Protocol of the Session on May 6, 2010

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Nußbaum!

Wir kommen nun zur Frage von Herr Dr. Albers von der Linksfraktion zum

Reformstudiengang Medizin

Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Die Charité knüpft den Beginn des Modellstudiengangs Medizin an die Bedingung der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel durch das Land. Wird durch dieses Junktim der mehrfach verschobene Beginn des neuen Studiengangs erneut verschoben oder gar grundsätzlich infrage gestellt?

2. Wann hat die Charité erstmals auf einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Einführung des reformierten Medizinstudiengangs hingewiesen, und in welcher Höhe wird dieser Bedarf reklamiert?

Vielen Dank! – Aus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung antwortet Frau Staatssekretärin Zinke. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Albers! Der Beginn des Modellstudiengangs ist abhängig von einem förmlichen Antrag auf Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Einrichtung des Studiengangs und Aufhebung des Regelstudiengangs gemäß § 22 Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes in Verbindung mit der ärztlichen Approbationsordnung unter Vorlage der beschlossenen Studien- und Prüfungsordnung und der Erfüllung der

materiellen Anforderungen der Modellklausel nach § 41 Abs. 2 der ärztlichen Approbationsordnung, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen darf.

Die Einhaltung der Frist endet etwa Mitte Mai 2010, weil die Bewerbungsfrist für einen Teil der Studienbewerber am 31. Mai ausläuft, damit diese rechtzeitig über das zugelassene Studienangebot informiert werden können. Mit dem Fakultätsrat ist besprochen, dass alles Erdenkliche versucht wird, genau dieses zu ermöglichen. Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde Ende letzten Jahres bekannt, dass die Charité einen finanziellen Mehrbedarf geltend macht.

Die Charité geht von dauernden Mehrkosten in der Größenordnung von etwa 2 Millionen Euro ab 2010 aus. Diese Höhe ist der Senatsverwaltung seit März 2010 bekannt. Wenn die inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Senatsverwaltung nach einer Lösung suchen, die erforderlichen zusätzlichen Vorlaufkosten von sicherlich weniger als 2 Millionen Euro in 2010 abzudecken. Die Frage der dauernden Mehrkosten ist im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen über den Zuschuss an die Charité für die nächsten Jahre zu klären.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Zinke! – Haben Sie eine Nachfrage? – Dann hat Frau Schillhaneck das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Ich habe eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin. Wie bewertet Ihre Senatsverwaltung die vorgebrachten Befürchtungen aus der Charité selbst, dass die Studien- und Prüfungsordnungen möglicherweise inhaltlich nicht konform zu den Vorschriften der Approbationsordnung seien?

Frau Staatssekretärin, bitte!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schillhaneck! Ich gehe davon aus, dass die Charité, der Fakultätsrat und die entsprechende Fakultät alle erdenkliche Unterstützung aus der Senatsverwaltung bekommen, um hier eine Studien- und Prüfungsordnung vorzulegen, die letztlich mit den Vorschriften aus dem BerlHG und mit der ärztlichen Approbationsordnung in Einklang steht. Die Unterstützungen und die schnellstmöglichen Prüfungen hierfür werden eingeleitet.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin!

Jetzt hat für die nächste Mündliche Anfrage Frau Abgeordnete Senftleben das Wort mit einer Frage zu dem Thema

Für Hochbegabte nur Express statt Förderung?

Bitte sehr!

Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Wie steht der Senat zu Förderkonzepten der betroffenen Schulen, die für Hochbegabte eine verbreiterte und vertiefte Förderung vorsehen, sodass auch Schnellläuferklassen für Hochbegabte zum Abitur nach zwölf Schuljahren führen können?

2. Welche Hochbegabtenförderkonzepte hat der Senat anzubieten?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Senftleben! – Es antwortet wieder Frau Staatssekretärin Zinke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Senftleben! Der Senat steht grundsätzlich positiv zu den Überlegungen, für besonders begabte Schülerinnen und Schüler weiterhin Förderungsmöglichkeiten bereitzuhalten. Allerdings gibt es eine Reihe von Gründen, weshalb der Schulversuch Individualisierung des Bildungsganges, der bereits nach elf Jahren zum Abitur führt, umstrukturiert werden sollte. Im Schulgesetz von 2004 sind folgende Veränderungen eingeführt worden, die sich auf den seit 1993 laufenden Schulversuch auswirken.

Erstens ist das Schuleingangsalter durch Vorziehen der Schulpflicht um ein halbes Jahr gesenkt worden. Es gibt die Möglichkeit für besonders begabte Kinder, die Schulanfangsphase in nur einem Jahr zu durchlaufen, sowie den Wegfall der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium. Damit sind bei einer zusätzlichen Verkürzung durch ein automatisches Überspringen der Jahrgangsstufe 8 im Schulversuch letztlich sehr junge Abiturientinnen und Abiturienten zu erwarten. Sie können 15 bis 16 Jahre alt sein, wenn all diese Beschleunigungsmaßnahmen tatsächlich gewählt wurden.

Seit zwei Jahren gibt es daher zwischen meinem Haus und den beteiligten Schulen Gespräche dazu, wie unter diesen Bedingungen die Förderung in modifizierter Form fortgesetzt werden kann. Gemeinsam mit den Schulen im Schulversuch Individualisierung des Bildungsgangs wurden die Möglichkeiten erörtert, wie dieses schnellere Lernen erhalten werden könnte. Es könnte zum Beispiel Enrichmentangebote geben, also zusätzliche Vertiefungen und Anreicherungen des Stoffes. Die Zeit, die bisher

durch Überspringen der Jahrgangsstufe 8 eingespart wurde, würde für Vertiefungen und breitere Kompetenzentwicklung verwendet werden können. Die Schülerinnen und Schüler könnten in diesen Enrichmentphasen individuell stärker gefördert werden. Es entstünden damit auch Freiräume für persönliche Schwerpunktsetzungen.

Die Vorteile der neuen Schnelllerner gegenüber den bisherigen Schnellläufern liegen also in der deutlichen Öffnung für selbstständiges, entdeckendes, selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Lernen. Das neue Angebot sollte weiterhin in der Jahrgangsstufe 5 beginnen. Wie im derzeitigen Schulversuch fänden die Schülerinnen und Schüler neue Herausforderungen. Sie würden möglicherweise nicht mehr als Streber und Alleskönner tituliert, sondern würden weiterhin im Team vergleichbarer Befähigter lernen und damit ein Selbstwertgefühl ohne Ausgrenzungserfahrungen entwickeln können.

Zu Frage 2: Der Senat bietet entsprechend einem KMKBeschluss aus dem Jahr 2009 für Schülerinnen und Schüler ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten an. Diese beruht auf den Prinzipien der Akzeleration, also der Beschleunigung oder des Enrichments eines vertiefenden und weiterführenden Angebots. Hier halten wir eine ganze Reihe von Angeboten vor. Die Angebote im Bereich der Akzeleration habe ich bereits genannt. Im Bereich des Enrichments, also der Vertiefung und der Erhöhung des Aufgabenniveaus, sind es die Entwicklung von Selbständigkeit, Förderung von Kreativität. Dort haben wir einen Schulversuch „regionale Begabtengruppen am Nachmittag“. In diesem Schuljahr 2009/2010 sind insgesamt 55 Kurse berlinweit eingerichtet worden. Außerdem bestehen die verschiedenen Angebote, Spezialbegabungen zu fördern, nämlich in den Schulen mit mathematischnaturwissenschaftlichen Schwerpunkten, mit fremdsprachlichen Schwerpunkten, schließlich an den Gymnasien mit Musikbetonung oder auch an den Eliteschulen des Sports.

Ferner wird die Teilnahme dieser Schülerinnen und Schüler an bundesweiten und internationalen Wettbewerben empfohlen und gefördert. Die Lehrer und Lehrerinnen stehen hier den Teilnehmenden als Beraterinnen und Berater zur Seite. Schließlich gibt es die Ferienangebote, die sehr gut nachgefragt werden. Hier gibt es eine sehr breite Palette. Hiermit stellt das Land Berlin den hochbegabten Schülerinnen und Schülern sehr viele und sehr reichhaltige Angebote zur Verfügung.

Gibt es noch eine Nachfrage? Das war ja schon sehr ausführlich. – Bitte!

Frau Präsidentin! Ja, es gibt eine Nachfrage. – Frau Staatssekretärin! Sie haben insbesondere, was die Beantwortung meiner ersten Frage angeht, im Grunde nur im Konjunktiv geantwortet – könnte, sollte, würde, müsste.

Ich habe dazu die folgende Frage: Sie haben sich auch dazu bekannt, dass dann weiterhin das Gymnasium mit der Klasse 5 beginnen müsste. Sie kennen die Debatte, die offensichtlich in den Fraktionen gerade dadurch wieder entbrannt ist, die grundständigen Gymnasien und den Beginn mit Klasse 5 infrage zu stellen. Wie steht der Senat zu dieser Frage der grundständigen Gymnasien generell, aber insbesondere auch, was die Hochbegabten angeht?

Frau Staatssekretärin – bitte!

Sehr geehrte Frau Senftleben! Ich kenne eine solche Debatte in diesem Hause noch nicht, sondern letztendlich ist es eine Debatte, die in den letzten Tagen über Presseartikel geführt wird. Ich habe ausgeführt, wie breit und reichhaltig die Palette ist, um hochbegabte Schülerinnen und Schüler zu fördern. Es soll bei diesen Angeboten bleiben. Die Förderung in grundständigen Gymnasien wird nicht eingeschränkt. Ich habe auch ausgeführt, dass wir mit den betreffenden Schulen, nämlich den 13 Schulen, die an dem entsprechenden Modellversuch teilnehmen – dieser Modellversuch läuft ja noch bis 2012/13 –, neue Wege entwickeln.

Der Abgeordnete Zillich hat das Wort zu einer weiteren Nachfrage. – Bitte!

Frau Staatssekretärin! Sie haben angesprochen, dass an diesen Schulen insbesondere auch gefördert werden soll, dass Kinder an internationalen Vergleichen und Wettbewerben teilnehmen. Ich nehme an, das bezieht sich nicht nur auf diese Schulform, sondern auf alle Schulen.

[Mieke Senftleben (FDP): Hier auf die Hochbegabten! Das hat sie gesagt.]

Frau Staatssekretärin – bitte!

Sehr geehrter Herr Zillich! Natürlich bezieht sich das grundsätzlich auf alle Schulen, aber es gibt die besonderen Wettbewerbe wie „Jugend forscht“, und gerade aus diesen Schulen kommen immer wieder sehr viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser internationalen und bundesweiten Wettbewerbe.

[Mieke Senftleben (FDP): Auch das können Sie ändern!]

Nun hat Frau Abgeordnete Müller das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Wie fördert der Senat die Ausbildung im öffentlichen Dienst?

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Ich frage den Senat:

1. Wie viel Geld stellt der Senat 2010 für Ausbildungsplätze in Senatsverwaltungen und Bezirken bereit, und mit welchen Maßnahmen sorgt er für die effektive Nutzung der Mittel?

2. Welche konkreten Ausbildungsberufe werden dadurch gefördert?

Es antwortet der Senator für Finanzen. Herr Dr. Nußbaum, Sie haben das Wort – bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! sehr geehrte Frau Müller! Ich möchte ein Zitat an den Anfang stellen:

Die Grundlage eines jeden Staates ist die Ausbildung seiner Jugend.