Protocol of the Session on February 17, 2011

lfd. Nr. 11:

Erste Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG)

Antrag der CDU Drs 16/3852

Die hierfür vorgesehenen Reden sollen jetzt zu Protokoll gegeben werden. Dazu haben Sie nun Gelegenheit.

Das Berliner Immobilienmanagement bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Nach den vorliegenden IstZahlen zeigen sich die deutlichen Fehlentwicklungen: Die BIM ist seit ihrem Bestehen nicht in der Lage, die geplanten Erträge zu erwirtschaften und hat seit 2004 ein Defizit von ca. 130 Millionen Euro aufgebaut. Das heißt, im Landeshaushalt wurden regelmäßig erhebliche Rückfüh

rungen der BIM aus dem Sondervermögen als Einnahmen veranschlagt, aber nicht in vollem Umfang realisiert. Es stellt sich die Frage, was die BIM mit diesen zusätzlich einbehaltenen Mitteln gemacht hat, und warum ihr für die Immobilien der Hauptverwaltungen 130 Millionen Euro überplanmäßig bereitgestellt wurden? Und das alles vor dem Hintergrund, dass es in den Schulen der Bezirke durch die Dächer der Turnhallen regnet!

Nicht nur dieses undurchsichtige Finanzgebaren, auch das Mieter-Vermieter-Modell sorgt für weitere Undurchschaubarkeit, Ein typisches Beispiel dafür sind die sogenannten „nutzerspezifische Nebenkosten“. SenFin wird nicht müde, gebetsmühlenartig zu wiederholen, was nutzerspezifische Nebenkosten seien. Vergleicht man das mit den Maßnahmeplanungen 2010, dann tauchen da aber auch Maßnahmen auf, die durch die genannte Definition nicht gedeckt sind, zum Beispiel die Instandsetzung einer Auladecke, der Austausch von Sanitärarmaturen und Ähnliches mehr. Es scheint, dass die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter hier von Fall zu Fall und nach Kassenlage erfolgen – eine auf das jeweilige Mietobjekt bezogene Darstellung, was als Nutzerspezifikum bei den Objekten zu bezeichnen ist, fehlt. Es fehlt ferner an einer transparenten Maßnahmen- und Kostenplanung. Im Gegensatz zu klassischen haushaltsfinanzierten Baumaßnahmen wird hier das Parlament nur informatorisch beteiligt. Eine Kontrolle bei der Durchführung auch großer Investitionsmaßnahmen fehlt ebenfalls. Was sind die Kosten der Erstellung der jeweiligen Maßnahme, welche Wartungskosten ergeben sich daraus? – Die BIM teilt dazu lapidar mit, dass die Höhe der Wartungskosten dem Mieter mitgeteilt wird. Wird die Maßnahme sachgerecht, den Anforderungen entsprechend ausgeführt? Wer kontrolliert das? Kurz, ein vernünftiges Vertragsmanagement dazu fehlt ebenso wie ein fundiertes, kontinuierliches Berichtswesen gegenüber dem Abgeordnetenhaus.

Auch die Abgrenzung des SILB zum Liegenschaftsfonds ist unklar. Zunächst wollen wir mit der Ergänzung des § 4 klarstellen, dass das SILB als abgegrenzter Teil des Landesvermögens in der Vermögensrechnung detailliert nachzuweisen ist. Ferner soll dieser Vermögensteil im Wege der Portfolioanalyse ständig optimiert werden. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen aus dem Vermögen des Landes Berlin in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds transferiert und von diesem veräußert werden. Damit beschreiben wir die bisher nur bruchstückhaften Teile des Berliner Immobilienmanagements als geschlossenes System mit klaren Prozessen, klarer Struktur und Aufgabenverteilung. Mit unserer Initiative versuchen wir also, die Defizite zu heilen und dem Abgeordnetenhaus wieder die Kontrolle und Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, die nur von ihm als Souverän wahrgenommen werden können und sollten. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge dazu in den Ausschussberatungen.

Ich möchte zunächst einmal betonen, dass wir mit der Etablierung des Facility Managements 2003 in Berlin

einen wesentlichen Schritt gemacht haben zum effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Gebäuden. Wir haben das „Berliner Modell“ entwickelt und etabliert. Es wurden durch die BIM GmbH erhebliche Optimierungspotenziale erschlossen und ebenfalls erhebliche finanzielle Einsparungen realisiert. Gegenüber dem Basisjahr 2003 belaufen sich die Einsparungen auf weit über 200 Millionen Euro. Der Sanierungsstau wurde um fast 70 Millionen Euro im Bestand reduziert. Und das sind die Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2009, 2010 ist da noch gar nicht berücksichtigt. Das „Berliner Modell“ ist eine Erfolgsgeschichte.

Das gesamte Gebäudemanagement wurde professionalisiert und mit dem Vermieter-Mieter-Modell auf eine neue Ebene gehoben. Das „Berliner Modell“ haben wir auf drei Säulen aufgebaut: Flächenoptimierung, Standortoptimierung sowie Trennung von teuren Verträgen mit Drittvermietern und mehr Nutzung eigener Gebäude. Das haben wir seit 2003 konsequent umgesetzt. Für die BIM GmbH haben wir bewusst eine privatrechtliche Rechtsform gewählt für die optimale Bewirtschaftung und die Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells. In der BIM arbeiten Mitarbeiter, die aus der Verwaltung kommen, gleichzeitig wurde gute Expertise eingekauft. Zudem haben wir den LfG gegründet, um mit eigenen Mitarbeitern operative Dienstleistungsaufgaben auszuführen. Durch Rücklagenbildung aus den Überschüssen beim SILB wurden Gebäude saniert und der Sanierungsstau erheblich abgebaut. Ganze Gebäude wurden optimiert und durch anschließende Veräußerung von Gebäuden zusätzliche Einnahmen generiert.

Wir haben auch eine klare Aufgabenaufteilung: Die BIM ist für die Bewirtschaftung zuständig, der Liegenschaftsfonds für den Verkauf von nicht mehr benötigten Gebäuden. Die Kontroll- und Beteiligungsrechte des Abgeordnetenhauses haben wir selbst bei der Konstruktion von SILB und BIM GmbH umfassend gesichert. Wir entscheiden nach Vorschlag des Senats darüber, welche Immobilien dem SILB zugeordnet und welche entnommen werden sollen. Über den Bestand des SILB herrschen ausreichend Transparenz und Kontrolle. Der Wirtschaftsplan des SILB ist in der Anlage des Haushaltsgesetzes enthalten. Dort wird auch dargestellt, in welcher Höhe Investitionen getätigt werden.

Es sind immer Optimierungen an bestehenden Systemen möglich. Die Vorschläge der CDU stellen allerdings einen erheblichen Eingriff in das funktionierende System dar und sind oftmals wohl nicht mit dem System des Facility Managements in Berlin in Übereinstimmung zu bringen. Wir werden im Hauptausschuss Ihre Vorschläge im Einzelnen prüfen. Einige der von Ihnen gewünschten Berichte könnten die ohnehin schon vorhandenen Berichte möglicherweise ergänzen, andere Vorschläge erscheinen überflüssig oder sogar kontraproduktiv. Insgesamt erscheint Ihr Gesetzentwurf wenig geeignet, einen Beitrag zur Verbesserung des Gebäudemanagements im Land Berlin zu

leisten. Wir werden bei der Ausschussberatung aber gern mit Ihnen darüber diskutieren.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion! Ich habe Ihren Antrag mit großem Interesse gelesen und muss Folgendes feststellen – erstens: Wir haben ein gemeinsames Interesse an einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Immobilienvermögen des Landes Berlin. Ich beglückwünsche Sie zu der überfälligen Einsicht, dass es nicht mehr angeht, auch den letzten Rest des Tafelsilbers des Landes zu verhökern. Zweitens: Wir haben ein gemeinsames Interesse an größtmöglicher Transparenz in der Geschäftstätigkeit der Berliner Immobilien Management GmbH, der BIM. Ja, wir teilen auch den Ansatz, Transparenz und Vergleichbarkeit in den MieterVermieter-Verhältnissen herzustellen. Ob nun ein „allgemeines Vertragsmuster“, wie Sie es vorschlagen, das Nonplusultra ist, wage ich zu bezweifeln, aber das muss diskutiert werden. Das allgemeine Raster stieße zuerst bei Ihnen auf Widerspruch, wenn es zum Beispiel um die Immobilie der Domäne Dahlem gehen würde. Einen eventuellen Verkauf von Immobilien direkt aus dem SILB heraus wollen auch wir nicht. Das muss auch für die Zukunft ausgeschlossen sein. Es ist ja auch nicht bisherige Praxis. Warum Sie allerdings die SILB-Immobilien vom „übrigen Vermögen“ des Landes so strikt trennen wollen, das müssen Sie uns erklären. Was soll diese Änderung bringen?

Zu Ihren Berichtsüberlegungen: Die derzeitige Berichtsstruktur ist unseres Erachtens ausreichend, um den Kontrollbedürfnissen des Parlaments Genüge zu tun. Es ist leider in unserem Hohen Haus eine verbreitete Unsitte geworden, quasi als Ersatz für eigene Handlungsmöglichkeiten eine Veränderung – in der Regel eine rein quantitative Aufblähung – des Berichtswesens einzufordern. Damit erreicht man mitnichten zwangsläufig eine größere Transparenz. Auch der Hauptausschuss ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Leider vergessen einige seiner Mitglieder – fraktionsübergreifend, ich gebe das zu – dies gelegentlich. Aber – ich wiederhole dies – im Grundanliegen Ihres Antrags sehe ich uns einig. Über Ihre Detailvorschläge müssen wir im Ausschuss diskutieren. Das Plenum ist dafür ein ungeeigneter Ort.

Mit dem Antrag hat die CDU einige wichtige Punkte angesprochen, allerdings wird an einigen Punkten die Tiefe der Probleme verkannt. Die FDP-Fraktion hat bereits einige Anträge eingebracht, die den Kern der Problematik im Detail betroffen haben.

Die jetzige Struktur von BIM und Liegenschaftsfonds muss modernisiert werden, um die Schnittmengen effizienter zu nutzen. Das Liegenschafts- und FacilityManagement im Land Berlin ist komplett neu zu organisieren. In einem ersten Schritt sind dafür die Gebäude

bewirtschaftung, die Liegenschaften und die Gebäudeplanung auf Landesebene im Sinne eines Public-Real-Estate- Managements zentral in eine neue BIM zusammenzufassen. Verhandlungen und Ausgestaltung von Verträgen über Immobiliengeschäfte müssen künftig so gestaltet sein, dass jedes unnötige Rechtsrisiko für das Land Berlin vermieden wird. Wir unterstützen die Forderung nach einer verstärkten Transparenz im Bereich der Baumaßnahmen. Zentrale Aufgabe ist die Einhaltung des vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmens bei Sicherstellung der vereinbarten Qualität. Baumaßnahmen müssen im Kostenrahmen bleiben. Hierzu ist eine offene und transparente Bauvergabe wichtig. Da der Antrag in die richtige Richtung geht, werden wir den Antrag unterstützen.

Es wird die Überweisung des Antrages auf Drucksache 16/3852 an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann wird so verfahren.

Dann komme ich zur

lfd. Nr. 12:

Erste Lesung

Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin (Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen)

Antrag der Grünen Drs 16/3860

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat hierzu um Vertagung gebeten. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich komme zur

lfd. Nr. 13:

Große Anfrage

Das mediale Koalitionsgetöse um den Verkauf der BIH Berliner Immobilien Holding GmbH endlich beenden – Entscheidung dem Abgeordnetenhaus unverzüglich vorlegen!

Große Anfrage der CDU Drs 16/3780

Zur Begründung erhält die anfragende Fraktion der CDU das Wort mit einer Redezeit bis zu fünf Minuten in Person von Herrn Brauner, der hiermit das Wort hat. – Bitte schön, Herr Brauner!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anfrage ist nach wie vor aktuell, auch wenn leider das Geschäft schon perdu ist. Wir haben die Anfrage vor der Senatsbefassung gestellt, auch im Vertrauen auf die Zusage, dass zunächst der Vermögensausschuss informiert und später auch befasst wird, bevor Entscheidungen getroffen werden. Leider ist es anders gekommen. Die Beantwortung und die Themen sind allerdings weiterhin aktuell, und sie haben eine große Bedeutung auch im Hinblick auf

die Haushalts- und Finanzpolitik des rot-roten Senats. Spätestens im September wird man unter diesem Rubrum das Thema Kassensturz aufarbeiten müssen.

Damit wir überhaupt eine Diskussion über die Thematik leisten können, möchte ich – bevor wir nachher in die Auseinandersetzung eintreten – noch mal von dieser Stelle aus explizit den Dank an die Mitarbeiter richten. Dass wir in den letzten Jahren an dieser Stelle etwas ruhiger arbeiten konnten, hatte auch damit zu tun, dass diese zum einen sehr engagiert gearbeitet haben, aber gleichzeitig die Mitarbeiter der Bankgesellschaft, der Landesbank Berlin und der BIH auf das eine oder andere verzichtet und dennoch engagiert und gut an dem Thema gearbeitet haben. Ich denke, ihnen gebührt an dieser Stelle unser Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die CDU-Fraktion war eine offene und sachliche Diskussion hier im Parlament im Zuge des BIH-Verkaufs sehr wichtig. Dazu ist es leider nicht gekommen, müssen wir konstatieren. Für uns war es deshalb wichtig: Es wäre das größte Geschäft in der Legislaturperiode gewesen, es wäre vor allem ein wichtiges Geschäft gewesen, um milliardenschwere Risiken für das Land abzuschirmen. Stattdessen wird man mit dem BIH-Verkauf einen intransparenten Vorgang verbinden: eine einsame Entscheidung von Abgeordneten insbesondere aus der SPD-Fraktion, eine Entscheidung ohne Beratung, ohne Fakten, ohne Vorlagen, aber mit vielen Presseartikeln, in denen interne Informationen preisgegeben wurden. Das halten wir für zutiefst intransparent und undemokratisch.

[Beifall bei der CDU]

Sie haben sich damit davon losgesagt, das Thema Bankgesellschaft und weitere Folgen vernünftig abzuschließen und vernünftig aufzubereiten. Sie haben sich von Parteiinteressen treiben und nicht von den Interessen des Landes Berlin leiten lassen. Sie haben stattdessen einen Immobilienkonzern zementiert, dessen Schwerpunkt an Immobilien mit über 75 Prozent außerhalb Berlins liegt. Und Sie haben einen mutmaßlichen Investitionsbedarf von über 1 Milliarde Euro in Kauf genommen, um dies dennoch realisieren zu können. Nur ein Beispiel, das durch die Presse ging, und deswegen kann man es nennen: Ihnen ist wichtiger, dass in Schenefeld ein Einkaufszentrum sauber saniert wird, als Risiken im Landeshaushalt in Milliardengrößenordnungen abzuschirmen. Das halten wir für wirtschaftlich unvernünftig und fiskalpolitisch für nicht vertretbar.

Dann durften wir heute zu Beginn der Diskussion auch noch erleben, wie Sie sehr deutlich sagten, Sie wollen rekommunalisieren, und die Kosten dafür dürften auch wieder bei 1 Milliarde oder mehr liegen. Nur, woher wollen Sie das Geld nehmen? Sie schirmen keine Risiken ab, Sie wollen gleichzeitig rekommunalisieren. All das ist nicht logisch, und all das kann sich das Land Berlin nicht leisten. Es passt aber irgendwie zu einer Politik des rotroten Senats, der nach zehn Jahren und über 20 Milliarden

Euro Schulden mehr einfach sagt: Auf diese oder jene Milliarde mehr kommt es uns nicht an. Das ist keine nachhaltige Politik, und die können wir an der Stelle auch nicht mittragen.

Insofern war für uns wichtig – deshalb haben wir bewusst diese Große Anfrage aufrechterhalten –, dieses Thema hier im Parlament deutlich zu machen, das Thema Risikoübernahme, Vertragskonstellation für ein sehr kompliziertes Geschäft offen zu diskutieren und am Ende auch hier zu lösen. Die Verhandlungsposition des Senats hatte sich verbessert. Der Immobilienmarkt hat sich stabilisiert. Auch das haben wir heute schon erörtert. Die BIH hatte ein positives Geschäftsergebnis, und am Ende des Tages hat sich auch die Großwetterlage an den Finanzmärkten stabilisiert. Damit hätten wir eine vernünftige, sachliche Diskussion führen können. Das haben wir nicht getan. Stattdessen wurde über die Presse durchgestochen. All das ist unseres Erachtens nicht nur intransparent, sondern auch undemokratisch. Insofern kritisieren wir das hier auf das Schärfste.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Ich freue mich auf die Beratung.

Danke schön, Herr Kollege! – Dann ist Senator Dr. Nußbaum, der Senator für Finanzen, dran. – Bitte schön, Herr Senator!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Herr Brauner! Es ist nicht Aufgabe des Senats, Einschätzungen einer Fraktion zu einem Thema zu bewerten, aber aus Sicht des Senats ist der Verkauf für das Land Berlin grundsätzlich vorteilhafter als eine Gesellschaft, damit auch die Risikoabschirmung über 29 Immobilienfonds weiter zu betreiben. Der Verkauf stand und steht natürlich immer unter der Prämisse, dass das Land durch den Käufer von allen Risiken aus der Risikoabschirmung befreit wird.

Es ist bei solchen großen Immobilienbeständen naturgegeben, dass man über die Bewertung lange diskutieren kann. Eine Bewertung von Immobilienfonds schwankt natürlich auch. Das hat etwas damit zu tun, wie sich ein Immobilienmarkt insgesamt entwickelt. Es hat etwas damit zu tun, wie sich Mietverträge anschließen, welche Investitionen notwendig sind. Insbesondere bei Immobilien, die nicht nur in Berlin sind, sondern zu zwei Dritteln außerhalb Berlins, insbesondere auch in Spezialimmobilien wie Tankstellen, Kinos, Logistikhallen etc., ist dieses Risiko sehr groß und sehr volatil, was die Mieterträge anbelangt. Deshalb ist es in jedem Fall vorteilhaft, sich von diesem Immobilienportfolio zu trennen. Das heißt aber nicht, dass dies unmittelbar geschehen muss, sondern

das kann man – und muss es ggfs. auch, wenn man es nicht als Komplex verkaufen kann – strukturiert machen.

Zur Bewertung: Die Mieterträge aus dem Portfolio reichen nicht aus, um nach den Kosten auch die Kredite, die mit 4,6 Milliarden Euro darauf liegen, zu bedienen.

Zu Frage 2: Wie ich Ihnen bereits gesagt habe, nimmt der Senat nicht zur Bewertung an der Fraktion im Abgeordnetenhaus Stellung, jedenfalls ist es Senatspolitik, für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften möglichst preiswerten Wohnraum anzubieten. Das muss natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und der Vermögenserhaltung bei den Gesellschaften erfolgen. Wir alle wissen, dass langfristige Verluste auch den Mieterinnen und Mietern dieser Wohnungsgesellschaften nicht dienen. Natürlich hat der Senat zugleich auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufgefordert, erhebliche Investitionen in energieeinsparende Projekte vorzunehmen. Es handelt sich um wohnverbessernde Maßnahmen, und dann können unter bestimmten Umständen diese Investitionen auf die Mieten umgelegt werden. Es ist klar, wir wollen niedrige Mieten haben, und GESOBAU und HOWOGE haben sich an die Senatsvorgaben gehalten.