Protocol of the Session on February 22, 2007

Soweit ich mich erinnere – ich weiß nicht mehr genau, ob es in der Pressemitteilung genannt war –, ist es nach Vorliegen der Eckpunkte und Essentials sicher notwendig zu überlegen, ob eine Änderung des Schulgesetzes benötigt wird. Diese müsste im Jahr 2007 eingeleitet werden, damit wir rechtzeitig im Schuljahr 2007/2008 starten können. Dies obliegt aber einer Prüfung anhand des Sachverhalts.

Danke schön, Herr Prof. Zöllner!

Es geht weiter mit einer Anfrage des Kollegen Melzer von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Bald wieder alles o. k. bei O&K – möglicher neuer Investor am ehemaligen CNH-Produktionsstandort in Spandau?

Bitte schön, Herr Melzer, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der zuständige Wirtschaftssenator den aktuellen Sachstand bezüglich einer Nachnutzung des ehemaligen CNH (O&K)-Produktionsstandortes in der Staakener Straße in Spandau hinsichtlich der Realisierungswahrscheinlichkeit einer möglichen Wiedereinstellung der 333 entlassenen Arbeitnehmer sowie der Rückforderung der 70 Millionen € Fördermittel?

2. In welcher Höhe sind bis heute Zuwendungen aus Haushaltsmitteln gegenüber CNH/dem Fiat-Konzern zurückgefordert worden, in welcher Höhe ist eine Rückforderung durch Fristablauf nicht mehr möglich, und wie wird sich dieser Stand unter heutigen Voraussetzungen bis Anfang Juli 2007 – Ende der Rückforderungsfrist – entwickeln?

Danke schön, Herr Melzer! – Für den Senat antwortet der Wirtschaftssenator. – Bitte schön, Herr Wolf!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Melzer! Sie wissen, dass wir mit CNH – bzw. die IG Metall im Zusammenhang mit den Verhandlungen über einen Sozialplan – vereinbart haben, dass gemeinsam mit KPMG nach einem Nachnutzer und Nachinvestor gesucht wird, und zwar mit der Zielsetzung, möglichst vielen der Beschäftigten von Orenstein & Koppel bezie

hungsweise CNH, die entlassen worden sind, wieder eine Beschäftigung zu geben. CNH selbst belässt am Standort Berlin die Bereiche Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung. Darüber hinaus sind aber – Sie haben die Zahl genannt – über 300 Arbeitsplätze verloren gegangen. Wir haben vonseiten der Verwaltung immer wieder hinsichtlich der 70 Millionen €, die sich im Wesentlichen aus GA-Mitteln und aus dem Gegenwert des Erbbaurechtsvertrages zusammensetzen, gesagt, dass Rückforderungen anstehen, wenn CNH seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich glaube, dass dies mit dazu beigetragen hat, dass CNH sich auf solch ein Verfahren eingelassen hat.

Der aktuelle Stand des Verfahrens sieht so aus, dass KPMG insgesamt 101 Unternehmen kontaktiert und an 60 Informationsmaterial versandt hat. Gegenwärtig wird mit drei potenziellen Investoren verhandelt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es hat unlängst eine Pressemeldung gegeben, die so zu verstehen gewesen ist, es sei alles im grünen Bereich. Das ist noch nicht der Fall. Die Verhandlungen sind noch nicht in einem Stadium, dass man sagen könnte, alles wird gut werden; einen Investor zu finden ist aber nicht aussichtslos. Wenn es Ergebnisse gibt, werden wir selbstverständlich unverzüglich darüber berichten.

Was die Rückforderung angeht, ist dem Unternehmen deutlich gemacht worden, dass diese beziehungsweise die Vertragserfüllungsforderung aus dem Erbbaurechtsvertrag steht. Sie haben selbst gesagt, dass die Rückforderungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Wir werden keine Frist versäumen. In der Phase der noch laufenden Verhandlungen können wir im Moment die endgültige Höhe der Rückforderung noch nicht beziffern, weil sie von der Art der Nachnutzung abhängt. Wenn es beispielsweise eine Nachnutzung für das Areal gibt, läuft der Erbbaurechtsvertrag weiter, und an dieser Stelle entsteht keine Forderung des Landes, sondern es gibt die normale Vertragserfüllung durch einen Nachnutzer. Wenn dem nicht der Fall ist, wird CNH dafür einstehen müssen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Melzer – bitte!

Herr Senator! Vielen Dank für die Informationen! Können Sie bestätigen, dass die Verhandlungen über potenzielle Investoren und Nachnutzungen bis Juni diesen Jahres abgeschlossen sein werden, sodass der Senat in die Lage versetzt wird, bis zum Ende der Rückforderungsfrist alle ausstehenden Fördermittel von CNH oder dem FiatKonzern zurückzufordern, damit zum einen Ihre Wahlkampfankündigung der Rückforderung „bis auf den letzten Cent“ erfüllt wird und zum anderen die entlassenen Arbeitnehmer nicht noch zusätzlich bestraft werden?

Danke schön, Herr Melzer! – Herr Senator Wolf – bitte!

Ich kann Ihnen zusichern, dass wir keine Rückforderungsfristen versäumen werden. Ich kann Ihnen nicht zusichern, dass die Verhandlungen bis dahin abschlossen sein werden, weil es nicht allein in unserer Macht liegt. Ich möchte aber allen Beteiligten anraten, die Verhandlungen zügig und nach Möglichkeit mit einem positiven Ergebnis zu führen, weil die Rückforderung im Juni endgültig ansteht. Wir werden alles zurückfordern, was wir können, es sei denn, es werden Arbeitsplätze geschaffen.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Buchholz. – Bitte schön, Herr Buchholz!

Vielen Dank! – Herr Senator, Sie haben gerade über Fördermittel, die möglichen Rückforderungen und auch darüber gesprochen, dass das für den Senat ein großes Druckmittel ist. Ich begrüße das sehr. Sehen Sie Möglichkeiten, eventuell einen Teil der bereits geleisteten Fördermittel auf einen möglichen neuen Investor zu übertragen? Sie haben das Grundstück angesprochen. Wie sieht es mit den anderen Fördermitteln aus? Können diese weiter verwendet werden?

Herr Senator Wolf, bitte!

Herr Buchholz! Die anderen Fördermittel sind im Wesentlichen GA-Mittel oder Kosten, die durch die Räumung des Grundstückes entstanden sind. Das Grundstück ist geräumt. Bei einer Nachnutzung, wird der Nachnutzer in den Vorteil eines geräumten Grundstückes kommen. Das Gleiche gilt bezüglich der Frage der GA-Förderung für Investitionen. Soweit der Nachnutzer Güter, die durch Investitionen gefördert wurden, nachnutzt, erhält er auch den Fördervorteil. Wenn das nicht der Fall sein sollte, gibt es diese Möglichkeit nicht.

Lassen Sie uns an dieser Stelle im öffentlichen Raum nicht allzu sehr ins Detail gehen, weil das Verhandlungsgegenstand ist und mancher Investor geglaubt hat, er erhielte von den 70 Millionen € noch ein zusätzliches Geldgeschenk. Darum kann es nicht gehen. Es kann nur darum gehen, in die Verpflichtung von CNH einzutreten.

Danke schön, Herr Senator!

Nun geht es weiter mit der Frage von Frau Dr. Barth von der Linksfraktion zu dem Thema

Bundesratsinitiative zum Verbot virtueller Gewaltspiele

Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Gesetzesantrag des Freistaates Bayern „zur Verbesserung des Jugendschutzes“, den dieser im Bundesrat u. a. mit dem Ziel eingebracht hat, virtuelle Spielprogramme zu verbieten, die Gewalt gegen Menschen bzw. die menschliche Würde herabsetzende Darstellungen beinhalten?

2. Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen dem Konsum sogenannter „Killerspiele“ und zunehmend beklagter Kinder- und Jugendgewalt, und welche Schwerpunkte setzt er in seinem Konzept in Fragen Jugendmedienschutz und Medienerziehung?

Danke schön, Frau Kollegin! – Der Bildungssenator, Herr Prof. Zöllner, hat das Wort zur Beantwortung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete Frau Dr. Barth! Der Gesetzgebungsantrag Bayerns ist mit der Stimme Berlins in die Fachausschüsse des Bundesrats überwiesen worden. Das zeigt – das ist auch Meinung des Senats –, dass dieser Antrag einer intensiven fachlichen Beratung bedarf. Da sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Evaluation des Jugendschutzgesetzes verständigt haben und die Ergebnisse zum Thema Computerspiele im Herbst dieses Jahres erwartet werden, irritiert die Eile Bayerns ebenso wie der Vorstoß der Bundesministerin mit dem Kollegen aus NordrheinWestfalen.

Für beide Initiativen gibt es begrüßenswerte Vorschläge, beispielsweise die Indizierung von Computerspielen zu verschärfen. Bayern wählt dafür eine Negativdefinition. Ich zitiere:

Eine Verrohung liegt bei Spielprogrammen auch dann vor, wenn die Begehung von Verbrechen keine nachhaltige Wirkung auf den Erfolg des Spieles hat.

Die Bundesministerin will Spiele verbieten, bei denen die Gewalt positiv sanktioniert wird, beispielsweise durch das Erreichen eines höheren Levels.

Sie sehen also schon – ich wähle ganz bewusst diese Beispiele –, dass es noch viel zu klären gibt. Deshalb plädiere ich auch dafür, die Evaluation abzuwarten, um auf der Basis dann halbwegs gesicherter Erkenntnisse – was wirkt wie in diesem Zusammenhang – bessere Entscheidungen treffen zu können.

Ich komme nun zur Ihrer Frage 2: Die Studien zur Wirkungsforschung über Zusammenhänge zwischen dem Spielen von sogenannten Killerspielen und dem Ausüben von Gewalt stellen keine eindeutige Kausalität fest. Ich verweise in diesem Fall auf das bekannte Beispiel, dass es eine statistisch eindeutige Korrelation zwischen dem Zurückgehen der Störche in Schweden und den Geburten gibt, die uns aber nicht zwingend dazu veranlassen sollte, mehr Störche in Schweden anzusiedeln, um die Geburtenproblematik zu bekämpfen.

Allerdings konstatieren Sie eine Wechselwirkung mehrerer Faktoren. Gewalthaltige Computerspiele können bei der Entstehung und Verfestigung von aggressivem Verhalten als Risikofaktoren mitwirken. In der Auseinandersetzung über einen effektiven Jugendmedienschutz setzt sich erfreulicherweise zunehmend die Erkenntnis durch, dass neben gesetzlichen Maßnahmen vor allem die Durchsetzung bestehender gesetzlicher Abgabeverbote, die Aufklärung über die Medieninhalte sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten, die wir in diesem Zusammenhang nie aus dem Auge verlieren dürfen, erforderlich sind.

Über die Schwerpunkte des Senats in Fragen des Jugendmedienschutzes und die verbesserten Bedingungen des Erwerbs von Medienkompetenz und Medienerziehung wurde Ihnen und diesem Haus mit der Drucksache 15/4748 berichtet. Die Befähigung junger Menschen, mit Medien kompetent und verantwortungsvoll umzugehen, ist die wichtigste und entscheidendste Voraussetzung für einen effektiven Jugendmedienschutz.

In diesem Zusammenhang möchte ich persönlich anmerken, dass ich neben der Bedeutung der Diskussion von Zusammenhängen zwischen Gewalt und Killerspielen eine in der Öffentlichkeit leider nicht mit dem gleichen Engagement geführte Diskussion über einen denkbaren Zusammenhang zwischen Lernerfolg und Nutzen von Spielen mindestens für genauso wichtig halte.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Dr. Barth. Dann hat sie das Wort. – Bitte!

Danke schön, Herr Senator! Ich habe aus der Presse entnommen, dass sich die Kultusministerkonferenz auch mit diesem Thema befasst hat. Ich frage Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident der Kultusministerkonferenz, ob es bereits eine Stellungnahme von der Kultusministerkonferenz zu diesem Thema gibt. Können wir eine solche in der nächsten Zeit erwarten?

Herr Senator, bitte schön!

Frau Dr. Barth! Ich muss Sie leider in einem kleinen Punkt korrigieren. In der Presse war zu lesen – wenn die Presse korrekt berichtet hat –, dass ich in meiner Eigenschaft als KMK-Präsident in der nächsten Plenarsitzung anregen werde, dass sich die Kultusministerkonferenz damit befasst. Ich hoffe, die Kollegen überzeugen zu können, dass wir einen entsprechenden Forschungsauftrag vergeben, damit der Zusammenhang zwischen Lernerfolg und Computerspielen untersucht wird, um diesem bildungspolitisch aus meiner Sicht wichtigen Bereich die nötige Aufmerksamkeit und eine fundierte Diskussion zu ermöglichen.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Herrmann von der Fraktion der Grünen. – Bitte schön, Frau Herrmann!

Vielen Dank! – Glauben Sie, dass ein striktes Verbot – zumal es unter der bisherigen Gesetzeslage möglich ist, besonders harte Spiele zu verbieten – junge Menschen in Zeiten des Internets wirklich davon abhalten kann, sogenannte Killerspiele zu spielen, oder geht es der Politik nicht vielmehr darum, das Problem zu verdecken, und haben Sie selbst schon einmal gespielt?

Herr Senator, bitte schön!

Ich glaube mit absoluter Sicherheit nicht, dass ein Verbot junge Menschen davon abhalten wird, insbesondere in Zeiten des Internets. Ich glaube auch mit absoluter Sicherheit, dass das Verbot zu töten Menschen nicht davon abhält zu töten. Trotzdem trete ich energisch für ein Verbot ein. Wenn es gelingt – weil tatsächlich solche Zusammenhänge vorhanden sind –, dass die Gesellschaft

ernsthaft darüber nachdenkt, wäre es gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung, wenn es möglicherweise 95 % der Jugendlichen nicht mehr tun, weil sich die gaußsche Verteilungskurve von Verhalten in einem kritischen Bereich nicht in die falsche Richtung verschieben würde.

[Volker Ratzmann (Grüne): Haben Sie selbst gespielt?]

Ich spiele immer noch, weil ich Spielen schön finde.

[Volker Ratzmann (Grüne): Aber keine Killerspiele!]