Protocol of the Session on May 6, 2010

Vielen Dank! – Der Abgeordnete Lux hat eine weitere Nachfrage. – Bitte sehr!

Wir können das Schwarze-Peter-Spiel gerne weitertreiben und jedem Fehlverhalten vorwerfen, aber das bringt nicht besonders viel. – Herr Körting! Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn Sie sich der Initiative des grünen Hamburger Justizsenators anschließen würden. Warum haben Sie die Presseerklärung und die vielen Artikel, die es bundesweit seit Mitte April über die grüne Bundesratsinitiative gab, nicht verfolgt? Warum bekennen Sie sich nicht vehementer zu diesem Ziel?

Bitte, Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Lux! Ich habe die Haltung des Senats zum Datenschutz bei solchen Aufnahmen erläutert. Ich habe gesagt, dass wir für eine Verbesserung des Datenschutzes in diesem Bereich sind. Mehr kann man derzeit nicht tun. Ich habe keine Lust, hier auf jede Einzelinitiative einzugehen. Ich habe gesagt, dass die Intention richtig ist und im Zweifel von uns unterstützt wird.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank!

Bevor wir zur zweiten Frage kommen, begrüße ich die vielen jungen Gäste und eine Delegation des Wirtschaftskreises Marzahn-Hellersdorf – an deren Spitze Herrn Hess und Herrn Peters. – Schön, dass Sie Zeit für uns haben. Herzlich willkommen!

[Allgemeiner Beifall]

Die zweite Frage stellt Herr Friederici. Sie trägt die Überschrift:

Durch einen Verzicht auf den Weiterbau der A 100 von Neukölln nach Treptow: Wird der Senat 420 Millionen Euro Schaden für die Bundeshauptstadt Berlin anrichten?

[Uwe Doering (Linksfraktion): War das jetzt schon die Frage?]

Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Wird der Senat an der Zukunft der Stadt Berlin mit der Planung und dem Bau der A 100 weiterarbeiten oder

kleingeistig nach einem Landesparteitag der Partei „Die Linke“ einknicken und damit 420 Millionen Euro des Bundes für den Weiterbau ablehnen, um damit vorsätzlich nachhaltigen Schaden für die Bundeshauptstadt Berlin, die Berlinerinnen und Berliner, Investoren und Besucherinnen und Besucher anzurichten?

2. Bewertet der Senat das Verhalten zweier Senatsmitglieder der Partei „Die Linke“ auch als extrem schädlich für das Ansehen der gesamten Stadt Berlin, wenn diese beiden Personen auf ihrem eigenen Landesparteitag nicht für den Weiterbau der A 100 gestimmt haben, sich jedoch im Senat gemäß Koalitionsvereinbarung von SPD und „Die Linke“ schon längst dem Weiterbau verpflichtet haben?

Darauf antwortet die Senatorin für Stadtentwicklung. – Bitte sehr, Frau Junge-Reyer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Friederici! Sie machen mich ein bisschen eifersüchtig. Eigentlich bin ich doch hier in der Stadt dafür bekannt, dass es mir gelingt, in einem langen Satz zwei Fragen, drei Antworten, die jeweilige Begründung und die entsprechende Kommasetzung grammatikalisch richtig zu Ende und damit auf den Punkt zu bringen.

[Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Sie, Herr Friederici, haben das gleich zweimal geschafft. Deshalb bin ich für eine Umkehr der Rollen und antworte Ihnen sehr gerne: Der Senat plant für die Stadt Berlin, für den Weiterbau der A 100. Der Senat bewertet das Stimmverhalten seiner Mitglieder auf den jeweiligen Parteitagen nicht.

[Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Der Abgeordnete Friederici hat eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Senatorin, für diese inhaltsschwere Antwort! Ich habe dennoch eine Nachfrage: Wird Sie das mögliche negative Votum des in Kürze stattfindenden SPD-Landesparteitags bei Ihrer weiteren Planung der A 100 stoppen, oder können Sie durch verwaltungsinterne Umsetzungen die Planungen wie vorgesehen fortsetzen, um einen gewaltigen Finanz- und Imageschaden für Berlin zu vermeiden?

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter Friederici! Ich warte mit Spannung auf meinen Parteitag. Ich bin sicher, dass Sie gelegentlich mit einer viel größeren Spannung auf die Parteitage der FDP warten.

[Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank! – Der Abgeordnete Weingartner hat eine weitere Nachfrage. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, ob es zutrifft, dass der Regierende Bürgermeister sein Parteivolk zur Zustimmung zum Weiterbau der A 100 mit einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb Berlins bewegen möchte?

Die Frage richtet sich eigentlich an den Regierenden Bürgermeister, aber den ersten Teil der Frage hat Frau Senatorin Junge-Reyer beantwortet. – Fühlen Sie sich in der Lage, für den Regierenden Bürgermeister zu sprechen?

Herr Abgeordneter Weingartner! Eine solche Äußerung des Regierenden Bürgermeisters ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Damit kommen wir zur dritten Frage, und zwar zu dem Thema

Was folgt nach dem Riesenrad-Flop?

Die Frage stellt Frau Eichstädt-Bohlig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte sehr!

Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Senat ein vertraglich gesichertes Rückübertragungsrecht an dem für den Bau eines Riesenrads vorgesehenen Grundstück am Bahnhof Zoo hat, und welche Kosten entstehen dem Land Berlin für

den nunmehr wahrscheinlichen Fall, dass das Riesenrad nicht gebaut wird?

2. Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass anstelle des Riesenrads die Technische Universität mit ihrer geplanten Gründerinitiative dieses Grundstück zur Verfügung gestellt bekommt, und wenn ja, was wird der Senat dafür tun?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! – Es antwortet der Senator für Finanzen. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Eichstädt-Bohlig! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Für den Fall, dass der Käufer des Grundstücks seine vertragliche Verpflichtung zur Errichtung eines Aussichtsrades am Bahnhof Zoo auch dann nicht erfüllt, wenn ihm eine Nachfrist gewährt worden ist, ist das Land Berlin berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags wäre das Grundstück an das Land Berlin zurückzuübertragen. Das ist im Grundbuch so abgesichert. Im Gegenzug wäre das Land Berlin verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuzahlen, aber es besteht dann auch ein Anspruch auf Schadenersatz und die Erstattung sogenannter vergeblicher Aufwendungen. Das betrifft unter anderem die Kosten für die Verlagerung des Wirtschaftshofes des Zoos. Falls wir uns entscheiden sollten, vom Vertrag zurückzutreten, wären der Kaufpreis und unsere Ansprüche miteinander zu verrechnen. Dabei ist jetzt schon klar, dass im Fall eines Rücktritts dem Land kein finanzieller Schaden entstehen würde, weil der Kaufpreis mit hoher Wahrscheinlichkeit höher war als unsere Ansprüche.

Die Entscheidung, ob das Land Berlin überhaupt von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen sollte, ist derzeit nicht zu treffen. Die mit dem Investor für die Errichtung des Aussichtsrades vereinbarten Fristen laufen noch. Die vertragliche Frist, das Riesenrad zu bauen, läuft bis Ende 2011. Falls das Riesenrad bis dahin nicht fertig ist, müsste dem Investor eine Nachfrist gesetzt werden. Erst danach wäre zu entscheiden, ob wir rückabwickeln. Diese Entscheidung wäre also im Jahr 2012 zu treffen.

Zu Ihrer zweiten Frage, die sich für mich so nicht stellt: Planungsrechtlich kann auf dem Grundstück zurzeit nur ein Aussichtsrad errichtet werden. Es steht überhaupt noch nicht fest, dass die Pläne hierfür nicht verwirklicht werden. Gerade vorgestern ist veröffentlicht worden, eine Anlegerinteressengemeinschaft wolle einen neuen Anlauf zum Bau des Riesenrads unternehmen. Es geht jetzt nicht darum, Spekulationen darüber anzustellen, was mit dem Grundstück angestellt werden sollte, wenn das Riesenradprojekt vielleicht endgültig scheitert. Das wäre gegenüber den Investoren und Anlegern nicht fair. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Senator! – Frau Eichstädt-Bohlig hat eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Danke schön! – Ich sehe das ein bisschen anders, Herr Senator. Meine Nachfrage lautet: Warum haben Sie bzw. Ihr Vorgänger die Seriosität der Great-Wheel-Investoren vor der Grundstücksübertragung nicht genauer überprüft und damit viele Berliner vor einer Fehlanlage ihres Geldes bewahrt?

Bitte, Herr Senator Dr. Nußbaum!

Frau Eichstädt-Bohlig! Ich wüsste nicht, dass der Finanzsenator auch eine Investorenaufsicht hat. Es ging seinerzeit um den Verkauf eines Grundstücks. Es wurde deutlich über dem Verkehrswert an Anleger verkauft, die viele Investoren überzeugt haben. – Ich vermute das, weil sie so viel Kapital eingesammelt haben. – Was in diesem Zusammenhang möglicherweise schuldhaft falsch oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – wie die Zweckentfremdung von Mitteln – gelaufen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Entscheidend ist, dass das Grundstück verkauft wurde und wir unsere Rückübertragungsansprüche ordentlich abgesichert haben. Ich halte es für verfrüht, jetzt Spekulationen anzustellen.

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Nußbaum! – Eine weitere Nachfrage möchte der Kollege Buchholz stellen und erhält dazu die Gelegenheit. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Im Gegensatz zur Kollegin Eichstädt-Bohlig, die offensichtlich von Anfang an Probleme mit einer Ansiedlung oder dem Bau eines Aussichtsrades am Standort Zoo gehabt hatte, haben wir dieses immer klar begrüßt. Die Bezirks- und Landespolitiker haben es völlig zu Recht als ein wichtiges Signal für die Stadt bezeichnet. Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Senator, dass unabhängig davon, ob das Aussichtsrad gebaut wird oder nicht, das Land Berlin voraussichtlich ohne finanziellen Schaden dastehen wird?

Herr Senator Dr. Nußbaum, bitte!

Ich kann das noch einmal präzisieren. Ich denke, das zur Frage 1 ausgeführt zu haben. Wir haben einen Verkaufspreis erzielt, der deutlich über dem Verkehrswert liegt. Wir haben eine Verlagerung bestimmter Teile des Zoos vorgenommen. Das würde im Fall einer Rückübertragung verrechnet werden müssen, sodass ich heute nicht erkennen kann, dass sich für das Land Berlin ein Schaden ergeben würde. Ich sage auch noch einmal: Aufgrund der bis 2011 vertraglich vorgesehenen Fristen, bis zu denen die Anleger eine Chance haben, auf dem Gelände ihr Investitionsprojekt zu realisieren, bzw. der im Vertrag vorgesehenen Nachfristen, ist es eine Entscheidung, die wir rechtlich erst im Jahr 2012 treffen können.

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Nußbaum!