Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Czaja! In der Tat sind die Berlinerinnen und Berliner am Strandbad Wannsee in diesem Jahr baden gegangen. Bei hervorragenden Bedingungen sind sehr viele Leute dorthin gegangen, wenn auch nicht im Mai, weil dieser kühl war. Ansonsten hat das hervorragend funktioniert. Insofern ist die Frage mit dem Badengehen einfach zu beantworten. Wir baden gern am Strandbad Wannsee, und es funktioniert auch.
Ihre Frage bezieht sich auf etwas Anderes. Ihre Frage bezieht sich darauf, ob wir dieses Strandbad privatisieren, wobei es gar nicht so sehr um das Strandbad selbst geht, sondern um eine Vielzahl von Baulichkeiten, die auch denkmalgeschützt herumstehen und nur teilweise genutzt werden. Wir haben diese Frage lange auch im Aufsichtsrat der Bäderbetriebe diskutiert. Wir haben dann eine Auseinandersetzung mit der Gruppierung gehabt, die das Strandbad denkmalgerecht herrichten sollte. Diese Auseinandersetzung hat länger gedauert, bis wir die entsprechenden Unterlagen von der Stiftung, die das getan hat, bekommen haben.
Wir haben ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, das zu keinem vernünftigen Ergebnis geführt hat. Wir haben ein Interessenbekundungsverfahren gemacht, dass ein privater Betreiber sowohl das Strandbad – den Badebetrieb – wie auch die Baulichkeiten einer vernünftigen Nutzung zuführt. Ganz überwiegend haben mögliche Interessenten darauf verwiesen, dass das wirtschaftlich nicht möglich sei, sondern man zusätzliche Baulichkeiten wie ein Hotel oder Ähnliches dort hinsetzen müsste.
Wir haben jetzt im Aufsichtsrat zu entscheiden, ob wir das Strandbad noch einmal ausschreiben, obwohl das Interessenbekundungsverfahren nicht so sensationelle Ergebnisse gebracht hat. Die Bäderbetriebe haben eine Ausschreibung vorbereitet. Wir werden in der Aufsichtsratssitzung der Bäderbetriebe im Oktober entscheiden, was zu tun ist und wie wir das handhaben wollen.
Die bisherigen Prüfungen – das sage ich hier jetzt einmal ganz vorsichtig – lassen bei mir eine gewissen Skepsis aufkommen, inwieweit die dort vorhandenen Baulichkeiten auch bei einer Ausschreibung einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. Das hängt mit vielerlei Fragen zusammen, unter anderem damit, dass wir dort eine ganze Reihe von Hallen haben, die ihren Wert vielleicht in den 20er-Jahren gehabt haben, die nicht bei der denkmalgeschützten Wiederherstellung nicht wärmegedämmt wurden, die auch nicht wärmegedämmt werden konnten, weil es keine Nutzung für diese Hallen gab und bei denen sich jeder Investor überlegen muss, dass er im Grunde Einrichtungen hat, die er nur während der Sommersaison nutzen kann.
Eine ähnliche persönliche Einschätzung habe ich zum Lido. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die großen Menschenmassen abends durch den Wald fahren, um im Lido gemütlich essen und trinken zu gehen. Die Nutzungswünsche der Badebesucher haben sich inzwischen geändert. Sie brauchen nicht mehr das teure Restaurant, sondern gehen eher an die Currywurstbude und kaufen sich eine Cola und eine Currywurst, statt sich im Restaurant niederzusetzen. Das sind jetzt meine persönlichen skeptischen Einschätzungen, weshalb ich persönlich das für kritisch halte. Trotzdem werden wir noch einmal einen Versuch unternehmen, wobei der Versuch für uns nur dann sinnvoll ist, wenn derjenige, der das privat betreiben will, es für das Land Berlin mindestens zu den gleichen wirtschaftlichen Voraussetzungen betreiben kann, wie wir das wollen.
Zu Ihrer zweiten Frage, weswegen wir einem bestimmten Interessenten das Strandbad nicht gegeben habe, verweise ich auf das Vergaberecht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich frage nach, ob es insbesondere bei den abgeschlossenen lukrativen Betriebsverträgen, die eine Langfristigkeit mit sich bringen, durchaus im Sinne der Philosophie der Bäderbetriebe wäre und auch in der gelebten Philosophie Ihres Hauses, das eine mit dem anderen zu verbinden, nämlich den Badebetrieb und die für die Pächter lukrative Gastronomie und weitere Angebote.
Dunkel ist es gar nicht. Herr Czaja, Sie wissen, dass für dieses Strandbad für einen Teil der Einrichtung schon Pachtverträge mit einzelnen Pächtern bestehen. Das ist teilweise vor langer Zeit schon passiert. Da gibt es einzelne Nutzer und einzelne Pächter. Die wird man, wenn man ein Gesamtkonzept schmiedet, höchstwahrscheinlich von einem möglichen Betreiber entweder übernehmen müssen, oder dort, wo es nicht passt, sie herauskaufen müssen. Das gehört aber zu den Fragestellungen, die wir in einer Ausschreibung an einen Investor stellen würden, unter welchen Voraussetzungen und – es ist hier derselbe, wenn ich das richtig sehr – wie das möglich ist. Nur warne ich vor übertriebenen Hoffnungen, dass wir da ein blühendes Paradies am Wannsee schaffen werden. Wir haben dort ein blühendes Strandbad. Das Paradies drumherum wird mit diesen Bauten schwer herzustellen sein. Wir werden es versuchen, aber bitte schelten Sie mich nicht, wenn sich das Paradies nachher auf das Baden beschränkt.
Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Kollegin Kubala, die dazu das Wort hat. – Bitte schön, Frau Kubala!
Danke, Herr Präsident! – Vorweg noch eine Klarstellung: Das Wort „Privatisierung“ ist hier falsch gewählt, Herr Senator, da werden Sie mir recht geben. Es ist ja vertraglich vereinbart, dass es hier immer nur um eine Verpachtung gehen kann, weil vier Millionen Euro Landesmittel hineingeflossen sind.
Ja, Herr Präsident. Ich wollte das nur klarstellen. – Vor diesem Hintergrund frage ich, da die Privatisierung explizit vertraglich ausgeschlossen ist, ob man hier nicht eine kleine Lösung finden kann.
und anderen gekommen. Herr Senator! Haben Sie sich schon einmal bemüht, jenseits von Interessenbekundungsverfahren und größeren Ausschreibungen
mit den dort Ansässigen eine kleine Lösung zu suchen, um hier auch für das Wannseebad eine nachhaltige Lösung zu finden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Abgeordnete! Erst einmal zur Privatisierung: Sie haben völlig recht, es geht nicht um die Privatisierung, es geht um eine mögliche Verpachtung des Strandbades Wannsee. Aber so, wie Sie mich kennen, hätte es mir fern gelegen, einen Abgeordneten bei seiner Frage zu korrigieren. Das ist die erste Feststellung.
Die Zweite ist: Seitdem ich für den Bereich Sport zuständig bin, kümmere ich mich auch um dieses Strandbad Wannsee, war auch mehrere Male draußen und mache mir Gedanken, was man damit tun kann – außer baden, was der Name eigentlich sagt. Wir haben dort unendliche Problemlagen, wenn man das Ding erweitern will. Da gibt es Naturschutzgebiete, da gibt es Wasserschutzgebiete, ich hätte gleich mit mehreren Kolleginnen zu kämpfen, wenn ich da irgendetwas erweitern wollte. Und kein Mensch will dort unten große Bauwerke haben, sondern im Grunde geht es um Erhaltung einer Anlage. In dieser Anlage sind verschiedene Pächter, die sich dort einigermaßen wohlfühlen.
Die übrigen Baulichkeiten können wir bisher einer richtig sinnvollen Nutzung nicht zuführen. Ich habe schon einmal darüber nachgedacht, ob man dort Segelclubs ansiedelt oder etwas Ähnliches.
Ich weiß gar nicht, ob das so schlecht wäre, aber man hat dort unendliche Schwierigkeiten. – Sie können sicher sein, dass wir uns bemühen, eine Lösung zu finden. Wir haben auch mit Behindertenwerkstätten gesprochen, die bereit wären, das im Sommer zu machen. Wir sind da dran.
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Auswirkungen der Verunreinigung des Tegeler Flughafensees durch das Einsickern von mehreren Tausend Litern Diesel vor?
2. Ist dem Senat bekannt, ob diese Verunreinigung durch eine der 42 dem Senat bekannten oder durch eine dem Senat nicht bekannte – d. h. illegale – Einleitung entstanden ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hertel! Zunächst einmal kann ich Entwarnung geben: Eine Verunreinigung des Flughafensees ist nicht zu befürchten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls hat die Wasserbehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet. Der Tegeler Flughafensee wird durch drei hintereinander verlegte Ölsperren, die im Vorbecken liegen, geschützt. Das über die Regenwasserkanalisation in den Schwarzen Grabenkanal gelangte Mineralöl wurde bis heute größtenteils entfernt. Man hat unverzüglich damit begonnen. Die Reinigungsarbeiten gehen jetzt noch weiter, sind aber fast abgeschlossen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Gewässerverunreinigung des Schwarzen Grabenkanals trat über eine dem Senat bekannte Einleitung, also den Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe in der Seidelstraße auf. Verursacht wurde sie vermutlich durch Heizöleintrag im dortigen Einzugsgebiet. Es gibt auch schon einen konkreten Hinweis auf einen Verursacher. Da die polizeilichen Ermittlungen aber noch andauern, möchte ich diesen nicht vorgreifen. – Vielen Dank!
Ja, Frau Senatorin, dann frage ich nach: Welche Auswirkungen dieses Vorkommnis möglicherweise auf das Gutachten haben, das Sie bereits im Februar 2008 für den Dezember 2009 vorgesehen und mir auf meine Kleine Anfrage vom Januar 2010 dann für Ende dieses Jahres zugesagt haben?
Sehr geehrte Frau Hertel! Jetzt haben Sie mich in die Situation gebracht, dass ich nicht weiß, welches Gutachten Sie meinen. Aber die Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers und des Oberflächengewässers kann man nicht vorhersehen in solch einem Fall, weil es sich offensichtlich um einen Schadenfall nach einem Defekt in einer Heizungsanlage gehandelt hat. Insofern muss es jetzt überprüft werden, inwiefern das Auswirkungen hat.
Ich versuche jetzt, eine Frage zu formulieren und damit eine eventuelle Wissenslücke zu schließen bzw. eine Erinnerungslücke. Es handelte sich darum, dass der Senat die Berliner Wasserbetriebe für eine Untersuchung beauftragt hat, „die im Dezember 2009 abgeschlossen sein wird“. Das antworteten Sie auf eine Kleine Anfrage. Ich fragte dann im Januar 2010 erneut nach. Mir wurde mitgeteilt, dass die Ergebnisse dem Senat aufgrund der Komplexität und der Größe des Einzugsgebiets noch nicht vorlägen und Ende 2010 zu erwarten seien. Nun habe ich natürlich aufgrund dieses Vorkommnisses Sorge, dass auch dieser Termin erneut verstreicht, ohne dass dieses Gutachten oder die Untersuchung vorliegt.
[Özcan Mutlu (Grüne): Sie darf stundenlang erklären, aber wenn wir kurz etwas richtigstellen, werden wir abgewürgt! So parteiisch! – Weitere Zurufe von den Grünen]
Zunächst einmal vielen Dank für die Präzisierung! Ich nehme Ihre Frage einfach zum Anlass, um nachzufragen, ob es aufgrund dieses Vorfalls die Notwendigkeit gibt, in dem Gutachten neue Erwägungen anzustellen. Sie erhalten dann von mir in geeigneter Weise eine Information.