Protocol of the Session on November 11, 2010

Dann hatten Sie die Scheinalternative dargestellt: Soll das Geld lieber in öffentliche oder lieber in die Taschen der Privaten fließen? – Meine Antwort und die Antwort der

FDP ist, dass das Geld am Allerbesten in den Taschen der Bürger bleiben soll, denn da gehört es eigentlich hin.

[Beifall bei der FDP]

Wenn Sie das das Niveau der FDP nennen, dann sind wir gerne bereit, auf Augenhöhe mit den Bürgern zu stehen,

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Im quälenden Überlebenskampf!]

und nicht von oben herab belehrend zu sagen, dass das Geld in den Taschen des Senats besser angebracht gewesen sei.

Und zum Thema betriebsnotwendiges Kapital: Auch da ist es nicht so, dass jeder Euro, der in die Wasserbetriebe geht, betriebsnotwendig ist. Das ist eben auch eine Aufgabe, das zu prüfen. Ich glaube, wenn man das sieht und kritisch draufguckt, dann wird man das reduzieren können. Das ist nur ein erster Schritt, aber es ist ein Schritt, mit dem man die Wasserpreise senken kann. Das sollten Sie auch umgehend tun, Herr Wolf! – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmidt! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3599 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre.

Wir kommen jetzt zur

lfd. Nr. 4:

Prioritäten gem. § 59 der Geschäftsordnung

Ich rufe auf die Priorität der Fraktion der CDU:

lfd. Nr. 4.1:

a) Antrag

Sorgen der Beamten bei individueller Kennzeichnung ernst nehmen (I): rotierende Nummern statt bleibender Dienstnummer!

Antrag der FDP Drs 16/3603

b) Antrag

Sorgen der Beamten bei individueller Kennzeichnung ernst nehmen (II): Beförderung auf Widerruf während eines Disziplinarverfahrens ermöglichen!

Antrag der FDP Drs 16/3604

in Verbindung mit

Dringliche Beschlussempfehlung

Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/3617 Antrag der CDU Drs 16/2681

Letzteres ist der Tagesordnungspunkt 34.

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. – Es beginnt die Fraktion der CDU. Herr Dr. Juhnke steht schon einige Zeit bereit. – Sie haben das Wort, bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ohne schuldhaftes Zögern! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sie haben heute nicht nur die Chance, ein unsinniges Vorhaben des Senats abzuwenden, von Ihrer Entscheidung hängt es auch ab, ob die ohnehin arg gebeutelten Polizeibeamten in Berlin künftig eine Sorge mehr mit sich herumschleppen müssen,

[Lars Oberg (SPD): Um Gottes willen!]

eine Sorge, die ausstrahlt auf die Familien der Beamten, auf ihr Umfeld, auf ihre Partner und Kinder.

Die verpflichtende Einführung eines Namenschildes für Polizeibeamte im Dienst auf der Straße,

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Kennzeichnung!]

im Einsatz ist überflüssig wie ein Kropf.

[Beifall bei der CDU]

Sie verunsichert die Beamten, sie führt zu keinem fühlbaren Nutzen,

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]

sie eröffnet vielmehr übelmeinenden Personen ein Einfallstor in die Privatsphäre der Einzelnen. Daher wird sie praktisch einmütig von den Polizisten und ihren Personalvertretungen abgelehnt.

Diese Ablehnung konnten auch der Senator und der Polizeipräsident nicht überwinden. Falls Sie sich überhaupt wirklich bemüht haben, die Polizisten im großen Stil zu überzeugen, Herr Senator, dann sind Ihre Bemühungen kläglich gescheitert.

[Beifall bei der CDU]

Das ist auch kein Wunder angesichts der windelweichen und auch unlogischen Begründungen für die Einführung der Namensschildpflicht. Laut der Geschäftsanweisung der Polizeipräsidenten sei es

in der modernen und bürgernahen Polizei der weltoffenen Bundeshauptstadt... eine von den Bürgerinnen, Bürgern und Gästen... erwartete

selbstverständliche Geste der Service- und Kundenorientierung.

Bis zu einem gewissen Grade kann ich Ihnen dabei folgen, aber ich frage Sie: Warum muss es dann eine Pflicht sein? Warum reicht dann nicht wie bisher das freiwillige Tragen des Namensschildes?

Entlarvend wird Ihre Begründung spätestens dann, wenn in der gleichen Geschäftsanweisung sinngemäß zu lesen ist: Bei Einsätzen, die einen Identitätsschutz erfordern, kann das Namensschild durch die Dienstnummer ersetzt werden. – Was soll denn das? Was sollen denn die Bürger und Gäste der weltoffenen Bundeshauptstadt mit der in „selbstverständlicher Geste“ der „Kundenorientierung“ angebotenen Personalnummer? Etwa folgende Frage stellen: Können Sie mir vielleicht den Weg zum Bahnhof zeigen, Frau 4712?

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Ha, ha, ha!]

Hier zeigt sich die Absurdität und auch Verlogenheit dieser Vorlage. Entweder geht es um Service, dann können die Beamten die Situation am besten einschätzen und das allein entscheiden, oder aber es geht um Kontrolle, um Misstrauen. Dann haben Sie allerdings recht, Herr Senator, dann muss die Kennzeichnungspflicht her. Es geht nicht, dass man Service-Blabla als Begründung anführt, aber Kontrolle und Misstrauen meint, meine Damen und Herren!

Leider gab es im Innenausschuss eine ganz große Koalition der Parteien, die die Sorgen und Nöte der Polizeibeamten nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Dabei sind Übergriffe in die Privatsphäre der Polizisten schon heute ein beklagenswertes Faktum.

[Marion Seelig (Linksfraktion): Ohne Kennzeichnung!]

Hier wird ein Beamter von Rechtsradikalen im Umfeld seines Hauses bedroht, dort beschädigen Linksradikale die privaten Fahrzeuge von Kollegen, beim anderen wird der Hausbriefkasten in die Luft gejagt, bei wieder anderen sind die persönlichen Daten mit Foto im Netz. Das gibt es bisher schon, in der Tat. Ja, wie soll es dann erst werden, wenn jeder Beamte seinen Namen – oder seine Dienstnummer – wie eine Monstranz vor sich hertragen muss. Wohl dem, der Müller heißt!