Marion Kroll

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Thiel! Würde Ihr Antrag nach dem ersten Satz enden, dann könnte die CDU das Anliegen der FDP ohne Wenn und Aber mittragen, denn auch die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass der ÖBS kein taugliches Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist.
Das zeigen auch die aktuellen, ständig wiederkehrenden Arbeitsmarktzahlen jeden Monat aufs Neue. Der ÖBS ist ein teures Instrument für die Anzahl der Stellen, die daraus gespeist werden, und bietet auch den Arbeitslosen keine nachhaltige Alternative für eine weitere Beschäftigung.
Unser Ziel sollte doch nach wie vor immer der erste Arbeitsmarkt bleiben. Daran ändert auch der sogenannte vernünftige Kompromiss zwischen dem Regierenden Bürgermeister und der Linksfraktion aus dem Mai dieses
Jahres nichts. Danach waren zunächst 2 300 Stellen angestrebt, und das mit 16,4 Millionen Euro Kofinanzierung pro Jahr aus Landesmitteln. Das nenne ich nicht vernünftig, denn angesichts der gegenwärtigen Zahlen können davon nur 1,18 Prozent der Berliner Langzeitarbeitslosen profitieren. Ist die Obergrenze von 5 000 Stellen erreicht, wären es auch nur 2,6 Prozent der betroffenen Langzeitarbeitlosen. Das und die Befristung der Stellen auf bis zu drei Jahre machen den ÖBS nicht wirklich zu einem erfolgreichen Arbeitsinstrument. – So weit, so gut!
Warum hat sich die CDU nun trotzdem der Stimme enthalten? Wohl wissend, dass die Forderung der FDP nach Abschaffung des ÖBS in diesem Haus derzeit keine Mehrheit finden würde, möchte die FDP mit ihrem Antrag mehr Kontrolle für den ÖBS einrichten. Damit sollen eventuelle Konkurrenzen zum ersten Arbeitsmarkt von Anfang an vermieden werden. Dieses Ziel ist gut und richtig, doch allein das bürokratische Monster, Herr Thiel, das die FDP dafür schaffen möchte, steht in keinem Verhältnis zu den Beschäftigungspositionen, die nach Annahme der Kammern mit ca. 15 Prozent der bewilligten Stellen in Konkurrenz zum Handwerk stehen könnten.
Die eigentliche Forderung, mit der man wirksam verhindern könnte, dass Stellen geschaffen werden, die reguläre Beschäftigung verdrängen, fehlt jedoch in Ihrem Antrag. Das wäre die Aufforderung an den Senat, endlich mit den beteiligten Akteuren das Kriterium der Zusätzlichkeit zu definieren, damit Konflikte hinsichtlich der Förderfähigkeit von Tätigkeiten von Anfang an ausgeschlossen werden. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz vor Feierabend möchte ich es relativ kurz machen, denn die CDU-Fraktion hat bekanntermaßen zu dem Berliner öffentlichen Beschäftigungssektor schon sehr häufig kritisch Stellung bezogen. Nicht, Frau Grosse, weil wir gegen soziale Arbeit oder gegen Beschäftigungszuschüsse oder gar gegen Programme sind, die Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung bringen, nein, das sind nicht unsere Argumente! Wir haben stets betont, dass der ÖBS insbesondere in Zeiten knapper Kassen keine Dauereinrichtung sein kann.
Das aus folgenden Gründen: Er ist zu teuer, Herr Nußbaum stimmt dem ja wohl auch zu; er erfasst zu wenige Langzeitarbeitslose im Vergleich zu den aufgewendeten Finanzvolumina, und er bietet den langzeitarbeitslosen Menschen keine langfristige Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt, weil die Maßnahmen zeitlich begrenzt sind.
All diese Kriterien zeigen, dass der Berliner ÖBS nur kurzzeitige, kosmetische Wirkungen erzielt und damit nicht nachhaltig sein kann, Frau Grosse! Vor allem stehen viele der langzeitarbeitslosen Menschen nach Beendigung der Maßnahme oft vor dem gleichen Dilemma wie vorher, weil die im Auftrag des Senats angebotenen Tätigkeiten keine Brücke zur Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt sind.
Auch das Argument, der ÖBS koste das Land pro Monat und Beschäftigung per Saldo nur 279 Euro mehr als die notwendigen Transferleistungen bei Arbeitslosigkeit, ist nicht durchzuhalten. Hier hat sich die Senatorin die Zahlen schön gerechnet, weil diese Berechnung auf einer Grundlage einer Einzelperson, also alleinstehend, ohne Kinder, vorgenommen worden ist. Das bildet jedoch nicht die Realität ab. Denn eine große Anzahl von Menschen in diesem Programm lebt in Bedarfsgemeinschaften. Allein aus dieser Perspektive entstehen dem Land Berlin deutlich höhere Kosten als der berechnete, untypische Idealfall. Deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP, den ÖBS auf seine Wirkung hin zu evaluieren.
Eigentlich müsste die SPD diesem Argument auch zustimmen, weil sie nur auf einer solchen Grundlage zu einer wirklich glaubwürdigen Entscheidung hinsichtlich des ÖBS in ihrem sogenannten Koalitionsstreit mit den Linken kommen kann. Stimmt sie dagegen, wird nur allzu deutlich, dass das derzeitige Wenn und Aber nichts als durchsichtiges Wahlkampfmanöver zur beiderseitigen Profilierung von Rot-Rot ist.
Nun zu dem Antrag der Grünen. Frau Popp, wir freuen uns über Ihren Antrag, weil Sie ganz offensichtlich jetzt letztendlich erkannt haben, dass der ÖBS nicht der richtige Weg ist. Die CDU-Fraktion stimmt Ihrem Antrag zu, das Programm Bürgerarbeit der CDU-Ministerin Frau von der Leyen ist gut und ist richtig.
Es ist für die betroffenen Langzeitarbeitslosen in Berlin nicht nachvollziehbar, dass diese Chance wegen eines Streits in der Koalition im ÖBS nicht umgesetzt wird und die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht eingesetzt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der bevorstehende Wegfall der Beschäftigungsgrenzen zu Polen und Tschechien sowie zu sechs weiteren EU-Staaten am 1. Mai 2011 ist ohne Frage auch für das Land Berlin und hier insbesondere für den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Allerdings wundert es uns schon, dass dieses Thema den Koalitionsfraktionen erst jetzt, zwei Monate vor Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit, in den Fokus gerät und sie dieses zu einem so späten Zeitpunkt parlamentarisch bearbeiten wollen.
Wie man so schön sagt: besser spät als nie.
Noch mehr erstaunt ein Teil der Begründung für diesen Antrag. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit in der Region Berlin-Brandenburg ist absehbar, dass im Vorfeld des 1. Mai in der Bevölkerung Befürchtungen artikuliert werden.
Dann folgt sinngemäß, man müsse sich deshalb gemeinsam mit dem Senat dieser Situation stellen, wenn die Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen seien. Mein erster Gedanke beim Lesen war: Nanu, wer hat denn da in letzter Zeit das Ohr am Mund des Volkes gehabt, um zu dieser Erkenntnis zu kommen? Mein zweiter: Na, bitte, der Senat ist wieder einmal nicht tätig geworden, Frau Michels, und braucht deshalb einen kraftvollen Anschwung durch das Abgeordnetenhaus.
Die Ausführungen der Koalitionsfraktionen werden meine spätere Vermutung bestätigen und uns erklären, dass der Senat nicht so ganz untätig gewesen sein kann und sich vieles bereits in der Umsetzung befindet. Deshalb handelt es sich bei dieser Initiative vielmehr um einen der beliebten Schaufensteranträge von Rot-Rot. Schaufenster nenne ich ihn deshalb, weil man in diesem Fall darin die Verdienste des Senats so richtig zur Bewunderung auslegen kann und zudem die eigenen Aktivitäten gleichwohl widerspiegeln kann.
Nein, danke! – Daher geht es im Wirklichkeit doch um etwas ganz Anderes. SPD und Linke nutzen das Thema, um uns als Landesparlament wieder einmal eine Diskussion über Mindestlöhne aufzudrücken.
Was jedoch die Mindestlohnanforderungen in diesem Antrag betreffen, wird noch einmal versucht, zweigleisig zu fahren. Zum Einen wollen die Antragsteller, dass weitere Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Da sind wir ganz bei Ihnen. Doch zum Anderen verharren sie in ihrer alten Forderung nach der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Das ist nicht nur unlogisch, sondern widersprüchlich und in seinen Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schädlich.
Vor diesem Hintergrund will die CDU nicht der Steigbügelhalter für Arbeitsplatzvernichtung, für Verteuerung von Arbeit und für eine gleichzeitige Demontage der Tarifautonomie sein. Deshalb sage ich es noch einmal in Kurzform für die Einbringer des Antrags: Die CDU lehnt einen gesetzlich flächendeckenden Mindestlohn ab. Dagegen befürworten wir die Aufnahme weiterer branchenspezifischer Mindestlöhne in das Arbeitnehmerentsendegesetz einschließlich der Umsetzung der im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses ausgehandelten Mindestlöhne für die Zeitarbeit.
Die Forderungen in den Anstrichen drei bis fünf treffen auf unsere Zustimmung. Wir halten sie sogar heute schon für abstimmungsfähig.
Des Weiteren wollen wir der Ordnung und Systematik halber, dass der Antrag auch in den Wirtschaftsausschuss kommt. Es geht den Antragstellern schließlich und endlich auch ganz nebenbei um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion BerlinBrandenburg-Westpolen. Da wäre ein fachliches Votum des Wirtschaftsausschusses sicherlich nützlich, beispielsweise wie man trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit die boomende Schwarzarbeit durch engere Zusammenarbeit der drei Länder erfolgreich eindämmen kann. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag haben wir es wieder einmal mit einer der vielen Bundesratsinitiativen von Rot-Rot zu tun. Die Anzahl dieser Aktivitäten nimmt proportional zur baldigen Beendigung der Legislaturperiode zu. Deshalb mein Vorschlag: Am besten, meine Damen und Herren von der SPD und der Linken, stellen Sie doch gleich bis zu den Wahlen Ihr Regierungshandeln ein! Nach Ihrer Meinung ist der Bund ja sowieso für alles verantwortlich und zuständig.
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass Rot-Rot dieses Mal den Weg über das Parlament gesucht hat, obwohl der Senat schon längst die im Antrag formulierte Bundesratsinitiative auf den Weg hätte bringen können. Wollte er das nicht, oder hat er vergessen, oder gab es gar letztendlich Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Initiative? Bei der Widersprüchlichkeit der Formulierungen im Antrag könnte man das fast vermuten. Doch vielleicht ist der Grund viel banaler: Die Wahlen winken.
Nun zum Inhalt des Antrags: Der bedeutet, auf einen kurzen Nenner gebracht: Ändert das SGB II und gebt grünes Licht für einen bundesweiten öffentlichen Beschäftigungssektor à la Rot-Rot in Berlin. Und da kann ich nur sagen: Finger weg! Das wäre ein großer Fehler. Es kommen dadurch nämlich nicht mehr, sondern weniger Menschen in Beschäftigung, dafür aber mit horrenden finanziellen Mitteln. Das zeigt der Berliner ÖBS sehr deutlich. Nur ca. 3 Prozent der 179 000 Menschen im Bezug des SGB II profitieren zurzeit in Berlin davon. Das ist ein Bruchteil der Langzeitarbeitslosen in Berlin, und viele davon gehören nicht einmal zu denen mit wirklichen Multiproblemen und Multivermittlungshemmnissen. 97 Prozent der Langzeitarbeitslosen bleiben danach außen vor.
Bitte später, jetzt nicht. – Nun, man könnte ja vielleicht darüber nachdenken, ob nicht unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Gruppe der Langzeitarbeitslosen, z. B. die der älteren ab 55, über solch ein Instrument gefördert werden könnte. Doch das wollen Sie nicht. Sie schmeißen alle Langzeitarbeitslosen, ob mit
oder ohne Schulabschluss, ob mit oder ohne Hochschulstudium, ob mit oder ohne Berufsausbildung in einen Topf und verlangen für alle Beschäftigungsverhältnisse im gemeinnützigen Bereich. Liebe Frau Grosse, liebe Frau Breitenbach! Wo bleibt denn da der Anreiz für viele Langzeitarbeitslose, selbst aktiv zu werden?
Und wie stellen Sie sich die praktische Umsetzung allein in Berlin vor, bei ca. 179 000 Betroffenen? Vor diesem Hintergrund bezweifle ich, auch wenn wir in Berlin viele soziale Träger haben, dass ein solcher Aufwuchs an gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnissen, die auch noch im öffentlichen Interesse sein sollen, möglich wäre, um alle Menschen darüber nachhaltig zu versorgen. Es gibt ja schon jetzt nicht genügend Angebote für den zurzeit in Berlin praktizierten ÖBS. Und der zweite Arbeitsmarkt, der damit unverhältnismäßig ausgebaut werden würde, löst auf Dauer keine Arbeitsplatzprobleme.
Er wird zudem immer am Tropf der öffentlichen Mittel hängen. Daran wird auch die vorgeschlagene Kapitalisierungsstrategie nichts ändern.
Auf einen der vielen Widersprüche in Ihrem Antrag erlaube ich mir hinzuweisen. Auf der einen Seite wird gemeinnützige Beschäftigung gefordert und auf der anderen Seite, dass damit zur Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beigetragen werden soll.
Ich möchte jetzt erst mal zu Ende vortragen. – Zusätzlich schwebt Rot-Rot eine Abstimmung zu den Einsatzfeldern und Rahmenbedingungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Spitzenverbänden und Gewerkschaften vor. Wie soll denn das gehen? Mit wie vielen Runden Tischen rechnen Sie dabei, bis überhaupt erste Übereinkünfte erzielt werden können?
Der Antrag und das Konzept von SPD und Linke überzeugt uns in keiner Weise. Das trifft auch für den Teil 2 zu, in dem die Nachrangigkeit der Kosten der Unterkunft aufgehoben werden soll. Damit würde ein bewährtes Sozialstaatsprinzip ausgehebelt, das auch gar nichts mit besseren Vermittlungsleistungen der Jobcenter in Arbeit zu tun hat. Ausschlaggebend sind hier die zur Verfügung stehenden offenen Stellen, die Qualifizierung und die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber sowie das Engagement der jeweiligen Arbeitsvermittler. Die CDU, das wird Sie nicht wundern, kann diesen Antrag nur ablehnen.
Für uns bleiben günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Ansiedlung von Unternehmen, bessere Schulabschlüsse, eine ordentliche Berufsausbildung und eine wirtschaftsnahe Qualifizierung und Umschulung der Schlüssel, um die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit in Berlin nachhaltig zu senken. – Danke schön!
Die Diskussionen im Sozialausschuss haben unser Urteil über das vorliegende Ausführungsgesetz zum SGB II nicht ändern können. Wir bleiben trotz des Änderungsantrages der Koalition, bei unserer Ablehnung. Dieser Änderungsantrag bewirkt nichts. Er ist nur kosmetische Tünche, denn von dem Versprechen, damit die Bedenken der Bezirke ernst zu nehmen, ist nichts zu spüren. Man könnte sogar von einer regelrechten Brüskierung des Rats der Bürgermeister sprechen. Seine inhaltlichen und rechtlichen Bedenken wurden einfach vom Tisch gefegt. Aber auch die ausführlichen und beschwichtigenden Erläuterungen der Staatssekretärin überzeugten uns nicht. Sie konnte damit unsere Auffassungen und Argumente nicht entkräften.
Nach wie vor sehen wir folgende Punkte äußerst kritisch:
1. Die unterschiedlichen Gegebenheiten der Berliner Bezirke finden keine Berücksichtigung.
2. Es fehlt die Definition, was unter gesamtstädtischen Interesse verstanden werden muss.
3. Nach wie vor sind die Paragraphen enthalten, die in Bezirksbelange eingreifen. Das sind vor allem:
§ 4 Absatz 3 – Recht des Senats zur vorzeitigen Abberufung von entsandten Bezirksvertretern –,
§ 4 Absatz 4 –Weisungsrecht des Senats in inhaltlichen Fragen an die Bezirkvertreter in der Trägerversammlung – und
§ 6 – Änderung der Bezirksaufsicht abweichend vom Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz.
Was wir jedoch als noch viel problematischer empfinden, ist der Umstand, dass wichtige Fragen der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden, weil deren Inhalte auf Zielvereinbarungen oder auf den Erlass von Ausführungsvorschriften verschoben werden.
Im folgenden Punkt wiederhole ich mich:
Vom Übergang des Bezirkspersonals in die Agentur über die Qualität der Betreuung bis hin zu Festlegungen bei den kommunalen Wiedereingliederungsleistungen sowie Aussagen zur notwendigen Datenübermittlung zwischen den beteiligten Einrichtungen ist alles, alles eine riesige Blackbox.
Das kann nach unserer Ansicht nicht mitgetragen werden. Denken Sie einmal nur an die vielen rechtlichen Probleme, die sich allein mit dem Übergang der kommunalen Mitarbeiter in die Jobcenter ergeben! Völlig offen ist hier beispielsweise, wer denn letztendlich die personalwirtschaftlichen Befugnisse in welchen Fragen hat. Man hätte dies im Ausführungsgesetz sehr gut dem Grunde nach
regeln können. Doch danach sucht man vergeblich in dieser Vorlage.
Wir bleiben dabei: Dieses Gesetz genügt weder den Anforderungen an ein Ausführungsgesetz, noch wird es den komplexen Problemstellungen gerecht, die sich durch die Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ergeben haben. Die CDU-Fraktion bleibt daher bei ihrer Ablehnung.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator, Herrn Körting, und zwar: Treffen Informationen der Gewerkschaft der Polizei zu, wonach die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes für Feuerwehrleute von ein auf zwei Jahre für die jungen Brandmeister oder Brandmeisterinnen eine Minderung ihres Einkommens für das zweite Ausbildungsjahr von 1 700 Euro auf 800 Euro monatlich bedeutet, obwohl sie bereits nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ohne Abschluss und ungeprüft auf den Feuerwehrwachen Einsatzdienst leisten?
Danke, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Ich habe eine Nachfrage dazu: Die jungen Brandmeister und
Brandmeisterinnen sind ja in der Regel schon im Berufsleben gewesen, haben also schon verdient und sind jetzt finanziell deutlich schlechter gestellt, obwohl sie vollen Einsatzdienst leisten, was Sie ja bestätigt haben. Würden Sie dann der Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach Einführung der freien Heilfürsorge zustimmen, um diese jungen Beamten entsprechend zu entlasten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl aus meiner Sicht einiges gegen die heute zur Diskussion stehende Drucksache spricht, war mir und meiner Fraktion schon vor Bekanntgabe der Priorität der Linken klar, dass diese sich hierzu noch einmal kraftvoll in Stellung bringen wollen. Nachvollziehen kann man das ja, wir sind sozusagen im Vorwahlkampf. Aber wäre es in diesem Fall, liebe Kollegen von der Linksfraktion, nicht wirklich besser gewesen, erst die Sachdebatte im Ausschuss abzuwarten, als im Vorhinein eine Lobrede zu einem Gesetz vorzutragen, das der Rat der Bürgermeister – und ich sage in guter Erinnerung an ein ähnliches Vorkommnis vor wenigen Wochen – wieder einmal abgelehnt hat?
Ich frage Sie: Wird es Ihnen von den Linken nicht langsam peinlich, dass Ihre Senatorin wieder einmal mit einer Vorlage aufwartet, die keine Mehrheit bei den eigenen Leuten bekommt?
Worum geht es im vorliegenden Gesetzentwurf? – Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die landesrechtliche Ausgestaltung der Neuordnung der Jobcenter, welche aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Damit verbunden war ein langer und schwieriger Diskussions- und Findungsprozess auf Bundesebene, der monatelang von intensiven Debatten im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken begleitet wurde. Letztendlich waren wir uns dann über die Fraktionsgrenzen hinweg in folgenden Grundsätzen einig: Der Einfluss der Bezirke sollte umfassend gewährleistet und die Neuorganisation vor allem dazu benutzt werden, die Betreuung der vielen Langzeitarbeitslosen in Berlin zu verbessern, ohne dass die gewohnte Versorgungsstruktur von zwölf bezirklichen Jobcentern verlorengeht. Letzteres wird durch das Ausführungsgesetz bestätigt, denn es bleibt bei zwölf gemeinsamen Einrichtungen; und das begrüßen wir.
Doch alles andere ist der parlamentarischen Kontrolle entzogen, weil die inhaltlichen Festlegungen auf andere Aktivitäten verlagert werden wie z. B. den Abschluss von Zielvereinbarungen oder den Erlass von Ausführungsvorschriften. Das heißt, vom Übergang des Bezirkspersonals in die Agentur über die Qualität der Betreuung bis hin zur Festlegung zu den kommunalen Wiedereingliederungsleistungen sowie der notwendigen Datenübermittlung zwischen den beteiligten Einrichtungen – alles, alles eine riesige Blackbox. Das finde nicht nur ich sehr unbefriedigend. Auch der Hauptpersonalrat des Landes Berlin hat in seiner Presseinformation vom 28. Oktober dieses Jahres die Gewährleistung der Rechte und Interessen der Beschäftigten bei der Neuordnung der Berliner Jobcenter gefordert. Nun wird man mir sicherlich vorhalten, dass man ja nicht jede Kleinigkeit gesetzlich regeln kann und soll, und das ist ja auch richtig. Aber wenigstens die Nennung der inhaltlichen Grundpositionen hätte Auskunft darüber geben können, wohin der Senat beispielsweise in den Fragen der Organisationsoptimierung der Jobcenter
und der Verbesserung der Betreuungsqualität Langzeitarbeitsloser mit diesem Ausführungsgesetz eigentlich hin will. Doch wie gesagt, hier gibt es eine Menge an Fragezeichen.
Jedoch in einer Sache ist der Senat mit seinem Entwurf sehr klar, nämlich in der Frage, wer das Sagen haben soll, und das sind nicht die Bezirke. Hier behält sich der Senat sogar vor, die von den Bezirken vorgeschlagenen Personen für die Trägerversammlung abzuberufen, wenn es ihm nicht mehr in den Kram passt. Es gibt auch andere Entmündigungsklauseln, z. B. das umfassende Weisungsrecht des Senats in grundsätzlichen Angelegenheiten, wobei mir keiner sagen konnte, was das eigentlich bedeuten soll, oder die Regelung in § 6 des Ausführungsgesetzes.
Was dem derzeitigen Senat jedoch am wichtigsten ist, steht leider im Klartext nicht im Entwurf. Ich vermute, es geht bekanntlich um viel Geld, das es zu verteilen gilt, und damit letztendlich um die Beibehaltung und Förderung bestimmter Lieblingsprojekte des rot-roten Senats. Ich frage: Sind das vielleicht die Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung?
Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf jedenfalls nicht zustimmen. Wir fordern die Senatorin auf, das vorliegende Gesetz noch einmal zu überarbeiten, auch was die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes angeht. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Pop, liebe Frau Grosse! Ich hoffe, ich kann mich hier durchsetzen, ich bin ja nicht so stimmgewaltig wie die Damen aus der Gewerkschaft, aber ich werde mein Bestes geben.
Frau Pop! Ihr abgegebenes Schnellfeuerwerk bewerte ich zunächst einmal als politische Bringepflicht der Berliner Grünen gegenüber ihrer Bundesparteispitze – Frau Roth und Herr Özdemir beschwören ja schon seit Wochen, es werde einen heißen Herbst geben.
Ihre Rede war weder ein sachlicher noch ein konstruktiver Beitrag zum Thema Hartz IV und Neuberechnung der Regelsätze. Eher gehört er in eine Reihe von Aktivitäten, die ich inszeniertes politisches Vorwahlkampftheater nennen würde.
Ich wage zu behaupten, auch wenn die Erhöhung der Regelsätze um einiges höher ausgefallen wäre, so wäre der bestens organisierte kollektive Aufschrei von Rot bis Grün trotzdem nicht ausgeblieben.
Es geht Ihnen im Kern nämlich nicht um die eigentliche Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgetragen hat – nämlich um die Transparenz der Berechnungen –, sondern um die Beschädigung einer anerkannten und sehr beliebten Ministerin sowie die breite Kultivierung des Vorwurfs der sozialen Kälte der schwarz-gelben Koalition.
Das treibt Sie an, nicht die angeblich unseriösen Berechnungsgrundlagen des Sozialministeriums.
Dieser Vorwurf ist zudem völlig absurd und aus der Luft gegriffen, denn die Berechnungen sind gemäß dem Urteil erfolgt, völlig transparent dargestellt und auch allen Interessenten zugänglich.
Und weil Ihnen das nur allzu gut bewusst ist, wagen Sie es in Ihrer vorgelegten Entschließung nicht, davon zu sprechen, dass diese falsch wären, sondern formulieren vage,
dass sie statistisch-methodisch höchst bedenklich seien. Ja was denn nun, Frau Pop? Sind die Methoden falsch und die Berechnungsergebnisse richtig oder alles beides falsch? – Diese Antwort bleiben Sie schuldig.
Ich möchte jetzt keine Zwischenfragen, bitte!
Damit haben Sie deutlich gemacht, dass es um etwas anderes geht: Grüne wie auch SPD stehen nicht mehr zu dem Gesetz, dass sie im Jahr 2006 gemeinsam verabschiedet haben. Sie möchten Ihre politischen Sünden lieber vergessen machen, denn damals scherte die angesetzte Höhe der Regelsätze beide Parteien nicht.
Das war eben Existenzminimum und damit basta!
Erst unter einer CDU-geführten Bundesregierung wurden die Regelsätze 2008 zum ersten Mal und in 2009 zum zweiten Mal angehoben. Die Kinderregelsätze wurden ebenfalls angehoben und 2009 nach Alter und Mehrbedarf mit steigendem Lebensalter ausdifferenziert. Das gab es vorher auch nicht, Frau Pop, da müssen Sie doch mal Farbe bekennen!
Auch der Beschluss der schwarz-gelben Koalition, die Regelsätze an die Entwicklung der Preise und Löhne zu koppeln, wird seine Wirkung entfalten. So ist bereits zum nächsten Jahr eine weitere moderate Steigerung der Regelsätze absehbar.
Das alles und die jetzt aktuell geplante Erhöhung der Regelsätze um 5 Euro, zusätzlich zu dem Bildungspaket für Kinder, zeigt, dass die CDU die soziale Absicherung und Teilhabe der Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug im Auge hat.
Die Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien werden nicht weniger in der Tasche haben und zudem zusätzliche Leistungen für ihre Kinder erhalten. Darum ist auch die Warnung der Sozialsenatorin, dass es nunmehr allen noch schlechter gehen würde, eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit.
Noch ein Wort zu den Regelsätzen: Heute, liebe Frau Pop, wo die Grünen in der Frage von Hartz IV vom Saulus zum Paulus geworden sind, sehen Sie Ihre Vorstellungen von einem Existenzminimum natürlich ganz anders. So ist in den Vorschlägen der Grünen von März dieses Jahres nachzulesen, dass diese die Regelsätze auf mindestens 420 Euro anheben wollen. Wo sind dazu die nachvollziehbaren transparenten Berechnungen, Frau Pop?
Haben die Grünen bei dieser Forderung einmal darüber nachgedacht, was es den Steuerzahler jährlich kosten würde? – Das bezweifle ich, denn bei den zur Zeit bestehenden 4,2 Millionen Hartz-IV-Empfängern – und Sie rechnen die 25 Jahre alten Empfänger aus den Bedarfsgemeinschaften heraus, da würde der gleiche Regelsatz gelten – wäre das eine enorme zusätzliche Haushaltsbelastung. Vor dem Hintergrund leerer Staatskassen und der gesetzlich verankerten Schuldenbremse ist das völlig illusionär. Würde das nicht zudem die Gerechtigkeitslücke zwischen den Hartz-IV-Beziehern und den Niedriglohnempfängern noch weiter vertiefen? – Das sind alles Fragen, die Sie nicht beantworten können oder wollen. Ihre Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn, der heute von Ihnen mit Ihrem dringlichen Antrag und auch von der SPD vorgelegt wurde, ist darauf nicht die richtige Antwort. Das lehnen wir auf jeden Fall ab!
Nur nebenbei: Wie und woher das Geld für einen solchen Aufwuchs aufgebracht werden soll, bleibt das Geheimnis aller Kritiker, auch diese Frage bleibt unbeantwortet.
Doch in einem Punkt sollte wenigstens die Einigung aller möglich sein: den Menschen eine Perspektive zu geben, dass sie aus Hartz IV herauskommen können. Das gelingt nach unserer Auffassung in erster Linie nur über Anreize zur Arbeitsaufnahme bzw. über die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Deshalb sollten Grüne wie Rote ihre Blockadehaltung aufgeben und stattdessen konstruktive Vorschläge unterbreiten.
Auf Landesebene muss die rot-rote Koalition ihre Anstrengungen verstärken, mehr Arbeitsplätze in die Stadt zu holen, damit Berlin endlich nicht mehr Schlusslicht in Sachen Langzeitarbeitslosigkeit ist.
Doch wenn der Senat in dieser Frage genauso bedächtig weiteragiert, wie bei der Reform der Jobcenter, dann sieht das auch künftig nicht gerade hoffnungsvoll aus, wurden doch trotz vieler Ankündigungen der zuständigen Senatorin die Chancen nicht genügend genutzt, um den Einfluss
auf die Neuorganisation der Jobcenter zur Verbesserung und Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen auszureizen. Da sah sich selbst der Koalitionspartner SPD veranlasst, auf einer eigens dazu einberufenen Pressekonferenz einen Forderungskatalog für die Senatorin aufzustellen, doch alles viel zu spät. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Der Zug war bereits auf dem eingefahrenen Gleis weitergefahren, was die Grünen zu einer Presseerklärung mit dem tollen Titel veranlasste: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix. – Kein Chaos, sondern eher mehr Trübsal, würde ich sagen, liebe Frau Pop!
Was die Entschließung der Grünen angeht – zu den Mindestlöhnen hatte ich es schon gesagt –, so werden wir diese ablehnen. Anstatt utopische Regelsatzerhöhungen zu fordern, muss der Arbeitsmarkt weiter belebt werden. Nur so kann es echte Perspektiven für die vielen Langzeitarbeitslosen in unserer Stadt geben. – Danke!
Liebe Frau Pop! Ich möchte Ihnen die Positionen jetzt nicht im Einzelnen vortragen und Ihnen auch nicht vorrechnen. Ich habe den Referentenentwurf des BMAS in meinen Unterlagen und stellen Ihnen den gerne zur Verfügung. Sie können ihn kopieren und nachrechnen. Sie werden dort jede Position ganz transparent finden.
Ich frage den Senat:
1. Warum hat der Senat im Widerspruch zu seinen eigenen und wiederholt verkündeten Prinzipien bei der Ausschreibung des Wachdienstes für den Olympiapark erneut Firmen bevorzugt, die den Mindestlohntarif mit ihren Kalkulationen unterlaufen haben – „Die Welt“ vom 21. Mai 2010 –?
2. Ist der Senat mit mir einer Meinung, dass er sich damit nicht zum ersten Mal in diesen Fragen als unglaubwürdig erwiesen hat? Wenn nein, warum nicht?
Danke, Herr Präsident! – Wann wird denn mit der Vorlage des Vergabegesetzes gerechnet werden können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei beiden Anträgen handelt es sich um das politisch verständliche, aber völlig nutzlose Ansinnen der FDP, alle Fraktionen in diesem Hause auf ihre Meinung einschwören zu wollen.
Das halte ich persönlich für gut gewollt, aber vertane Zeit, weil die Standpunkte der hier vertretenen Parteien zu den aufgeworfenen Fragen seit Langem ausgetauscht und bekannt sind. Außerdem bringen die von der FDP for
mulierten Grundsatzerklärungen die praktische Politik in Berlin keinen Schritt voran und lösen kein einziges Arbeitsmarktproblem.
Nun zu dem bereits abgelehnten Antrag 16/1450! Herr Thiel! Sie hätten besser daran getan, Ihre Fraktion von einer erneuten Diskussion dieser unglückseligen Entschließung abzubringen. Ihre Ausführungen von vorhin stehen nicht so in dem Antrag – vielleicht wäre es besser gewesen, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag einzubringen.
Aber noch einmal zu diesem Antrag. Gleich am Anfang kommen Sie mit einer Formulierung, die weder praxis- noch politiktauglich ist. Was ist denn eigentlich ein menschenwürdiges Mindesteinkommen? Was versteht die FPD darunter? Sind das 359 Euro, 1 000 Euro oder 2 800 Euro? Woran orientiert sich die FDP hier – an dem höchsten oder dem niedrigsten Einkommen? Und in welchem Zusammenhang bzw. Gegensatz, Herr Thiel, steht das von Ihnen propagierte menschenwürdige Mindesteinkommen zum als arbeitsplatzvernichtend kritisierten Mindestlohn? – Alles völlig unklar! Im gleichen Atemzug fordern Sie branchenspezifische Lösungen für untere Lohngrenzen – also Mindestlöhne –, ohne die Tarifautonomie anzupassen – völlig richtig! Ist Ihnen aber die in diesem Bereich erfolgte positive Entwicklung auf der Bundesebene entgangen, insbesondere in den letzten Monaten? – Doch auch die nächsten beiden Schwerpunkte für gerechte Teilhabe am Arbeitsleben und mehr Wohlstand durch mehr Netto vom Brutto kommt mir daher vor wie eine Wahlkampfrede. Dazu sollte der Antrag wohl auch dienen, denn er stammt aus dem Jahr 2008. Die CDU wird daher bei ihrer Ablehnung bleiben.
Was mir jedoch völlig unverständlich ist, meine Damen und Herren von der FDP, Sie machen in dem neuen Antrag 16/3170 vom April 2010 einfach da weiter. Auf der politischen Bühne auf Bundesebene hat sich seither einiges verändert – oder habe ich etwa verpasst, dass die FDP als Regierungspartner ihren Hut genommen hat? – Dieser Eindruck, Herr Thiel, drängt sich beim Lesen Ihrer Drucksache „Keine linke Placebo-Politik“ geradezu auf. Sie fragen, woran man das festmachen kann. – Sie fordern beispielsweise den Senat auf, sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen – ich zitiere –,
eine Politik, die mit dem Erhalt und der Schaffung von regulären Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine deutliche Priorität einräumt …
Das erstaunt mich schon, und ich frage Sie ernsthaft: Macht denn das die Bundesregierung nicht? Braucht sie dazu eine Aufforderung vom rot-roten Senat?
Ich glaube das nicht, und Sie glauben das wohl auch nicht.
Wozu dann diese Parlamentsinitiative?
Deshalb, liebe FDP: Lesen Sie Ihren Antrag noch einmal gründlich durch, und Sie werden selbst feststellen, dass durch Ihre unbedachte Gleichstellung von Landes- und Bundesebene gut gemeinte Ratschläge und Forderungen ad absurdum geführt werden. Überarbeiten Sie Ihren Antrag, denn in den vorliegenden Fassungen ist er für die CDU nicht zustimmungsfähig! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Priorität der FDP beschäftigt sich mit einem sehr wichtigen Thema, mit einer Forderung bzw. wichtigen Entscheidung für Berlin, die weitreichende Folgen für die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen haben wird. Es geht um die Frage, ob die Jobcenter und damit die Arbeitsvermittlung und Betreuung Langzeitarbeitsloser kommunalisiert werden soll oder ob die enge Kooperation zwischen der Agentur und dem Land Berlin beibehalten und weiterentwickelt werden soll. Doch die vorliegende Parlamentsinitiative biete dafür keine Grundlage, denn sie ist dafür zu oberflächlich und zu wenig problemorientiert. Ich möchte unsere Position weitergehend begründen.
Zunächst besteht der Antrag aus zwei Teilen, die völlig unterschiedlicher Qualität sind. Zuerst wird das Abgeordnetenhaus aufgefordert, die von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung zur Reform der Jobcenter zu begrüßen. Das halte ich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, trotz der Freude über die gefundenen Lösung zum jetzigen Zeitpunkt für entbehrlich, haben sich doch zwischenzeitlich alle Fraktionen – das haben wir auch gerade gehört – dem Grunde nach positiv geäußert.
Der zweite Teil wiegt inhaltlich schwerer, obwohl das Wörtchen „zudem“ den Eindruck einer Nebensächlichkeit erwecken könnte. Somit wirkt die eigentliche Entscheidungsfrage, Option oder nicht Option, als eine Art Nebenschauplatz. Das scheint sie für die FDP auch zu sein. Denn für Sie ist offensichtlich die Option schon beschlossenen Sache. Man braucht sie nur anzumelden, und fertig ist die Laube – wie der Berliner so schön sagt.
Doch dabei bleibt die einbringende Fraktion uns Antworten schuldig, warum nur die Option die optimale Lösung für Berlin sein soll. Ich bekenne dagegen, dass die Berliner CDU, obwohl sie die Kommunalisierung immer favorisiert hat, intensiv darüber diskutiert, wo bei der Entscheidung die Vor- und die Nachteile für Berlin liegen würden. Uns reicht die Begründung, die bestehenden Optionskommunen hätten gezeigt, dass die kommunale Trägerschaft besser ist, einfach nicht aus.
Keine der Optionskommunen ist nämlich in Größe und Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Berlin vergleichbar. Darum darf nicht ohne ein intensives Gegeneinanderabwägen der Argumente eine Entscheidung übers Knie gebrochen werden.
Doch diese Entscheidung ist uns die zuständige Senatorin bisher trotz wiederholter Nachfragen schuldig geblieben. Sie erregte sich, als es keine Einigung auf Bundesebene gab. Nun schweigt sie, wo ihr eigenes Profil gefragt ist. Das ist ein unhaltbarer Zustand, denn es geht in letzter
Konsequenz um einen immensen Mitteleinsatz für das Land Berlin, wenn die Option gezogen wird.
Ich möchte weiter vortragen. – Deshalb muss die Frage beantwortet werden, ob eine Option für das Land Berlin sinnvoll ist und ob Berlin die damit verbundenen finanziellen Lasten überhaupt stemmen kann. Unsere Fraktion verneint das, denn das Land wäre dann finanziell für Räumlichkeiten, Personal – wir reden von ca. 4 000 Mitarbeitern, die zu übernehmen wären – und Sachausstattung allein verantwortlich. Die hinzukommende ITHoheit würde zusätzliche Millionen kosten, und es müssten ca. 400 000 Datensätze eingearbeitet werden. Was für ein enormer Zeit- und Kostenaufwand! Alle Kostenrisiken, die zurzeit noch von der Bundesagentur abgefangen werden, müsste das Land Berlin allein stemmen. Dazu kommen die Ankündigungen des Finanzsenators, dass sich das Land Berlin einem rigiden Sparkurs unterziehen muss. Das sind alles Argumente, die die positiven schnell in den Hintergrund drängen. Was soll eine Option, wenn einem mittendrin die Puste bzw. das Geld ausgeht?
Die CDU-Fraktion ist daher der Auffassung, dass der Senat sich um eine bessere Wirtschaftspolitik und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen kümmern sollte. Berlin hat nach wie vor mit 14,2 Prozent die höchste Arbeitslosenquote in Deutschland. In Berlin fehlen allein 90 000 industrielle Arbeitsplätze. Der gewünschte kommunale Einfluss kann durch Kooperationsverträge mit der Agentur gesichert werden. Auch dazu schweigt der Senat, anstatt politisch sinnvoll zu agieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass wenigstens die heutige Diskussion den Senat endlich aus seiner Lethargie reißt. – Dem FDP-Antrag können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Neuordnung der Jobcenter sind die Weichen zur Umsetzung des Modells „Hilfen unter einem Dach“ für langzeitarbeitslose Menschen jetzt vom Bund gestellt worden. Darum, Frau Breitenbach, hat es wenig Sinn, gestrigen Vorstellungen nachzutrauern und auf Regelungen zu pochen, die keine Aussicht auf Erfolg haben werden.
Das Eckpunktepapier liegt seit Dezember, der Gesetzentwurf zur Neuordnung liegt jetzt vor. Diverse Projektgruppen arbeiten bereits jetzt an den Umsetzungsvorstellungen. Aus diesem Prozess sollte sich das Land Berlin nicht ausklinken, gerade weil es umfangreiche Probleme vor Ort zu lösen gilt. Über einige dieser Probleme hätte man übrigens auch bei einer anderen Lösung reden müssen. Deshalb sollten der Senat und die Koalition sowie die Grünen ihre Blockadehaltung beenden
und aufhören, Arbeitslose und Mitarbeiter in den Jobcentern durch unnötige Panikmache zu verunsichern.
Denn eins steht fest: Für die Qualität der künftigen Angebote ist letztlich der Senat mit verantwortlich. Und zu dieser Verantwortung muss er stehen.
Begonnen werden sollte damit, dass gemeinsam mit der Arbeitsagentur und den Bezirken abgeklärt werden muss, wie die innere Organisation gestaltet werden kann, ohne dass es zu einem Leistungsabfall in der Betreuung oder zu unzumutbaren Wegen für die Klienten kommt.
Viele zu regelnde Probleme sind schon seit langem hinreichend bekannt, als da sind: die Mitarbeiterzuordnung, die Liegenschaften, das Softwareproblem, die Bescheiderteilung und, und, und. Ebenso geht es um die Einrichtung
von zwei Widerspruchsstellen und die Einrichtung einer zentralen Beratungszone im Eingangsbereich, um die Verteilung der Kunden in Richtung KdU – Kosten der Unterkunft – beziehungsweise Grundsicherung zu steuern.
Seit einigen Wochen gibt es Gesprächsangebote der Arbeitsagentur. Dazu hatten wir auch Frau Haupt-Koopmann in der Ausschusssitzung. Doch der Senat hat immer noch nicht geäußert, wie er zu Lösungen kommen will. Die Schlechteste davon ist die Verweigerung. Die CDU fordert deshalb den Senat auf, die anstehende Umorganisation der Jobcenter auf Landesebene umgehend und gründlich mit allen Partnern gemeinsam vorzubereiten. Dazu sind unverzüglich Gespräche mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen sowie eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Senats, der Bezirke und der Regionaldirektion einzurichten, damit grundsätzliche Fragen der inneren Organisation der Hilfen unter einem Dach, Fragen der Datenübermittlung sowie vor allem die dringend anstehenden Personalfragen einvernehmlich geklärt werden können.
Uns muss es doch ein Anliegen sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger beunruhigt werden. Sie brauchen Sicherheit, um gute Arbeit für ihre Klienten zu leisten. Den Kunden ist es letztendlich doch egal, wie die Agentur die Arbeit organisiert, Hauptsache, es kommt am Ende für sie das Gleiche dabei heraus, und sie haben möglichst keine unbequemen Wege zu bewältigen. Aber auch die Bezirke müssen wissen, woran sie in der Frage letztendlich sind. Sie haben nicht unbedingt Interesse an Personalübernahme, wenn Finanzmittel fehlen. Deshalb müssen hier schnelle und für alle gerechte Entscheidungen getroffen werden. Da muss der Senat jetzt einfach aus seiner Wartehaltung heraus.
Des Weiteren stehen die Raumfragen an. So hat z. B. Neukölln keine räumlichen Probleme nach seinem Umzug und wird entsprechende Raumaufteilungen vornehmen können. Andere Bezirke wie Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Kreuzberg haben jedoch Probleme, die unverzüglich angegangen werden müssen. Die Entscheidungen sind gefallen. Deshalb wäre es aus den genannten Gründen vernünftig, die vorliegenden Anträge zurückzuziehen und sich unserem Ersetzungsantrag anzuschließen. – Vielen Dank!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an die Stadtentwicklungssenatorin Frau Junge-Reyer. – Ist beabsichtigt, den Schaustellern alternativ zu der bisher genutzten Fläche an der Clayallee eine Ersatzfläche auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof zur Durchführung des Deutsch-Amerikanischen Volksfestes 2010 zur Verfügung zu stellen, damit dieses sehr beliebte Volksfest, das auch Symbol der deutsch-amerikanischen Freundschaft ist, im 50. Jahr seines Bestehens für die Bevölkerung durchgeführt werden kann? Und wenn nein, wie begründet der Senat die Ablehnung mit einem Nachnutzungskonzept, das bisher noch nicht im Ansatz entwickelt worden ist, und genehmigt dort andere Veranstaltungen wie zum Beispiel die Durchführung von Rockkonzerten, Verkaufsmessen oder einer Pyronale?
Gibt es eine Begründung dafür?
Seit vielen Jahren ist die Schwarzarbeit eine boomende Branche, und nach Expertenschätzungen werden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts in der Schattenwirtschaft erwirtschaftet. Für Berlin liegen die Schätzungen mit einem Schwarzarbeitsanteil von 22 Prozent des BIP deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Bund und Ländern gehen nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr etwa 30 Milliarden Euro Steuereinnahmen verloren. Durch die Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Arbeit könnten nach Ansicht des DGB in Deutschland 1,5 Millionen versicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Alle, die das wollen, wissen das, und trotzdem bleibt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ein Massenphänomen, das zunehmend moralisch akzeptiert wird. Das zeigen Umfragen, in denen jeder dritte Deutsche zugegeben hat, schon Schwarzarbeiter beschäftigt zu haben. Dabei hatten die wenigsten ein schlechtes Gewissen. Der dadurch entstehende volkwirtschaftliche Schaden in Berlin beträgt aktuell allein in der Baubranche 8,8 Millionen Euro. Davon entfallen 7,8 Millionen Euro auf nicht gezahlte Abgaben an die Sozialversicherung.
Deshalb ist die CDU der Auffassung, dass die für die gesamte Gesellschaft schädlichen Auswirkungen deutlich beim Namen genannt werden müssen: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten reguläre Jobs und plündern öffentliche Kassen. Sie gehen zulasten aller ehrlichen Arbeitnehmer und Unternehmer, denn sie verhindern sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und gefährden die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe. Besonders in für Schwarzarbeit anfälligen Branchen müssen elektronisch lesbare und fälschungssichere Chipkarten – nicht nur die Pflicht zum Mitführen von Ausweisen – eingeführt werden. Hier hat der Senat die Möglichkeit eines Pilotprojekts nicht ergriffen, was auch von den Wirtschaftsverbänden und Kammern ausdrücklich gerügt wird. Deshalb werden wir immer wieder darauf drängen, dass in diesem Bereich endlich etwas Konkretes durch den Senat getan und nicht nur geredet wird.
Für mich ist aber immer wieder erstaunlich, wie Wort und Tat bei der rot-roten Koalition auseinanderklaffen. Wollte man beispielsweise Herrn Müller Glauben schenken, dann müsste das Pilotprojekt schon lange durchgeführt und ausgewertet sein, so wichtig war ihm das. Doch weit gefehlt: Man hatte beim Abstimmungsverhalten der Koalition den Eindruck, dass je nach Befindlichkeit, Lust und Laune zugestimmt oder abgelehnt wurde. Das Kurioseste war für mich ein Vertreter der SPD, der im Wirtschaftsausschuss dafür stimmte und im Sozialausschuss dagegen. Auf Nachfrage antwortete er, dass er das jetzt erst als richtig erkannt habe. Na ja, es kann einen Tag nach der verlorenen Bundestagswahl schon vorkommen, dass man so aus dem Konzept gerät. Doch überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, wenn man in der Ausschuss
debatte immer die gleichen abgedroschenen Argumente aufgetischt bekommt. Das hilft nicht weiter und ändert trotz Beteuerungen, dass man eigentlich auch gegen die Schwarzarbeit wäre, gar nichts.
Eines zeigt dieser mehr als zwei Jahre lange Vorgang sehr deutlich: Der rot-rote Senat will sich nicht bewegen, denn es ist ja viel einfacher, die Verantwortung in dieser Frage auf andere abzuschieben. – Dem FDP-Antrag werden wir zustimmen.
Ich frage den Senat:
1. Ist beabsichtigt, auf dem Gelände des VivantesKlinikums Neukölln den vorhandenen Hubschrauberlandeplatz für Notfalleinsätze und Verlegungstransporte so umzubauen, dass er den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen entspricht, damit dieser Standort auch künftig für solche Transporte wieder angeflogen werden kann?
2. Inwieweit unterstützt der Senat das Anliegen des Klinikums, insbesondere vor dem Hintergrund der Nähe und der baldigen Inbetriebnahme des Flughafens BBI in Schönefeld und der erforderlichen Vorsorge bei entsprechenden Notfalleinsätzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war sehr aufregend. Ich hoffe, Frau Grosse, Sie sind jetzt wieder ein bisschen ruhiger. Ich werde ganz sachlich und ruhig reden. – Ich bedanke mich beim Senat für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage der FDP zum Thema Mindestlohn. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Antwort vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion zur Flexibilisierung und nachhaltigen Stärkung des Arbeitsmarktes mehr Differenziertheit und Nachdenklichkeit gezeigt hätte. Doch mehr als die beharrliche Verteidigung der eigenen Position, nämlich die Position für einen flächendeckenden Mindestlohn als Allheilmittel für alle Probleme, insbesondere gegen das Armutsrisiko, war aus diesen 15 Seiten – und auch jetzt aus Ihrer Rede, Frau Grosse! – nicht herauszulesen.
Die Argumente für diese Position überzeugen allerdings nicht. Entweder relativieren Sie die angegebenen Daten – Stichwort: Armutsrisiko bei Niedriglohnverdienern – oder die eigenen Aussagen, oder die notwendige Zahlenbasis war für Berlin nicht vorhanden, bzw. der Senat fühlte sich nicht berufen, sich mit unbequemen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Das nenne ich Wirklichkeitsverweigerung, denn Wirtschaftsforscher warnen nach wie vor vor einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, weil dieser insgesamt den Faktor Arbeit teurer macht und in die Tarifautonomie eingreift. Zudem geht die Flexibilität am Arbeitsmarkt verloren.
Das zeigen auch sämtliche Untersuchungen. Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und erhöhen damit das Armutsrisiko. Und von einem Mindestlohn, den man gar nicht ausbezahlt bekommt, kann man auch nicht leben. Ein Blick auf die europäischen Nachbarländer, die einen gesetzlichen Mindestlohn haben, zeigt das deutlich. In den meisten Ländern liegt das Armutsrisiko über dem in Deutschland. Aus diesen Gründen führen staatlich verordnete Mindestlöhne weder zu einer Stabilisierung des
deutschen Arbeitsmarktes, wie der Senat fälschlicherweise behauptet, noch zu einer größeren sozialen Gerechtigkeit. Das muss über andere Mittel und Wege erreicht werden.
Die CDU will deshalb auch keinen flächendeckenden Flickenteppich von Branchenmindestlöhnen, denn die Tarifautonomie funktioniert gut, und die staatlichen Lohndiktate sind weder sachgerecht noch erforderlich. Sozial ist, was Arbeit schafft,
das sollten wir uns alle immer wieder vor Augen führen, auch bei der Bewertung des in der vergangenen Woche von Arbeitsminister Scholz vorgelegten Dritten Armuts- und Reichtumsberichts. Seine Zahlenbasis war bereits beim Erscheinen überaltert, denn der Untersuchungszeitraum reichte nur bis zum Jahre 2005. Damit ist dieser Bericht eigentlich die Schlussbilanz der rot-grünen Bundesregierung und kein Beleg für wachsende Armut in Deutschland. Er ist die Bescheinigung für die schädlichen Konsequenzen einer beschäftigungsfeindlichen Politik unter Rot-Grün.
Im deutlichen Gegensatz dazu steht die Entwicklung ab 2005. Unter der unionsgeführten Bundesregierung wurde bis heute knapp eine Million sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze neu geschaffen. Damit zeigt sich, dass die beste Gewähr gegen Armut mehr Arbeitsplätze und mehr Vermittlung in Arbeit sind.
Zudem zeigen die jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass die Zahl der Aufstocker zurückgeht und das Problem Niedriglohn infolge des Wirtschaftsaufschwungs an Dringlichkeit verliert und in der Tendenz hoffentlich auch weiter verlieren wird. Wichtig ist vor allem, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die den Übergang in reguläre Beschäftigungen erschweren, das heißt in erster Linie eine Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Minijobs, die Senkung der Arbeitslosenversicherung und die weitere Verringerung der Lohnzusatzkosten.
Eine Schlüsselrolle für die Beschäftigung und für existenzsichernde Löhne kommt besonders der Bildung zu. Statt den bisherigen Status durch Transferzahlungen weiter zuzuzementieren, muss durch gezielte Investitionen die frühkindliche Bildung bereits in den Kitas begonnen und in den Schulen mit berufsbildenden und qualifizierenden Maßnahmen fortgeführt werden.
Denn – wie auf der Jugendkonferenz der Bundesagentur für Arbeit am 14. Mai festgestellt wurde – durch verbesserte Bildungsangebote sollten die Chancen für einen Einstieg in einen Ausbildungsberuf, verbunden mit einem
späteren individuellen beruflichen Aufstieg, vergrößert werden.
Ich bin gleich fertig. – Wenn hier gezielt und früh gefördert wird, können spätere Folgen, wie zum Beispiel der Bezug von Niedriglöhnen und ein Aufstocken von Transfermitteln, vermieden werden. – Danke!
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Justizsenatorin von der Aue, und zwar: Treffen Informationen zu, dass im ehemaligen Finanzamt Neukölln-Süd an der Buschkrugallee der soziale Dienst der Berliner Justiz untergebracht werden soll und dass durch Bewährungshelfer einige Tausende Straffällige dort betreut werden?
Wie bewertet die Frau Senatorin vor dem Hintergrund der schwierigen sozialen Struktur des Bezirks diesen Standort?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dank der erfolgreichen Politik der durch die CDU geführten Bundesregierung boomt die Wirtschaft in Deutschland wieder.
Vor allem auf dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen für viele Menschen bereits unmittelbar spürbar. In den letzten Monaten und Wochen erleben wir, dass in Sachen Mindestlohn zurzeit ein Überbietungswettbewerb von Parteien und Gewerkschaften stattfindet.
Die Diskussion um einen möglichen Mindestlohn spaltet Deutschland. Schafft er Arbeitsplätze, oder vernichtet er Jobs?
Sie hatten Zeit zu sprechen, Frau Breitenbach, jetzt lassen Sie mich auch reden!
Arbeit ist für die CDU mehr als nur Existenzsicherung. Für uns ist Arbeit auch die Teilhabe an der Gesellschaft, deswegen bleibt Arbeit für alle Menschen unser oberstes Ziel. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, die Berliner CDU-Fraktion akzeptiert keine Dumpinglöhne und keine sittenwidrigen Löhne. Dagegen muss etwas unternommen werden.
Eine scheinheilige, aber populäre Diskussion um Hungerlöhne, um Mindestlöhne, führt uns zwangsläufig in eine Sackgasse.
Wir sind der Überzeugung, dass der Staat nicht geeignet ist, bessere Lohnfindungen als die Tarifparteien vorzunehmen. Wir haben die Tarifautonomie in diesem Land eingeführt, wir stehen auch heute noch dazu.
Basis unserer Überlegungen muss sein: Wer ausgebildet ist und Vollzeit arbeitet, muss sich und seine Familie von dem Lohn für seine Arbeit auch ernähren können, notfalls ergänzt durch staatliche Transferleistungen. Wir sind der Auffassung, dass ein Kombilohnmodell im Vergleich zum Mindestlohn eine deutlich bessere Variante wäre. Nach einer Studie der IWH wären bei einem per Gesetz verordneten Stundenlohn in Höhe von 7,50 € – Frau Breitenbach! – in ganz Deutschland über 620 000 Arbeitsplätze gefährdet. Betroffen wären davon vor allem ostdeutsche und Berliner Beschäftigte und insbesondere die eigentliche Problemgruppe auf dem Arbeitsmarkt, die Langzeitarbeitslosen und die Menschen mit geringer Qualifikation.
Nein, bitte nicht! Das können wir auch im Ausschuss besprechen. – Wir halten daher die geplante Einführung eines Mindestlohns für eine ganze Reihe von Menschen für nicht nur nicht förderlich, sondern für zutiefst unsozial.
Würde man diesen Mindestlohn umsetzen, hätten auf einen Schlag 4,6 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnerhöhungen. Das würde die Wirtschaft mit 12 Milliarden € belasten. Die Folge wäre eine Zunahme der Schwarzarbeit und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.
Deshalb bin ich wie viele meiner Freunde in der CDU der Meinung, dass die Einführung eines solchen flächendeckenden Mindestlohns keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen, sondern im Gegenteil mehr Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich bringen würde.
Bei einigen Arbeitnehmern würde dann zwar der Mindestlohn zu einer Einkommenserhöhung führen, die diese jedoch mit dem Arbeitsplatzverlust anderer, gering verdienender Arbeitnehmer teuer erkauft hätten.
Es ist richtig, dass 20 der 27 EU-Staaten bereits Mindestlöhne eingeführt haben.
Jedoch muss sowohl der Grund für die Einführung als auch das starke Gefälle innerhalb der EU beachtet werden. Mindestlöhne sind kein Mittel gegen Armut. Nur 4 Prozent dieser Kleinverdiener leben in einem Haushalt, der über keine weiteren Erwerbseinkommen verfügt oder über staatliche Zuschüsse. Arm trotz Arbeit kommt eher in der Regel als in der Ausnahme vor. Hören wir deshalb auf, die Debatte um Mindestlöhne rein ideologisch zu führen, Frau Pop, und alles über einen Einheitskamm zu scheren.
Anfang der Woche hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss zu Lohnuntergrenzen geeinigt, indem sich beide Seiten darauf verständigt haben, dass die Zahl der Branchen im Arbeitnehmer-Gesetz auszuweiten ist. Deswegen sagen wir: Auch da, wo eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsende-Gesetzes am Ende nicht zustande kommt, sind wir selbstverständlich als CDU dafür, dass keine sittenwidrigen Löhne gezahlt werden. In der Debatte um den Mindestlohn muss es Ziel sein, Augenmaß zu halten, denn Mindestlohn ist nicht die Lösung aller Probleme. Es sind die Belange der Arbeitnehmer und die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen – also uns allen – schweren Schaden zufügt.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat im März 2007 seinen 50. Geburtstag gefeiert. Obwohl die
Strafen drastisch erhöht wurden – mit Geldbußen bis zu 500 000 € und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – boomt die Schattenwirtschaft in Deutschland. Nach Angaben der IHK vom März 2006 – aktuelle Senatszahlen liegen uns leider nicht vor – hat die Schattenwirtschaft in Berlin im Jahr 2005 ca. 17,9 Milliarden € erwirtschaftet, was zu erheblichen Steuerausfällen und zu erheblichen Einnahmeausfällen der Sozialversicherungssysteme geführt hat.
Schwarzarbeit lässt sich nicht nur auf eine Ursache zurückführen. Aus diesem Grund kann man zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft nicht nur eine einzige Maßnahme oder einzelne Maßnahmen durchführen, sondern man muss ein ganzes Bündel von Maßnahmen einsetzen, um die Schwarzarbeit erfolgreich zu bekämpfen und vor allem nachhaltig einzudämmen. Die CDU-Fraktion hat bereits in verschiedenen Anträgen Maßnahmebündelungen vorgeschlagen. Wir haben z. B. für die Bekämpfung der Schwarzarbeit am Bau die Einführung einer Chip-Karte vorgeschlagen und beantragt. Leider ist es hierbei bis jetzt zu nichts Weiterem gekommen. Obwohl in Berlin ein zarter wirtschaftlicher Aufschwung spürbar ist, wird sich dadurch das Problem der Schwarzarbeit nicht von allein erledigen.
Der Senat ist gefordert, dieses Problem endlich anzugehen und wirkungsvoll zu bekämpfen. Neben den Milliarden Euro Steuerverlusten und den Einnahmeausfällen gibt es auch in Berlin eine Reihe von Menschen, die Arbeitslosengeld mit Schwarzarbeit aufbessern. Die Anzahl der Bezieher von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeldempfänger, die ihre Leistungen dadurch aufbessern, ist unbekannt. Die Höhe der Schäden, die in der Stadt entstehen, ist ungewiss. Dieser Leistungsmissbrauch muss jedoch eingedämmt werden.
Am Beispiel der Regionaldirektionen Sachsen-Anhalt/Thüringen oder auch der Region Rügen könnte es sich lohnen, entsprechende Nachfragen und Datenabgleiche durchzuführen. So könnte beispielsweise der Senat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg anregen, einen Modellversuch an einer oder zwei Arbeitsagenturen durchzuführen. Das kostet den Senat kein Geld, sondern nur etwas Einsatz.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft große Teile der Wirtschaft und des Handwerks bedrohen. Das liegt an den exorbitant hohen Arbeitskosten in Deutschland, insbesondere den hohen Lohnnebenkosten. Kurzfristig sind diese Maßnahmen nur wirksam durch ein Bündel von verschiedenen Dingen zu bekämpfen, beispielsweise auch durch den Antrag der FDP, Arbeitslose zu schulen. Allerdings stellt sich die Frage, was diese danach tun. Es muss ein Bündel von Maßnahmen greifen. Die Einstellung der Bevölkerung, die die Arbeitgeber dieser Schwarzarbeiter sind, muss sich verändern. Es muss in das Bewusstsein dringen, dass sie Schwarzarbeit fördern und dass Schwarzarbeit kein
Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand ist. So sehe ich das jedenfalls.
Leistungsmissbrauch und illegale Arbeit, Schwarzarbeit also, ist kein Kavaliersdelikt, sondern unsozial, vergrößert die Arbeitslosigkeit und schmälert die Leistungskraft von Staat und Wirtschaft.
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der diversen misslungenen Sprengversuche des Kohleheizkraftwerkes Rudow am Minzeweg die Auswirkungen der neuen Bauordnung, nach der ein Abriss selbst eines solchen Bauwerkes nicht mehr genehmigungspflichtig ist, für die Sicherheitsinteressen der umliegenden Bevölkerung?
2. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen, um die geschädigten Anwohner und Anlieger schnell und unbürokratisch bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu unterstützen?
Frau Senatorin! Betrachten Sie die Sprengung eines solchen Heizkraftwerks, das in einem solch dichtbesiedelten Wohngebiet steht, als kleine oder als große Sprengung?