Protocol of the Session on November 11, 2010

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind jetzt nach jahrelangem Chaos auf der Bundesebene endlich auf einem guten Weg bei der Neustrukturierung der Jobcenter. Wir werden dafür sorgen, dass auch nach dem 1. Januar die Jobcenter, dann gemeinsame Einrichtungen, weiter funktionieren und die Menschen ihr Geld und ihre Unterstützung erhalten. Die Entscheidung für zwölf gemeinsame Einrichtungen, also in jedem Bezirk eine, ist gefallen, und sie war richtig. Denn nur so kann die zweigliedrige Verwaltung in Berlin, einerseits Land, andererseits Bezirke, berücksichtigt werden. Und nur über diesen Weg ist die Mitsprache der Bezirke gesichert, und nur über diesen Weg können sie ihre Kompetenzen einbringen.

Der Rat der Bürgermeister fand zwar die Entscheidung, pro Bezirk eine gemeinsame Einrichtung beizubehalten, im Grundsatz richtig, hat aber letztlich dem Umsetzungsgesetz für Berlin nicht zugestimmt. Das ist bedauerlich. Der RdB hat an vielen Punkten Kritik benannt, aber vor allem hat er die Befürchtung – so ist es in der Stellungnahme zu lesen –, dass der Senat versucht, zentralistisch in die gemeinsamen Einrichtungen einzugreifen. Diese Kritik teilen wir nicht. Der Bundesgesetzgeber hat die Verantwortlichkeiten für Bund, Land und Kommunen festgelegt. Herr Prof. Finkelnburg hat es in seinem Gutachten genau dargelegt, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten kann man nicht einfach ignorieren.

Wir teilen allerdings andere Kritikpunkte und Befürchtungen, die der RdB genannt hat, z. B. die Frage, ob der erhöhte Arbeits- und Koordinierungsanfall mit dem vorhandenen Personal in den Bezirksverwaltungen zu leisten ist. Diese Frage stellt sich übrigens auch für die Hauptverwaltung. Da tragen wir eine Verantwortung, da müssen wir einfach gucken und wenn nötig muss das in der nächsten Personalbedarfsplanung berücksichtigt werden.

Trotzdem bleibt ein Dissens zwischen der Landes- und der Bezirksebene. Den kann man auch nicht schönreden. Wir als Koalition wollen vor allem die landesweiten Steuerungsmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik erhöhen. Berlin ist ein Arbeitsmarkt, und das muss sich eben auch in der Praxis der Jobcenter widerspiegeln.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Deshalb ist es wichtig, dass die Senatsverwaltung mit der Regionaldirektion über die Ziele und Schwerpunkte der Berliner Arbeitsmarktpolitik verhandelt. Und es ist auch notwendig, dass die Senatsverwaltung mit der Regionaldirektion die grundlegenden Fragen zu einer Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtungen festlegt. Es geht also um einen Rahmen, der dann für ganz Berlin gilt. Und wir sagen: Darin bleibt natürlich der Spielraum für bezirkliche Besonderheiten. Und hier ist eben auch die bezirkliche Kompetenz gefragt. Deshalb begrüßen wir auch, dass der Senat dann noch mal beschlossen hat, bei der Berufung und der Abberufung von bezirklichen Mitgliedern in der Trägerversammlung die Bezirke mit einzubeziehen. Das war eine Forderung des RdB. Dem ist der Senat nachgekommen. Wir hoffen, dass dies als das Zeichen verstanden wird, als das wir es sehen. Wir wollen den Sachverstand der Bezirke und die Kompetenz von Bezirken und Senatsverwaltungen zusammenführen. Nur so sind wir gegenüber dem Bund, mit dem wir ja verhandeln müssen, stark. Und nur so können wir Verbesserungen für Langzeitarbeitslose verhandeln und weitere Verschlechterungen ablehnen.

Zum Schluss aber noch eine Bemerkung: Auch wenn die Umstrukturierung der Jobcenter im Sinne der Betroffenen gelingt und wenn wir qualitative Verbesserungen erreichen, die geplanten Einsparungen der Bundesregierung bei den Eingliederungsmitteln werden Konsequenzen für die Arbeitsmarktpolitik mit sich bringen, und sie werden vor allem bittere Einschnitte für die Arbeitslosen selbst nach sich ziehen. Das kann allerdings auch die beste gemeinsame Einrichtung nicht verhindern und kaum mildern.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Kroll.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl aus meiner Sicht einiges gegen die heute zur Diskussion stehende Drucksache spricht, war mir und meiner Fraktion schon vor Bekanntgabe der Priorität der Linken klar, dass diese sich hierzu noch einmal kraftvoll in Stellung bringen wollen. Nachvollziehen kann man das ja, wir sind sozusagen im Vorwahlkampf. Aber wäre es in diesem Fall, liebe Kollegen von der Linksfraktion, nicht wirklich besser gewesen, erst die Sachdebatte im Ausschuss abzuwarten, als im Vorhinein eine Lobrede zu einem Gesetz vorzutragen, das der Rat der Bürgermeister – und ich sage in guter Erinnerung an ein ähnliches Vorkommnis vor wenigen Wochen – wieder einmal abgelehnt hat?

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Ich frage Sie: Wird es Ihnen von den Linken nicht langsam peinlich, dass Ihre Senatorin wieder einmal mit einer Vorlage aufwartet, die keine Mehrheit bei den eigenen Leuten bekommt?

Worum geht es im vorliegenden Gesetzentwurf? – Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die landesrechtliche Ausgestaltung der Neuordnung der Jobcenter, welche aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Damit verbunden war ein langer und schwieriger Diskussions- und Findungsprozess auf Bundesebene, der monatelang von intensiven Debatten im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken begleitet wurde. Letztendlich waren wir uns dann über die Fraktionsgrenzen hinweg in folgenden Grundsätzen einig: Der Einfluss der Bezirke sollte umfassend gewährleistet und die Neuorganisation vor allem dazu benutzt werden, die Betreuung der vielen Langzeitarbeitslosen in Berlin zu verbessern, ohne dass die gewohnte Versorgungsstruktur von zwölf bezirklichen Jobcentern verlorengeht. Letzteres wird durch das Ausführungsgesetz bestätigt, denn es bleibt bei zwölf gemeinsamen Einrichtungen; und das begrüßen wir.

Doch alles andere ist der parlamentarischen Kontrolle entzogen, weil die inhaltlichen Festlegungen auf andere Aktivitäten verlagert werden wie z. B. den Abschluss von Zielvereinbarungen oder den Erlass von Ausführungsvorschriften. Das heißt, vom Übergang des Bezirkspersonals in die Agentur über die Qualität der Betreuung bis hin zur Festlegung zu den kommunalen Wiedereingliederungsleistungen sowie der notwendigen Datenübermittlung zwischen den beteiligten Einrichtungen – alles, alles eine riesige Blackbox. Das finde nicht nur ich sehr unbefriedigend. Auch der Hauptpersonalrat des Landes Berlin hat in seiner Presseinformation vom 28. Oktober dieses Jahres die Gewährleistung der Rechte und Interessen der Beschäftigten bei der Neuordnung der Berliner Jobcenter gefordert. Nun wird man mir sicherlich vorhalten, dass man ja nicht jede Kleinigkeit gesetzlich regeln kann und soll, und das ist ja auch richtig. Aber wenigstens die Nennung der inhaltlichen Grundpositionen hätte Auskunft darüber geben können, wohin der Senat beispielsweise in den Fragen der Organisationsoptimierung der Jobcenter

und der Verbesserung der Betreuungsqualität Langzeitarbeitsloser mit diesem Ausführungsgesetz eigentlich hin will. Doch wie gesagt, hier gibt es eine Menge an Fragezeichen.

Jedoch in einer Sache ist der Senat mit seinem Entwurf sehr klar, nämlich in der Frage, wer das Sagen haben soll, und das sind nicht die Bezirke. Hier behält sich der Senat sogar vor, die von den Bezirken vorgeschlagenen Personen für die Trägerversammlung abzuberufen, wenn es ihm nicht mehr in den Kram passt. Es gibt auch andere Entmündigungsklauseln, z. B. das umfassende Weisungsrecht des Senats in grundsätzlichen Angelegenheiten, wobei mir keiner sagen konnte, was das eigentlich bedeuten soll, oder die Regelung in § 6 des Ausführungsgesetzes.

Was dem derzeitigen Senat jedoch am wichtigsten ist, steht leider im Klartext nicht im Entwurf. Ich vermute, es geht bekanntlich um viel Geld, das es zu verteilen gilt, und damit letztendlich um die Beibehaltung und Förderung bestimmter Lieblingsprojekte des rot-roten Senats. Ich frage: Sind das vielleicht die Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung?

Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf jedenfalls nicht zustimmen. Wir fordern die Senatorin auf, das vorliegende Gesetz noch einmal zu überarbeiten, auch was die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes angeht. – Danke!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Kroll! – Das Wort für die SPDFraktion hat die Kollegin Grosse.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die zwölf Berliner Arbeitsgemeinschaften oder auch Jobcenter genannt in zwölf gemeinsame Einrichtungen überführt und werden den Namen Jobcenter auch weiter tragen. Wir haben uns in Berlin für dieses Modell entschieden und somit einen Kompromiss hinsichtlich der Organisation zwischen den Bezirken und dem Land gefunden, ich finde, einen guten Kompromiss. Die Neuordnung der Jobcenter ist infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 notwendig, aber darüber haben wir schon des Öfteren ausführlich im Plenum gesprochen.

§ 44 b Abs. 1 des Sozialgesetzbuches II sieht ab dem 1. Januar kommenden Jahres nur eine gemeinsame Einrichtung, Frau Kroll, im Gebiet jedes kommunalen Trägers vor. Berlin ist die Kommune, Frau Kroll!

[Zuruf von Marion Kroll (CDU)]

Durch den zweistufigen Verwaltungsaufbau Berlins haben wir aber die Möglichkeit, die Verteilung der Aufga

ben z. T. auf die Bezirke zu verlagern, wenn sie nicht von gesamtstädtischer Bedeutung sind. Wir haben uns für diese Möglichkeit entschieden. Bezirkliches Know-how kann so in die Trägerversammlung einfließen. Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben zuständig, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind. Dazu gehört nun einmal die Arbeitsmarktpolitik in Berlin. Denn Hauptziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zum einen durch Aufnahme einer Erwerbsarbeit oder zweitens durch Verringerung von Hilfebedürftigkeit. Und das muss in allen zwölf Bezirken unter den gleichen Bedingungen gegeben sein, nicht so, wie es jetzt zurzeit ist. In jedem Jobcenter muss ein breites Angebot von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angeboten werden, nicht dass der eine Bezirk hauptsächlich MAE macht, der andere macht AGH mit Entgeltvariante. So geht das nicht. Es muss ein breites arbeitsmarktpolitisches Programm angeboten werden, um die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse über Bezirksgrenzen hinweg sicherzustellen. Deshalb haben wir uns für die Regelung eines Weisungsrechts der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin in den Trägerversammlungen entschieden, und das ist auch richtig so. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den jeweiligen zwölf Trägerversammlungen werden von der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit bestellt und entsandt, denn Berlin ist die Kommune. Für jede Trägerversammlung wird mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter auf Vorschlag des jeweiligen Bezirksamts bestellt und entsandt. In der Regel werden es höchstwahrscheinlich zwei Vertreterinnen und Vertreter sein. Ich kann mich noch gut an die Redebeiträge erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, als Sie immer wieder gefordert haben, das Land müsse mehr steuern. Jetzt haben wir die Möglichkeit durch die Neuordnung der Jobcenter, und nun werden wir sie auch nutzen. Jetzt kommt schon wieder die Kritik, dass wir jetzt zu viel Einfluss auf die Bezirke nehmen. Frau Kroll, was denn nun?

[Zuruf von Marion Kroll (CDU)]

Ich verstehe das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht mehr.

Ich begrüße auch, dass in den gemeinsamen Einrichtungen Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich zu bestellen sind. Das ist neu und ein weiterer Schritt, gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen.

Die Stellungnahme des Rats der Bürgermeister hat dazu geführt, Frau Kroll, dass zwei Punkte im Gesetzentwurf noch einmal verändert wurden. Wir werden nicht alle Probleme der Jobcenter mit diesem Gesetz lösen können, aber wir werden entscheidende Weichen für eine einheitliche Vorgehensweise der Jobcenter in Berlin stellen. Ich sage es hier und heute noch einmal ganz deutlich: Es muss der Vergangenheit angehören, dass Hartz-IVEmpfänger und -Empfängerinnen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk alle Unterlagen neu einreichen müssen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Und es muss der Vergangenheit angehören, dass Maßnahmen nicht angetreten oder – noch schlimmer – abgebrochen werden, weil die Jobcenter nicht miteinander korrespondieren und der Kunde, die Kundin in einen anderen Bezirk umzieht, das kann schon ein Umzug auf die andere Straßenseite sein. Das muss ein Ende haben.

Wir sind in Berlin auf einem guten Weg. Lassen Sie uns noch mal im Ausschuss darüber diskutieren und dann in der zweiten Lesung im Plenum gemeinsam verabschieden, für die Menschen in unserer Stadt, für die Hartz-IVEmpfängerinnen und -Empfänger!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Grosse! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat die Kollegin Pop.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits Anfang Oktober im Rahmen der von uns beantragten Aktuellen Stunde darüber debattiert, ob die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter auch in Berlin am 1. Januar 2011 reibungslos in Kraft treten kann, denn eine bessere Förderung langzeitarbeitsloser Menschen, die Brücken in die Arbeitswelt baut, fällt ja wahrlich nicht vom Himmel. Dafür braucht es funktionierende Jobcenter. Davon sind wir in Berlin noch meilenweit entfernt. Es geht um rund 600 000 Menschen, die von den Jobcentern in Berlin betreut werden und die sich zu Recht bis heute fragen, ob die Neuordnung der Jobcenter mit echten Verbesserungen der Arbeit verbunden wird, sodass wir nicht weitere Tausende von Klagen an den Sozialgerichten haben, wie sich die Jobcenter auf die neue und sehr gewaltige Aufgabe vorbereiten, auf die Einführung des Bildungspakets für Kinder. Ab dem 1. Januar werden die Jobcenter knapp 120 000 minderjährige Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit dem Bildungspaket, auf das ein Rechtsanspruch besteht, versorgen müssen. Niemand weiß, wie das gehen soll. Das war in der Fragestunde bereits Thema. Das droht zum Fiasko zu werden, für beide Beteiligten, Bund und Land. Frau Bluhm, da können Sie sich nicht herausreden.

[Beifall bei den Grünen]

Heute erst legt uns der Senat ein Gesetz vor, das begleitend zum Bundesgesetz für Berlin die Neuordnung der Jobcenter regeln soll. Wir werden dieses Gesetz in Windeseile beraten müssen, um nicht zusagen, im Schweinsgalopp, weil es in der letzten Sitzung bereits beschlossen werden muss, wenn es zum 1. Januar 2011 überhaupt in Kraft treten soll.

[Zuruf von Burgunde Grosse (SPD)]

Bei einem Gesetz, das konsensual ist, das von allen Beteiligten mitgetragen wird, das vernünftig ist, ginge es vielleicht noch, aber Ihr Gesetz ist vor einigen Wochen ein

stimmig im Rat der Bürgermeister durchgefallen. Obwohl es weiterhin in jedem Bezirk ein Jobcenter geben wird und es in Berlin kein zentrales Jobcenter gibt, wird die Arbeit der Jobcenter trotzdem zukünftig von Ihnen zentralistisch aus der Verwaltung geführt. Ob Ihre Verwaltung das überhaupt kann, das fragen wir uns mal lieber nicht.

[Zuruf von Burgunde Grosse (SPD)]

Ja, Frau Grosse, nicht aufregen! Auch wir Grünen haben mehr Steuerung von der Landesebene gefordert und dass Frau Bluhm jenseits ihres Lieblingsprojekts ÖBS endlich mehr Arbeitsmarktpolitik macht, mehr Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik nimmt und nicht weiter den Kopf in den Sand steckt. Es ist ja auch richtig, Verantwortung zu übernehmen, die Sie von der Linkspartei lange genug gescheut haben, aber doch nicht so, kann man doch nur sagen. Es macht ja Sinn, dass die Jobcenter berlinweit eine einheitliche Struktur haben, dass der Einkauf bestimmter Dienstleistungen einheitlich geregelt ist. Aber dann grundsätzlich reinzuschreiben, dass immer eingegriffen wird, wenn mehr Service, mehr Transparenz, mehr Effizienz angesagt sind, das ist ein Freifahrtschein für einen täglichen Eingriff in die Arbeit der Jobcenter. Und den werden wir nicht mittragen, Frau Grosse!

[Beifall bei den Grünen – Zuruf von Burgunde Grosse (SPD)]

Das finden wir nicht gut. Und wir finden ebenso wenig gut, dass die Entsendung und Abberufung von Mitgliedern der Trägerversammlung durch den Senat künftig ohne die Beteiligung der betroffenen Bezirke stattzufinden hat. Da werden Sie nachbessern müssen. An dieser Stelle kann, glaube ich, keiner von uns ernsthaft mitgehen.

[Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]

Es wird auch nicht gehen, dass Sie über die Jobcenter die alte Fachaufsicht wieder installieren. Die gibt es in Berlin gar nicht mehr. Es gibt die Rechtsaufsicht über die Bezirke durch die Innenverwaltung. Dabei soll es auch bleiben. Aber ob diese Regelung mit der Fachaufsicht, die Sie wollen, überhaupt mit dem AZG vereinbar ist, steht in den Sternen. Der Kollege Birk schüttelt den Kopf – ich sehe das ähnlich. Das sind lauter Fragen, die wir in den nächsten Wochen klären müssen: Wie soll das zukünftig alles gestaltet werden – gesamtstädtisch und in den Bezirken? Wer ist zukünftig wofür genau zuständig? Kriegen Sie das überhaupt bis zum Jahresende noch hin? – Das steht hier wirklich in Frage. Oder wird Berlin wieder allen anderen hinterherhinken und die Neuordnung der Jobcenter nicht rechtzeitig hinbekommen, auf Kosten der Betroffenen und der Mitarbeiter der Jobcenter? Das kann nicht sein, finden wir.

Machen Sie sich an die Arbeit! Bessern Sie nach! Nehmen die Bezirkswünsche und die Bezirksanregungen ernst! Wir werden das im parlamentarischen Verfahren einbringen, und dann werden wir sehen, wofür Sie sich entscheiden. Wir brauchen aber ein Gesetz, das von allen mitgetragen wird. Ansonsten wird nicht gelingen, was wir

alle wollen, dass die Jobcenter endlich vernünftig betreuen und fördern. und das möglichst bald.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Frau Pop! – Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Kollege Thiel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen was zur Geschichte: Das verfassungswidrige Gesetz von RotGrün zwingt uns heute, neue Gesetze zu verabschieden. Ich bin durchaus bei Ihnen, Frau Pop: Dass dies im Schweinsgalopp gemacht wird, ist nicht einzusehen. Natürlich soll ab dem 1. Januar entsprechend gehandelt werden können, aber – auch das zur Geschichte – die große Koalition unter CDU und SPD war nicht in der Lage, die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.