Danke! – Herr Senator! Trifft es also zu, dass der Finanzsenator also richtig lag und Sie völlig frei in der Entscheidung sind, ob Sie Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Verträgen einstellen oder mit unbefristeten Verträgen, egal zu welchem Zeitpunkt, auch während des Schuljahres?
Es gibt selbstverständlich im Schulbereich Stellen, die auch meiner Ansicht nach nur befristet besetzt werden können, wenn es sich um den befristeten Ersatz einer – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehenden Lehrkraft handelt. Ich sehe keinerlei Widersprüche zwischen dem, was Herr Senator Nußbaum gesagt hat und dem, wie der Sachverhalt ist und sich mir darstellt.
Ich habe eine Frage an die Gesundheitssenatorin. – Frau Lompscher! Ich würde Ihnen gern eine Frage zu den Einschulungsuntersuchungen in diesem Jahr stellen. In wie vielen Bezirken werden in diesem Jahr nicht alle Kinder rechtzeitig – sodass die Schulen auch notwendigen Förderbedarf planen können – untersucht?
Sehr geehrte Frau Kosche! Sie werden es mir nachsehen, dass ich das auf eine spontane Frage nicht genau beantworten kann. Es ist mir bekannt, dass es Bezirke gibt, in denen die Einschulungsuntersuchungen nicht rechtzeitig bezogen auf den Förderbedarf – das wäre zu Ende April gewesen – abgeschlossen werden können. Es ist mir auch bekannt, dass es Bezirke gibt, die bei gleicher personeller Problemlage durchaus die Einschulungsuntersuchungen rechtzeitig abgeschlossen haben. Dies alles wird zum Anlass genommen, um gemeinsam mit den Bezirken zu erörtern, welche organisatorischen Maßnahmen in der Verantwortung der Bezirke ergriffen werden können, um für 2011 ein solches Problem nicht entstehen zu lassen.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich frage dann auch für dieses Schuljahr nach. Ein Bezirk, das ist an Kindern immerhin die Menge einer Großstadt. Wenn es dann, wie mir bekannt ist, mindestens drei Bezirke sind, dann ist das mittlerweile ein erheblicher Teil. Ich hätte gern gewusst, ob Sie Vorstellungen darüber haben, wie Sie kurzfristig, also für dieses Jahr, aber auch langfristig die gesetzlichen Rechte dieser Kinder sicherstellen wollen, dass vor ihrer Einschulung eine medizinische Untersuchung gewährleistet ist, dass sie den ihnen zustehenden Förderbedarf von Anfang an erhalten.
Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass es Bezirke gibt, die bei der gleichen Problemsituation in der Lage sind, das vernünftig zu organisieren, und andere, die offensichtlich nicht in der Lage dazu sind. Das Gesundheitsdienstgesetz regelt klar die Verantwortlichkeiten. Schwerpunkte zu setzen beim Personaleinsatz, damit die Schuleingangsuntersuchungen rechtzeitig abgeschlossen
werden, Kooperationsmodelle zu suchen, wie es zum Beispiel der Bezirk Lichtenberg gemacht hat – das sind Dinge, die dazu führen, die Schuleingangsuntersuchung künftig wieder rechtzeitig abzuschließen. Dass es in diesem Jahr zu Problemen gekommen ist, finde ich außerordentlich bedauerlich, weise aber – nicht um mich aus der Verantwortung zu stehlen, sondern einfach in Klarstellung der Verfassungslage – darauf hin, dass die Bezirke das in eigener Verantwortung organisieren. Dazu sind einige offensichtlich in der Lage und andere nicht.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau von der Aue. – Frau Senatorin! Dieser Tage ging der Fall eines Häftlings in Tegel durch die Presse, der schwer spastisch gelähmt ist und deswegen im Rollstuhl sitzt. Er beklagt sich über die Bedingungen dort. Was können Sie zu diesem Fall sagen? Hat sich da inzwischen etwas geändert? Wie sind die Zustände?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! Ich habe den Artikel von Frau Plarre ebenfalls gelesen und mich deswegen auch sofort sachkundig gemacht. Es handelt sich bei dem Inhaftierten in der Tat um einen – inzwischen – Rollstuhlfahrer, der sich im September 2008, wenn ich richtig unterrichtet bin, in Hakenfelde selbst gestellt hat. Er ist am nächsten Tag umgehend in das Justizvollzugskrankenhaus verbracht worden, um dort behandelt zu werden, ist dort auch behindertengerecht untergebracht gewesen.
Er kam dann im November des letzten Jahres, wenn ich mich richtig erinnere, in die Justizvollzugsanstalt Tegel. Er ist dort von Beginn an in einem behindertengerechten Haftraum untergebracht und bekommt auch medizinische und physiotherapeutische Versorgung. Er hat alle vollzuglichen Maßnahmen mit Beschwerden angegangen und hat sie der gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Zuletzt hat es Ende März eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts gegeben. Dort ist nach einer Begutachtung durch einen fachlichen Mediziner entschieden worden, dass die pflegerischen Leistungen für den Inhaftierten auch im Vollzug gewährleistet sind, sodass kein Grund dafür gesehen wurde, den Betroffenen, wie er es gewünscht hat, in eine andere Einrichtung zu verlegen.
Frau Senatorin! Der Mann beklagt sich, dass er der Hygiene nicht nachkommen kann. Es geht unter anderem um einen Wannenlift. Ich weiß, dass es schwierig ist, so etwas in Tegel unterzubringen, deswegen frage ich: Ist die behindertengerechte Ausstattung von wenigstens zwei Hafträumen oder einem für die zukünftige Haftanstalt in Großbeeren vorgesehen?
Frau Dott! Auch bei dem Haftraum in Tegel handelt es sich um einen mit abgetrenntem Sanitärbereich, der ebenfalls mit einer Duschmöglichkeit ausgestattet ist, bei der der Häftling sich – sitzend – auch waschen kann. Er ist auch jederzeit in der Lage, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sodass – das war in dem Artikel eigentlich auch nachlesbar – seine Beschwerden selbst von der zuständigen Behindertenbeauftragten nicht mehr nachvollzogen werden konnten.
In Tegel gibt es nur einen entsprechenden Haftraum. Wir werden aber dafür Sorge tragen, dass es in Heidering drei solcher Hafträume gibt. Es wird auch einen Sanitärbereich geben, der mit einer Wanne mit einer Hebeeinrichtung ausgestattet ist. Wir werden auch den Zugang zu den verschiedenen Unterbringungshäusern so gestalten, dass er behindertengerecht ist. Wir werden überhaupt auch für behindertengerechte Arbeitsplätze Sorge tragen.
Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Thiel von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Thiel!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Stellungnahmen der Messe Berlin GmbH und von Senator Wolf und Senatorin Junge-Reyer und der heute erfolgten Ablehnung des Abrisses der Deutschlandhalle durch das Bezirksamt Charlottenburg frage ich Sie, bis wann wir mit einer endgültigen Entscheidung zur Sanierung des ICC rechnen können.
[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Das haben wir schon vor einem Jahr entschieden! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion]
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich weiß jetzt nicht, was der Abriss der Deutschlandhalle direkt mit der Sanierung des ICC zu tun hat. Wir wollen nach wie vor den Abriss. Wenn das Bezirksamt endgültig entschieden hat und die Zuständigkeit bei der Senatsstadtentwicklungsverwaltung liegt, gehe ich davon aus, dass dort der Vorgang geprüft wird und man zügig zu einer Entscheidung kommt, weil der Abriss dringend notwendig ist. Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf durch den zuständigen CDU-Stadtrat den Abriss der Deutschlandhalle so verzögert.
Ansonsten ist die Sanierung des ICC ein Ziel des Senats. Es ist richtig, wenn man neue Erkenntnisse hat, auch die Beratung zu überprüfen, ob sie noch dem aktuellen Stand entspricht. Der entsprechende Ausschuss war gestern im ICC und hat sich das vor Ort angeschaut. Die Frage, ob es möglich ist, das ICC bei laufendem Betrieb zu sanieren, muss man entscheiden.
Nicht? – Das hatten wir anders entschieden, weil die technische Einschätzung war, dass es bei laufendem Betrieb möglich ist. Wenn jetzt bei näherer Überprüfung festgestellt wird, dass dort Schadstoffe enthalten sind, die eine andere Betrachtungsweise notwendig machen, und die Abläufe es nicht hergeben, dann bin ich der Auffassung, dass man darauf Rücksicht nehmen muss. Ich kann das fachtechnisch nicht beurteilen, aber vom gesunden Menschenverstand her liegt es ziemlich nahe, dass ein laufender Betrieb bei der Durchführung solch einer riesigen Baumaßnahme mit den komplexen technischen Voraussetzungen im ICC sehr schwierig sein dürfte. Da muss eine abschließende Stellungnahme kommen, und da muss Ersatz geschaffen werden. Aber auch dazu sage ich ganz eindeutig: Wir können es uns nicht erlauben, dass wir Kongresse oder andere Veranstaltungen an Berlin vorbeiziehen lassen. Wir bräuchten dann einen adäquaten Ersatz. Wir wissen, dass die Messe selbst Planungen hat und auch in ihrer Finanzplanung mit berücksichtigt hat, an dem Standort Deutschlandhalle einen Hallenbau für ihre Zwecke vorzunehmen. Und wir kennen die Pläne der Messe, dass das für diese Übergangsphase praktisch noch einmal verdoppelt werden soll, mit dem Hinweis, dass sie anschließend nicht nutzlos verbaut worden sind, sondern wiederum für das Messegeschäft notwendig sind, ohne die Sanierung des ICC überflüssig zu machen oder ersetzen zu können.
Das muss sich aber auch rechnen. Das muss sich auch aus Sicht der Messe rechnen, und dazu müssen die Aufsichtsgremien der Messe das überprüfen, nicht nur die Angaben der Geschäftsführung so einfach hinnehmen. Da erwarte ich, dass auch die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Messe diesen eigentlichen Messezweck und den Bedarf und auch die Finanzierbarkeit überprüfen. Dann ist die Sache entscheidungsreif. Ich hoffe, dass die Vorarbeiten sowohl bezüglich der Sanierung während des laufenden Betriebs als auch der weiteren Planungen der Messe von den entsprechenden Senatsdienststellen zügig vorangetrieben werden, damit endgültige Entscheidungen getroffen werden können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Herr Wowereit! Das heißt, Sie werden eine neue Entscheidungsfindung herbeiführen. Den Zeitpunkt lassen Sie offen. Was halten Sie persönlich von unserem Vorschlag, zur Erweiterung Ihrer Handlungsoptionen zu prüfen, ob es nicht auch private Investoren geben könnte, die sich an einer Sanierung oder auch an einer anderen, erweiterten Nutzung des ICC beteiligen könnten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, gerade in der Phase, in der wir uns jetzt befinden, sollte man mit solchen wunderbaren PPP-Projekten sehr vorsichtig sein.
Abgesehen davon kann ich mir auch nicht vorstellen, wer denn da eigentlich der Partner sein soll. Die Probleme, die mit der Sanierung des ICC zusammenhängen, werden ja nicht besser dadurch, dass da ein privater Partner dabei ist. Der will ja für sein Kapital eine Rendite haben. Preiswerter wird die Sache insgesamt nicht. Ich sehe keine Chancen, so zu tun, als ob wir das Problem ICC dadurch lösen, dass wir jetzt den vermeintlichen weißen Ritter erwarten, der in Form eines privaten Investors daherkommt und uns anschließend in der Weise hilft, dass er die Finanzierung übernimmt. Die Zeche würden wir immer zahlen, denn der würde sich das doppelt und dreifach von uns bezahlen lassen. Das ist in der Natur der Sache gelegen. Deshalb ist das keine Lösungsmöglichkeit.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen,
und zwar haben Sie die Gelegenheit wahrgenommen, sich reichlich zu melden. Es stehen aber nur noch zehn Minuten oder etwas weniger zur Verfügung. Es beginnt Herr Schäfer. – Bitte schön, Herr Schäfer! Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Lompscher und betrifft eine juristische Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz. – Frau Senatorin! Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Ergebnis einer heute veröffentlichten Stellungnahme einer renommierten Berliner Umweltrechtskanzlei, in der es heißt:
Dem Landesgesetzgeber steht die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass von klimaschützenden Vorschriften im Gebäudebestand vollständig zu. Das Stufenmodell ist im Bereich des Gebäudebestandes daher durch Landesgesetz umsetzbar.