Das Problem ist aber – Herr Zimmermann, das geben Sie auch zu! –: Immer wenn wir über die Lenkungswirkung von Steuern reden, reden wir ein wenig im Ungefähr. Das ist im Übrigen ähnlich, wenn die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag genau wie früher die rot-grüne Mehrheit im Bundestag die Tabaksteuer erhöht. Es gibt Leute, die trifft das, und bei denen trägt das zu einer Verhaltensänderung bei, und dann gibt es andere – ich zähle mich leider dazu –, da trägt es nicht zu einer Verhaltensänderung bei. Wie Sie das im Einzelnen genau bewerten sollen, ist auch in diesem Fall unklar. Das spricht aber nicht unbedingt dagegen, die Vergnügungsteuer zu erhöhen. Im allerschlimmsten Fall hätten Sie ein paar Millionen Euro aus dem vermuteten Geldwäschegeschäft für den Haushalt abgezogen und einer sinnvollen Verwendung für den Bürger zugeführt und legalisiert. Das wäre immerhin etwas.
Deswegen bin ich an Ihrer Seite, indem ich sage, wir müssen diese Vergnügungsteuersache durch einen ordnungspolitischen Rahmen ergänzen. Da werden wir aber sehr genau gucken müssen, insbesondere im Rechtsausschuss, was da zulässig ist. Die Betroffenen, das ist klar, werden möglicherweise den Steuersatz von 20 Prozent als konfiskatorisch beklagen. Niemand von uns weiß ganz genau, wie das ausgehen wird. Die werden das Recht der Länder, im Sinne der CDU gesetzgeberisch tätig zu werden, beklagen. Da fühlen wir uns relativ gut aufgestellt, dass wir das durchstehen, auch durch die Gutachten, die Sie haben erstellen lassen. Die werden möglicherweise aber auch alle Begrenzungen beklagen, ob das eine Spielhalle auf 50 000 Bürger heißt oder alle 5 000 m eine oder wie immer wir das ausdrücken, als unzulässig und gegen die Gewerbefreiheit und die Freiheit der Berufswahl gerichtet. Das werden wir genau abwägen und im Zweifel auch eine juristische Auseinandersetzung bestehen müssen. Das ist bei der ordnungsrechtlichen und bei der Steuermaßnahme genau das Gleiche.
Richtig ist: Sie werden bei der ordnungsrechtlichen Maßnahme auf jeden Fall auch Umgehungstatbestände haben, nämlich dass man sich noch stärker als Gastronomiebetrieb deklariert und sich, wie immer wir diese Etablissements definieren, irgendetwas sucht, was am Gesetz vorbeikommt. Die Steuer greift zumindest auch bei denen, denen es gelingen sollte, sich einem solchen Gesetz, wie es die CDU vorschlägt, zu entziehen. Insofern bin ich für die Kombination. Wir müssen aber keine Reihenfolge festlegen, wir können die Vergnügungsteuer bei der nächsten Gelegenheit beschließen und danach das Gesetzgebungsverfahren zu den ordnungsrechtlichen und baurechtlichen Regelungen beginnen. Das würden wir Grünen Ihnen gern vorschlagen. Wir müssen uns nicht bekriegen, sondern wollen am Ende ein rechtsfestes und wirksames Ergebnis haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, was die Koalition bzw. der Senat uns mit dieser Steuererhöhung vorlegt, ist ein dicker Hund.
Es ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, der sich auch nicht dadurch schönreden lässt, dass man sich über die politischen Motive und Ziele und auch über die Instrumente, mit denen man ein Ziel verfolgt, nicht einig ist.
Sie haben, kurz gesagt, drei Ziele, die Sie mit diesem Gesetz umsetzen möchten. Das eine ist die Reduzierung der Anzahl der Spielhallen, das zweite ist, das Aufkommen der Vergnügungsteuer zu erhöhen, und das dritte ist, den Spieler- und den Jugendschutz zu gewährleisten. Ich glaube, Sie werden nur eines dieser Ziele erreichen, und das wird das Ziel sein, das Aufkommen der Steuer zu erhöhen. Die beiden anderen Ziele werden Sie gnadenlos verfehlen.
Was bringt die Erhöhung der Vergnügungsteuer? – Für den Spieler- und den Jugendschutz – ich kann es kurz zusammenfassen – nichts. Kein einziger Jugendlicher, der heute nicht schon abgewiesen wird, wird in Zukunft von einer Spielhalle abgewiesen werden, indem man die Steuer erhöht. Kein einziger Jugendlicher wird sich durch eine Steuererhöhung davon abhalten lassen, in ein Café zu gehen und zu daddeln. Das zu glauben oder ernsthaft zu vertreten, ist genauso irrsinnig wie zu vertreten, dass durch eine Erhöhung dieser Steuer auch nur ein spielsüchtiger Spieler von seiner Spielsucht geheilt werden würde. Das hier im Plenum zu vertreten, ist der blanke Hohn. Diesem Unsinn werden wir uns nicht anschließen.
Was die Reduzierung der Anzahl der Spielhallen angeht, da muss man fragen: Wen treffen Sie? – Diese Frage haben wir gestern auch im Hauptausschuss gestellt, und sie wurde auch von der Finanzverwaltung beantwortet. Sie treffen eben nicht die große Spielhallenbetreibergesellschaft, die diese Spielhallen in Berlin mit Projektentwicklern hochzieht. Sie treffen in erster Linie – das hat die Finanzverwaltung gestern auch eingeräumt – den Kleingewerbetreibenden, den Gastronomen, den Cafébetreiber, der zwei bis drei Spielautomaten bei sich betreibt.
Genau den treffen Sie in allererster Linie. Ich darf hinzufügen, dass Sie genau diese Gewerbetreibenden in existenzgefährdender Weise treffen werden, weil es genau diese Erträge sind, die für diese Gewerbetreibenden auch von einer ganz besonderen Relevanz sind,
weil sie sie in ihre betriebswirtschaftliche Rechnung einberechnet haben, nachdem wir hier alle gemeinsam im Januar dieses Januars einen neuen Steuersatz für die Vergnügungsteuer auf 11 Prozent festgesetzt haben. Darauf haben sich die Gewerbetreibenden in unserer Stadt auch verlassen. Was Sie hier machen, ist nicht nur ein ordnungspolitischer Sündenfall; es ist auch eine Bigotterie, die Sie hier betreiben. Es ist eine absurde Ordnungspolitik, eine absurde Finanzpolitik. Das ist Wirtschaftsfeindlichkeit pur.
Es kommt auch hier zur Sprache, wenn Frau Matuschek ganz unumwunden einräumt, dass es ihr um nichts An
deres geht als „ein Ausbluten dieser Gewerbe“. Das ist ordnungspolitisch unsinnig und geht durch die Hintertür. Das ist Vernachlässigung eines jeden Vertrauensschutzes. Das wird es mit der FDP nicht geben.
Herr Jotzo! Können Sie uns erklären, wie viel einer der bedeutendsten Spielhallenbetreiber und -anbieter dieser Unterhaltungsgeräte, Herr Gauselmann, an Ihre Partei gespendet hat?
Herr Behrendt! Das kann ich Ihnen leider mangels Kenntnis nicht beantworten. Ich persönlich habe leider auch nichts davon gehabt.
Deshalb muss ich Ihre Frage dergestalt beantworten, dass ich Ihnen sagen kann, dass es für uns völlig irrelevant ist, wer an wen spendet. Es gibt an dieser Stelle nur eine relevante Frage, Herr Behrendt, das ist die Frage, wie man eine vernünftige Fiskal- und Ordnungspolitik in dieser Frage gestaltet.
Ich beantworte gerade noch die erste. – Wenn ich vom Senat und aus der Regierungskoalition höre, dass es ihm um das Ausbluten eines ganzen Gewerbezweiges geht, dann wird doch die Frage erlaubt sein, ob das noch im Rahmen einer vernünftigen Fiskal- und Wirtschaftspolitik in dieser Stadt möglich ist.
Ich darf hinzufügen, Herr Behrendt, es ist tatsächlich so, dass viele Menschen auch Spielhallen aufsuchen, die weder spielsüchtig sind noch dort ihren letzten Groschen verspielen. Es gibt tatsächlich Menschen, die auch Spaß daran haben, ihre Zeit an Spielautomaten zu verbringen. Das mag nicht jeder nachvollziehen können, aber es gibt tatsächlich auch diese Menschen. – Die Zeit läuft ab.
Nein, die Zeit lief, als über Herrn Gauselmann gesprochen wurde. Jetzt sind Sie wieder in Ihrem Manuskript, und ich frage Sie deshalb noch einmal, ob Sie eine weitere Zwischenfrage beantworten.
Es ist auch nur eine ganz kurze Frage. Ich habe noch etwas Anderes gehört als der Kollege Behrendt. Mir ist zu Ohren gekommen, dass Sie Merkur vertreten. Ist das richtig?
Liebe Frau Bung! Ich kann mich zu dieser Frage nicht äußern. Wenn ich einen solchen Betreiber vertreten würde, würde ich hier zu diesem Thema nicht sprechen. Ich darf mich jedoch aus berufsrechtlichen Gründen zu dieser Thematik nicht äußern. Ich glaube aber, dass ich meine Position hierzu deutlich gemacht habe.
Was uns stört, ist, dass diese Frage fernab von jeder tatsächlichen Vernunft angegangen wird. Sie sind tatsächlich an diese Frage ausschließlich mit dem Steuerrecht herangegangen. Wenn Sie jetzt, Herr Zackenfels, das jetzt so darstellen, als sei es ein erster Baustein in einer großen Strategie, sagen wir, dass Sie einmal mit den anderen Bausteinen kommen sollten. Ich sage Ihnen einmal, was an dieser Stelle sinnvoll wäre: Das ist das, wie wir weiterkommen. Das Eine ist die Frage, das Baurecht vernünftig zu gestalten. Das ist das, wo CDU-, SPD- und GrüneStadträte in den vergangenen Jahren in unserer Stadt versagt haben.
Das Zweite ist keine Frage des Steuerrechts, sondern eine Frage des Wirtschaftsrechts. Denn nur über die Frage des Wirtschaftsrechts, über die Frage des Zugangs zu Spielhallen, über die Frage Kontrollpflichten, über die Frage Ausbildung der Spielhallenbetreiber und Anforderungen an Spielhallenbetreiber werden Sie dieses Problem in den Griff bekommen, aber nicht durch diesen fiskal- und ordnungspolitischen Sündenfall, den Sie uns hier vormachen. Damit werden Sie in jeder Hinsicht scheitern.
Vielen Dank, Herr Kollege Jotzo! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Vorabüberweisung an den Hauptausschuss hatten Sie bereits zugestimmt.