Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion im Ausschuss, liebe Frau Dr. Barth, die wird, glaube ich, nicht mehr stattfinden. Wenn hier über feh
lendes Elternengagement gesprochen wird, dann erinnere ich an die Initiative, an das Volksbegehren. Da haben uns die Eltern ganz schön aufgemischt, und zwar die gesamte Stadt. Deshalb sehe ich das fehlende Elternengagement nicht so richtig.
Nun liegt hier ein Antrag vor, einer auf Gesetzesänderung, der meines Erachtens in die Rubrik fällt: nicht unbedingt gut gemeint, aber vor allen Dingen schlecht gemacht.
Die CDU will das Elternengagement stärken. Das ist ein hehrer, ein guter Gedanke, den können wir alle unterschreiben, gleich ob links, rechts oder geradeaus. Die CDU meint auch, das Engagement der Eltern sei durch eine Rechtsverordnung zu erreichen. Welch merkwürdiger Ansatz, welch merkwürdige Auffassung! Ich sehe, Frau Barth, Sie lächeln! Da sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Die CDU will die Wahlmodalitäten für Gremien per Rechtsverordnung klarstellen. Liebe Frau Demirbüken-Wegner! Ich frage Sie wirklich, was hat Sie eigentlich geritten, als Sie diesen Antrag gestellt haben? Ich muss diese Frage wirklich stellen!
Wer kommt im Ernst auf die Idee, dass sich Eltern an ihrer Kita nicht engagieren, weil der Senat die Wahlmodalitäten per Rechtsverordnung noch nicht geregelt hat? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Stimmt, lieber Herr Gram! Auf diese Idee kann nämlich nur die Berliner CDU kommen, die sich mal wieder als Hausmeister-Kümmerer-Partei profiliert.
Die zweite Idee der CDU ist schon besser, die finde ich auch unterstützenswert: Elternarbeit beim Bezirkselternausschuss, Landesausschuss soll von den Bezirken räumlich und sächlich unterstützt werden. Das wäre sicher hilfreich,
aber auch hier schreiben Sie lediglich, dass das „im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel durch das Bezirksamt zu unterstützen sei“. Diese vorhandenen Haushaltsmittel der Bezirksämter, die kennen wir! Sie bleiben also auch hier weiter im Ungewissen und sehr vage in der Aussage, Frau Demirbüken-Wegner. Aber ich sage noch einmal: Hauptsache gekümmert. Ich sage aber auch noch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das reicht nicht! – Danke!
Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags Drucksache 16/4030 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Otto hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes Jahr haben wir 5 000 bis 6 000 Brände in Wohngebäuden in Berlin. Menschen kommen ums Leben. Die Brände werden verursacht durch technische Defekte, durch Fahrlässigkeit oder durch Brandstiftung. Kriminelle legen Feuer, zünden Kinderwagen, Möbel oder was sich sonst noch in einem Treppenhaus, einem Treppenflur befindet, an, verwenden vielleicht noch Brandbeschleuniger. Ein Feuer breitet sich aus. Die Treppenhäuser, die Wohnungen verrauchen, Menschen werden vergiftet. Wir alle haben von den schlimmen Fällen in Neukölln, Sonnenallee, oder von der Brandserie in Hellersdorf gelesen und überlegen natürlich, was man da tun kann.
Die Kriminalstatistik – sie tauchte heute schon auf – zeigt in der Kategorie „Vorsätzliche Brandstiftungen und Herbeiführung einer Brandgefahr“ seit dem Jahr 2008 einen leichten Anstieg auf 848 erfasste Fälle im vergangenen Jahr 2010. Die Aufklärungsquote liegt hier bei etwa 17 Prozent. Ich finde, das ist nicht sehr viel. Die Brandstiftung in Wohnhäusern ist nicht das einzige Delikt, aber es ist darin enthalten.
Diese Anschläge sind heimtückisch, und man steht etwas hilflos dabei, wenn es brennt, wenn da Menschen vielleicht im Schlaf oder auch am Tag vergiftet werden und ums Leben kommen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben überlegt: Was kann man tun? Wir sind nicht ganz allein. Die Debatte, die der Innensenator im vergangenen Jahr geführt hat, drehte sich auch schon um die Rauchmelder. Andere Möglichkeiten des Brandschutzes wären: Vermeidung von Gelegenheiten zur Brandstiftung, etwa indem man keine Kinderwagen, keinen Sperrmüll, keine Sofas oder dergleichen mehr im Hausflur aufstellt. Das ist ein Appell an alle, das zu vermeiden. Das wird aber nicht
immer klappen. Was kann man noch tun? – Technischer Brandschutz, Sprinkleranlagen oder die Rauchwärmeabzugsanlagen, die in Neubauten ja vorgeschrieben sind. In Altbauten sind sie nicht vorgeschrieben. Man könnte sich überlegen, das verpflichtend zu machen. Das wäre eine gewisse Investition. Oder man arbeitet mit Signaleinrichtungen, und das wollen wir.
Wir wollen, dass Menschen, wenn es brennt, davon erfahren, und die müssen dann natürlich wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Eine Aufklärungskampagne gehört immer dazu. Wir müssen die Menschen darüber aufklären, wie man sich im Brandfall verhält, wie man Fluchtwege findet, was man tut, wie man die Feuerwehr ruft und all diese einfachen Dinge, wo jeder von uns hier denkt: Na, das ist doch ganz logisch! – Aber viele Menschen wissen das nicht. Gucken Sie sich mal an! Wenn es jetzt hier brennen würde, weiß ich nicht, wer von Ihnen sofort weiß, was zu tun ist. Ich kann mir vorstellen, da stehen doch auch einige hilflos in der Gegend herum. Also wir wollen eine Aufklärungskampagne, und wir wollen die Rauchmelder in Wohngebäuden. Das ist unser Vorschlag im Zusammenhang mit einer Änderung der Bauordnung.
Wir wollen in Treppenhäusern von Wohngebäuden mit mehr als zwei Geschossen solche Rauchmelder montiert sehen. Wir wollen, dass das innerhalb einer Nachrüstzeit von zwei Jahren in allen Berliner Mehrfamilienhäusern geschieht, und wir wollen natürlich, dass das geeignete Geräte sind.
Herr Czaja! Seien Sie bitte still, oder stellen Sie eine Frage! – Wir müssen gewährleisten, dass die Leute sich richtig verhalten, wenn so ein Rauchmelder anschlägt. Das heißt, sie dürfen z. B. nicht ins Treppenhaus rennen. Das ist ein Problem. Die müssen so informiert sein, dass sie sich richtig verhalten und wissen, was zu tun ist.
Wir wollen, dass wir das hier diskutieren. Mir ist vorhin schon von Frau Haußdörfer entgegengehalten worden: Die anderen Länder machen das anders in ihren Landesbauordnungen. Die haben die Pflicht in den Wohnungen eingeführt. – Auch das kann man natürlich diskutieren. Das ist eine sehr aufwendige Geschichte, und es ist möglicherweise ein Gesetz, das schwer auf Einhaltung zu kontrollieren ist. Stellen Sie sich vor, Sie müssten in jeder Wohnung in einem bestimmten Zyklus oder Turnus kontrollieren, ob die Dinger da sind, ob sie funktionieren. Das stellen wir uns in den Treppenhäusern sehr viel einfacher vor. Deswegen ist unser Vorschlag, das zunächst da zu tun, das mit einer Informationskampagne zu verbinden, und dann hoffen wir, dass wir diese schlimmen Folgen der Brandstiftung wie gerade in diesem und im letzten Jahr in Zukunft vermindern können und nicht mehr erleben müssen.
Ich glaube, in der Debatte befinden wir uns in guter Gesellschaft. In der Plenarsitzung am 31. März, also vor 14 Tagen, hat sich auch die SPD in Person von Frau Her
… aber wir kommen nicht umhin, das künftig mit einem entsprechenden Gesetz zu regeln und in Berlin die Rauchmelderpflicht einzuführen.
Ich denke, dass wir da gemeinsam mit der SPD und den anderen Fraktionen eine gute Lösung finden werden. Ich hoffe auf eine konstruktive Debatte in den Ausschüssen und hoffe dann auf Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat nunmehr die Kollegin Haußdörfer das Wort. – Bitte schön, Frau Haußdörfer!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Otto! Wer zitieren kann, ist klar im Vorteil, und das möchte ich Ihnen im Weiteren auch mitteilen, denn ich glaube, die tragischen Todesfälle in Neukölln und auch die steigende Anzahl von Brandstiftungen in Berlin zeigen, dass Aufklärung und gesellschaftliche Wachsamkeit noch ausbaufähig sind. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der BBU und die Feuerwehr die Kampagne zur Aufklärung mittragen, ebenso auch die weiteren wohnungspolitischen Akteure.
Sie wissen, dass neun Bundesländer die Verpflichtung nach der DIN 14676 für die Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen, das heißt Schlaf- und Kinderzimmern, sowie den Fluchtwegen vorsehen. Ja, Sie sagen, es ist aufwendig, aber auch hier wäre es schön, wenn die Grünen eine einheitliche Meinung hätten, weil Frau Hämmerling schon 2002 genau das Gegenteil zu Ihnen gefordert hat.
Kein Bundesland, kein Akteur – ob Feuerwehr, BBU oder ein anderer wohnungspolitischer Akteur – fordert die Anbringung von Rauchmeldern in den Treppenaufgängen. Warum ist das so? – Der furchtbare Brandunfall in der Ufnaustraße in Moabit im Jahr 2005 mit neun Brandtoten hat es leider gezeigt: Durch das gleichzeitige Öffnen der Wohnungstüren entwickelte sich das Feuer dank des Kamineffekts blitzartig und führte zu dieser furchtbaren Todeszahl – von der Feuerwehr so dargestellt. Die Feuerwehr warnt nicht ohne Grund davor, bei Bränden im Treppenhaus die Türen zu öffnen, und rät, Hilfe zu rufen und am Fenster zu bleiben. Das ist der eine Weg, den, wie Sie unterstellen, hier niemand kennt. Daher müssen die Finger weggelassen werden von den Treppenhäusern.
Auch hat es sich in Brandfällen gezeigt, dass aufgrund der Obergeschoss-Sogwirkung der Rauchzug auch am Melder
vorbeigehen kann. Ich kann Ihnen nur eine Demonstration der Feuerwehr empfehlen. Ich habe eine in der Siemensstadt miterlebt, die sehr eindrücklich war, weil man gesehen hat, dass Rauch im Treppenhaus auch vorbeigehen kann und wie sich der Kamineffekt darstellt.
Der andere Fall, den Sie angesprochen haben, den keiner hier kennt, ist sozusagen Oma Trude, die rauchend einschläft.
Vielleicht nehmen wir auch eine andere, ich will ja keinem zu nahe treten! – Aber das sind die Fälle, wo der Brand in den Wohnräumen ausgelöst wird.
Die Auswertungen aus den anderen Bundesländern zeigen aber auch, dass es für Eigentümer, Vermieter und auch Mieter große juristische Fragestellungen gibt. Es ist die Frage: Wie ist es geregelt und sichergestellt, dass Brandmelder ordnungsgemäß angebracht, regelmäßig kontrolliert und auch gewartet werden? Das betrifft die Frage des Hereinlassens, der Haftung, gegebenenfalls der Übertragbarkeit und schließlich auch die Frage der Umlage auf die Mieter, denn trotz der Verpflichtung in diesen Bundesländern ist die Ausrüstung nur zu 80 Prozent vorhanden.