Stefanie Bung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute wird in diesem Haus abschließend über das Recht der Spielhallen im Land Berlin beraten und entschieden. Wir werden jetzt gemeinsam den Schlusspunkt unter eine über Monate währende Diskussion setzen, an deren Beginn der Entwurf eines Spielhallengesetzes der CDU-Fraktion stand. Wir sind stolz darauf, dass der Vorstoß der Berliner CDU inzwischen systembildend für ganz Deutschland geworden ist.
Dabei beziehe ich mich insbesondere auf die Gesetzesinitiative der Grünen in Hessen, die sich ausdrücklich auf unsere Gesetzesinitiative bezogen haben.
Ich zitiere aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 15. April 2011:
Außerdem wollten die Grünen verhindern, dass sich um die Läden herum Kriminalitätsschwerpunkte bildeten, sagte der Abgeordnete Frömmrich. Man habe sich mit der Initiative an einen Gesetzentwurf der oppositionellen CDU im Land Berlin orientiert.
Es ist kein Geheimnis, dass der Gesetzentwurf von SPD und Linken, über den wir heute zu befinden haben, den Vorstellungen der Gesetzesinitiative der Berliner CDU im Wesentlichen entspricht. Wo es noch Abweichungen gibt, haben wir in den Ausschüssen versucht, Nachbesserungen zu erreichen. Erfreulich ist, dass Sie auf unsere Forderung eingegangen sind, auf bereits bestehende Spielhallen Einfluss zu nehmen. Unsere Forderung nach einer Abstandsregel von 1 000 Metern statt 500 Metern und einer Quotenregelung – nur eine Spielhalle pro 50 000 Einwohner – haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, abgelehnt.
Auch der CDU-Entwurf des Spielhallengesetzes ist von der Mehrheit dieses Hauses am 17. Februar abgelehnt worden, nur damit ein fast gleichlautender Gesetzentwurf der Koalition eingebracht werden konnte.
Aber natürlich waren wir nicht so blauäugig, davon auszugehen, dass Sie unserem Spielhallengesetz zustimmen würden, das wäre auch nicht entscheidend gewesen, denn uns ging es um die Sache – und in der Sache haben wir uns letztlich durchgesetzt.
Sie, Herr Müller und Herr Buchholz, werden heute mit uns gemeinsam das erste Spielhallengesetz eines deutschen Bundeslandes beschließen, und das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, das ist gut für Berlin!
So werden wir diesem Gesetz zustimmen, auch wenn es hinter den Forderungen der CDU weit zurückbleibt. Wir stimmen ihm zu, nicht nur, weil heute von Berlin ein Maßstab gesetzt wird, sondern auch, weil damit ein jahrzehntealtes Problem aufgrund einer Initiative der Berliner CDU-Fraktion endlich einer Lösung zugeführt wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin war mit der Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion das erste Bundesland, das von der mit der Föderalismusreform I geschaffenen Möglichkeit, Spielhallen zu reduzieren, Gebrauch gemacht hat. Der Vorschlag der CDUFraktion hatte eine bundesweite Ausstrahlung. Leider ist festzustellen, dass sich dieses Haus bei der Beratung über die Problematik der ausufernden Spielhallen – wie der Berliner sagen würde – nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Insbesondere unser Gesetzesentwurf, zu dem es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss gegeben hat, ist von Ihnen inhaltlich nicht gewürdigt worden. Die Aussagen der Sachverständigen sind von Ihnen einfach negiert worden. Sie wollten nicht zur Kenntnis nehmen, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Begrenzung der Zahl von Spielhallen sowohl in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses vom Sachverständigen Dr. Hecker als auch im Nachgang vom Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz für verfassungsgemäß gehalten wurde. Einer inhaltlichen Diskussion zu diesem Punkt haben Sie sich nicht gestellt.
Wir haben Ihnen den Dialog angeboten. Sie haben ihn ausgeschlagen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, zu unserem Gesetzesentwurf Änderungen vorzuschlagen. Sie haben jedoch keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Vorwurf geht vor allem an die Fraktion der SPD, die offensichtlich aus wahltaktischen Gründen einen guten Vorschlag aus den Reihen der Opposition abgelehnt und dann den Senat beauftragt hat, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Dieser liegt nun endlich vor. Er enthält einige Kernforderungen des von Ihnen abgelehnten CDU-Entwurfs. Dies gilt insbesondere für den Erlaubnisvorbehalt, die Einführung eines Mindestabstandes, die verwaltungsorganisatorischen Regelungen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen und – jetzt bitte genau zuhören, Herr Gaebler und Herr Buchholz – die Übergangsregelung, nach der die Erlaubnisse nach fünf Jahren erlöschen. Sie haben richtig gehört, die von der CDU vorgeschlagene Übergangsregelung. Haben Sie, Herr Buchholz, nicht noch vor einigen Wochen erklärt, dass diese Regelung verfassungswidrig sei? Zudem haben Sie, Herr Buchholz, nicht auch erklärt, dass Sie wie wir einen Mindestabstand von 1 000 Metern zwischen den Spielhallen befürworten? – Überraschend stellen wir nun fest, dass im Entwurf nur noch von 500 Metern die Rede ist. Meine Damen und Herren von der SPD! Ihre Art und Weise, wie Sie in den letzten Monaten versucht haben, unsere Gesetzesinitiative abzuwerten, wie Sie durch die Verbreitung von Unwahrheiten versucht haben, die Union zu diskreditieren und wie Sie jetzt unsere Arbeit für sich reklamieren, hat mir politischem Anstand und politischer Redlichkeit nichts zu tun.
Im Ergebnis liegt diesem Haus wieder ein Antrag vor, der die Möglichkeit eröffnet, das Spielhallenproblem doch noch in dieser Legislaturperiode zu regeln. Worüber wir jetzt bei der Beratung noch zu reden haben, ist überschaubar. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob Ihre Mindestabstandsregelung ausreicht, die Zahl der Spielhallen signifikant zu reduzieren. Sie erinnern sich: Wir wollten eine Begrenzung auf 70 Spielhallen stadtweit. Ich will gleich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Senat zu bitten, zu den Ausschussberatungen Modellrechnungen vorzulegen, mit wie vielen Spielhallen wir nach Ihrem Entwurf maximal zu rechnen haben. Gegebenfalls rege ich an, auch den § 4 des CDU-Gesetzentwurfs zu übernehmen und als Änderungsantrag einzubringen, vielleicht dieses Mal gemeinsam mit der CDU. – Vielen Dank!
Ich habe Ihnen zwei Fragen gestellt.
Ich kann sie auch miteinander verbinden. Die CDU schafft so etwas.
Sie haben mir öffentlich vorgeworfen, dass ich eine 1 000-Meter-Abstandsregelung von Ihnen abgeschrieben hätte. Jetzt gibt es immer noch eine nur 500-MeterAbstandsregelung. Wären Sie bereit, mit der CDU gemeinsam einen Änderungsantrag einzubringen? Wie kommt es zu dem plötzlichen Wandel, dass Übergangsfristen, die Schließung von Spielhallen, nicht mehr verfassungswidrig sind, wie Sie es noch vor ein paar Wochen behauptet haben, bevor ich noch ein weiteres Gutachten von Prof. Rupert Scholz vorgelegt habe?
Sehr geehrter Präsident! Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass der Rat der Bürgermeister den Senatsentwurf eines Spielhallengesetzes in der vom Senat vorgelegten Fassung abgelehnt hat, ggf. aus welchen Gründen?
2. Wie verhält sich der Senat zur Kritik an seinem Gesetzentwurf, und wann wird er den seit Monaten angekündigten Gesetzentwurf zur Eindämmung der Spielhallenflut in Berlin tatsächlich zur Beratung und Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus einbringen?
Welches sind denn die konkreten Änderungen, und vor allen Dingen: Wollen Sie jetzt doch auf bestehende Spiel
hallen Einfluss nehmen, oder wollen Sie nach wie vor alle offen halten?
Dass wir uns heute mit einer Vielzahl von Anträgen sowie Vorlagen zur Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan befassen, ist angesichts der umfangreichen Beratungen im Fachausschuss hier im Parlament eigentlich nicht mehr zwingend erforderlich. Alle Fraktionen haben in den Ausschussberatungen hinlänglich Gelegenheit gehabt, ihre Positionen vorzutragen. Sicher sind Fragen zum Flächennutzungsplan insbesondere für die Stadtentwicklungspolitik von größter Bedeutung. Deshalb ist auch der Antrag der Grünen, den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1994 an die aktuellen Bevölkerungsprognosen anzupassen, wichtig und richtig.
Die grundlegende Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 ist nicht zuletzt aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bevölkerungsentwicklung und des inzwischen allgemein anerkannten demographischen Wandels geboten. Insbesondere die neuen städtebaulichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der grundlegenden Nutzungsänderung der Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof und des heutigen Flughafens Tegel stellen die Stadtentwicklungspolitik vor neue Herausforderungen, die den Flächennutzungsplan von 1994 überfordern würden. Hinzu kommt, dass es auch große ehemals industriell bzw. gewerblich genutzte Flächen gibt, die für die allgemeine Stadtentwicklung zur Verfügung stehen, wie z. B. das Gelände an der Heidestraße in Berlin-Mitte. Dieses Gebiet wird unter der Überschrift „Europacity“ vollkommen neu beplant und im Ergebnis ein neues Stadtquartier entstehen lassen. Gerade Entwicklungen in dieser Größenordnung machen eine grundsätzliche Neuausrichtung der Berliner Flächennutzungsplanung erforderlich. Auch wenn mit Anpassungen bereits gewisse Entwicklungen gesteuert werden können, so sind sie nicht in der Lage, dem ganzheitlichen Ansatz einer integrierten Stadtentwicklungspolitik Rechnung zu tragen.
Deshalb haben wir uns in den Ausschussberatungen im Ergebnis für die Unterstützung des Antrages der Grünen entschieden. Auch wenn die eigentliche Intention der Grünen darin besteht, die Verkehrsplanung neu auszurichten, sprich sinnvolle Planungen, wie die Verlängerung der A 100 bzw. jeglichen Ausbau der straßenverkehrlichen Infrastruktur abzulehnen, meinen wir trotzdem, dass nach fast 20 Jahren eine grundlegende Überarbeitung des FNP ratsam wäre.
Leider können wir dem Antrag der FDP-Fraktion nicht folgen, der die Existenz der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg infrage stellt. Bei allen Schwierigkeiten einer effizienten Abstimmung zwischen beiden Ländern muss es aufgrund des engen Verflechtungsraums eine koordinierende Stelle geben, die die Interessen beider Länder berücksichtigt. Dies hat sich in der Vergangenheit insgesamt auch bewährt.
Zum Antrag zu dem Brachflächenkataster werden wir uns enthalten. Es ist nicht unbedingt die Aufgabe einer Landesbehörde, von einzelnen Grundstückseigentümern zu verlangen, über beabsichtigte Zwischennutzungen Auskünfte zu geben. Diese Forderung gerade von der FDPFraktion zu hören, ist an dieser Stelle nicht nachzuvollziehen.
Dagegen werden wir, wie auch schon im Ausschuss, dem Antrag der Koalition zu mehr Bürgerfreundlichkeit bei Beteiligung der Öffentlichkeit an Flächennutzungsplanänderungen zustimmen. Wie wichtig Information und Transparenz im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen und Verwaltungshandeln sind, haben wir in der jüngsten Vergangenheit hinreichend erfahren dürfen. Durch die heutigen Möglichkeiten der Nutzung von elektronischen Medien wurde die Kommunikation zwischen Politik und Bürgern massiv vereinfacht, dies gilt es zu nutzen.
Schließlich gilt es noch, über die Vorlage zur Beschlussfassung abzustimmen. Die CDU-Fraktion wird auch dieser Vorlage zustimmen. Die vorgesehen Änderungen des Flächennutzungsplans halten wir für richtig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über Spielhallen reden wir in diesem Haus nun schon über ein halbes Jahr, genauer gesagt, seit dem Zeitpunkt, als die CDUFraktion des Abgeordnetenhauses einen Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Spielhallen in Berlin eingebracht hat.
Wir hatten dazu am 22. November des letzten Jahres eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss und in den letzten Wochen die Abstimmung im Rechtsausschuss und im Wirtschaftsausschuss. Die Erkenntnis aus den bisherigen Beratungen ist, dass die CDU-Fraktion die Ausbreitung der Spielhallen und deren Begleiterscheinungen verhindern will, und Sie, meine Damen und Herren von der SPD- und von der Linksfraktion, erwecken den Anschein, dass Sie die Ausbreitung der Spielhallen weiterhin zulassen wollen. Das will auch die FDP.
Nun haben Sie sich, Herr Müller und Herr Buchholz – beide sind nicht anwesend – –
Sehr gut!
[Christian Gaebler (SPD): Sie waren nicht anwesend, als er es Ihnen erklärt hat! – Weiterer Zuruf von der SPD: Das sagt die Richtige! Das ist eine Unverschämtheit]
Wenn Sie sich jetzt beruhigt haben, würde ich gern weiterreden. –
Herr Buchholz! Sie haben sich jetzt doch noch drei Anträge herausgepresst. Weil Sie dem öffentlichen Druck nicht mehr standhalten, versuchen Sie nun auf diese Weise, Ihre fragwürdigen Positionen zu verschleiern. Ich werde darauf später noch eingehen. Zunächst sei aber die Frage erlaubt, was Ihre Anträge sollen, wenn ein fertiger Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion bereits auf dem Tisch des Hauses liegt.
Erst haben wir Ihnen durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Rupert Scholz darlegen müssen, dass die Kompetenz seit vier Jahren bei den Ländern liegt, denn selbst das wussten Sie nicht einmal.
Dann haben Sie einen wesentlichen Kritikpunkt als Begründung für die Ablehnung unserer Initiative angeführt. Dieser wesentliche Punkt betrifft den Konflikt zwischen der Bekämpfung der Spielsucht durch Beschränkung der Spielhallen einerseits und dem Verfassungsrecht der Freiheit der Berufsausübung andererseits. Auch hier gibt es eindeutige Aussagen der Sachverständigen. Bei der Ab
wägung der Rechtsgüter ist der Schutz der Allgemeinheit höher zu bewerten. Die von uns geforderte Beschränkung von Spielhallen ist verfassungsrechtlich zulässig. Es gibt keine objektiven Gründe, die unserem Gesetzesentwurf entgegenstehen.
Über andere Aspekte wie die Dauer der Übergangsfristen, die räumliche Verteilung der Spielhallen, Einlasskontrollen usw. können wir sofort Einvernehmen herstellen, wenn Sie sagen, was Sie eigentlich wollen. Dazu dient ja die Beratung im Abgeordnetenhaus. Hier sollen im konstruktiven Zusammenspiel des Sachverstandes aus allen Fraktionen die besten Lösungen erarbeitet und nicht verhindert werden.
Sie haben aber keinen einzigen Änderungsantrag gestellt.
Sie haben sich der inhaltlichen Diskussion verweigert.
Sie erwecken damit den Eindruck, dass Sie dieses Gesetz zur Beschränkung der Spielhallen deshalb nicht wollen, weil CDU darauf steht. Das ist doch der wahre Grund.
Nun komme ich zu Ihren Anträgen. Unter der Überschrift „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen“ fordern Sie erstens eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Spieleverordnung und der Baunutzungsverordnung. Aber die Spieleverordnung des Bundes gilt nur so lange, bis die Länder eigene Regelungen getroffen haben. Das, was in der Spieleverordnung Bundesrecht geblieben ist, betrifft zum Beispiel Regelungen über die technische Ausstattung der Spielautomaten. Eine Evaluierung der Spieleverordnung steht auf Bundesebene aber gerade an.
Nein, danke! Er lässt mich schon die ganze Zeit nicht ausreden.
Eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung hilft nicht, weil damit das eigentliche Problem nur indirekt berührt wird. Auch dazu gab es bei der Anhörung im November übrigens Aussagen der Sachverständigen. Danach ist die Beschränkung von Spielhallen durch
Baurecht nicht flächendeckend möglich und nicht ausreichend. Mit diesem kann man weder auf die bereits bestehenden Spielhallen Einfluss ausüben noch auf deren Ausgestaltung. Das ist eine Position, die Senator Wolf übrigens geteilt hat. Ihre Wunschvorstellungen einer Bundesratsinitiative laufen also leer.
Zweitens wollen Sie den Senat auffordern, den Entwurf für ein Spielhallengesetz für Berlin vorzulegen. Dieser Antrag ist allein aus Zeitgründen nicht geeignet, irgendeine Wirkung zu entfalten. Ein Blick auf den Sitzungskalender zeigt, dass die ordnungsgemäße Beratung bis zum Ende der Wahlperiode kaum zu schaffen sein wird. Ein Gesetzentwurf würde verfallen und gegenstandslos werden. Das ist ein durchsichtiges Kalkül einer Regierungskoalition, die den Anschein erweckt, weiterhin nichts ernsthaft gegen die Ausbreitung der Spielhallen unternehmen zu wollen. Selbst wenn man unterstellt, der Senat wäre in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, stellt sich die Frage, warum dieses erforderlich ist, wenn bereits ein fertiger Gesetzentwurf vorliegt. Warum hat der Senat dazu keine Stellungnahme abgegeben, um unsere Gesetzesinitiative zu unterstützen? Es stellt sich ferner die Frage, warum Sie den Senat auffordern müssen und nicht in der Lage sind, zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf Ihrer Fraktion vorzulegen. Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Gesetzgebungskompetenz in die eigenen Hände zu nehmen, Herr Müller und Herr Buchholz? Braucht Berlin Parlamentarier, die immer die Erlaubnis der Regierung einholen müssen? Die einzig mögliche Antwort in der logischen Schlussfolgerung lautet: Sie wollen Ihre Gesetzgebungskompetenz überhaupt nicht wahrnehmen, weil Sie die Ausbreitung der Spielhallen in Kauf nehmen.
Zu guter Letzt wollen Sie mit Ihrem dritten Antrag den Senat auffordern, der Spielsucht vorzubeugen und die Prävention auszubauen. Dieser Antrag demaskiert Sie am Ende vollends. Offensichtlich sind Sie der Meinung, der Senat – Ihr Senat – hat bisher der Bekämpfung der Spielsucht zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Sie auch heute zum Thema Spielhallen nur mit einer Märchenstunde aufwarten. Meine Damen und Herren von SPD und Linksfraktion! Sie haben kein Spielhallengesetz vorgelegt. Ihre Anträge sind dünn und durchsichtig. Deshalb appelliere ich abermals an Sie: Nehmen Sie diese Sache, die den Berlinerinnen und Berlinern so wichtig ist, ernst! Reden Sie mit uns über den Entwurf, der Ihnen seit dem letzten Sommer vorliegt! Lassen Sie uns als Parlament gemeinsam ein deutliches, für alle verständliches Zeichen setzen, dass wir in Berlin nicht mehr Spielhallen, sondern
die Zahl der Spielhallen begrenzen wollen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der gegenwärtige Zustand im Umfeld des Berliner Hauptbahnhofs ist durch großflächige Tristesse, dauerhaftes Verkehrschaos und Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. Dies ist besonders deshalb bedauerlich, weil der Berliner Hauptbahnhof täglich für Tausende Reisende und Berlinbesucher das Einfallstor in unsere Stadt ist. Hier gewinnen vor allem Touristen, die mit der Bahn nach Berlin reisen, einen ersten Eindruck von der deutschen Hauptstadt. Eine konzeptionelle Entwicklung in diesem Quartier ist deshalb dringend geboten.
An dieser Stelle teile ich ausdrücklich die Kritik des Stararchitekten Meinhard von Gerkan. Seine kritischen Betrachtungen des städtebaulichen Erscheinungsbildes des
näheren und weiteren Umfeldes des Hauptbahnhofs ist verständlich und vollkommen berechtigt.
Dem Senat ist es seit der Fertigstellung des Berliner Hauptbahnhofs vor fast fünf Jahren nicht gelungen, ein würdiges Umfeld zu schaffen.
Die vom Senat initiierten städtebaulichen Wettbewerbe haben bisher nur Ergebnisse auf dem Papier produziert. Umgesetzt worden ist davon bislang fast nichts. Auch die geplante Neugestaltung des Washingtonplatzes bringt bis auf die Neupflanzung von zehn Bäumen und einem Granitpflaster keine qualitative Aufwertung. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich das Anliegen der Grünen, diese wichtige Entwicklung voranzutreiben, die der vorherrschenden Tristesse ein Ende bereitet.
Bei dem gesamten Areal um den Hauptbahnhof – hier beziehe ich ausdrücklich die so genannte Europacity mit ein – handelt es sich heute noch um eine Brache mit – wie ich finde – großem Entwicklungspotenzial. Allein die Tatsache, dass die Eigentümer das Planungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofs unter dem Namen Europacity etabliert haben, zeigt die Bedeutung dieses zentralen Zukunftsgebietes in unserer Stadt mit allen seinen Entwicklungschancen. Das Gebiet zählt aufgrund seiner herausragenden zentralen Lage zu einem der interessantesten innerstädtischen Räume. Ein wesentliches Ziel aus stadtentwicklungspolitischer Sicht muss es deshalb sein, ein lebendiges Quartier durch eine Mischung von Arbeiten und Wohnen, Einkaufen, Kultur und Freizeit entstehen zu lassen, um damit ein Höchstmaß an Urbanität zu erreichen. Dafür müssen verschiedene Gebäude- und Nutzungstypen für unterschiedliche Zielgruppen und Nutzerbedürfnisse entwickelt werden. Die Entwicklung des unmittelbaren Umfeldes des Hauptbahnhofes muss in die Gesamtplanung der umliegenden Bereiche integriert werden, denn im Zentrum Berlins entsteht ein komplett neues Stadtquartier. Dieses Gelände ist neben dem des ehemaligen Flughafen Tempelhof die größte innerstädtische Entwicklungsmaßnahme der nächsten Jahrzehnte. Nicht zuletzt der enge Bezug zum Regierungsviertel sowie die angrenzende Wasserlage ermöglichen ein attraktives Leben mitten in der Stadt.
Der Antrag der Grünen zur städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes des Hauptbahnhofs enthält meines Erachtens vernünftige Vorschläge, die wir mit der gebotenen Sorgfalt im Fachausschuss diskutieren werden.
Kritisch sehe ich hingegen Ihren zweiten Antrag zur Frage der verkehrlichen Erschließung. Sicher ist ein Verkehrskonzept für den Bahnhof und das gesamte Umfeld eine Grundvoraussetzung für weitere Planungen. Das setzen wir allerdings voraus. Welchen Korrekturbedarf es hinsichtlich der Erreichbarkeit des Bahnhofs gibt, haben wir bereits mehrfach problematisiert. Der Kern Ihrer Forderungen ist der Verzicht auf den Bau der S 21. Dies lehnen wir kategorisch ab.
Die geplante Verbindung stellt eine wichtige Erschließung des Hauptbahnhofs in den Norden und Süden unserer Stadt dar. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass bereits erhebliche Investitionen und Vorleistungen in den Bau der S 21 geflossen sind, muss dieses Projekt vernünftigerweise realisiert werden.
Ich komme zum Schluss. Es wird noch genügend Gelegenheit geben, im Fachausschuss unter Hinzuziehung von Experten diese Fragen zu diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Senator für Finanzen bereits Anfang August 2010 eine Anhebung des Vergnügungsteuersatzes angekündigt hat, legt der Senat erst heute – als über ein Vierteljahr später – einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der aus noch nicht mal 20 Zeilen besteht.
Ja, ja! – Kern dieser Initiative ist die Anhebung des Steuersatzes für Geldgewinnspielgeräte von 11 auf 20 Prozent. Was der Senat damit erreichen will, ist ihm offensichtlich selbst nicht klar.
Einerseits soll durch den Gesetzesentwurf das Aufkommen der Vergnügungsteuer erhöht, andererseits ein Rückgang der gewerblichen Geldgewinnspielgeräte bewirkt werden. Das ist paradox, weil ein signifikanter Rückgang der Geldgewinnspielgeräte einem erhöhten Steueraufkommen zuwiderläuft. Weniger Geldgewinnspielgeräte heißt nämlich weniger Steueraufkommen. Tatsächlich ist ein Rückgang der gewerblichen Geldgewinnspielgeräte nicht zu erwarten, weil der Betrieb auch nach der Steuererhöhung profitabel sein wird. Eine Besteuerung der Geräte, die deren Betrieb unwirtschaftlich macht, ist nämlich wegen des sogenannten Erdrosselungsverbots überhaupt nicht möglich. Außerdem übersehen Sie, dass die wirtschaftlichen Erträge möglicherweise nicht zwingend aus dem Spielbetrieb generiert werden, sondern die Spielhallen auch deshalb so zahlreich aus dem Boden schießen könnten, weil sie der Geldwäsche dienen.
Zudem ist zu bedenken, dass sich die Erhöhung der Vergnügungsteuer nicht nur gegen Spielhallen, sondern auch gegen das Gastgewerbe richtet. Eine Abwägung oder Bewertung der Auswirkung auf das Gastgewerbe fehlt in Ihrem Gesetzesentwurf aber völlig. Das alles wissen Sie auch, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Die logische Schlussfolgerung ist, dass dieser Gesetzesentwurf nicht mehrere, sondern nur ein Ziel verfolgt, nämlich die Erhöhung des Steueraufkommens.
Was bedeutet dies? – Das bedeutet zunächst einmal, dass Sie das edle Motiv der Verhinderung von Spielhallen vorgeben, aber in Wirklichkeit nur Ihren maroden Haus
halt durch zusätzliche Einnahmen sanieren wollen. Das hat der Senat gestern im Hauptausschuss auch zugegeben. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Erhöhung der Vergnügungsteuer auf die Begrenzung der Spielhallen allenfalls eine ergänzende Wirkung entfalten kann.
Wenn man sich die Anreizwirkung und die sich daraus ergebenden gesellschaftspolitischen Implikationen Ihres Gesetzesentwurfs näher anschaut, kommt der Zynismus Ihres Antrags vollends zur Geltung, denn der Anreiz des Senats besteht ausschließlich in höheren Einnahmen. Kinder- und Jugendschutz ist Ihnen da völlig egal.
Wie sieht die Realität aus? Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin kommt – übrigens mit freundlicher Unterstützung der Senatsverwaltung für Gesundheit – in ihrer aktuellen Publikation über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in Berliner Spielhallen zu folgendem Fazit:
Die stichprobenartige Erhebung zur Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in 44 Berliner Spielhallen hat gezeigt, dass die Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz nicht konsequent umgesetzt und damit die rechtlichen Vorgaben nicht umfassend eingehalten werden.
Statt, wie von der CDU vorgeschlagen, die Zahl der Spielhallen deutlich zu begrenzen, haben sich SPD und Linke entschlossen, an der Spielsucht mitverdienen zu wollen.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Daniel Buchholz (SPD): Erzählen Sie nicht dauernd solchen Unsinn! Das ist eine Unverschämtheit! Sie wissen es selber besser! – Zuruf von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]
Diese Haltung ist unmoralisch, weil Sie Spielsüchtige nicht schützt, sondern ausbeutet. Diese Missstände mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer bekämpfen zu wollen, ist absurd. Deshalb kommt die Entscheidung des Senats, die Vergnügungsteuer zu erhöhen, einer Kapitulation vor dem Phänomen der Spielhallenflut gleich.
Dass die Steuererhöhung auch nur eine einzige Spielhalle verhindern wird, ist nicht zu erwarten, weil das Geschäft dafür viel zu profitabel ist. Nur wenn die Erhöhung der Vergnügungsteuer im Zusammenhang mit der Beschränkung der Spielhallen als zusätzliches Element eingeführt wird – Herr Buchholz! Jetzt hören Sie doch mal zu, jetzt wird es wichtig für Sie! –,
könnte sie eine ordnungspolitische Wirkung entfalten. Deshalb wollen wir Ihren Entwurf nicht von vornherein ablehnen. Aber erst dann, wenn über die Zahl der Spielhallen, die wir zulassen wollen, entschieden worden ist,
kann wirtschaftpolitisch über den angemessenen Steuersatz entschieden werden. Wir fordern Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, deshalb auf, die Beratung über die Erhöhung der Vergnügungsteuer so lange zurückzustellen, bis über den betreffenden Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion entschieden worden ist.
Unser Gesetzesentwurf ist nämlich im Gegensatz zum Versuch des Senats in erster Linie geeignet, Spielsucht zu bekämpfen, Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten und die Spielhallenflut zu begrenzen. – Vielen Dank!
Herr Esser! Sie sind Haushaltspolitiker! Wie erklären Sie sich denn die Äußerung von Herrn Nußbaum, dass Sie einerseits die Spielhallen zurückdrängen wollen, andererseits aber 9 Millionen Euro mehr durch die Erhöhung der Vergnügungsteuer einnehmen wollen? Ist das nicht ein wenig unehrlich?
Es ist auch nur eine ganz kurze Frage. Ich habe noch etwas Anderes gehört als der Kollege Behrendt. Mir ist zu Ohren gekommen, dass Sie Merkur vertreten. Ist das richtig?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema dieses Antrags wurde bereits im Mai dieses Jahres im Plenum behandelt. Damals diskutierten wir über eine Initiative der Regierungskoalition. Doch bevor dieses Thema in den Fachausschüssen beraten werden konnte, sind es heute die Grünen, die den Stadtentwicklungsplan Klima thematisieren. Leider ist dieser zur Debatte stehende Antrag für eine pauschale Behandlung im Plenum nicht geeignet.
Selbstverständlich sind all die geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz grundsätzlich zu begrüßen und können im Einzelfall auch positiv gewürdigt werden. Vieles von dem, was Sie von den Grünen fordern, ist bereits heute allgemeingültiger Konsens in der Gesellschaft. Es bedarf nicht unbedingt dieses Antrags, um das ökologische Bewusstsein bzw. Handeln zu fördern. Das Abgeordnetenhaus hat sich bereits vor mehr als zehn Jahren durch die Einrichtung einer Enquetekommission mit dem Namen zukunftsfähiges Berlin ausführlich mit diesem Themenkomplex beschäftigt. Diese Dokumentationen sind für alle zugänglich. Auch Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, müssten sie kennen.
Es ist also nichts Neues, was Sie in diesem Antrag zum wiederholten Mal aufgeschrieben haben. Wir werden uns damit sicherlich ausführlich in den Fachausschüssen befassen. So sehr wir einige dieser Forderungen auch als unterstützenswert erachten, müssen wir leider in der Realität feststellen, dass allein durch die finanziellen Defizite häufig nicht einmal die minimalst erforderlichen Investitionen getätigt werden können. Mir wäre es viel lieber, wir würden bereits im kleinteiligen Bereich erfolgreich sein. Ich meine ganz konkret, dass es schon ein Erfolg wäre, wenn jeder gefällte Straßenbaum auch ersetzt werden würde.
Wir müssen endlich über ganz konkrete umweltpolitische Ziele reden, die nicht an den Menschen vorbei festgelegt werden und die vor allem finanziell untersetzt sind. Der Erhalt und die Pflege von Bestandsflächen, die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, aber auch die Sanierung der öffentlichen Verkehrinfrastruktur, beispielsweise, um Lärmminderung zu erreichen, gehören für mich ebenfalls dazu. Wir werden in den Fachausschüssen noch genügend Zeit haben, uns mit jeder einzelnen Forderung in diesem Antrag auseinanderzusetzen. Es wird darauf ankommen, dass wir in den Fachausschüssen im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsplan Klima die Zielkonflikte zwischen den Maßnahmen, den betroffenen Menschen, der Finanzierung einerseits und den Anforderungen der Wirtschaft andererseits herausarbeiten
und Lösungsansätze einer integrierten Klimapolitik erarbeiten. Alles in allem werden wir den Antrag in den Ausschüssen konstruktiv begleiten, was wir bekanntlich immer tun, wenn es Anlass dazu gibt. – Vielen Dank!
Das Problem der ausufernden Spielhallen, die durch ihr spezielles Erscheinungsbild das Bild unserer Innenstädte ungünstig beeinflussen, ist seit Jahrzehnten Gegenstand der kommunalpolitischen Diskussion. Solange es diese Diskussion gibt, hat man von der kommunalen Ebene her versucht, dieses Problem – das in erster Linie als ein Problem der Stadtentwicklung gesehen wurde – insbesondere über bau- bzw. bauplanungsrechtliche Gestaltungen in den Griff zu bekommen. Hingegen waren die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten, die das Gewerberecht geboten hat, wenig hilfreich, weil die Kommune nur bei persönlicher Unzuverlässigkeit bzw. nur im Fall von Verstößen Eingriffsmöglichkeiten hatte. Diese Rechtslage war über die Jahrzehnte durch die Gewerbeordnung des Bundes festgeschrieben, eine Gestaltung durch Landesrecht oder kommunales Satzungsrecht war nicht möglich. Das ist mit der Umsetzung der I. Föderalismusreform seit dem Jahr 2006 nicht mehr so.
Herr Wowereit würde die Verantwortung für das Problem der Spielhallen – wie man heute liest – gerne auf den Bund abschieben, aber die Gesetzgebungskompetenz für
die Angelegenheiten der Spielhallen liegt nach Artikel 125a GG in Verbindung mit Artikel 74 GG jetzt bei den Ländern. Damit hat Berlin als Stadtstaat seit vier Jahren die Möglichkeit, wirksame Regelungen zur Eingrenzung der Spielhallen zu treffen, und deshalb werden sich auch Herr Wowereit und die Berliner SPD jetzt klar positionieren müssen.
Nachdem hierzu weder vom Senat noch von der Regierungskoalition eine Gesetzesinitiative ergriffen wurde, legen wir jetzt einen eigenen Gesetzentwurf vor. Wir wollen nicht mehr warten, denn Spielhallen sind nicht in erster Linie ein städtebauliches Problem, sie sind insbesondere auch Ausdruck unseres gesellschaftlichen Wertesystems. Dazu führe ich nachher weiter aus.
Wie wird dies aber z. B. in der SPD gesehen? – Während dem Finanzsenator bei der Diskussion die Euro-Zeichen in den Augen leuchteten – Zitat aus der „BZ“ vom 2. August –:
Ich stehe einer Erhöhung der Vergnügungssteuer sehr aufgeschlossen gegenüber.
er sich aber noch nicht auf einen Prozentsatz festlegen will, hat der Kollege Buchholz konkretere Pläne. Er forderte an gleicher Stelle eine Erhöhung des Steuersatzes von 11 auf 20 Prozent und argumentiert:
Spielhallen und Wettbüros sind eine wahre Plage. Sie nisten sich in leerstehende Geschäfte ein, können auch hohe Mieten bezahlen. Die kleineren Läden können da nicht mithalten. Baurechtlich können neue Spielhallen nicht verhindert werden.
Diese Aussagen lassen zwei Schlussfolgerungen zu: Offensichtlich hat der Senat hier seit 2006 etwas verschlafen, und im Vordergrund stehen höhere Einnahmen aus der Vergnügungssteuer.
Die Berliner CDU hat sich bisher nur sehr zurückhaltend geäußert. Während Sie sich öffentlich reich gerechnet und in der Presse dargestellt haben, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und einen Gesetzentwurf erarbeitet, der schon jetzt das Interesse aus anderen Bundesländern geweckt hat. Warum aber haben wir uns dabei nicht in die Diskussion um die Vergnügungssteuer eingemischt? – Zum einen ist diese Diskussion bigott. Man gibt vor, mit einer Steuererhöhung die Zahl der Spielhallen beschränken zu können, weiß aber auf der anderen Seite, dass wegen des sogenannten Erdrosselungsverbots die Steuer nicht so hoch bemessen sein darf, dass der Betrieb von Spielhallen unattraktiv wird.
Zum Zweiten stößt die Sichtweise von Herrn Dr. Nußbaum und Herr Buchholz ab. Sie setzen nämlich den Tanz um das goldene Kalb, der in und mit den Spielhallen getrieben wird, fort und eröffnen ihm das Parkett staatlicher Ordnungspolitik.
Nein, meine Damen und Herren von der Koalition, Glücksspiel gehört nicht in den fiskalpolitischen, sondern in den gesellschaftspolitischen Kontext, Glücksspiel mit
seinen Auswirkungen wie Spielsucht, gesellschaftliche Isolation usw. muss zum Gegenstand der gesellschafts- und ordnungspolitischen Debatten gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung vom 28. März zur Verfassungsmäßigkeit des deutschen Sportwettenmonopols aus:
Ohne dass abschließend zu klären ist, inwieweit... ein Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger besteht, ist die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren jedenfalls ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann. Allerdings haben unterschiedliche Glücksspielformen ein unterschiedliches Suchtpotenzial. Bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten spielen nach derzeitigem Erkenntnisstand an Automaten, die nach der Gewerbeordnung betrieben werden dürfen.
Damit sagt das Bundesverfassungsgericht, dass die Gefahren, die vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehend, größer sind als z. B. die von Sportwetten privater Anbieter.
Deshalb betone ich vor diesem Hintergrund – das wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 8. September, mit der das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele gekippt wurde, unterstrichen –, es gibt für uns – für die CDU-Fraktion – kein gutes Glücksspiel, nämlich eines, wovon der Fiskus profitiert, und kein schlechtes Glücksspiel privater Anbieter.
Bei allen Problemen, die die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufwirft, ist deren ordnungspolitische Aussage richtig und wird von uns geteilt. Und diese Überlegungen sind nach unserer Auffassung auch bei der Neuordnung des Glücksspielwesens zu berücksichtigen.
Nun will ich von diesen allgemeineren Aspekten auf unseren Gesetzentwurf im Speziellen kommen.
Wir wollen vor dem Hintergrund der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahren, insbesondere auch im Hinblick auf den Jugendschutz, die Zahl der Spielhallen beschränken, und zwar auf eine Spielhalle je 50 000 Einwohner, d. h. bei 3,5 Millionen Einwohnern auf 70 Spielhallen für ganz Berlin. Insofern ist mit einem verminderten Steueraufkommen zu rechnen. Die CDU-Fraktion misst der ordnungspolitischen Komponente aber ein deutliche höheres Gesicht zu als der fiskalpolitischen – ihr ist der Mensch wichtiger als das Geld.
Das Gesetz trifft ausschließlich Regelungen für Spielhallen. Damit werden die konkurrierenden bundesrechtlichen Regelungen über Spielhallen in der Gewerbeordnung und der Spielverordnung ersetzt. Dies ist möglich, nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Zuge der Föderalismuskommission I vom Bund auf die Länder übergegangen ist.
Der Begriff der Spielhalle entspricht dem bisher durch Bundesrecht festgelegten Begriff.
Damit werden keine Regelungen über andere Unternehmen, in denen Spielbetrieb stattfindet, getroffen. Dies betrifft insbesondere Gaststätten, weil in ihnen der Spielbetrieb eine untergeordnete Rolle spielt. Für Gaststätten gilt also das bisherige Recht unverändert fort.
Wer künftig eine Spielhalle betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Bestehende Spielhallen haben für fünf Jahre Bestandsrecht, danach müssen sie sich dem im Gesetz vorgesehenen Genehmigungsverfahren unterwerfen.
Für die Genehmigung ist eine Gebühr in Höhe von 25 000 Euro vorgesehen. Mit dieser Gebühr sind auch alle Überwachungsmaßnahmen abgegolten. Um zu verhindern, dass diese Gebühr zu hoch bemessen ist, sollen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren die tatsächlichen Kosten der Verwaltung ermittelt werden und der endgültige Gebührensatz auf dieser Grundlage endgültig festgesetzt werden.
Das Erscheinungsbild der Spielhallen darf künftig nicht mehr besonders hervorstechen. Spielhallen im Umfeld von Oberschulen – hier ist die Gefahr der Verletzung des Jugendschutzes besonders hoch, weil zwischen einem Erwachsenen und einem erwachsen aussehenden Jugendlichen oft kaum unterschieden werden kann – sind untersagt. Werbung für den Spielbetrieb ist unzulässig.
Alkoholausschank soll obligatorisch verboten werden, weil die Spieler ohne Kontrollverlust spielen sollen.
Die Spielhallen unterliegen strengen Kontrollen, die gewonnenen Daten dürfen z. B. auch für die Strafverfolgung genutzt oder an die Finanzämter weitergegeben werden.
Wir hoffen, Ihnen mit unserem Gesetzentwurf vielleicht eine Anregung gegeben zu haben, die auch in Ihren Fraktionen eine interessante Auseinandersetzung auslösen wird, und wünschen uns eine konstruktive Diskussion, die am Ende dazu führt, dass unser Gesetzentwurf im Sinne der Menschen noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berliner Bauordnung ist der Senat doch zu der Einsicht gelangt, dass eine Korrektur der gegenwärtigen Regelung dringend erforderlich ist, wie die CDU-Fraktion es übrigens bereits damals gefordert hat. Und so ist es begrüßenswert, dass wir uns nun endlich intensiv – sowohl im Bauausschuss als auch im Stadtentwicklungsausschuss – insbesondere mit der viel zu liberalen Handhabung der Genehmigung von Werbeflächen auseinandergesetzt haben. Gerade in letzter Zeit sieht man an einigen Stellen in unserer Stadt die negativen Auswirkungen von großflächiger Werbung. Daher befürworten wir die geplante Wiedereinführung eines Genehmigungsverfahrens für Werbeanlagen sowie die grundsätzliche Anwendung des Verunstaltungsverbotes auf Werbeanlagen.
Für nicht richtig halten wir jedoch die starre Regelung der Befristung von Werbung auf eine Dauer von sechs Monaten. Eine solche Regelung erscheint in der praktischen Umsetzung wenig handhabbar. So ist beispielsweise ein Baugerüst, welches mit einer einfachen Bauplane umschlossen ist, nicht gerade dem Stadtbild sonderlich zuträglich, wenn dieses nach Ablauf der sechs Monate stehen bleiben muss, da die Baumaßnahme noch nicht beendet ist. Um großflächige Werbung in Berlin einzudämmen, hatten wir vorgeschlagen, dass der Bauherr vor Baubeginn einen Bauzeitablaufplan vorlegen muss, für dessen Zeit die Werbung dann genehmigt wird. So kann verhindert werden, dass es womöglich zu Bauverzögerungen kommt, damit die Werbung länger hängen bleiben kann. Das halte ich doch für zielführender.
Um dem Problem der ausschließlich zu Werbezwecken errichteten Gerüste zu begegnen, dürfen aber nur Genehmigungen für Werbeplanen an Baugerüste erteilt werden, wenn diese Baugerüste auch tatsächlich für bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Ansonsten werden nämlich weiterhin Baugerüste aufgestellt, die für die Baumaßnahmen nicht erforderlich sind oder wo überhaupt keine Bauarbeiten ausgeführt werden – auch innerhalb der ersten sechs Monate.
Die Änderung der Bauordnung betrifft aber noch einen anderen wesentlichen Punkt – nämlich die Schließung von sogenannten Müllabwurfanlagen bis zum 31. Dezember 2013. Betroffen sind rund 4 000 Anlagen in Berlin, und die Schließung verursacht Kosten in Höhe von mindestens 40 Millionen Euro. Ein Großteil der Kosten kann der Vermieter auf die Betriebskosten der Mieter abwälzen. Die Leidtragenden sind letztendlich also die Mieter – die Mieter, die eine Schließung überhaupt nicht wollen.
Viele der Müllabwurfanlagen wurden in den letzten Jahren modernisiert. So wurden sie mit Edelstahlauskleidung versehen und neue Sprinkleranlagen und Einwurföffnungen eingebaut. In keiner der Ausschusssitzungen – und wir haben in vier oder fünf Sitzungen das Thema disku
tiert – konnte der Senat belegen, dass die Mülltrennung schlechter funktioniert aufgrund des Vorhandenseins von Abwurfanlagen. Im Gegensatz dazu hat der BBU gemeinsam mit der BSR das Restmüllaufkommen vieler Abwurfanlagen ausgewertet. Von Ihnen, Herr Buchholz, hören wir immer nur, dass der BBU und die BSR falsche Zahlen vorlegen würden, ohne dass Sie uns je andere Zahlen präsentiert haben oder präsentieren konnten.
Letztlich beginnt die Mülltrennung doch bereits in der Wohnung – Sie unterstellen den Mietern ja geradezu eine Unfähigkeit zu trennen. Nehmen Sie Abstand von der Schließung der Anlagen! Denken Sie an die vielen – insbesondere älteren – Mieter in dieser Stadt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Armutszeugnis für den Senat, dass er auch fast zwei Jahre nach der Schließung des Flughafens Tempelhof nicht in der Lage ist, verbindliche Akzente zur Nachnutzung des Geländes zu setzen. Bis auf ein Konglomerat von Eventnutzungen, die sich teilweise auch noch gegenseitig behindern, hat der Senat bisher nichts, aber wirklich gar nichts zustande gebracht.
Auch die am Dienstag von Frau Lüscher vorgestellten Wettbewerbsergebnisse der Landschaftsarchitekten lassen die zukünftige Gestaltung des ehemaligen Flughafengeländes völlig offen. Wie schon bei dem Ideenwettbewerb Anfang 2009 zeigt sich einmal mehr, dass kein ernsthaftes Ergebnis präsentiert werden kann.
Die Grünen versuchen nun mit diesem Antrag, den Senat in seinem Vorhaben, eine internationale Bauausstellung durchzuführen, zu unterstützen. Es gibt in diesem Antrag eine Reihe von Punkten, die durchaus diskussionswürdig sind, aber auch einige, die bereits selbstverständliche Standards abbilden. Es stellt sich zudem die Frage, warum zum jetzigen Zeitpunkt dieses Thema als Priorität gewählt wurde. Schließlich handelt es sich um ein Projekt, das, wenn überhaupt, erst in zehn Jahren realisiert werden soll.
Viel wichtiger wäre es hingegen, sich zunächst grundsätzliche Gedanken über ein Gesamtkonzept für das Areal des ehemaligen Flughafens zu machen, um dann gegebenenfalls festzustellen, ob und in welchem Umfang und an welcher Stelle Wohnbebauung infrage käme.
Hinsichtlich der geforderten Umweltstandards stellen sich allerdings einige Fragen. Einerseits gibt es bereits heute weitgehende gesetzliche Regelungen, die ökologisches und nachhaltiges Bauen verbindlich vorschreiben. Andererseits dürfte sich die Einbeziehung des Gebäudebestands in die von Ihnen genannten modellhaften Konzepte schon sehr schwierig gestalten, das schon allein aus eigentumsrechtlichen Gründen sowie aufgrund von Bestandsschutz.
Interessant ist allerdings die Idee, die nebenbei bemerkt auch nichts Neues beinhaltet, dass man im Rahmen eines solchen Projekts auch das weitere und nähere Umfeld sowie die vorhandenen Wohnquartiere mit einbezieht. Die gegenwärtige Situation in Nordneukölln bedarf dringend einer städtebaulichen und sozialen Aufwertung, und das nicht erst im Jahr 2020. Sie ist bereits heute längst überfällig.
An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr das Versagen des Senats in der gesamten sozialen Stadtentwicklungspolitik. Es ist ihm eben nicht gelungen, mit sehr viel Geld ein Quartiersmanagement aufzubauen, das seinen Namen verdient. Abschließend muss daher festgestellt werden, dass es, wie bereits erwähnt, durchaus diskussionswürdige Ansätze in diesem Antrag gibt, die dann im Fachausschuss gründlich erörtert werden müssen. Insbesondere wird der von Ihnen vorgeschlagene Weg der Finanzierung zu diskutieren sein, nämlich für Investitionen Rückflüsse aus Ausgleichsbeträgen von abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen zu verwenden.
Dieser Antrag greift einer Entwicklung voraus, für die heute jedoch noch keinerlei Planungsvoraussetzungen geschaffen wurden. Lassen Sie uns daher nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun, sondern uns entsprechend mit der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms befassen. Erst wenn diese Etappe absolviert ist und eine rechtlich verbindliche Planungsgrundlage existiert, wird sich unter anderem am Ende herausstellen, ob und wenn ja an welcher Stelle auf diesem Areal Wohnungsbau realisiert wird. Damit beantwortet sich dann auch die Frage der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung vorhandener Wohnquartiere.
Eine letzte Bemerkung kann ich mir allerdings nicht verkneifen. In Anbetracht der Tatsache, dass es ein Prädikat der Grünen ist, Bebauungsplänen grundsätzlich nicht zuzustimmen, ist an dieser Stelle die Forderung nach neuen Wohnbauten und der damit einhergehenden Flächenversiegelung schon grotesk. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut zwei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer und fast 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung scheint die Vollendung des Mauerparks endlich in greifbare Nähe zu rücken. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Bezirken Mitte und Pankow, den lokalen Bürgerinitiativen und den Grundstückseigentümern scheint nun endlich ein Kompromiss erzielt worden zu sein, mit dem sich meines Erachtens alle Beteiligten arrangieren können. Somit besteht nun die Chance, die jahrelange Diskussion über die Gestaltung dieses Areals zu beenden und dem Mauerpark sein endgültiges Erscheinungsbild zu geben. Mit dieser Erweiterung wird zudem die Forderung der Allianz-Stiftung erfüllt, sodass keine Rückzahlungsansprüche mehr entstehen. Das Wichtigste an der nun geplanten Erweiterung um 6 Hektar auf der Seite des Bezirks Mitte ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den angrenzenden Quartieren, die sich durch eine hohe Wohndichte auszeichnen, davon
profitieren. Hinzu kommen die vielen Besucher aus den anderen Stadtteilen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion bleibt jedoch kritisch anzumerken, dass die Erschließung der geplanten Wohnkomplexe nördlich des Gleimtunnels noch einige Fragen aufwirft. Insbesondere die geplante Anbindung über das Gleimviertel sowie die Diskussion über einen teilweisen Abriss des denkmalgeschützten Gleimtunnels bieten reichlich Zündstoff für die lokalen Bürgerinitiativen. Daher ist es in der Tat an der Zeit, im Rahmen einer Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans sichere planerische Voraussetzungen zu schaffen, damit die Parkerweiterung nicht abermals infrage gestellt wird. Deshalb unterstützen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom Grundsatz her. Die genauen Details der Flächennutzungsplanänderung werden wir dann wie immer im Fachausschuss erörtern. Allerdings geht es darum, recht zügig voranzukommen, damit die Bürgerinnen und Bürger den seit fast zwei Jahrzehnten versprochenen Park endlich in Gänze nutzen können. – Vielen Dank!
Meine Frage geht an die Justizsenatorin Frau von der Aue: Frau von der Aue! Trifft es zu, dass der frühere stellvertretende Pressesprecher der SPD-Bundestagsfraktion nach dem wiederholten öffentlichen Zeigen des Hitlergrußes lediglich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion versetzt worden ist, und teilt der Senat das Befremden darüber, dass er auch nach diesem Vorfall noch Mitarbeiter der SPD-Bundestagsfraktion sein kann oder ist das Zeigen des Hitlergrußes aus der Sicht des Senats nur dann von erheblicher Bedeutung, wenn eine rechte Gesinnung nachweislich vorliegt?
Ich denke schon, dass Sie als Justizsenatorin das Verhalten bewerten können –
und sagen können, welche Konsequenzen Sie in diesem Fall für angemessen halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahl der heutigen Priorität der Koalition kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Der vorliegende Antrag ist nichts weiter als eine leere Hülse, mit dem Versuch versehen, ein Thema zu besetzen, das meines Erachtens bereits seit mehreren Jahren intensiv in den Bezirken bearbeitet wird. Und dies geschieht selbstverständlich unter Einbeziehung der wesentlichen Fachverbände, aber auch der zuständigen Stellen im Senat.
Es gibt hierzu eine Reihe von Veröffentlichungen des Senats, von der Hochglanzbroschüre Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 bis hin zu der Veröffentlichung der Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen im Berliner Amtsblatt.
Selbstverständlich müssen die existierenden Planungen immer wieder angepasst werden. Auch der Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 bedarf einer laufenden Fortschreibung. Diese Ansicht scheint auch der Senat zu teilen, jedenfalls hat er bereits in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom 16. März 2009 mitgeteilt, dass die gewonnenen Erkenntnisse aus den aktuellen Untersuchungen zu den bezirklichen Einzelhandelskonzepten ausgewertet werden. Diese sollen im Rahmen der Erarbeitung des neuen gesamtstädtischen Stadtentwicklungsplans entsprechend berücksichtigt werden. Die von Ihnen geforderte Erarbeitung habe bereits begonnen und werde bis Ende 2010 abgeschlossen sein, so der Senat. Die Koalition scheint jedoch an den Aussagen ihrer eigenen Senatsvertreter zu zweifeln. Anders ist der Antrag, den Sie am 22. März 2009, also sechs Tage nach Beantwortung der Anfrage durch Frau Krautzberger eingebracht haben, nicht zu verstehen.
Auch Ihre Forderung nach zeitnahen Zentren- und Einzelhandelskonzepten sämtlicher Berliner Bezirke ist bereits völlig überholt. So antwortet der Senat ebenfalls auf die Anfrage, dass fast alle Bezirke bereits an solchen Konzepten arbeiten oder diese schon beschlossen hätten und bis Ende 2010 vorliegen sollen. Sie sehen also, dass die Bezirke ihre Aufgaben eigenständig und verantwortungsbewusst wahrnehmen und keine Hilfsbelehrungen seitens der Koalition benötigen.
Aber lassen Sie mich noch mal grundsätzlich auf den Kern des Problems, auf die planungsrechtliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels eingehen! Dies erscheint mir doch notwendig, da Sie neben dem bisher schon Genannten auch noch eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Regelungen der Baunutzungsverordnung einfordern. Der von Ihnen geforderte Schutz der Stadtstruktur sowie der Erhalt von kleinteiligen Einzelhandelsstrukturen wird schon durch die Regelung des § 34 Abs. 3 des Baugesetzbuches gewährleistet. Mir ist bewusst, dass die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel oftmals sehr kontrovers diskutiert wird und meistens eine lokale Dis
kussion erzeugt. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass die vorhandenen gesetzlichen Regelungen das definierte und gewünschte Ziel, eine stadtverträgliche Lösung für diese Ansiedlung zu erreichen, schon heute hinreichend erfüllen.
Ich denke hier beispielsweise an entsprechende Bebauungspläne oder vorhandene gesamtstädtische bzw. bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte.
Wie Sie also sehen, meine Damen und Herren der Koalition, sind alle in Ihrem Antrag erhobenen Forderungen bereits seit mehreren Jahren umgesetzt. Oder haben Sie bereits vergessen, dass der Senat bereits im Jahr 2006 die geplante Erweiterung des Estrel-Convention-Centers mit der Ansiedlung von rund 12 000 m² Verkaufsfläche als nicht zulässig verhindert hat? Die Begründung war seinerzeit eine etwaige Gefährdung des Handels in der KarlMarx-Straße.
Dazu komme ich jetzt, Herr Gaebler! – Letztlich drängt sich mir nämlich der Verdacht auf, dass Sie mit diesem Antrag weniger das in der Überschrift formulierte Ziel verfolgen, sondern dass es Ihnen vielmehr darum geht, Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit von sogenannten Discountern zu nehmen.
Diese aber haben in der Regel einen geringeren Verkaufsflächenumfang als 800 m², Herr Gaebler, und erfüllen damit, wie Sie eigentlich wissen müssten, eben nicht den Tatbestand der Großflächigkeit. Für derartige Bauvorhaben liegt die Genehmigungshoheit allein bei den Bezirken.
Nach meiner Überzeugung handeln die Bezirke auf Grundlage ihrer eigenen Zentrenkonzepte sehr verantwortungsvoll.
Daher denke ich, dass dieser Antrag nicht zielführend und damit überflüssig ist.
Ich habe nicht dafür gestimmt.
Nein, ich möchte erst mal fertig werden! – Sie wollen den großflächigen Einzelhandel stärker steuern, meinen aber eigentlich etwas anderes. Ich bitte Sie, offen und ehrlich zu sagen, was Sie meinen, Herr Gaebler! Zudem empfehle ich der Koalition, das scheinbar vorhandene Kommunikationsproblem mit dem Senat sowie das offensichtliche Informationsdefizit zu beheben.
Mit Ihren Forderungen hängen Sie sogar dem ohnehin schon mehr als behäbigen Senat noch hinterher. Wie ich Ihnen dargelegt habe, existieren bereits umfangreiche Konzepte und Veröffentlichungen hierzu. Die noch fehlenden Konzepte der Bezirke sollen bis Dezember 2010 vorliegen. Ich denke, die Senatorin für Stadtentwicklung und auch der Wirtschaftssenator werden diese auch Ihnen gern zur Verfügung stellen. Ich empfehle Ihnen, Herr Gaebler, vielleicht hören Sie noch kurz zu, kümmern Sie sich doch einfach um das von Herrn Buchholz schon erwähnte Problem, dass immer mehr Spielhallen in Berlin eröffnet werden.
Das ist nämlich ein wirkliches Problem. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bauliche Sanierung und Erneuerung belasteter Innenstadtquartiere ist für ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung unabdingbar und muss stets mit sozialer Sanierung und Stabilisierung verbunden werden. Die Herstellung oder Wiederherstellung einer gut durchmischten sozialen Struktur wird die entsprechenden Stadtbereiche schon mittelfristig auch wirtschaftlich stabilisieren. Gerade im Zusammenhang mit dem Regierungs- und Parlamentsumzug hat sich für Berlins Innenstadt eine einmalige Chance ergeben.
In diesem Zusammenhang wurde auch die positive Gestaltung des innerstädtischen Wohnumfelds an vielen Stellen der Stadt konkret in Angriff genommen. Jedoch gibt
Ellen Haußdörfer
es noch Defizite, wie zum Beispiel die Beseitigung von Dreckecken und Schmierereien. Ein wichtiger Bestandteil positiver Lebensqualität im Innenstadtbereich ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung einer Mischung von Handel, Gewerbe, Gastronomie und zeitgemäßen Unterhaltungsangeboten.
Hinderliche Verordnungen müssen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und entsprechend angepasst werden. Soziale Stadtentwicklung zielt nicht nur oder in erster Linie auf bauliche Gegebenheiten, auf Sanierung, Wohnumfeldverbesserung u. Ä. ab. Sie betrifft vor allem Berlin als soziale Stadt und die Aspekte, die das soziale Zusammenleben ermöglichen. Auch die Innenstadtbereiche Berlins müssen bewohnbar bleiben und die Möglichkeit zur Integration und zum Zusammenleben bieten. Das friedliche soziale Miteinander von verschiedenen Bevölkerungsgruppen, von Jungen und Alten, Deutschen und Nichtdeutschen, sozial Schwachen und sozial Starken ist eine wichtige Zielsetzung für eine Metropole wie Berlin. Maßnahmen, die Hilfe zur Selbsthilfe für die Bedürftigen geben, haben einen wichtigen integrativen Effekt und daher einen hohen Stellenwert.
Alle Bemühungen um die belasteten Stadtquartiere dürfen niemals das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren. Ein erfolgreiches Quartiersmanagement bemisst sich nicht an der Höhe der Förderung sogenannter vernetzter Gruppen, sondern an der Verbesserung der Indikatoren für eine stabile Sozialstruktur.
Diese Verbesserungen können aber nur erreicht werden, wenn der Dienst an der Allgemeinheit wieder einen höheren Stellenwert einnimmt als das Akquirieren staatlicher Zuschüsse. Quartiersmanagement darf kein Missmanagement sein.
Um die problematischen Entwicklungen in den Innenstadtbezirken aufzuhalten oder umzukehren, sind folgende Maßnahmen vordringlich erforderlich: Erhaltungsverordnungen und Sanierungssatzungen müssen modifiziert, aufgehoben oder verhindert werden, damit Wohnmöglichkeiten von höherer Qualität geschaffen werden können. Initiativen privater oder öffentlicher Bauherren und Eigentümer müssen gefördert und nicht be- oder verhindert werden. Eine eher präventive Herangehensweise ist nötig, ein Vorgehen, das versucht, ein Umkippen von bisher noch funktionsfähigen Kiezen bzw. Regionen zu verhindern. Bei längerfristigem Leerstand von Gewerberäumen sollte geprüft werden, ob eine andere Nutzung, insbesondere für zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche, möglich ist. Die Wohnungsbaugesellschaften und Gewerbetreibenden müssen in die baulichen und sozialen Reparaturprozesse so eingebunden werden, dass sie ihre Verantwortung in den betroffenen Gebieten wirkungsvoller als bisher wahrnehmen können. Verkehrsberuhigung und die Schaffung verkehrsfreier Bereiche müs
sen so organisiert werden, dass einer urbanen Verödung entgegengewirkt wird und sogenannte Schmuddelecken erst gar nicht entstehen können.
Bisherige Maßnahmen müssen in diesem Sinn überprüft und gegebenenfalls den Realitäten angepasst werden. Das Land Berlin muss stärker die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten über die vorhandenen ÖBS-Ressourcen nutzen. Ein zielgerichteter Einsatz dieser Kräfte gerade in den betroffenen Gebieten ist anzustreben, allerdings nur dann, wenn die geforderten Leistungen nicht durch die ortsansässige mittelständische Wirtschaft zu erbringen ist.
Die Anträge der FDP-Fraktion bieten eine Reihe von diskussionswürdigen Ansätzen, die es in den weiteren Beratungen der Fachausschüsse im Detail zu erörtern gilt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns heute vorliegende Novellierung der Berliner Bauordnung ist grundsätzlich zu begrüßen.
Immerhin ist der Senat fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berliner Bauordnung endlich zu der Einsicht gelangt, dass eine Korrektur der gegenwärtigen Regelung dringend erforderlich ist. Die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich bereits damals kritisch mit der jetzt zu korrigierenden Fassung auseinandergesetzt. Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass die Genehmigung von Gewerbeflächen stringenter hätte geregelt werden müssen.
Die Erfahrung der jüngeren Vergangenheit zeigt, welche negativen Auswirkungen großflächige Werbung an einigen Stellen im Stadtbild verursachen kann. Daher befürworten wir die geplante Wiedereinführung eines Genehmigungsverfahrens für Werbeanlagen sowie die grundsätzliche Anwendung des Verunstaltungsverbotes auf Werbeanlagen.
Eine starre Regelung der Befristung von Werbung auf eine maximale Dauer von sechs Monaten lehnen wir jedoch eindeutig ab.
Eine solche Regelung erscheint in der praktischen Umsetzung wenig handhabbar. So ist beispielsweise ein Baugerüst, welches mit einer einfachen Bauplane umschlossen ist, nicht gerade dem Stadtbild sonderlich zuträglich, wenn dieses nach Ablauf der sechs Monate stehen bleiben muss, weil die Baumaßnahme noch nicht beendet ist. Da werden Sie mir doch recht geben, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition.
Die Beschränkung auf sechs Monate hätte übrigens auch die Sanierung des Brandenburger Tores verhindert. Um großflächige Werbung in Berlin einzudämmen, ist es doch wesentlich zielführender, wenn man die zur Verfügung stehende Werbefläche auf eine bestimmte Größe beschränkt und z. B. sagt, dass maximal 40 Prozent der Gesamtfläche des Gerüstes für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Das sieht die Industrie- und Handelskammer übrigens ebenso – Flächenbegrenzung anstelle von starren zeitlichen Regelungen. Zudem könnte der Bauherr vor Baubeginn einen Bauzeitablaufplan vorlegen, für dessen Zeit die Werbung genehmigt wird, um zu verhindern, dass es womöglich zu Bauverzögerungen kommt, nur damit die Werbung länger hängenbleiben kann.
Um dem Problem der ausschließlich zu Werbezwecken errichteten Gerüste zu begegnen, dürfen nur Genehmigungen für Werbeplanen an Baugerüste erteilt werden, wenn diese Baugerüste auch tatsächlich für bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Ansonsten werden nämlich weiterhin Baugerüste aufgestellt, die für die Baumaßnahmen nicht erforderlich sind oder überhaupt keine Bauarbeiten ausgeführt werden.
Ellen Haußdörfer
Nein, danke! – Das gilt dann übrigens auch in den sechs Monaten, sehr geehrte Frau Senatorin.
Die Änderung der Bauordnung betrifft aber noch einen anderen wesentlichen Punkt, nämlich das Verbot, neue Abfallschächte zu errichten bzw. bestehende Schächte bis zum 31. Dezember 2013 außer Betrieb zu nehmen. In der Schlangenbader Straße in Wilmersdorf hat die DEGEWO vor einigen Jahren versucht, ein neues Müllkonzept umzusetzen und die hausinternen Abfallschächte zu schließen. Als alternative Lösung wurden dann Kinderwagenräume – ja, Sie hören richtig, Kinderwagenräume! – zur Müllaufbewahrung umgenutzt. Die Kapazitäten dieser Einrichtung reichten jedoch bei weitem nicht aus, um das Müllaufkommen dieser Wohnanlage mit mehr als 2 500 Wohneinheiten zu bewältigen. Die Mülltonnen quollen über, mit dem Abtransport kam man nicht hinterher. Nach großem Protest der Mieter und Unterstützung der Eigentümer hat die DEGEWO dann vorerst Abstand von der Schließung der Abfallschächte genommen. Das gleiche Problem stellt sich übrigens momentan auch im Märkischen Viertel, wo die GESOBAU gegen den Willen der Mieter die Schächte schließen möchte. Letztlich ist die Mülltrennung doch nicht abhängig vom Vorhandensein einer Müllabwurfanlage, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition. Ich hoffe, dass Sie Ihre Position dieser Frage noch einmal überdenken werden. Wie Sie mit den Mietern unserer Stadt umgehen, haben wir schon in unserer letzten Sitzung am Montag gesehen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Allein der rot-rote Senat ist für die unbefriedigende Situation um den Flughafen Tempelhof verantwortlich. Er hat den Flughafen weit vor der Eröffnung des neuen Großflughafens BBI geschlossen, ohne ein tragfähiges Nachnutzungskonzept vorlegen zu können.
Für die CDU-Fraktion stellt die Schließung des Flughafens nach wie vor eine eklatante Fehlentscheidung dar.
Der Flughafen Tempelhof darf nach dem großen Fehler der Einstellung des Flugbetriebs mitsamt den damit verbundenen Chancen nicht langfristig zum Millionengrab für Berlin werden. Mit dem Ende des Flugbetriebs am 30. Oktober 2008 fiel die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung sowohl der Immobilie als auch des Flughafengeländes dem Land Berlin zu. Bis heute sind mit der Schließung bereits Kosten in zweistelliger Millionenhöhe für den Steuerzahler verursacht worden, die nach Auskunft des Senats nicht entstanden wären, wenn der Flughafen bis zur Eröffnung des neuen Großflughafens offengehalten worden wäre. Obwohl seit der Schließung bereits Beträge in dreistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Areals geflossen sind, existiert nach wie vor kein schlüssiges und zukunftsorientiertes Gesamtkonzept. Selbst innerhalb des Senats ist in dieser Frage kein abgestimmtes Vorgehen erkennbar. So wurde die Stadtentwicklungssenatorin mehrfach von Herrn Wowereit vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die gegenwärtige Situation im Hinblick auf das Gebäude und die Freiflächen ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Konglomerat von verschiedenen kurzfristigen Nutzungen gibt, ein bisschen Pyromusikale, „Bread and Butter“, Freestyle Berlin usw. Diese kurzfristigen Nutzungen behindern sich gegenseitig und verhindern eine langfristige und wirtschaftliche Nutzung und Auslastung. Es entstehen unnötige finanzielle Belastungen für alle Beteiligten.
Der Senat war und ist in der Pflicht, ein tragfähiges Konzept vorzulegen, das die Sicherung des gesamten Gebäudebestands und des gesamten Freigeländes vorsieht. Die geplante IGA 2017 ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch
ist die Frage der Gründung einer neuen Betreibergesellschaft und die gesamte Finanzierung der Maßnahme nicht transparent genug dargestellt. Auch sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Flächennutzungsplanung und des Landschaftsprogramms zu klären. Es kann nicht angehen, dass bei der Größe dieses Areals Kleingartenflächen geopfert werden, um Teilbereiche dieses Areals neu zu erschließen.
Für die CDU-Fraktion ist auch klar, dass die Freifläche mit ihrer stadtklimatischen Bedeutung in dieser Funktion erhalten bleiben muss. Neben der klimatischen Bedeutung gilt es vor allem, dem Belang des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Die bisherigen Nutzungen, insbesondere auf dem Freigelände, haben die Tier- und Pflanzenwelt bereits in erheblichem Ausmaß beschädigt.
An diesem Standort brauchen wir nur dann zusätzliche Wohnungen, wenn ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und dafür Investoren bereitstehen, die dies auch finanzieren. Für eins der größten zusammenhängenden Gebäude der Welt gilt es, mit großer Sorgfalt durch Modernisierung und Investitionen in die technische Infrastruktur die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Nutzung zu schaffen und gleichzeitig dem Denkmalschutz gerecht zu werden. Der jahrelange Verfall muss gestoppt werden, das Potenzial der Immobilie muss professionell und vorurteilsfrei vermarktet werden. Dabei ist selbstverständlich auch die öffentliche Nutzung, wie zum Beispiel die Konzentration der Zentral- und Landesbibliothek oder das Alliiertenmuseum, in dem Bestandsgebäude denkbar und wünschenswert. Die vorhandenen Kapazitäten bergen genügend Entwicklungspotenzial auch für andere Nutzungen, sodass auf die Schaffung von Neubauten für den öffentlichen Bereich vorerst verzichtet werden kann. – Ich danke Ihnen!
Es ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Straßenbäume zumeist aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen, ein Ersatz aber oftmals ausbleibt. So wurden beispielsweise von 2005 bis 2007 15 000 Bäume gefällt, aber nur 8 800 nachgepflanzt. Und das Problem wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen, nämlich durch die verstärkten altersbedingten Abgänge der in den 50er- und 60er-Jahren gepflanzten Bäume. Wir haben die Problematik im Ausschuss bereits ausführlich diskutiert. Wesentliche Gründe für dieses Defizit sind die chronische Unterfinanzierung der Bezirke und die massiven Kürzungen der Mittel für die Grünflächenunterhaltung. Trotzdem hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf gerade Gelder für die Nachpflanzung von 1 000 Bäumen in den Doppelhaushalt eingestellt. Dort wurde die besondere Bedeutung erkannt, aber dort regiert ja auch Schwarz-Grün.
Meine Fraktion setzt sich für die Stärkung der Bezirke ein, aber gerade die von Rot-Grün regierten Bezirke, die sich ja immer die Ökologie groß auf die Fahne schreiben, werden kaum allein in der Lage sein, auch nur annähernd die Verluste durch Nachpflanzungen zu kompensieren. Die Bürger aufzurufen, Baumpatenschaften zu übernehmen, halte ich für gut und richtig, aber dadurch werden wir das Problem auch nicht in den Griff bekommen. Daher fordere ich den Senat auf, gemeinsam mit den Bezirken ein berlinweites Straßenbaumnachpflanzungsprogramm zu erarbeiten. Darüber hinaus schlage ich vor, einen Sonderfonds einzurichten. Die Höhe der Zuweisung an die Bezirke wird entsprechend dem jeweiligen Nachpflanzungsbedarf bestimmt.
Anderenfalls wird durch den Verzicht auf adäquate Nachpflanzungen das Stadtbild nachhaltigen Schaden nehmen. Dabei ist die überaus wichtige ökologische und stadtbildprägende Funktion von Straßenbäumen unstrittig. Jeder Privatmann muss Ausgleichsmaßnahmen für Baumfällungen auf seinem Grundstück vornehmen. Dies muss natürlich auch für den öffentlichen Bereich gelten. Kommen Sie endlich ihrer Verpflichtung nach und sorgen sie dafür, dass wieder mehr Straßenbäume gepflanzt werden, als bei notwendigen Eingriffen in die Natur weichen müssen! Anderenfalls schaden Sie nachhaltig unserer schönen Stadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Diskussion um die Neugestaltung des Humboldt- sowie des Marx-Engels-Forums zeigt den vielfachen Wunsch, die historische Mitte der Stadt, das eigentliche Zentrum Berlins, städtebaulich wieder neu zu ordnen. Mit dem Humboldt-Forum haben wir uns bereits ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss befasst. Dabei ist leider deutlich geworden, dass der Senat gerade für die neu zu gestaltende städtebauliche Verbindung zum Lustgarten noch keine überzeugende Lösung vorlegen konnte. Auch fehlt es nach wie vor an einem schlüssigen Verkehrskonzept, das sowohl den Bedürfnissen des Verkehrs Rechnung trägt, aber gleichzeitig die städtebaulichen Gegebenheiten in angemessener Weise würdigt, nämlich die engen räumlichen Beziehungen zwischen Museumsinsel, Berliner Dom, Lustgarten und Humboldt-Forum. Die jetzigen Vorstellungen des Senats sind völlig unzureichend und heute schon zum Scheitern verurteilt.
Ein 90 Meter breiter Fußgängerüberweg zwischen Lustgarten und Humboldt-Forum und dann auch noch Tempo 30 für den motorisierten Verkehr – das ist kein Verkehrskonzept und kann auch so nicht funktionieren, weil das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich viel zu hoch ist.
Zudem hätte ein schlüssiges Verkehrskonzept für das Humboldt-Forum die Rathausbrücke mit einbeziehen müssen. Auch das haben Sie versäumt. Im Gegenteil: Sie halten auch noch an Ihrer umstrittenen Entscheidung zum Neubau der Rathausbrücke fest. Mit der Ablehnung unseres Antrags zum Neubau dieser Brücke haben Sie eine einmalige gestalterische Chance kläglich vertan. Dies ist umso bedauerlicher vor dem Hintergrund der jüngst
vorgestellten Gestaltungsverordnung, die im Wesentlichen auf die Initiative meiner Fraktion zurückzuführen ist.
Sie wäre eine gute Grundlage für den Neubau der Rathausbrücke gewesen. Ähnliche Fehler müssen in Zukunft unbedingt vermieden werden.
Die neuerliche Debatte über das sogenannte Marx-EngelsForum lässt allerdings auch nichts Gutes ahnen. Die Vorstellungen zur Gestaltung dieser Fläche laufen selbst innerhalb des Senats vollkommen auseinander. Wir brauchen jedoch unbedingt eine gründliche und ernsthafte Diskussion, in der aufgezeigt wird, welche realistischen Möglichkeiten bestehen, um diesen Stadtraum tatsächlich aufzuwerten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zunächst eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt wird. Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche Grundstücke zu welchen Bedingungen überhaupt bebaut werden dürfen und gegebenenfalls welche Restitutionsansprüche ehemaliger Eigentümer entstehen könnten.
Zur städtebaulichen Gestaltung haben wir in unserem Antrag zur Bebauung des Marx-Engels-Forums einige Vorschläge entwickelt. So schlagen wir vor, dass sich die zukünftige Bebauung so weit wie möglich an den historischen Grundrissen orientieren sollte.
Dabei muss allerdings der Straßenverkehrsraum so sein, dass er den heutigen Erfordernissen auch gerecht wird.
Die Bebauung selbst, insbesondere die Fassadengestaltung, könnte sich an den Vorgaben der bereits erwähnten Gestaltungsverordnung orientieren. Das sind unsere Grundlagen, die meine Fraktion als Leitbild einer weiteren Entwicklung sieht. An dieser Stelle darf es keine Denkverbote geben.
Fast zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung muss es möglich sein, über neue Entwürfe nachzudenken. Dabei ist keinesfalls entschieden, inwieweit bestehende Freiflächen bebaut oder zumindest teilweise erhalten bleiben sollen. Leider zeigt die kontrovers geführte Diskussion gerade innerhalb des Senats, dass der Senat über keinerlei schlüssiges Konzept verfügt. Dies ist für uns nichts Neues, an dieser Stelle aber besonders bedauerlich.
Um diesen destruktiven Entwicklungen zu begegnen und mehr Sachlichkeit in diese wichtige städtebauliche Debatte zu bringen, haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht. Initiieren Sie einen breit angelegten und offen internationalen Ideenwettbewerb, und nehmen Sie dazu die in unserem Antrag formulierten Grundsätze als Vorlage für einen solchen! Angesichts des großen Zeitfensters bis zum Beginn einer möglichen Neuentwicklung sollten die eingegangenen Vorschläge nicht nur durch Vertreter der Fachkreise, sondern vor allem in der allgemeinen
Öffentlichkeit im Rahmen von Foren diskutiert werden. Wir haben an dieser Stelle die Chance, ein städtebauliches Ausrufezeichen am Berliner Geburtsort zu setzen. Ich bitte Sie, diese zu nutzen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich zu sehen, dass die SPD-Fraktion heute über die weiteren Planungen für das HumboldtForum sprechen und dieses Thema sogar als Priorität behandeln möchte. Jedoch ist dies alles nicht neu. Ich möchte unsere Ausschusssitzung vom 12. Januar 2009 in Erinnerung rufen, in der wir dieses Thema sehr ausführlich behandelt haben. Wir haben über die Ergebnisse des Wettbewerbs sowie über weitere Planungen für diesen Bereich gesprochen. Uns hat ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion vorgelegen und dazu gab es einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Einen Monat später legt nun die Koalition einen eigenen Antrag zum gleichen Sachverhalt vor.
Wissen Sie, wir können noch mehr Anträge zum gleichen Thema beraten, allmählich drängt aber die Zeit und ein verbindliches Planungsrecht ist immer noch nicht in Sicht.
Bereits am 12. Januar hat Frau Lüscher, die Senatsbaudirektorin, beteuert, dass die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens bereits laufe und in 18 bis 20 Monaten abgeschlossen sein könne. Nun sorgt der vorliegende
Antrag für erhebliche Verwirrung. Weshalb muss der Senat überhaupt aufgefordert werden, ein Verfahren zu initiieren, das angeblich bereits läuft? – Wie auch immer, Sie tragen die Verantwortung für das Gesamtprojekt und müssen dafür sorgen, dass spätestens bis zum Sommer 2010 alles planungsrechtlich abgesichert ist. Bis dahin sind es allerdings nur noch 14 Monate. Wie Sie das schaffen wollen, frage ich mich wirklich.
Nicht nur, dass Berlin wieder einmal seine eigenen Hausaufgaben nicht macht, viel schlimmer ist die Tatsache, dass der Senat über keinerlei Vorstellungen für die Gestaltung des gesamten Umfelds des Humboldt-Forums verfügt. Nach Ihrem eigenem Bekunden soll erst Mitte dieses Jahres ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Bis heute haben Sie keinerlei Ergebnisse vorzuweisen, die in ein Wettbewerbsverfahren einfließen müssten. Dass das Humboldt-Forum gebaut werden soll, steht bereits seit Langem fest. Sie hatten also genügend Zeit, alle Voraussetzungen zu schaffen, um das wichtigste Bauvorhaben des Landes auf keinen Fall zu verzögern oder zu gefährden. Nun wird es höchste Zeit, sich mit den Detailfragen der Gestaltung des Umfelds zu befassen, und – was noch wichtiger ist – Sie müssen endlich Entscheidungen treffen.
Doch der Senat hat noch keinerlei eigene Vorstellungen über die städtebauliche sowie die freiraumplanerische Gestaltung des engeren Umfelds. Nach wie vor gibt es kein schlüssiges Verkehrskonzept, das der Bedeutung des Gesamtareals gerecht werden könnte. Es kann auch nicht sein, dass man sich in so wichtigen Fragen ausschließlich auf externe Ideen aus Wettbewerben verlässt. Was im Ergebnis passieren kann, zeigt sich leider am Beispiel der neu zu errichtenden Rathausbrücke. Auch an dieser Stelle hat sich der Senat ohne jegliche Gestaltungsvorstellungen in einen Wettbewerb geflüchtet. Ich kann nur hoffen, dass der Senat zumindest in diesem Punkt seine Entscheidung nochmals überprüft. Immerhin scheint auch in Ihren eigenen Reihen der eine oder andere zur Einsicht zu kommen. Zumindest der ehemalige Kultursenator und jetzige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, Dr. Flierl, sagte: