das Ganze mit angemessenem, pragmatischem, wirtschaftlichem Augenmaß betrachten und an dieser Stelle keinen technischen Overkill. Es muss beherrschbar sein, funktional und einfach zu handhaben. Dazu gehört auch, dass wir eine Lösung dafür finden müssen, wie der Funktionserhalt und die laufende Funktion gewährleistet werden. Denn nichts ist schlimmer, als wenn wir mit einem Brandmelder, der an der Decke hängt, Sicherheit suggerieren, die gar nicht da ist. Da ist der Zustand, den wir jetzt haben, fast noch besser, denn da ist der eine oder andere aufmerksamer.
Insofern sehen wir Handlungsbedarf. Wir werden den Antrag konstruktiv begleiten und darauf sehen, was andere Bundesländer schon positiv umgesetzt haben. In diesem Sinn freuen wir uns auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Jetzt hat für die Linksfraktion die Kollegin Marion Seelig das Wort. – Bitte schön, Frau Seelig!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich teilt meine Fraktion die Position, den Einbau von Rauchmeldern verbindlich zu regeln. Ich glaube, wir waren uns hier alle einig, dass wir es mit einem ernsten Problem zu tun haben. Die Feuerwehr hält dies für eine lebensrettende Maßnahme. Gerade im Zusammenhang mit der jüngsten Serie von Brandanschlägen in Treppenhäusern erscheint es uns sinnvoll, Sicherungsmaßnahmen wie Aufklärung durch Feuerwehr und Medien, den Einsatz der Vermieter gegen Sperrmüll in Hausfluren auch durch ein Feuerwarnsystem zu ergänzen.
Das Problem am heutigen Gesetzentwurf der Grünen ist schon von Frau Haußdörfer eindringlich geschildert worden. Es erscheint im ersten Moment im Zusammenhang mit dieser Brandserie logisch, Rauchmelder in Treppenhäusern zu installieren. Aber meines Wissens ist die Feuerwehr entschieden dagegen, und zwar aus zweierlei Gründen: Zum einen, weil sich dieselben Leute, die Brände legen, in diesen Häusern, wenn sie nicht ernsthaft
Erkrankte, also richtige Pyromanen sind, über diese Feuermelder hermachen und sie mit Spiel, Spaß und Sport demolieren. Dann haben wir ein Riesenproblem: Wer haftet denn noch, wenn solche Dinge vorkommen?
Das Zweite – und diesen Punkt hat Frau Haußdörfer auch bereits genannt: Es besteht die große Sorge, dass mit diesen Feuermeldern im Hausflur genau das passiert, wovor immer gewarnt wird, nämlich dass die Leute zur Tür rennen und sie aufreißen, weil draußen ein Warngeräusch ertönt. Das ist genau das, was man im Fall eines Brandes wegen der Kaminwirkung und wegen des verrauchten Treppenhauses nicht machen soll. Nach wenigen Schritten bricht man mit einer Rauchvergiftung zusammen. Man soll vielmehr die Tür verrammeln, nasse Tücher davorlegen und sich ans offene Fenster begeben. Diese Sorge hat die Feuerwehr bei Rauchmeldern im Treppenhaus, und wir teilen sie.
Sie verweisen auf andere Bundesländer. Aber dabei müssen Sie natürlich auch erwähnen, dass die große Probleme mit ihren Bauordnungen haben. Da gibt es große Prozesslawinen, und da sind sehr viele Fragen, trotz der gesetzlichen Regelung, nicht geklärt.
Wir finden abschließend, dass eine gesetzliche Regelung wichtig ist. Über das Wie müssen wir uns noch sehr ernsthafte Gedanken machen. Ich glaube, eine Anhörung im Bauausschuss ist ein erster, guter Schritt dahin. Es wäre auch eine gute Lösung, mit der Feuerwehr in unserem Ausschuss zu debattieren. – Ich bedanke mich, meine Damen und Herren!
Danke schön, Frau Kollegin Seelig! – Jetzt hat der Kollege von Lüdeke von der FDP-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Herr von Lüdeke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorgänger haben schon darauf hingewiesen, dass das Thema hier nicht abschließend behandelt werden kann. Deshalb ist man schon ein bisschen verwundert, dass wir das hier gleich in der ersten Lesung behandeln, denn wir stellen ja alle fest, dass wir im Ausschuss sicherlich viel dazu zu sagen haben. Da gehört es eigentlich erst einmal hin, und nicht heute hier ins Plenum.
Auch als Wahlkampfthema ist es nicht unbedingt geeignet, weil wir uns, glaube ich, alle einig darüber sind, dass die tragischen Vorkommnisse, die wir zu verzeichnen haben, von Leuten initiiert werden, die Brandstifter sind, und Brandstifter sind Verbrecher. Das wollen wir hier ganz klar festhalten, da sind wir uns alle einig.
Nun zum Antrag: In der Vergangenheit – und darauf wurde schon verwiesen – hat es schon den einen oder anderen Antrag in dieser Richtung gegeben. Ich komme einmal auf den Antrag der Grünen aus dem Jahr 2004 von Frau Hämmerling zu sprechen. Der klang wesentlich schärfer als der jetzt etwas gebremste Antrag. Ich zitiere:
Der Senat wird aufgefordert, die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen und Treppenhäusern von Alt- und Neubauten bei der Novellierung der Bauordnung verbindlich festzuschreiben.
Das war – hört, hört! – einmal die Ursprungsforderung der Grünen. Dagegen ist das, was Sie jetzt machen, geradezu weichgespült. Da kommen Sie weit hinter das, was Sie einmal gefordert haben, zurück, und da stellt sich natürlich die Frage, ob das vielleicht in Vorbereitung auf Ihre mögliche Regierungsverantwortung zu sehen ist, wo Sie den Wählern dann natürlich auch zeigen müssen, dass Sie das, was Sie hier ankündigen, auch in die Tat umsetzen. Daran werden wir Sie messen wollen!
Vielleicht mal ganz nebenbei: Was Sie, die Grünen, in der Vergangenheit immer abgelehnt haben, das machen Sie im vorliegenden Fall. Sie beschreiten immer stärker den Weg über Rechtsverordnungen, und Sie stärken damit die Exekutive und schwächen damit das Parlament. Wir denken, das tun Sie ganz bewusst, denn Sie tun es inzwischen in allen Bereichen.
Nun zum Inhalt: 2004 klang das alles noch viel schärfer. Bei der CDU liest sich das 2005 übrigens auch anders. Damals gab es von der CDU auch einen Antrag. Da wollte man auch an die Bauordnung heran.
darzustellen, in welchen Bundesländern mit welchen Argumenten die Installation von Rauchmeldern in Bestandsbauten und/oder Neubauten gesetzlich oder im Wege einer Rechtsverordnung geregelt wurde.
Wenn man die Anträge zusammenlegt, könnte man schon fast die Vermutung haben, sie hätten gemeinsam an dem Antrag mitgewirkt. Aber wir werden im Ausschuss sehen, wie die Argumentationslinien der Fraktionen verlaufen.
Kommen wir zu dem Antrag selbst: Sie wollen jetzt eine Beschränkung auf Wohngebäude mit mehr als zwei Geschossen und mehr als zwei Wohnungen, und Sie wollen, dass jeweils im Treppenhaus ein geeigneter Rauchmelder installiert wird. Damit sind wir beim Thema Mindeststandards, die Sie hineinschreiben, aber nicht weiter definieren. Wie sind die Mindeststandards, die Sie da einfordern wollen? Meine Vorgänger haben teilweise schon darauf hingewiesen. Wird das ein Rauchmelder aus dem Baumarkt sein? – Sicherlich nicht. Gibt es Meldezentralen und eine Verbindung zur Feuerwehr? – Das sind dann schon erhebliche Investitionen, die mit riesigen Kosten verbunden sind. Wenn ich einen Rauchmelder aus dem Baumarkt hinhänge, mag das noch erträglich sein. Wenn es größere Installationen erfordert, was Sie hier unter „Mindeststandards“ und „geeignet“ subsumieren, dann könnte das zu erheblichen Kosten führen – auch für die Mieter. Das müssen Sie etwas klarer in Ihren Antrag hineinschreiben, statt es so nebulös zu halten.
Die gesamte Frage der Werbung für die Einbauten – das ist alles schön und gut und hört sich gut an. Man soll das bewerben, damit das gemacht wird. Auch die Mieter sollen aufgefordert werden, selbst Vorsorge zu treffen. Sie sollen nicht so viel in den Treppenhäusern ablagern. Das ist alles sehr gutwillig, es ist hübsch umschrieben und sicherlich verständlich. Sie können zumindest davon ausgehen, dass die FDP, was das Problem an sich betrifft, an Ihrer Seite ist. Aber in Bezug auf die Umsetzung dieser ganzen Geschichte haben Sie uns leider nicht an Ihrer Seite. Wir tendieren also mehr in eine Richtung, dem Antrag nicht zuzustimmen. Aber wir werden sehen, was im Ausschuss im Einzelnen beredet wird. Das Problem ist richtig erkannt, und diesem Problem muss man sich widmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!