Schönen Dank für die ausführliche Beantwortung! – Man kann der Homepage der Firma entnehmen, dass sie im öffentlichen Bereich noch weitere Aufträge erhalten hat, die wahrscheinlich nicht von Ihrem Haus vergeben worden sind. Bemerkenswerterweise –
Ja, ich komme zur Frage! – hat der Geschäftsführer selbst sein Unternehmen öffentlich als SPD-nah bezeichnet. Deshalb interessiert mich – das können Sie selbst in der „Welt“ unter dem Datum vom 24. August 1999 nachlesen, Frau Senatorin! – –
Da wird sich bis heute nichts daran geändert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Nach den Ereignissen, die wir bei der HOWOGE kennengelernt haben, frage ich: Finden Sie es nicht bemerkenswert, dass hier auch ohne Vergabe immer wieder, wie bei der Immobilienmesse in Cannes, –
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Graf! Erstens freue ich mich darüber, wenn sich jemand als SPD-nah bezeichnet, wer auch immer das sein mag, mir ist es aber noch lieber, wenn jemand Mitglied meiner Partei wird.
Ob das hier bei der Geschäftsführung der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich muss Ihnen sagen: Ich muss das auch nicht wissen!
Mit der HOWOGE hat eine solche Frage nicht das Geringste zu tun – im Gegenteil! Hier ist nach den Vorschriften, die das Land Berlin, im Übrigen auch nach den Vorschriften, die meine Verwaltung durch Rundschreiben festsetzt, verfahren worden. Immer dann, wenn es einen Anlass gibt, einen Vergabevermerk zu machen, wird er gefertigt. Ich darf Ihnen versichern, dass das auch hier der Fall ist. Keine Angst!
Ja, hat er schon! Entschuldigung! – Bevor Frau Hämmerling an der Reihe ist, möchte ich eine Delegation von Stadtteilmüttern aus Charlottenburg-Nord im Haus begrüßen. Das sind die Damen mit den roten Schals. – Herzlich willkommen!
1. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass das strukturelle Defizit der BVG überwiegend durch Fehlentscheidungen, Misswirtschaft und Spekulation entstanden ist?
2. Wie rechtfertigt der Senat seine Entscheidung, die Fahrgäste mit Fahrpreiserhöhungen zu bestrafen, statt die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Zu Ihrer ersten Frage: Der Senat hält die Auffassung für nicht zutreffend.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat weder beschlossen noch die Absicht, die Fahrgäste zu bestrafen. Dafür gäbe es auch keinen Grund. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass man es fördern muss, wenn Menschen mit der BVG und dem öffentlichen Personennahverkehr fahren.
Es gibt keine Entscheidung des Senats, die Fahrpreise zu erhöhen. Sie wissen, Frau Hämmerling, dass das Verfahren so abläuft, dass der VBB darüber entscheidet, dass sich der VBB damit befasst. Bislang haben die Verkehrsunternehmen keinen Antrag gestellt.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Hämmerling. – Bitte, Frau Hämmerling!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Wolf! Werden Sie denn einem solchen Antrag des Verkehrsverbundes zustimmen, wenn er im nächsten Jahr vorliegt? Die sich damit verbindende Frage ist: Ist Ihnen klar, dass auch die S-Bahn zu 40 Prozent von den Fahrpreiserhöhungen profitiert und dass das wahrscheinlich nicht auf die Akzeptanz der Fahrgäste stoßen wird?
Frau Abgeordnete Hämmerling! Mir ist durchaus klar, wie die Finanzströme zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen bzw. innerhalb des Verkehrsverbundes verlaufen. – Ich sage zweitens noch einmal: Bislang wurde kein Antrag gestellt. Wenn ein Antrag gestellt wird, wird sich die zuständige Verkehrssenatorin damit befassen.
Dann komme ich zur Nummer 9, das ist die Frage von Frau Kollegin Matuschek von der Linksfraktion zum Thema
1. Wann und wo wurde die zu besetzende Stelle des Hauptbereichsleiters Bus bei der BVG nach dem LGG und dem Betriebegesetz ausgeschrieben?
2. Wie viele Stellen, die nach LGG und Betriebegesetz hätten ausgeschrieben werden müssen, wurden von der BVG in den letzten fünf Jahren ausgeschrieben, und mit welcher Begründung wurde ggf. auf eine Ausschreibung verzichtet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Zu Ihrer ersten Frage antworte ich: Die Bereichsleitung Omnibus der BVG wurde am 17. April 2010 in der Internetstellenbörse „Step Stone“ und in der Tageszeitung „Die Welt“ in „Welt am Sonntag“ sowie am 21. April 2010 in der Fachzeitschrift „Nahverkehrsnachrichten“ öffentlich ausgeschrieben.
Zu Ihrer zweiten Frage – das wird jetzt etwas länger, weil Sie ja fünf Jahre abfragen – antworte ich wie folgt: Grundsätzlich wurden alle Stellen intern ausgeschrieben. Aufgrund des durch den Vorstand der BVG verfügten Einstellungsstopps wurden Stellen unter Nachweis des unabweislichen Bedarfs öffentlich ausgeschrieben, wenn es nicht möglich war, diese intern zu besetzen.
Im Jahr 2006 wurden bei der BVG 50 Stellen besetzt, davon 47 Stellen über interne Ausschreibungen und 1 Stelle über externe Ausschreibung. 2 Stellen wurden ohne Ausschreibung besetzt.
Im Jahr 2007 wurden 64 Stellen besetzt, davon 60 über interne Ausschreibungen, 4 Stellen wurden ohne Ausschreibungen besetzt.
In 2008 wurden 69 Stellen besetzt, davon 56 über interne und 6 über externe Ausschreibung; die restlichen 7 Stellen wurden ohne Ausschreibung besetzt. 2009 wurden 100 Stellen besetzt, davon 88 über interne und 9 über externe Ausschreibung; 3 Stellen wurden ohne Ausschreibung besetzt. Der gegenwärtige Stand, 19. Mai 2010: Da wurden bislang 66 Stellen besetzt, davon 47 über interne und 19 über externe Ausschreibung.
Nach dem LGG in Verbindung mit dem Betriebegesetz sind alle Stellen intern auszuschreiben. In Bereichen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 bzw. der entsprechenden Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags oder entsprechender Regelungen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Stellen öffentlich auszuschreiben, es sei denn, es existieren gesetzlich geregelte Ausnahmen. Wegen der Eilbedürftigkeit dieser Mündlichen Anfrage war nicht zu klären, welche Stellenwer
tigkeiten hier vorliegend betroffen waren. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen nicht zwingend auszuschreiben waren. Sie wissen, dass der Senat im Mai 2009 aber durch Beschluss erklärt hat, dass künftig alle diese Stellen auch ausgeschrieben werden. Mit der LGG-Novelle, die heute den Rat der Bürgermeister passiert hat, wird das künftig verpflichtend festgeschrieben.